News 29.05.2026, 13:24
Neuer Facharzt & Co.

Vier Gesetze, die ab Juni gelten

Der Juni bringt sowohl für Beschäftigte, als auch für Medizin-Studierende und Raucherinnen und Raucher Neuerungen. Nicht jede neue Regel gilt ab dem 1. Juni, einige treten erst später in Kraft.

1. Neue Facharzt-Ausbildung für Allgemein- und Familienmedizin

Ab 1. Juni 2026 gibt es eine neue fachärztliche Ausbildung, die die Primärversorgung verbessern soll. Fünf Jahre dauert künftig die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin. Im Rahmen einer Übergangsperiode bis 2030 erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Dauer der Ausbildungszeit. Der Nationalrat hat die Einführung des neuen Sonderfachs bereits 2024 beschlossen.

Das Aufgabengebiet des neuen Sonderfachs umfasst die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches.

2. Aromatisierte Tabaksticks dürfen nicht mehr verkauft werden

Erhitzte Tabakprodukte dürfen künftig keine Aromen mehr enthalten – so wie bisher schon Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. Diese EU-Richtlinie hat der Nationalrat im Juli 2025 umgesetzt. Außerdem gelten strengere Kennzeichnungspflichten. Bereits hergestellte oder verkaufte Produkte dürfen nur noch bis 31. Mai 2026 verkauft werden.

Ab 1. Juni gibt es für erhitzte Tabakerzeugnisse keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu "Informationsbotschaften".

3. Asyl- und Migrationspakt der EU

Ab dem 12. Juni gilt der europäische Asyl- und Migrationspakt. Die neuen Regeln sind:

  • Das bisherige Asyl-Zulassungsverfahren wird durch ein Screening ersetzt.
  • An den EU-Außengrenzen – in Österreich also an Flughäfen – sind längere Anhaltungen erlaubt.
  • Die Volksanwaltschaft kontrolliert die neuen Grenzverfahren und soll auf die Einhaltung von Menschenrechten achten.
  • Die Kinder- und Jugendhilfe ist nun schon ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig.

Damit die Neuerungen in Kraft treten können, müssen sie nach dem Beschluss im Nationalrat auch noch den Bundesrat passieren.

4. Bildungskarenz-Nachfolge kann beantragt werden

Die gesetzliche Regelung trat schon im Jänner in Kraft, nun ist es in der Praxis so weit: Ab 8. Juni können Beschäftigte einen Antrag für die neue Weiterbildungsbeihilfe beim AMS stellen. Diese Weiterbildungsbeihilfe ersetzt die abgeschaffte Bildungskarenz und wurde 2025 vom Nationalrat beschlossen.

Die Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Man muss zwölf Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Wer einen Master- oder Doktortitel hat, muss dazu eine vierjährige Arbeitserfahrung vorweisen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen.

Zudem müssen nach einer Elternkarenz mindestens sechs Monate in Beschäftigung vergehen, bevor man die Weiterbildungsbeihilfe in Anspruch nehmen kann.