Der Juni bringt einige Neuerungen. Sie gelten für Medizin-Studierende, aber auch für Raucherinnen und Raucher und für Beschäftigte. Nicht jede neue Regel gilt ab dem 1. Juni. Einige treten erst später in Kraft.
Diese 4 Gesetze gelten ab Juni
1. Neue Facharzt-Ausbildung für Allgemein- und Familien-Medizin
Ab 1. Juni 2026 gibt es eine neue fachärztliche Ausbildung. Sie soll die Primär-Versorgung verbessern. Das ist die erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen, also bisher vor allem Hausärztinnen und Hausärzte. Die Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemein- und Familien-Medizin wird in Zukunft fünf Jahre dauern. Bis 2030 gibt es eine Übergangsperiode, in der die Dauer der Ausbildungszeit schrittweise erhöht wird. Der Nationalrat hat die Einführung des neuen Sonderfachs bereits 2024 beschlossen.
Das neue Sonder-Fach hat ein großes Aufgaben-Gebiet. Die medizinische Betreuung ist ganzheitlich, kontinuierlich und gut organisiert. Sie umfasst alle Bereiche des menschlichen Lebens.
2. Tabak-Sticks mit Aroma dürfen nicht mehr verkauft werden
Erhitzte Tabakprodukte dürfen in Zukunft kein Aroma mehr enthalten. Das gilt bisher schon für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. Diese EU-Richtlinie hat der Nationalrat im Juli 2025 umgesetzt. Es gelten auch strengere Pflichten zur Kennzeichnung. Bereits hergestellte oder verkaufte Produkte dürfen nur noch bis 31. Mai 2026 verkauft werden.
Ab 1. Juni gibt es für erhitzte Tabak-Erzeugnisse keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu "Informationsbotschaften". Das sind Hinweise oder Warnungen, die über gesundheitliche Risiken des Rauchens informieren.
3. Asyl- und Migrations-Pakt der EU
Ab dem 12. Juni gilt der europäische Asyl- und Migrations-Pakt.
Die neuen Regeln sind:
- Das bisherige Asyl-Zulassungsverfahren wird durch ein Screening ersetzt. Das ist die raschere Überprüfung der Identität von Personen.
- An den EU-Außengrenzen sind längere Anhaltungen erlaubt. In Österreich betrifft das die Einreise auf Flughäfen.
Die Volksanwaltschaft kontrolliert die neuen Grenzverfahren. Sie soll auf die Einhaltung von Menschenrechten achten. - Die Kinder- und Jugendhilfe ist für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig, sobald sie in Österreich ankommen.
Damit die Neuerungen in Kraft treten können, brauchen sie nach dem Beschluss in Nationalrat auch noch die Zustimmung des Bundesrats.
4. Neue Weiterbildungs-Beihilfe kann beantragt werden
Die gesetzliche Regelung trat schon im Jänner in Kraft. Jetzt ist es auch in der Praxis so weit: Ab 8. Juni können Beschäftigte einen Antrag für die neue Weiterbildungs‑Beihilfe beim AMS stellen. Diese Weiterbildungs‑Beihilfe ersetzt die abgeschaffte Bildungskarenz. Sie wurde 2025 vom Nationalrat beschlossen.
Die Voraussetzungen sind unter anderem:
- Man muss 12 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sein.
- Wer einen Master- oder Doktor-Titel hat, muss auch 4 Jahre Arbeitserfahrung vorweisen.
- Die Weiterbildungs-Maßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
Wer in Elternkarenz war, muss danach mindestens 6 Monate in Beschäftigung sein. Erst dann kann man die neue Weiterbildungs‑Beihilfe in Anspruch nehmen.
Audio-Artikel "Nachrichten in einfacher Sprache"
Jetzt kommt man noch leichter zu Informationen über Parlament und Demokratie. Denn man kann sich die Nachrichten in einfacher Sprache auch anhören.
Seit November 2025 bietet das Parlament alle Nachrichten in einfacher Sprache auch als Audio-Artikel. Man kann sich die Nachrichten also anhören. Man muss sie nicht mehr selbst lesen. Die Stimme ist von einer KI. Das ist die Abkürzung für Künstliche Intelligenz.
Es gibt jeden Tag neue Folgen. Man kann die Audio-Artikel auf diesen Kanälen hören: bei YouTube, Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music.