Das neue Informationsfreiheitsgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, verpflichtet staatliche Stellen und Behörden, Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus zu veröffentlichen. Zudem wird Journalist:innen und Bürger:innen ein Recht auf Information eingeräumt. Zwar gelten auch in Zukunft bestimmte Geheimhaltungsgründe – etwa wenn Auskünfte die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würden oder dies aus datenschutzrechtlichen Erwägungen geboten ist. Die Politik erwartet sich vom Streichen der Amtsverschwiegenheit aus der Verfassung und der neuen Informationsfreiheit aber einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz. Es sei nun Schluss mit der "Geheimniskrämerei", hatte etwa Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer beim Beschluss des Gesetzes 2024 gemeint. Allerdings gibt es auch skeptische Stimmen, die bezweifeln, dass es in der Praxis zu großen Änderungen kommen wird.
Am 1. September wird die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen.