News 28.08.2025, 10:55

Von der Kaiserzeit bis jetzt: Der steinige Weg zur Informationsfreiheit

Das neue Informationsfreiheitsgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, verpflichtet staatliche Stellen und Behörden, Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus zu veröffentlichen. Zudem wird Journalist:innen und Bürger:innen ein Recht auf Information eingeräumt. Zwar gelten auch in Zukunft bestimmte Geheimhaltungsgründe – etwa wenn Auskünfte die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würden oder dies aus datenschutzrechtlichen Erwägungen geboten ist. Die Politik erwartet sich vom Streichen der Amtsverschwiegenheit aus der Verfassung und der neuen Informationsfreiheit aber einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz. Es sei nun Schluss mit der "Geheimniskrämerei", hatte etwa Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer beim Beschluss des Gesetzes 2024 gemeint. Allerdings gibt es auch skeptische Stimmen, die bezweifeln, dass es in der Praxis zu großen Änderungen kommen wird.

Am 1. September wird die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen.

Erster Schritt Auskunftspflicht

Ein Rückblick der Parlamentskorrespondenz zeigt, wie zäh die Verhandlungen über das Informationsfreiheitsgesetz waren. Das hat wohl auch damit zu tun, dass die "Verschwiegenheit im Zusammenhang mit Amtsgeschäften" weit in die Kaiserzeit zurückreicht und auch in der Republik ein wesentlicher Bestandteil staatlichen Handelns blieb. Nur langsam rückte der Transparenzgedanke in den Vordergrund.

Ein erster Schritt in Sachen Transparenz war das Bundesministeriengesetz 1986, das die Ministerien erstmals explizit zu Auskünften an Bürger:innen verpflichtete. 1988 folgten das Auskunftspflichtgesetz und das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz, mit dem die Auskunftspflicht auf sämtliche Bereiche der öffentlichen Verwaltung, inklusive Länder und Gemeinden, ausgedehnt wurde. Allerdings blieb gleichzeitig die Amtsverschwiegenheit – als Schranke für Auskünfte – weiterhin in der Verfassung verankert. Vom gläsernen Staat, wie er etwa in Schweden seit weit mehr als hundert Jahren gang und gäbe ist, blieb Österreich meilenweit entfernt.

Öffentlicher Druck steigt

Schwung in die Debatte über die Abschaffung der Amtsgeheimnisses kam erst um den Jahreswechsel 2012/13. Zu verdanken war das insbesondere zivilgesellschaftlichem Engagement sowie Journalist:innen, die sich über mangelnde Auskunftsbereitschaft von staatlichen Stellen und Behörden beklagten. Ein erster Anlauf der damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP für ein Informationsfreiheitsgesetz scheiterte jedoch nach dreieinhalbjährigen Verhandlungen, wobei der damalige Kanzleramtsminister Thomas Drozda die Schuld weniger bei der Opposition als vielmehr beim Koalitionspartner verortete.

Zweiter Anlauf erfolgreich

Einen neuen Anlauf unternahm dann erst die türkis-grüne Regierung, wobei der Start auch hier zäh verlief. So schickte die damals für Verfassungsfragen zuständige Ministerin Karoline Edtstadler bereits im Februar 2021 einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz in Begutachtung, es dauerte aber zweieinhalb Jahre, bis zum Oktober 2023, bis sich die Koalition auf eine gemeinsame Regierungsvorlage verständigen konnte. Nach dem Einbringen des Gesetzespakets im Parlament ging es aber schnell: Nachdem sich ÖVP und Grüne mit der SPÖ einigen konnten, wurden das Informationsfreiheitsgesetz und die begleitenden Verfassungsbestimmungen – in leicht adaptierer Form – Anfang 2024 sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Am 31. Jänner 2024 hat der Nationalrat das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen.

Gesetzespaket tritt am 1. September in Kraft

Dass das Gesetz erst jetzt, mehr als eineinhalb Jahre nach der Beschlussfassung, in Kraft tritt, liegt nicht zuletzt daran, dass die Politik den öffentlichen Stellen und Behörden ausreichend Zeit zur Vorbereitung geben wollte. Zudem mussten dutzende Materiengesetze an die neue Verfassungslage angepasst werden. Eine entsprechende Sammelnovelle hat der Nationalrat erst im Juli dieses Jahres verabschiedet. Vorgesehen ist etwa die Veröffentlichung staatlicher Förderungen über 1.500 €. An bestehenden Verschwiegenheitspflichten – etwa von Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen – wird hingegen nicht gerüttelt.