Zuerst durften nur Männer wählen, die einen gewissen Stand hatten oder genug Steuern zahlten. 1907 waren es dann alle Männer über 24 Jahren. Bis Frauen wählen konnten, dauerte es noch weitere elf Jahre. Erst das Ende der Monarchie gab der Frau ihre Stimme. Doch das war nur ein Zwischenschritt in der langen Entwicklung des Wahlsystems, wie wir es heute kennen.
Nach dem nationalsozialistischem Regime stand die Zweite Republik vor einer Frage: Soll man ein konkurrierendes Mehrheitswahlrecht oder ein konsensorientiertes Verhältniswahlrecht einführen? Man entschied sich aufgrund der konfliktreichen Geschichte für zweiteres. In den meisten Bundesländern wurde zudem ein Proporzsystem eingeführt. Parteien, die genug Stimmen bekommen haben, hatten einen automatischen Anspruch auf eine Regierungsbeteiligung. Später wurde dies jedoch großteils wieder abgeschafft.