Die erfolgreiche Vergabe von Vorzugsstimmen setzt also nicht nur das Wissen der WählerInnen voraus, welche Kandidaten und Kandidatinnen im eigenen Regional- und Landeswahlkreis sowie im Bundeswahlkreis aufgestellt sind, sondern auch, dass die gewählte Partei in den jeweiligen Wahlkreisen ein Mandat erzielt (sowie natürlich dass der/die Bevorzugte die Schwelle für die Vorreihung erreicht). So hält Stein etwa fest, dass von 1994 bis 2008 zwar insgesamt 95 BewerberInnen die Voraussetzungen für eine Umreihung im ersten Ermittlungsverfahren erfüllt hätten, aber nur teilweise Direktmandate erzielen konnten, weil auf ihre Partei im jeweiligen Regionalwahlkreis kein Mandat entfallen ist.
Die Liste der Abgeordneten, die seit 1994 aufgrund der Vorzugsstimmen-Regelungen der NRWO in den Nationalrat gekommen sind, ist kurz: Gerhart Bruckmann (ÖVP) 1999, Franz Glaser (ÖVP) 2002, Martina Diesner-Wais (ÖVP) 2013 sowie Christoph Stark (ÖVP) und Dominik Schrott (ÖVP) 2017. Alle diese Vorzugsstimmenmandate wurden auf Regionalwahlkreisebene erzielt.
Wie zuletzt die Vorzugsstimmenzählungen zur NRW 2013 und zur NRW 2017 zeigten, erreichen in erster Linie die auf der Bundesparteiliste Erstgereihten herausragende und maßgebliche Ergebnisse. Die Vorzugsstimmenvergabe ist damit in den meisten Fällen ein Spiegelbild der Wahlkampagnen der wahlwerbenden Parteien, die auf die jeweiligen Spitzenkandidaten und -kandidatinnen ausgerichtet sind.