4. März 2013 – Ausschaltung des Parlaments jährt sich zum 80. Mal
Am Montag, den 4. März 2013, jährte sich die Ausschaltung des Parlaments der Ersten Republik und der damit getane Schritt in die Diktatur zum 80. Mal. Aus diesem Grund luden Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer zum Symposium "Staats- und Verfassungskrise 1933" ins Parlament, um die historischen Ereignisse und deren Folgen zu beleuchten. Dabei befassten sich prominente ExpertInnen mit den Hintergründen des damaligen Wegs in die Diktatur und stellten Bezüge zum Heute her.
Was war vor 80 Jahren geschehen? Anfang März 1933 hatten die EisenbahnerInnen wegen der Ankündigung, ihre Löhne in Raten auszuzahlen, gestreikt, worauf die aus Christlichsozialen, Landbund und Heimatblock gebildete Regierung unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß Sanktionen gegen die Streikenden verhängte. Um über die Ablehnung oder Zustimmung zu diesem Vorgehen zu entscheiden, trat der Nationalrat am 4. März auf Verlangen der Sozialdemokraten zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. In dieser brachten die Abgeordneten drei Anträge zur Frage der Sanktionen gegen die EisenbahnerInnen ein, wobei der Antrag der Großdeutschen, auf Konsequenzen gegen die EisenbahnerInnen zu verzichten, mit einer Stimme Mehrheit angenommen schien.
Parlamentarische Demokratie ausgeschaltet
Im Zuge der Abstimmung war es jedoch zu einem Formalfehler gekommen. Das Regierungslager anerkannte die Abstimmung nicht, die Opposition beharrte darauf. Als sich kein Kompromiss abzeichnete und der Streit zwischen den Fraktionen immer heftiger wurde, traten die drei Präsidenten des Nationalrates zurück. Die Sitzung war somit unterbrochen. Am 15. März versuchten die sozialdemokratischen und großdeutschen Abgeordneten, die Sitzung fortzusetzen. Die Regierung Dollfuß verhinderte diesen Versuch jedoch mithilfe der Polizei. Die parlamentarische Demokratie in Österreich war damit de facto ausgeschaltet. Der Bundesrat tagte vorerst zwar weiterhin und versuchte, den verfassungskonformen Zustand wiederherzustellen (hier hatte die Opposition die Mehrheit), scheiterte jedoch.
Vorgeschichte der Machtübernahme
Anfang der 1930er-Jahre hatte eine wirtschaftliche Krise die Erste Republik fest im Griff: Einer nicht zuletzt durch die weltweite Wirtschaftskrise ausgelösten Banken- und damit einhergehenden Budgetkrise in Österreich, versuchte die Regierung durch Steuerausweitungen, Haushaltskürzungen und Abbau verschiedener Sozialleistungen beizukommen. Diese Maßnahmen stießen im Parlament und insbesondere innerhalb der Sozialdemokratie auf Ablehnung, auch der großdeutsche Koalitionspartner kam den Christlichsozialen abhanden. In der Folge begannen bereits 1932 in Regierungskreisen Überlegungen über eine Schwächung des "bremsenden" Parlaments zugunsten einer Stärkung der Regierung zu reifen. Noch war aber nicht klar, ob dieses Ziel mithilfe einer Total-Ausschaltung des Parlaments oder "nur" einer Einschränkung der Befugnisse der Volksvertretung erreicht werden sollte.
Die veränderten politischen Rahmenbedingungen gaben im März 1933 wohl den Ausschlag zur Wahl ersterer Variante: Die Regierung war geschwächt und verfügte nur über eine hauchdünne Mehrheit im Nationalrat. Dies brachte das Erstarken der offen faschistischen Heimwehren mit sich, die enorm an Bedeutung gewonnen hatten. Zudem drängte der wichtigste außenpolitische Partner der Regierung Dollfuß, das faschistische Italien, auf einen autoritären und gegen die Sozialdemokratie gerichteten Kurs. Nicht zuletzt leistete das Erstarken der NationalsozialistInnen mit den zunehmenden Provokationen und Terroranschlägen in Österreich seinen Beitrag zu den gefällten Entscheidungen.
Folgen des März 1933
Die Regierung setzte nach den Ereignissen des März ihren Weg in die Diktatur mittels Erlass von Verordnungen aufgrund des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917 fort. Sie schaltete den Verfassungsgerichtshof aus und schränkte liberale Freiheitsreche ein: Die Vorzensur, ein Versammlungs- und Aufmarschverbot wurden eingeführt. In Folge wurden auch soziale Rechte wie das Streikrecht oder das Kollektivvertragsrecht aufgehoben. Die politischen Gegner bekamen den Druck des Regimes ebenfalls bald zu spüren. Noch im März wurde der den Sozialdemokraten nahestehende Republikanische Schutzbund aufgelöst, im Mai die Kommunistische Partei und im Juni die Nationalsozialistische Arbeiter Partei verboten. Dieser Weg sollte letztendlich im Februar 1934 zum Bürgerkrieg mit Hunderten Toten führen, nach dessen Beendigung die Regierung auch die sozialdemokratische Partei verbot.
In den folgenden Jahren etablierte sich ein autoritäres Regime in Österreich. Zunächst unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß, der bei einem Putschversuch der NationalsozialistInnen im Juli 1934 ermordet wurde, danach unter der Führung von Bundeskanzler Kurt Schuschnigg. Bis zum Einmarsch deutscher Truppen und dem damit einhergehenden Untergang des Regimes, fungierte die noch 1933 gegründete Vaterländische Front als einzige Partei. GegnerInnen hingegen verfolgte das Regime: zahlreiche von ihnen wurden verhaftet und in das "Anhaltelager" Wöllersdorf gebracht. Die Gesellschaft und die Organisation des Staates sollten neu ausgerichtet werden, was sich in der (versuchten) Einführung einer berufsständischen Ordnung sowie die Konzentration der Macht im autoritär geführten Amt des Bundeskanzlers niederschlug.