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Nationalrat: Neues Gesetz soll wertvolle Kulturgüter besser schützen

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Die Vereinten Nationen mahnen schon seit längerem ein schärferes rechtliches Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern ein. Nachdem die EU diesem Aufruf bereits gefolgt ist, zieht Österreich nun nach. Der Nationalrat verabschiedete Mitte März ein neues Kulturrückgabegesetz, das in Anlehnung an ein entsprechendes UNESCO-Abkommen Rückgabeansprüchen auch von Staaten außerhalb der Europäischen Union eine sichere rechtliche Basis verleiht. Zur besseren Kontrolle des Kunsthandels sind überdies eine verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten und erweiterte Dokumentationspflichten vorgesehen. Gegen das Gesetz stimmte lediglich das Team Stronach.

Vom Nationalrat weiters beschlossen wurde eine Novelle zum Bundesmuseengesetz, mit der das geplante "Haus der Geschichte" ein rechtliches Fundament erhält. Außerdem diskutierten die Abgeordneten über aktuelle außenpolitische Themen sowie eine Reihe von Bürgeranliegen und machten den Weg für behördliche Ermittlungen gegen FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek wegen des Vorwurfs der Verhetzung frei. In Form von Entschließungen sprach sich der Nationalrat unter anderem für eine Fortsetzung des Menschenrechte-Dialogs zwischen der Polizei und der Zivilgesellschaft sowie für einen stärkeren Druck auf die Herkunftsländer von Flüchtlingen zur Rücknahme abgelehnter AsylwerberInnen aus. Zur Frage der Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof soll ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts eingeholt werden.

Gegenstand der Verhandlungen war auch ein eigenes Bundesgesetz zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Bargeld, wobei ein entsprechender Fristsetzungsantrag der FPÖ keine Mehrheit erhielt. Auch hinsichtlich der Frage einer Doppelstaatsbürgerschaft für SüdtirolerInnen gab es keinen Konsens. In der Fragestunde mit Kanzleramtsminister Josef Ostermayer ging es unter anderem um die Soloeinladung von Bundeskanzler Werner Faymann in die ORF-Sendung "Im Zentrum".

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