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FFP2-Maskenpflicht im Parlament: Vorschläge für Geldbußen liegen vor

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Seit 7. April ist in der Hausordnung des Parlaments eine generelle Tragepflicht von FFP2-Masken normiert. Ausnahmen sind nur für wenige Fälle vorgesehen, etwa für Wortmeldungen im Rahmen von Plenar- und Ausschusssitzungen oder aus gesundheitlichen Gründen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben gibt es allerdings gegenüber Abgeordneten keine Sanktionsmöglichkeiten. Nun schlagen sowohl die Koalitionsparteien als auch die SPÖ die Einführung einer Geldbuße in der Höhe von bis zu 500 € vor. Die entsprechenden Anträge sollen im Verfassungsausschuss bzw. im Geschäftsordnungsausschuss vorberaten werden.

Was die rechtliche Verankerung der Geldbuße betrifft, haben die Fraktionen unterschiedliche Vorstellungen. So treten ÖVP und Grüne für eine vorübergehende Änderung der Geschäftsordnung ein, während die SPÖ ein eigenes Bundesverfassungsgesetz mit befristeter Geltungsdauer anregt. Dieses soll auch für BundesrätInnen und Europaabgeordnete gelten. Beide Initiativen benötigen im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit.

Weitere Informationen finden Sie in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz bzw. auf der Website des Parlaments: