Wie können sich BürgerInnen beteiligen?
Das Parlament möchte die Bevölkerung in parlamentarische Prozesse einbinden. Neben Wahlen sind direkte Beteiligungen, wie Volksbegehren, parlamentarische Petitionen und Bürgerinitiativen ein wichtiger Teil der österreichischen Demokratie. Hier geht es darum, dass Bürger direkt sagen können, was sie wollen oder nicht wollen.
Volksbegehren
Volksbegehren sind ein Weg für BürgerInnen, selbst Anliegen in die Politik einzubringen. Dabei muss es sich um eine Angelegenheit handeln, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzesvorschläge bzw. -texte vorlegen, ihr Anliegen aber genau beschreiben. Wenn ein Volksbegehren von zumindest 100.000 Stimmberechtigten unterzeichnet wird, muss es im Nationalrat behandelt werden. Bei der Festlegung der Tagesordnung des Nationalrates hat ein Volksbegehren Vorrang vor allen übrigen Gegenständen – damit ist gewährleistet, dass sich die Abgeordneten mit den im Volksbegehren formulierten Anliegen rasch auseinandersetzen.
Parlamentarische Petitionen und Bürgerinitiativen
Mit einer parlamentarischen Bürgerinitiative können Bürgerinnen und Bürger ein konkretes Anliegen in den Nationalrat bringen. Sie muss von mindestens 500 österreichischen, wahlberechtigten Staatsbürgerinnen und -bürgern unterstützt werden. Diese müssen eigenhändig ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum und Datum der Unterstützung angeben. Die Listen müssen der Parlamentsdirektion im Original übergeben werden.
Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden Petitionen von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht. Für die PolitikerInnen bieten Petitionen die Möglichkeit, konkrete Anliegen von BürgerInnen aus ihrem Wahlkreis im Parlament zu behandeln. Petitionen und Bürgerinitiativen werden in einem eigenen Ausschuss behandelt. Dieser entscheidet, was in weiterer Folge mit dem Anliegen passiert. Nach rechtskräftiger Einbringung im Nationalrat können Bürgerinnen und Bürger den Anliegen von Petitionen und Bürgerinitiativen elektronisch zustimmen. Dies hat für die Beratungen informativen Charakter.
Parlamentarisches Begutachtungsverfahren
Seit 1. August 2021 haben Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Organisationen auch die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu allen Gesetzesinitiativen Stellungnahmen abzugeben. Das war zuvor nur vor Einbringung im Nationalrat möglich. Bürgerinnen und Bürger können einzelne Stellungnahmen auch mit einer Zustimmung unterstützen.
Alle Stellungnahmen müssen der Würde des Parlaments entsprechen und dürfen nicht gegen das geltende Recht verstoßen, insbesondere das Strafgesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz oder das Datenschutzgesetz. Die freigegebenen Stellungnahmen werden den parlamentarischen Klubs über das Intranet zur Verfügung gestellt. Liegt eine Zustimmung zur Veröffentlichung vor, wird die Stellungnahme unter namentlicher Nennung der Verfasserin oder des Verfassers auf der Website des Parlaments veröffentlicht.
Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren
Das sogenannte vorparlamentarische Begutachtungsverfahren kommt bei Entwürfen aus Ministerien zum Einsatz. Dabei können Stellungnahmen nur vor Einbringung des Gesetzesentwurfs im Nationalrat abgegeben werden - also vor dem parlamentarischen Verfahren.
Crowdsourcing
Crowdsourcing stellt eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger dar, sich auf interaktive Weise an der Lösung aktueller Fragen zu beteiligen. Das betrifft vor allem Projekte, in denen es um konkrete Ideen und um die Suche nach Lösungen geht. Derzeit läuft ein Crowdsourcing-Projekt des Parlaments zum Thema Ehrenamt. Die Ergebnisse werden in den politischen Entscheidungsprozess einfließen. Auf der digitalen Plattform crowdsourcing-oesterreich.gv.at können Sie mithelfen, durch Vorschläge und Ideen die Rahmenbedingungen für die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in Österreich zu verbessern, damit deren Tätigkeit auch in Zukunft gesichert ist.
Weiterführende Fachinformationen: