News in einfacher Sprache 25.01.2024, 15:58

Expert:innen stimmen zu, dass das Amtsgeheimnis abgeschafft wird

Politik verhandelt seit 10 Jahren über Amtsgeheimnis

Seit ungefähr 10 Jahren verhandelt die Politik darüber, dass das Amtsgeheimnis abgeschafft wird. Nun wird das endgültig passieren. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben sich mit der SPÖ auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Dazu hat es im Verfassungsausschuss des Nationalrats eine Anhörung gegeben. Bei dieser Anhörung hat es viel Zustimmung zu dem Recht auf Informationen gegeben, aber Expert:innen sehen noch einige Schwächen in dem Gesetzesentwurf.

Für das neue Informationsfreiheits-Gesetz muss es noch einige Verfassungsänderungen geben. Es ist noch nicht klar, wann das Gesetz und diese Änderungen beschlossen werden. Am 22. Jänner ist eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses geplant, aber es gibt noch keinen fixen Termin. Wenn der Ausschuss rechtzeitig zustimmt, kann der Nationalrat bei seiner nächsten Sitzung am 31. Jänner über das Gesetz und die notwendigen Änderungen beraten.

Recht auf Information statt Amtsgeheimnis

Mit dem Gesetzesentwurf, über den gerade verhandelt wird, soll das Amtsgeheimnis endgültig aus der Verfassung gestrichen werden. Die Bürger:innen sollen das Recht haben, vom Staat Informationen zu bekommen. Außerdem wollen ÖVP, SPÖ und Grüne erreichen, dass öffentliche Stellen Informationen von öffentlichem Interesse von sich aus veröffentlichen müssen. Dazu gehören zum Beispiel Gutachten, Studien oder Verträge. Eine Ausnahme für diese Pflicht soll es für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner:innen geben. Für staatsnahe Unternehmen, Stiftungen und Fonds soll es eine eingeschränkte Auskunftspflicht geben. Nach dem Gesetzesentwurf sollen gesetzliche Interessenvertretungen nur ihre eigenen Mitglieder informieren müssen.

Aber Auskünfte können auch weiterhin verweigert werden: Wenn durch die Informationen die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, wenn es einen hohen finanziellen Schaden geben könnte oder das Interesse anderer Menschen wichtig ist als das öffentliche Interesse. Es muss auch keine Antworten auf extrem zeitraubende oder offensichtlich mutwillige Anfragen geben.

Das neue Informationsgesetz und die Verfassungsänderungen sollen 18 Monate nach deren Ankündigung in Kraft treten. Das ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025.