Im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) stehen 159 Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Zum Beispiel:
- Das Sexualstrafrecht soll überprüft werden.
- Bildaufnahmen mit sexuellem Hintergrund ohne Zustimmung sollen verboten werden.
- Es soll überall Gewaltambulanzen geben.
- Hochrisiko-Gewalttäter sollen Fußfesseln oder Armbänder bekommen, wenn es ein Betretungsverbot gibt.
- Außerdem soll es rechtliche Folgen für den Missbrauch von Deepfakes geben. Deepfakes sind gefälschte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die sehr echt aussehen. Man verändert Gesichter oder Stimmen. Man kann damit Personen Dinge tun oder sagen lassen, die nie passiert sind.
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner hat im Gleichbehandlungsausschuss gesagt, dass man mit diesen Regelungen nicht warten darf. Das habe der letzte Mord an einer Frau in Innsbruck gezeigt. Die Regierung wolle schnell Maßnahmen umsetzen, zum Beispiel mit der Verfolgung von Handys von gefährlichen Menschen.
Die Ministerin hat betont, dass es trotzdem die Untersuchungshaft geben müsse. Welches Gerät zur elektronischen Verfolgung eingesetzt wird, sei ihr egal. Möglich sind zum Beispiel ein Armband oder eine "Fußfessel" Die Maßnahme müsse nur wirksam sein.
Frauenministerin Holzleitner will das Sexualstrafrecht überprüfen. Das soll im zweiten Viertel des Jahres 2026 passieren. Dabei wird über das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" gesprochen. Holzleitner sagt: Sexuelle Handlungen ohne Zustimmung von beiden Personen passieren nicht mit Einwilligung.
Die Frauenministerin will in den nächsten 2 Jahren mehr Geld für ihr Ministerium. Sie will bei den Budgetverhandlungen dafür kämpfen.
"Messen Sie uns an den Zeitplänen im Nationalen Aktionsplan", hat Ministerin Eva-Maria Holzleitner zu den Abgeordneten gesagt.