Änderungen von Hypothekar- und Immobilienkredit-Gesetz
Die Abgeordneten im Ausschuss waren einstimmig für Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkredit-Gesetz. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass ältere Personen und Personen mit geringerer Lebenserwartung einen Kredit aufnehmen können. Voraussetzung ist, dass sie entsprechende Vermögenswerte haben.
Das Plenum des Nationalrats muss nun auch noch zustimmen. Wenn das Plenum zustimmt, kann die Regelung bereits ab 1. Mai 2023 gelten.
Justizministerin Alma Zadić sagt: Die neue Regelung ist sehr wichtig. Damit wird ein großer Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung gemacht. Eine diskriminierende Regelung wird beseitigt.