News in einfacher Sprache 17.11.2023, 23:00

Nächste Sitzungen des Nationalrats

Plenarsitzungen von 21. bis 24. November

Neben dem Bundesfinanz‑Gesetz 2024 soll der Nationalrat in der Plenarwoche auch zahlreiche Maßnahmen beschließen, die das Budget begleiten sollen.

Am 21., 22., 23. und 24. November finden Plenarsitzungen des Nationalrats statt.

Dabei beraten die Abgeordneten über das Budget 2024 und weitere Gesetzesentwürfe. Zu Beginn geht es um das Budgetbegleit‑Gesetz und weitere Entwürfe, die mit dem Budget zusammenhängen.

Die Regierungsparteien wollen in Zusammenhang mit dem Budget 30 Gesetze ändern und neun neue Gesetze beschließen.

Budgetbegleit-Gesetz

Im Budgetbegleit-Gesetz sind 31 Gesetzesentwürfe der Regierung gebündelt. Geplant ist zum Beispiel:

  • 100 zusätzliche Kassenstellen für Ärzt:innen schaffen
  • den Beitrag zur Arbeitslosen-Versicherung um 0,1 Prozent senken
  • kleine Photovoltaik-Anlagen vorübergehend von der Umsatzsteuer befreien
  • die Fördermittel für den Umstieg auf klimafreundliche Heizanlagen und für weitere Klimaschutz-Maßnahmen deutlich anheben
  • die Beiträge für die Altlastensanierung erhöhen

Klinisch-psychologische Behandlungen sollen in Zukunft über die Krankenkasse abgerechnet werden können.

Einen Startbonus soll es für Arztpraxen geben, die niemand übernehmen möchte.

Ein eigenes Gesetz soll regeln: Personen, die nach 1945 wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, sollen vollständig rehabilitiert und entschädigt werden. Rehabilitierung bedeutet, dass die Urteile aufgehoben werden.

Zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Budget soll es zum Beispiel geben für:

  • klimafitte Wälder
  • die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Flächen-Recycling
  • die Bundestheater und die Bundesmuseen,
  • das Umwelt-Bundesamt,
  • die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und
  • die Spanische Hofreitschule.

Auch die Sanierung und Neugestaltung der Gedenkstätte für das Vernichtungslager in Gusen soll finanziell und rechtlich abgesichert werden.

Höhere Grenze für Lohnsteuer, langfristige Vorbelastungen für das Budget

Das Progressionsabgeltungs-Gesetz sieht zum Beispiel vor: Die Tarifstufen für die Lohnsteuer und die Einkommensteuer werden angehoben.

Die jährliche Grenze für die Lohnsteuer-Pflicht steigt um 9,6 % von 12.756 Euro auf 13.981 Euro.

Die Absetzbeträge und auch die Negativsteuer werden um 9,9 % erhöht. Die Negativsteuer ist eine Gutschrift. Diese Gutschrift bekommen Arbeitnehmer:innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

Die Zahl der steuerlich begünstigten Überstunden soll auch vorübergehend von 10 auf 18 erhöht werden. 

Weitere Maßnahmen betreffen:

  • die Erhöhung des Gewinnfreibetrags und des Kindermehrbetrags,
  • die Verlängerung der steuerlichen Regelungen für Homeoffice und
  • die Ausweitung der Steuerfreiheit für betriebliche Kinderbetreuung.

Für den Ausbau der Schienen-Infrastruktur und den Bahnbetrieb will die Regierung in von 2024 bis 2029 bis zu 65,18 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dazu kommen weitere Vorbelastungen für das Budget in der Höhe von 15,33 Milliarden Euro für ein verbessertes Angebot im Personen‑Nahverkehr und im Personen‑Fernverkehr für die Jahre 2024 und 2034.

Außerdem gibt es 2,8 Milliarden Euro Förderung für die Herstellung von Mikrochips bis zum Jahr 2031. 150 Millionen Euro davon stehen im Jahr 2024 zur Verfügung.

Ebenso wird über die Pensionsansprüche von Mitarbeiter:innen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und der Austrian Airlines (AUA) verhandelt.

Schlussabstimmungen über das Budget am 23. November

Wenn der Budget-Ausschuss dem Bundesfinanz-Gesetz 2024 und dem Bundes-Finanzrahmen für die Jahre 2024 bis 2027 zustimmt, gibt es am 21. November am Nachmittag eine Debatte darüber im Nationalrat. Dabei diskutieren die Abgeordneten Kapitel für Kapitel über die wichtigsten Punkte des Budgets. Am Beginn stehen das Budget für die Obersten Organe und das Bundeskanzleramt sowie die Ausgaben für den Öffentlichen Dienst und den Sport.

Geplant ist ein Defizit von 20,9 Milliarden Euro. Berechnet nach den Maastricht-Kriterien sind das 3 % des Brutto‑Inlandsprodukts (BIP).

Für die Berechnung des Maastricht-Defizits werden die Einnahmen und die Ausgaben des gesamten Staates verglichen. Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, ergibt das ein Defizit.

Das Ergebnis ist wichtig für die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union. Dort ist festgelegt, wieviel Prozent des BIP das Defizit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betragen darf.

Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung eines Landes. Für das BIP rechnet man den Wert aller Güter und Dienstleistungen in Österreich zusammen.

Die Schlussabstimmungen über das Budget sind für den Abend des 23. November geplant.

22 Millionen Euro für Rettungsorganisationen und Zivilschutzorganisationen

In anderen Fachausschüssen wurde schon über die Gesetzesvorschläge diskutiert, die am 24. November auf der Tagesordnung stehen.

Dabei geht es zum Beispiel um jährliche Förderungen des Bundes für die Rettungsorganisationen und den Österreichischen Zivilschutzverband (ÖZSV). Für diese Organisationen soll es 22 Millionen Euro pro Jahr geben. Damit will die Regierung das Rettungswesen und den Katastrophenschutz unterstützen.

Außerdem soll so die Blackout-Vorsorge gefördert werden. Ein Blackout ist ein länger anhaltender und großflächiger Stromausfall.

Weitere Pläne sind:

  • Den Nachtschwerarbeits-Beitrag für Unternehmen weiter einfrieren. Der Beitrag, den Unternehmen für Schwerarbeit in der Nacht zahlen müssen, soll also nicht steigen.
  • Die elektronische Anmeldung und Abmeldung eines Wohnsitzes soll leichter werden. 
  • Neue Regeln für die Übersetzung fremdsprachiger Namen bei Einträgen in das Personenstands-Gesetz. 
  • Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pflegebonus für Angehörige sollen verbessert werden.

Der Nationalrat muss auch über eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Bundesland Wien abstimmen. Diese Vereinbarung soll die Aufteilung der Kosten für die Grundversorgung von Asylwerber:innen neu regeln.

Entschließungsanträge

Auf Basis von Entschließungsanträgen diskutieren die Abgeordneten über die Folgen des Terrorangriffs der Terrororganisation Hamas auf Israel.

Ein weiterer Entschließungsantrag betrifft die Forderung der FPÖ nach einer Doppel-Staatsbürgerschaft für Südtiroler:innen.

Berichte

Der Nationalrat wird sich außerdem mit zahlreichen Berichten des Rechnungshofs beschäftigen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Einkommensbericht 2022,
  • Prüfberichte zu den Corona-Hilfen für Kunstschaffende und
  • Prüfberichte zu verschiedenen Umweltthemen.

Außerdem diskutieren die Abgeordneten über einen Bericht des Petitions-Ausschusses.

In dieser Plenarwoche wird es keine Aktuelle Stunde und keine Fragestunde geben.

Besuch von Plenarsitzungen

Sie können die Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat besuchen.

Es gibt eine Galerie für Besucherinnen und Besucher.

Dort können Sie bei den Plenarsitzungen zuhören und zusehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Parlaments erwarten Sie

beim Eingang zur Besuchergalerie.

Von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr informieren sie

die Besucherinnen und Besucher über die Sitzung.