News in einfacher Sprache 14.06.2023, 16:50

Nationalrat beschließt das Aus für viele Corona-Regelungen

Corona-Sonderregelungen gelten nur noch bis Ende Juni

Die Regierung hat schon im Jänner angekündigt, dass ein Großteil der Corona-Sonderregelungen nur noch bis Ende Juni gelten sollen. Nun hat der Nationalrat ein entsprechendes Gesetzespaket beschlossen. Der Vorschlag dazu kam von Gesundheitsminister Johannes Rauch. 

Bis jetzt gilt Covid-19 noch als meldepflichtige Infektionskrankheit. Ab Juli dann nicht mehr. Damit fallen auch die letzten Einschränkungen für infizierte Personen weg. 
Die Kosten für Corona-Tests werden künftig nur noch von der Krankenkasse übernommen, wenn Patienten Corona-Symptome haben. 
Kostenfreie Corona-Impfungen wird es weiterhin geben. Entsprechende Impf-Empfehlungen werden noch ausgearbeitet. 

Auch verschiedene Beobachtungsprogramme wird es weiterhin geben. Dazu gehört auch die Analyse von Abwasser. Auf diesem Weg kann man herausfinden, wie viele Personen mit Corona infiziert sind. 
Einzelne Sonderregelungen, die mit der Corona-Pandemie eingeführt wurden, werden nun dauerhaft gelten. 

Gegen die Abschaffung der Corona-Sonderregelungen kann jetzt nur noch der Bundesrat ein Veto einlegen.

Gründe für die Abschaffung der Corona-Sonderregelungen

Der Großteil der Corona-Sonderregelungen wird deswegen abgeschafft, weil die Bevölkerung jetzt eine höhere Grundimmunität hat und die Krankheitsverläufe durch die aktuellen Virusvarianten milder sind. Grundimmunität bedeutet: Wenn Menschen über eine gewisse Zeit hinweg einem bestimmten Krankheitserreger ausgesetzt sind, dann kann ihr Immunsystem mit der Zeit mit dem Krankheitserreger umgehen.

ÖVP und Grüne sagen: Durch diese Veränderungen ist das Risiko für die Gesundheit und das Gesundheitssystem deutlich kleiner geworden. Die Opposition sieht das Gesetzespaket allerdings kritisch. Die SPÖ ist der Meinung, man muss mehr Rücksicht auf die Risikogruppen nehmen. Die FPÖ hingegen möchte eine vollständige Rückkehr zur Normalität.

Paket gegen Kinderarmut

Der Nationalrat hat außerdem ein Paket gegen Kinderarmut beschlossen. Zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 soll es für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe-Haushalt lebt, zusätzlich 60 Euro pro Monat geben. Dasselbe gilt für Kinder von:

  • Bezieher:innen von Arbeitslosengeld
  • Bezieher:innen von Notstandshilfe
  • Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 2.000 €
  • Bezieher:innen von Ausgleichszulagen

Die Familien bekommen das Geld automatisch überwiesen. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. 

Für Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen ist der Steuerbescheid aus dem letzten Jahr wichtig. 

Für Zahlungen im Jahr 2024 wird die Einkommensgrenze auf rund 2.100 Euro erhöht.

Klimabonus

Als Ausgleich für die CO2-Steuer gibt es auch dieses Jahr wieder einen Klimabonus. Der Nationalrat hat allerdings beschlossen, dass der Klimabonus regional gestaffelt werden soll. So war es ursprünglich auch ausgemacht. Demnach werden ab Herbst je nach Wohnort zwischen 110 und 220 Euro ausgezahlt. Personen in Haft und ausländische Staatsbürger:innen, die ohne gültigen Aufenthaltstitel in Österreich leben, bekommen keinen Klimabonus.

Noch kein Beschluss beim Eltern-Kind-Pass

Es ist ein digitaler Eltern-Kind-Pass geplant, der den bisherigen Mutter-Kind-Pass ablösen soll. Bei der Einbringung der Regierungsvorlage in den Nationalrat gab es aber einen technischen Fehler, den man beheben muss. Die gesetzlichen Grundlagen für den Eltern-Kind-Pass wurden jetzt wieder an den dafür zuständigen Gesundheitsausschuss zurückverwiesen.

Sonstiges

  • Es wurde ein Sonderzuschuss für "Licht ins Dunkel" in der Höhe von rund 14,4 Millionen Euro gewährt.
  • Es wurden Geld-Umschichtungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Parlamentsgebäudes beschlossen.
  • Es gibt Änderungen im Apotheken-Gesetze und im Arzneimittel-Gesetz. Dadurch wird es Abholfächer für Medikament geben, und die freie Apothekenwahl wird gesichert.
  • Es soll begleitende geologische Untersuchungen in Zusammenhang mit der Erweiterung des ungarischen Atomkraftwerks Paks geben.
  • Es soll eine Härtefallregel beim einkommensabhängigen Kinder-Betreuungsgeld geben.
  • Ein Anliegen war den Abgeordneten die Vorbereitung auf den geplanten europaweiten Austausch von Gesundheitsdaten.
  • Es wurde über den Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft 2022 gesprochen.
  • Es gab eine Diskussion über einen Dringlichen Antrag der SPÖ zum Thema Insolvenz von Kika und Leiner.

Aktuelle Stunde

In der Aktuellen Stunde sprach Sozialminister Johannes Rauch über das Thema Gesundheitsversorgung. Er sagte: Es ist eine Änderung im Primärversorgungs-Gesetz geplant. Auch weitere Veränderungen im Gesundheitsbereich sind ab dem Herbst geplant.

Zu verschiedenen Themen wurden bestimmte Fristen festgelegt. Dabei ging es vor allem um:

  • Das ORF-Reformpaket
  • Änderung im Primärversorgungs- Gesetz

Besonders diese beiden Themen sollen noch vor dem Sommer beschlossen werden.