Am 26. Oktober 1955 hat der Nationalrat das Neutralitäts-Gesetz beschlossen. "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen", heißt es darin.
Österreich wird "in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen". Das steht im Verfassungs-Gesetz über die Neutralität Österreichs.