Die COFAG hat das Geld für die Corona-Hilfen verwaltet. Der COFAG-Untersuchungsausschuss soll untersuchen: Wurden Personen mit ÖVP-Nähe dabei bevorzugt?
Die Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ haben das Kontrollgremium eingesetzt. Sie definieren eine ÖVP-Nähe so: Wenn Personen an die ÖVP gespendet haben oder "um deren Unterstützung von der Österreichischen Volkspartei etwa im Zuge des 'Projekt Ballhausplatz' geworben wurde". So steht es im Einsetzungsverlangen. Der Untersuchungszeitraum liegt zwischen Dezember 2017 und November 2023.
Der Rot-Blaue-Machtmissbrauch-U-Ausschuss wurde von der ÖVP eingesetzt. Durch das Minderheitenrecht konnte sie das im Alleingang tun.
Es wird der Zeitraum zwischen Jänner 2007 und Jänner 2020 beleuchtet. Der Untersuchungsgegenstand ist das Verhalten von Regierungsmitgliedern der SPÖ und der FPÖ in diesem Zeitraum. Die grundlegende Frage lautet: Haben sie unberechtigt Steuergelder für Inserate, Medienkooperationen und ähnliches ausgegeben?
Außerdem soll untersucht werden: Wurden Leitungspositionen "in der Bundesverwaltung samt Staatsanwaltschaften und ausgegliederten Rechtsträgern" unrechtmäßig besetzt? So heißt es im Verlangen auf Einsetzung des U‑Ausschusses.