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Verbesserungen bei Pflegebonus, Lehre in Pflegeberufen

Der Sozialausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats haben den Weg für die notwendigen Gesetze geebnet. Auch der Bundesrat hat sich in einer Enquete mit dem Thema Pflege beschäftigt.

Verbesserungen beim Pflegebonus

Als Teil der Pflegereform hat der Nationalrat auch beschlossen: Pflegende Angehörige mit niedrigem Einkommen bekommen ab Mitte 2023 einen jährlichen Pflegebonus von 1.500 Euro. Dieser Betrag wird in monatliche Teilbeträge aufgeteilt ausgezahlt. Da es den Pflegebonus erst ab Mitte des Jahres geben wird, werden es für 2023 750 Euro sein. 
Wer bekommt den Bonus? Menschen, die eine/n nahe/n Angehörige:n schon seit mindestens 1 Jahr überwiegend pflegen und ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.500 Euro haben. Der/die zu pflegende Angehörige muss Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 oder einer höheren Stufe haben. 

Es soll nun doch nicht notwendig sein, dass man mit dem/der zu pflegenden Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat einer entsprechenden Änderung des Bundespflegegeld-Gesetzes schon zugestimmt. 

Für den Gesetzesentwurf stimmten ÖVP, Grüne und FPÖ. Die Kosten für den Pflegebonus werden dadurch um ungefähr 34 Millionen Euro steigen. 
SPÖ und NEOS halten wenig vom Pflegebonus. Sie meinen: Ein Ausbau der mobilen Pflege würde pflegenden Angehörigen mehr helfen. 

Lehre für Pflegeberufe

Auch für die Einführung der Lehre für Pflegeberufe gab es Zustimmung. Man spricht dabei von der „Pflegelehre“. 
Eine Mehrheit von ÖVP, FPÖ und Grünen war im Wirtschaftsausschuss für die Einführung einer Lehre für Pflegeberufe. Dazu gab es Änderungen im Berufsausbildungsgesetz und im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Damit gibt es dann die Möglichkeit für:

  • eine Lehre für Pflegefachassistenz (PFA), die 4 Jahre dauert
  • eine Lehre für Pflegeassistenz (PA), die 3 Jahre dauert

Für die neuen Lehrberufe soll es zuerst Ausbildungsversuche an einzelnen Berufsschulen geben. 

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