News in einfacher Sprache 14.02.2025, 09:36

Vor 30 Jahren: Das war Österreichs Weg in die Europäische Union

Ein kurzer Rückblick: Wir schreiben das Jahr 1994

Am Stammtisch im Wirtshaus, in den Medien und auch im Parlament wird das Thema EU-Beitritt heiß diskutiert. Am 12. Juni 1994 geschieht ein wichtiger Schritt: Die österreichische Bevölkerung stimmt in einer Volksabstimmung mit breiter Mehrheit für den Beitritt zur Europäischen Union. Am 1. Jänner 1995 heißt es dann offiziell: Österreich ist Mitglied der Europäischen Union.

  • Welche Schwierigkeiten gab es während der Beitritts-Verhandlungen?
  • Wie konnten alle Hürden beseitigt werden?

Die Parlaments-Korrespondenz hat sich mit diesen Fragen beschäftigt.

Parlament beriet schon vor dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen

Interessant ist zum Beispiel das: Die parlamentarischen Beratungen über das sogenannte EU-Beitritts-BVG haben schon vor dem endgültigen Abschluss der Beitrittsverhandlungen begonnen. BVG ist die Kurzform von Bundes-Verfassungsgesetz. Das genaue Verhandlungsergebnis über einzelne noch offene Punkte hat die Regierung nachgereicht. Auch das war eine Besonderheit: Der Verfassungsausschuss und der Außenpolitische Ausschuss setzten Unterausschüsse ein, in denen dieselben Personen saßen. Die Ausschuss-Mitglieder berieten gemeinsam mit Expert:innen in stundenlangen Sitzungen über das Verhandlungsergebnis. Es wurde auch entschieden: Das Volk soll nicht über den EU-Beitrittsvertrag selbst, sondern über das EU-Beitritts-BVG abstimmen.

Im Jahr 1994 gab es mehrere Hürden

1994 fand eine Nationalrats-Wahl statt. Der Wahltermin lag zwischen der Volksabstimmung, bei der sich die Bevölkerung mit 66,6 % für einen EU-Beitritt Österreichs aussprach, und dem parlamentarischen Ratifizierungs-Prozess. Das war eine zusätzliche Herausforderung. Besonders, weil die damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP bei der Wahl ihre Zweidrittel-Mehrheit verloren. Der Zeitdruck war groß. Denn zwischen der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats am 7. November 1994 und dem anvisierten Beitrittsdatum lagen nicht einmal zwei Monate. Außerdem mussten rechtzeitig vor dem EU-Beitritt noch viele verfassungsgesetzliche Begleitbestimmungen beschlossen werden. Das betraf zum Beispiel Grundsatzbestimmungen zur Wahl der österreichischen Europa-Abgeordneten und die Mitwirkungsrechte des Parlaments und der Bundesländer in EU-Angelegenheiten.

Es ging sich aber alles rechtzeitig aus: Der EU-Beitrittsvertrag wurde sowohl vom Nationalrat als auch vom Bundesrat noch im November mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit genehmigt. Neben SPÖ, ÖVP und dem Liberalen Forum stimmten auch die meisten Abgeordneten der Grünen und einzelne FPÖ-Mandatar:innen für den EU-Beitrittsvertrag. Im Gegenzug wurden der Opposition weitreichende Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Angelegenheiten zugesagt.

Diese Mitwirkungsrechte wurden im sogenannten EU-Begleit-BVG festgeschrieben. Darum wird es im zweiten Beitrag der Serie gehen.

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Sie waren sehr wichtig für die Demokratie:

  • Der Zweite Weltkrieg ist zu Ende gegangen.
  • Österreich hat den Staatsvertrag unterschrieben.
  • Österreich ist der EU beigetreten.

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