Die Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung des Parlaments, die es seit 1977 gibt. Sie hat diese Aufgaben:
- Sie kontrolliert, ob die öffentliche Verwaltung richtig und gerecht arbeitet.
- Sie überprüft Beschwerden aus der Bevölkerung.
- Sie achtet darauf, dass die Menschenrechte eingehalten werden.
Die Volksanwaltschaft besteht aus 3 Personen, die 6 Jahre lang im Amt sind. Dann wählt der Nationalrat neue Mitglieder. Jedes Mitglied kann 2 Amtszeiten hintereinander im Amt sein.
Für Volksanwält:innen gilt:
- Sie vertreten nicht die Interessen einer bestimmten Partei.
- Sie sind unabhängig.
- Man kann sie nicht abwählen.
Der Nationalrat plant, die neue Volksanwaltschaft am 22. Mai zu wählen.