Nationalrat beschließt neue Förderbestimmungen für Ökostrom
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Die Regierung hat dem Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgelegt. Das Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und von SPÖ und NEOS angenommen. Damit hat es die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht.
Die SPÖ hatten davor noch einige Änderungen durchgesetzt: Menschen mit niedrigem Einkommen sollen durch die Ökostrom-Pauschale nicht übermäßig belastet werden. Die Ökostrom-Pauschale ist ein fixer Betrag, der mit der Stromrechnung verrechnet werden soll.
Damit die neuen Förderbestimmungen in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat zustimmen. Auch die Europäische Kommission muss manchen Teilen zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Ziel: Strom nur noch aus erneuerbaren Energiequellen
Das Ziel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und der begleitenden Bestimmungen ist: Ab 2030 soll Strom in Österreich nur noch aus erneuerbaren Energiequellen kommen. Erneuerbare Energiequellen sind zum Beispiel Wasserkraft, Windkraft und Solarenergien. Sie erzeugen keine Treibhausgase, wie das fossile Energiequellen wie Kohle, Öl und Erdgas tun. Treibhausgase sind die Gase, die für die Klimakatastrophe verantwortlich sind.
Bis 2040 soll Österreich klimaneutral werden. In den kommenden Jahren soll 1 Milliarde Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, damit dieses Ziel erreicht werden kann.
Grundlage für lokale Energiegemeinschaften
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird auch die gesetzliche Grundlage für lokale Energiegemeinschaften von Privathaushalten und kleinen Unternehmen geschaffen. Erzeugt ein Haushalt mit einer Solaranlage mehr Energie als er verbrauchen kann, kann die Energie mit den anderen Mitgliedern der Gemeinschaft geteilt und an sie weitergegeben werden.
Die FPÖ kritisiert: Das neue Gesetz wird negative Auswirkungen auf Österreich als Wirtschaftsstandort haben. Es werden hohe Kosten auf die österreichische Bevölkerung zukommen.
Weitere Gesetze beschlossen
Insgesamt hat der Nationalrat in der vorletzten Sitzung vor der Sommerpause 21 Gesetze beschlossen. Dazu gehören: Änderungen im Insolvenzrecht, im Kartell- und Wettbewerbsrecht und im Gewährleistungsrecht.
Für das Gewährleistungsrecht soll nun gelten: Firmen müssen in Zukunft 1 Jahr lang nachweisen, dass ein Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs keine Mängel hatte. Außerdem wird es bei Waren mit Software-Komponente ein zeitlich begrenztes Recht auf Aktualisierungen der Software geben.
Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Viele Menschen hatten während der Corona-Pandemie weniger Einkommen. Manche konnten ihre Miete nicht bezahlen und haben deshalb Mietrückstände. Der Nationalrat hat nun ein Hilfspaket von 24 Millionen Euro beschlossen, damit diese Menschen ihre Wohnungen nicht verlassen müssen.
Gesetzlich geregelt wurde die Ausstellung von gültigen Impfzertifikaten für jene Personen, die an COVID‑19 erkrankt waren und wieder gesund sind. Diese Menschen benötigen nämlich nur eine Impfung für eine volle Immunisierung.
Für die freiwilligen Helferinnen und Helfer in Teststraßen und Impfstraßen gilt: Sie müssen für die Aufwandsentschädigung bis Ende September keine Steuern zahlen.
Die Abgeordneten haben auch ermöglicht: Wer einen Freiwilligendienst im Ausland begonnen hat, kann diesen Dienst im Inland fortsetzen. Wenn das wegen der Corona-Pandemie notwendig ist.
Weitere Gesetze geändert
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wurde geändert. Das Kumulationsprinzip wird abgeschafft. Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber bezahlt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu wenig. Das Kumulationsprinzip sagt, dass er dann auch 10 Mal bestraft wird. Dafür soll es jetzt eine andere Regelung geben.
Eine eigene Identitätskarte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Baugewerbe soll dabei helfen, dass Lohn- und Sozialdumping am Bau verhindert werden kann.
Anti-Terror-Paket beschlossen
Der Nationalrat hat auch ein umfangreiches Anti-Terror-Paket beschlossen. Mit diesem Paket kommt es zu Änderungen im Strafrecht, in der Strafprozessordnung, im Symbole-Gesetz und im Staatsbürgerschaftsgesetz. Vor der Abstimmung gab es noch kleine Änderungen. Zum Beispiel bei der Anwendung der elektronischen Fußfessel für Terroristinnen und Terroristen, die bedingt aus der Haft entlassen wurden.
Eine elektronische Fußfessel ist ein Gerät, das am Fußgelenk einer Person befestigt werden kann. Mit dem Gerät kann überwacht und kontrolliert werden, wo sich die Person aufhält. Eine bedingte Haftentlassung ist möglich:
- wenn eine zu einer Haftstrafe verurteilte Person bereits die Hälfte ihrer Haftstrafe im Gefängnis verbracht hat und
- wenn angenommen wird, dass die Person nicht wieder eine Straftat begehen wird, wenn sie entlassen wird.
Neue Gesetze beschlossen
Die Abgeordneten haben auch folgende neue Gesetze beschlossen:
- Für die Anschaffung umweltfreundlicher und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.
- Für die Ausweitung des Bildungsbonus für Arbeitslose.
- Für die Förderung von Projekten für "Community‑Nurses".
Community‑Nurses sind Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, die in den Gemeinden zur Verfügung stehen sollen. Sie sollen den Menschen Informationen und Pflegeleistungen einfach und in der Nähe ihres Wohnorts zur Verfügung stellen. - Für neue Vorgaben für Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst.
- Für höhere Strafen für illegal geschlägertes Holz, das nach Österreich eingeführt wird.
Der Nationalrat hat auch das beschlossen:
- Die Sonderunterstützung für arbeitslose Bergbauarbeiter wird langfristig auslaufen.
- Das Fachkräftestipendium wird ausgeweitet.
Das Fachkräftestipendium erhalten Erwachsene ohne Universitätsabschluss, die eine Berufsausbildung machen. Nun sollen auch Ausbildungen in den Bereichen Pflegeassistenz und Elementarpädagogik durch das Fachkräftestipendium gefördert werden. - 20 Millionen Euro werden für die Förderung von Arbeitsstiftungen in den Bereichen Umwelt und Verkehr zur Verfügung gestellt.
In der Arbeitsstiftung werden zielgerichtete Ausbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt, die ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Weitere Diskussionen
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat einen Bericht vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Berichts diskutierten die Abgeordneten über die aktuelle Situation im österreichischen Tourismus.
Die FPÖ sprach wieder die Maskenpflicht in Schulen an.
SPÖ und NEOS versuchten erneut, dass der Ibiza‑Untersuchungsausschuss verlängert wird. Sie konnten sich damit aber auch dieses Mal nicht durchsetzen.
Aktuelle Stunde
In der Aktuellen Stunde ging es auf Wunsch der SPÖ um die Frage: Wer wird die Kosten der Corona-Krise tragen? SPÖ-Chefin Pamela Rendi‑Wagner meint: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Einführung von Vermögenssteuern.
Weitere Informationen in einfacher Sprache
Diese Links führen Sie zu weiteren Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:
- Ökostromförderung
- Anti-Terror-Paket
- Impfzertifikate, Aufwandsentschädigungen
- Wohnpaket, Community-Nurses, Freiwilligengesetz
- Lohn- und Sozialdumping, Bau-ID-Karte
- Bildungsbonus, Fachkräftestipendium, Bergbauarbeiter
- Tourismusbericht, Holzhandelsüberwachungsgesetz
- Neue Regeln für Gewährleistungen, Insolvenzrechts-Reform
- Änderung des Kartell- und Wettbewerbsrechts
- Aktuelle Stunde
- Maskenpflicht an Schulen
- Ibiza-Untersuchungsausschuss