NEWS in EINFACHER SPRACHE - ARCHIV

Bundesländer bekommen mehr Spielraum bei Vergabe von Sozialhilfe

Dieser Artikel wurde archiviert.

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat verschiedene Änderungen im Sozialhilfe-Grundsatz-Gesetz beschlossen. Mit diesen Änderungen bekommen die Bundesländer mehr Spielraum bei der Vergabe von Sozialhilfe. Das sind die Änderungen:

  • Manche Menschen leben unter besonders harten Lebens­umständen. Sie bekommen laut bisherigen Bestimmungen aber keine Sozialhilfe. Für solche Härtefälle soll es jetzt besondere Regelungen geben, bei denen die Bundesländer flexibler entscheiden können.
  • Menschen in betreuten Wohnformen bekommen derzeit weniger Sozialhilfe als andere Sozialhilfe-Empfängerinnen und Empfänger. Das betrifft Menschen mit Behinderungen, Frauen, Jugendliche und Obdachlose in Wohneinrichtungen. In Zukunft sollen diese Personen aber wieder die volle Sozialhilfe bekommen. Die endgültige Entscheidung darüber haben allerdings die Bundesländer.
  • Manche Menschen mit niedrigem Einkommen bekommen zusätzlich zu ihrem Gehalt Sozialhilfe. Die Höhe der Sozialhilfe hängt davon ab, ob ihnen das 13. und 14. Monats­gehalts angerechnet wird. Bei der Anrechnung des 13. und 14.  Monats­gehalts sollen in Zukunft die Bundesländer Entscheidungen treffen.

In ganz Österreich wird es aber weiterhin einen einheitlichen Höchstbetrag bei der Sozialhilfe geben.

Die Änderungen im Sozialhilfe-Grundsatz-Gesetz wurden mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen. Markus Koza, der Sozialsprecher der Grünen, sagte: Im Sozialhilfe-Grundsatz-Gesetz hat es einige unbeabsichtigte Härten gegeben. Sie sind jetzt zu einem guten Teil behoben.

Kritik von der Opposition

SPÖ und FPÖ sehen die Änderungen im Sozialhilfe-Grundsatz-Gesetz kritisch. Die SPÖ ist der Meinung: Die Veränderungen verbessern kaum etwas. Denn in fast allen Punkten können die Bundesländer entscheiden, ob sie den Spielraum nutzten wollen oder nicht.

Die FPÖ findet: Die Gesetzesänderungen gehen in weiten Teilen überhaupt in die falsche Richtung.

Service-Karte für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter

Auch das wurde im Sozialausschuss beschlossen: Für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter soll es eine Service-Karte geben. Das betrifft Personen, die Ansprüche gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse haben.

Corona-Sonderregeln wurden verlängert

Im Epidemie-Gesetz und für verschiedene Gesundheitsberufe wurden die Corona-Sonderregeln verlängert. Das betrifft vor allem:

  • Die Dokumentation von Infektionsfällen.
  • Die Ausstellung von Impf- und Testzertifikaten.