Parlamentskorrespondenz Nr. 345 vom 07.06.2000
VON DER AUFHEBUNG DER SPARBUCH-ANONYMITÄT BIS ZUR AKTION FAIRNESS
Wien (PK) - 23 Punkte umfasst die heutige Tagesordnung des Nationalrat es. Begonnen wird mit der Behandlung sozialpolitischer Themen. Die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit wird abgeschafft und ein verstärkter Berufsschutz bei der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension eingeführt, sofern man während der letzten 15 Jahre zehn Jahre einer bestimmten Tätigkeit nachgegangen ist. In der Sitzung geht es auch um die gesetzliche Umsetzung der "Aktion Fairness", die eine weitgehende Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bringen soll. Eine Änderung des AK-Gesetzes beinhaltet die Streichung der pauschalierten Aufwandsentschädigungen für AK-Funktionäre. Funktionsgebühren sollen nicht mehr vom Vorstand beschlossen, sondern von der Vollversammlung in einer Funktionsgebühren-Ordnung festgelegt werden, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
Weiters werden beschlossen werden: die Abschaffung der Anonymität der Sparbücher - ab 1. November dürfen Sparbücher nur noch im Zusammenhang mit einer Identitätsfeststellung des Sparers eröffnet werden -, die Anerkennung des Österreichischen Seniorenrates als Interessenvertretung der älteren Generation und mehr Förderungsmittel für lateinamerikanische Kleinbetriebe.
Im Anschluss an die Fragestunde teilte Präsident Dr. FISCHER mit, dass um 15 Uhr eine von der Fraktion der Grünen verlangte Kurze Debatte zur Beantwortung 518/AB der Anfrage 486/J an den Innenminister betreffend autonome Polizisten stattfinden werde. Nach Erledigung der Tagesordnung wird ein Vier-Parteien-Antrag abgestimmt, die dem Menschenrechtsausschuss gesetzte Frist zur Berichterstattung über den Antrag 127/A auf 1. Dezember 2000 zu erstrecken. Außerdem werden die Abgeordneten über Fristsetzungsanträge der Koalition für den Sozialausschuss zur Behandlung des Sozialrechtsänderungsgesetz (181 d.B. ) und für den Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über das Pensionsreformgesetz 2000 (175 d.B. ) und die Novellierung des Bezügegesetzes (188/A ) bis 4. Juli 2000 zu befinden haben. Auch über diese Fristsetzungsanträge findet eine Kurze Debatte statt.
F-V-ANTRAG 123/A UND S-ANTRAG 131/A BETREFFEND SOZIALVERSICHERUNGS-ÄNDERUNGSGESETZ 2000 * S-ANTRAG 117/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES ASVG
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Die Sozialsprecherin der Sozialdemokraten, Abgeordnete SILHAVY, warf der Regierung vor, einen Kurs gegen Menschen zu fahren, die ihre Arbeitsfähigkeit eingebüßt hätten. 7.000 Menschen, die von den Maßnahmen des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes betroffen sind, würden von der Koalition ignoriert. Die Regierung mache aus Pensionisten Arbeitslose und verteile 4,5 Mrd. S auf Kosten kranker Menschen nach oben um. Mit den Vorlagen der Koalition komme eine gigantische neue Belastungswelle auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu, kritisierte Silhavy und brachte einen Abänderungsantrag ein, mit dem eine zur Gänze abgeänderte Fassung des Antrags 123/A hergestellt werden soll.
Einen Abänderungsantrag brachte auch Abgeordneter Mag. HAUPT (F) ein, der in Richtung Sozialdemokraten der Vorwurf erhob, kein gut bestelltes Haus, sondern Schulden in Höhe von 1.650 Mrd. S hinterlassen zu haben. Haupt kritisierte, dass die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit zum weit überwiegenden Teil von Männern in Anspruch genommen werde, und rechnete die Kosten vor. Als Gegenargument verwies Haupt auf Erleichterungen beim Zugang zur Invaliditätspension und auf die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, die auch älteren Arbeitnehmern nütze. Es gelte, die "bittere Pille" der Maßnahmen zu schlucken, weil dies langfristig Sicherheit biete und gut für Junge und Alte sei, meinte Haupt.
Eine Äußerung seines Vorredners, die Bundesregierung mache sich Sorgen, wandelte Abgeordneter ÖLLINGER (G) ab: Diese Regierung mache Sorgen, und zwar weil sie nicht versuche, die Ziele ihrer Pensionsreform auch nur andeutungsweise darzustellen. Gerechtigkeit der Maßnahmen werde durch Geschwindigkeit der Maßnahmen ersetzt, warf Öllinger der Koalition vor: "Sie machen Tempo, aber keine erkennbaren gerechten, vernünftigen Inhalte." Im Kern gehe es darum, einfache, unqualifizierte Menschen, die alt, abgerackert und krank seien, zu bestrafen. Es gehe darum, grundsätzlich zu diskutieren - über die Verlässlichkeit des Systems allgemein, über die Administrierbarkeit des ASVG, über die soziale Ausgewogenheit von Maßnahmen. Die jetzt aktuellen Schritte seien nicht geeignet, bei den Menschen Vertrauen zu erzeugen, auch nicht die Ersetzung des rot-schwarzen Proporzes durch einen "blau-schwarzen Majorz", durch den der Apparat der Sozialversicherung ruiniert würde.
Sie sei 32 Jahre alt, wandte sich V-Abgeordnete Mag. HAKL nicht nur an das Plenum, sondern auch an die Schülerinnen und Schüler auf der Galerie, und seit ihrer Schulzeit sei die Pensionsreform ein Thema. Dies auch deshalb, weil das Zusammentreffen einer dynamischen Bevölkerungsentwicklung mit einem statischen System ständig Anpassungen nötig mache. Hakl entwickelte Zukunftsszenarien, in denen die Aktiven doppelt so stark belastet würden wie heute. Deshalb müssten jetzt Maßnahmen ergriffen werden. "Wir stellen die Weichen jetzt, auch wenn die ÖBB streiken", stellte Hakl einen aktuellen Bezug her. Es sei nötig, das tatsächliche Pensionsalter an das Regelpensionsalter heranzuführen, und niemand verstehe, wenn etwa Eisenbahner achteinhalb Jahre früher in Pension gehen könnten als andere Beschäftigte. Die Anhebung des Pensionsalters für alle Berufsgruppen werde kommen müssen. Die Frühpension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit müsse abgeschafft werden, weil es " zu einfach" sei. Mit den Reformen würden zwei Ziele verfolgt: ein fairer Ausgleich zwischen den Generationen und langfristige Sicherheit.
In einer tatsächlichen Berichtigung führte Abgeordneter Dr. EINEM (S) gegenüber Abgeordneter Mag. HAKL (V) aus, dass Länder, in denen ältere Arbeitnehmer nicht wegen geminderter Erwerbstätigkeit in Pension gehen können, eine doppelt so hohe Arbeitslosigkeit haben wie Österreich. Dies deshalb, weil für diese Menschen keine Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Abgeordnete REITSAMER (S) führte die hohe Staatsverschuldung, die den Sozialdemokraten vorgeworfen wird, darauf zurück, dass sich die ÖVP in der Zeit ihrer Regierungsbeteiligung Errungenschaften für die Arbeitnehmer sehr teuer für ihre Klientel abkaufen ließ.
Mit der Abschaffung der vorzeitigen Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit schaffe die Bundesregierung Rechtsunsicherheit und treffe die sozial Schwachen, insbesondere Arbeitnehmer, die nach einem langen Arbeitsleben ausgepowert sind. Zur Untermauerung schilderte die Abgeordnete den Fall eines 56-jährigen Hilfsarbeiters, der seit seinem 15. Lebensjahr arbeitet. Wegen eines berufsbedingten Bandscheibenleidens könnte er aufgrund der geltenden Rechtslage in Pension gehen. Nun wird er aus dem Krankenstand heraus gekündigt und muss 4,5 Jahre lang um Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ansuchen. Statt 952.000 S beträgt sein Einkommen in diesem Zeitraum nur noch 470.000 S. "Streichen, kürzen, drüberfahren - das ist die Devise dieser Bundesregierung", sagte Reitsamer bitter.
In einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion forderte die Abgeordnete die Bundesregierung auf, eine geschlechtsneutrale Regelung des Pensionsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit vorzulegen. Als Grundsatz sollte gelten, dass bei Frauen und Männern ab dem 55. Lebensjahr auf die bisher ausgeübte Tätigkeit Rücksicht genommen wird und bei Verweisungen ab dem 57. Lebensjahr die zuvor ausgeübte Tätigkeit maßgeblich sein soll.
Kritik übte die Vorsitzende des Sozialausschusses schließlich an der Änderung des Wahlmodus für die Vertretungskörper in der Sozialversicherung. Die FPÖ erwartet sich offenbar etwas von der Einführung eines starren parteipolitischen Proporzes, schloss Reitsamer.
Abgeordneter DOLINSCHEK (F) unterstrich die Notwendigkeit, das Sozialversicherungssystem zu reformieren, wobei er bedauerte, dass die Reform des Jahres 1997 Flickwerk geblieben sei. Die Änderungen bei der Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit betreffe jene Arbeitnehmer nicht, die so wie bisher eine Invaliditätspension erhalten. Die anderen haben aufgrund der demographischen Entwicklung, des sinkenden Anteils der unter 45-jährigen und der guten Konjunktur wachsende Chancen auf Arbeitsplätze. Im Rahmen der Pensionsreform werde die Bundesregierung gleichzeitig dafür sorgen, dass Arbeitnehmer mit 45 bzw. Frauen mit 40 Beitragsjahren mit 60 bzw. 55 Jahren in Frühpension gehen können. Die Kritik der Sozialdemokraten an der Regierung hielt Dolinschek für unverständlich und wies darauf hin, dass die Koalition bei den Pensionen nichts anderes mache als die deutschen Sozialdemokraten.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) warf Abgeordneter Hakl vor, eine von Egoismus bestimmte Rede gehalten zu haben, und sagte, die jungen Leute hätten kein Verständnis dafür, dass ihre Eltern nach 35 Arbeitsjahren in die Arbeitslosigkeit geschickt werden, weil sie nicht mehr arbeiten können.
Die von der Regierung angesprochenen Qualifizierungsmaßnahmen hielt die Rednerin für nicht sinnvoll, da nicht zu erwarten sei, dass etwa ein arbeitsloser Mechaniker nach einer Umschulung Arbeit als Zuckerbäcker finden werde. Die Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, in Pension gehen zu können, wenn sie körperlich und psychisch ausgeschunden sind. Die Beseitigung dieser Möglichkeit wird den Staat viel Geld kosten. Bereits für das Jahr 2003 werden Mehraufwendungen für die wachsende Arbeitslosigkeit von 700 Mill. S berechnet. - Diese Regierung habe es geschafft, die soziale Kälte noch weiter zu verschärfen, sagte Haidlmayr.
Abgeordneter Dr. TRINKL (V) bekannte sich dazu, das Pensionssystem laufend anzupassen, denn die Menschen werden immer älter und wollen immer früher in Pension gehen. Die SPÖ spreche von Vertrauensschutz, blockiere aber jene Reformen, die das Vertrauen schützen, weil sie Fundamentalopposition betreiben wolle. Die Menschen verstehen diese Haltung nicht, wie Meinungsumfragen deutlich zeigen. Die Regierung hat das Vertrauen der Bevölkerung und der Wirtschaft, zeigte sich Trinkl überzeugt und nannte als Beleg die überaus positiven Arbeitsmarktdaten des Monats Mai: 1,2 % mehr Beschäftigte bei 13 % weniger Arbeitsloser und 12 % weniger jugendlicher Arbeitsloser.
Den Vorwurf Trinkls an die Obfrau des Sozialausschusses, die Sitzung in parteiischer Absicht unterbrochen zu haben, wies Abgeordnete REITSAMER (S) in einer tatsächlichen Berichtigung zurück. Sie habe die Beratungen unterbrochen, um den Ausschussmitgliedern Gelegenheit zu geben, einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag zu lesen.
Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) ging mit der Sozialpolitik der Bundesregierung hart ins Gericht. Sie warf den Freiheitlichen und der Volkspartei vor, sich bei den sozial Schwachen Geld für ihre jeweilige Klientel zu holen, wobei sie Karenzgeld für alle und Steueramnestien für Reiche nannte. Gleichzeitig lehne es die Regierung ab, über ihre Maßnahmen mit Arbeitnehmervertretern zu verhandeln.
Der Berufsschutz für ungelernte Arbeiter werde verschlechtert, klagte Pittermann und zeigte sich verständnislos gegenüber der sofortigen Aufhebung der Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit. Als Ärztin kenne sie die Betroffenen. Das sind keine sozialen Tachinierer, wie die Regierungsparteien meinen, sondern tief verzweifelte Menschen. Die gesellschaftliche Entsolidarisierung habe ein bedrohliches Ausmaß angenommen. Für undemokratisch hielt Pittermann die Absetzung der Vertretungskörper in der Sozialversicherung vor Ende der Funktionsperiode. Das Motiv der Freiheitlichen sei lediglich, sozialdemokratische Vertreter aus den Gremien hinaus und ihre eigenen hineinzubekommen.
Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. SICKL erläuterte zunächst den ersten Teil des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes mit dem Ziel einer längst fälligen Demokratisierung der Gremien bei den Sozialversicherungsträgern. Damit werde das Recht der Präsidenten der Interessenvertretungen beseitigt, die Gremien willkürlich zusammenzusetzen, ohne auf Wahlen Rücksicht zu nehmen.
Mit dem zweiten Teil werde auf das Urteil des EuGH vom 23. Mai reagiert, der das ungleiche Antrittsalter bei Pensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit zwischen Männern und Frauen aufgehoben und Männern damit die Möglichkeit eröffnet hat, bereits mit 55 Jahren in Pension zu gehen. Dies hätte den Staat 1 bis 2 Mrd. S pro Jahr gekostet, was angesichts der Budgetsituation nicht zu verantworten sei. Die Sozialministerin wies auf die sensible Vorgangsweise hin und auf den verbesserten Berufsschutz als Auffangnetz sowohl für ungelernte Arbeitnehmer wie auch für Bauern und Gewerbetreibende. Dies sei ein großer Schritt vorwärts, der beweise, dass diese Bundesregierung sowohl mit Demokratiebewusstsein als auch in Verantwortung für sozial Schwache und für das Geld der Steuerzahler handle.
Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) wiederholte den Vorwurf, die Sozialdemokratie ergehe sich nur in Fundamentalopposition. Es seien die alten Regierungsparteien gewesen, die ein EU-rechtswidriges Gesetz beschlossen hätten, weshalb nun korrigiert hätte werden müssen. Prinzipiell gehe es aber darum, die Pensionen langfristig zu sichern, damit auch die Jungen noch in den Genuss einer Altersversorgung kommen können. Solidarität dürfe keine Einbahnstraße sein, und diese Regierung sorge für soziale Gerechtigkeit, wofür er sich namens seiner Generation bedanke.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) kritisierte die Art des Zustandekommens dieser Vorlage und meinte, diese laufe auf Strafsanktionen für jene hinaus, die jetzt kurz vor der Pension stünden. Auch werde keine Rücksicht darauf genommen, dass verschiedene Berufe eben Krankheiten evozierten, sodass diese Leute nun neben dem physischen Leiden auch noch den finanziellen Schaden hätten. Hier bedürfe es grundsätzlicher Schritte wie eine bessere Arbeitsmedizin und bessere Kontrolle. Aber der Umstand, dass in der Arbeitsinspektion rund 300, bei den militärischen Geheimdiensten, die, so Petrovic, der Bespitzelung dienten, rund 1.000 Personen beschäftigt würden, sage genug über die Einstellung dieser Regierung zu sozialen Fragen aus. Schließlich übte die Rednerin Kritik an der Frauenpolitik der neuen Regierung.
Abgeordneter DONABAUER (V) erinnerte an die Vorgeschichte der gegenwärtigen Situation bei der vorzeitigen Alterspension und erklärte, man könne sich eine altersmäßige Gleichstellung mit 55, wiewohl dies für den Einzelnen vorteilhaft wäre, finanziell nicht leisten, weshalb man zu der jetzt gewählten Lösung greife. Die Bundesregierung habe die Kraft, vorzusorgen, "damit die Generation, die nach uns kommt, auch noch eine gesicherte Altersversorgung hat".
Abgeordneter DIETACHMAYR (S) sprach über die umfangreichen Aufgaben der Feuerwehren, weshalb man sie und ihre Angehörigen in die Berufskrankheitenliste eintragen müsse, sei doch die Ansteckungsgefahr ähnlich groß wie bei der Rettung. Die Regierung verliere ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie einerseits eine Bürgergesellschaft propagiere, andererseits die Bürger bei Gefahr aber in Stich lasse.
Abgeordneter STAFFANELLER (F) begründete und erläuterte die Maßnahmen der Regierung zur Pensionsreform, sei dieser doch die Sicherung der Pensionen auch für die Nachkommen ein Anliegen. Gleichzeitig mahnte er Reformen zur Gleichheit der Pensionsreformen ein.
Bundesministerin Dr. SICKL wies die Kritik von Petrovic als inhaltlich unrichtig zurück. Die Regierung sei bereit, auch Vorschläge der Opposition zu berücksichtigen, wo dies möglich sei. Es sei unrichtig, dass die Kranken die Zeche zahlen müssten, denn für diese sei nach wie vor gesorgt. Auch die Vorwürfe, Frauen seien von der Neuregelung mehr betroffen als Männer, seien unrichtig, was durch entsprechendes Zahlenwerk zu belegen sei.
Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (V) kam auf die demographischen Umwälzungen in den letzten Jahrzehnten zu sprechen, auf welche die Regierung entsprechend reagieren müsse. Wenn auch diese Novelle den Wünschen der Seniorenvertreter noch nicht völlig entspreche, so sei sie doch ein Schritt in die richtige Richtung, betonte der Redner.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) fasste die Argumente seiner Fraktionskollegen noch einmal zusammen und wies darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine einzige Pension gekürzt werde. Zwei Punkte seien ganz wichtig für die Regierung: Erstens solle in Pension gehen können, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könne, etwa Bauarbeiter, zweitens gehe es um spezielle Frauenberufe, etwa Reinigungskräfte, wo ebenfalls entsprechende Vorsorge getroffen werde müsse. Das Sozialsystem müsse weiterhin positiv gestaltet werden, monierte Feurstein.
Abgeordneter Dr. EINEM (S) berichtigte seinen Vorredner tatsächlich, dass es durch den durch die Regierung evozierten Kaufkraftverlust realiter sehr wohl zu einer Kürzung der Pensionen komme.
Bei der namentlichen Abstimmung wurde das SVÄG 2000 in der Fassung des F-V-Abänderungsantrag in dritter Lesung mit 98-Ja- zu 71-Nein-Stimmen (bei 169 abgegebenen Stimmen) angenommen. Der gesamtändernde S-Abänderungsantrag sowie der S-Entschließungsantrag betreffend eine geschlechtsneutrale Neuregelung des Pensionsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit wurden abgelehnt. Der (negative) Ausschussbericht über den Antrag 117/A wurde mit F-V-S-Mehrheit zur Kenntnis genommen. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung wurde von den Mandataren der FPÖ und ÖVP unterstützt.
ARBEITSRECHTSÄNDERUNGSGESETZ, V-F-ANTRAG 130/A ZUM ARÄG 2000 UND S-ANTRAG 19/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ, MIT DEM EIN AVHG GESCHAFFEN WIRD, DIE GEWERBEORDNUNG 1994, DAS ANGESTELLTENGESETZ, DAS GUTSANGESTELLTENGESETZ, DAS HAUSBESORGERGESETZ UND WEITERE GESETZE GEÄNDERT WERDEN, SOWIE DAS ARBEITER-ABFERTIGUNGSGESETZ AUFGEHOBEN WIRD * ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS MINDESTALTER FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BESCHÄFTIGUNG * URKUNDE ZUR ABÄNDERUNG DER VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN ARBEITSORGANISATION * ÄNDERUNG DES LANDARBEITSGESETZ ES 1984
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Von einer "Aktion Fairness" könne nach Ansicht des Abgeordneten VERZETNITSCH (S) keine Rede sein, denn das ARÄG 2000 bringe nach wie vor keine echte Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. Unterschiede gebe es weiterhin etwa bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei der Dienstverhinderung sowie bei den Sonderzahlungen. Es handle sich um eine unfaire Lösung, da die Kündigungsfristen nicht neu geregelt werden und überdies Verschlechterungen beim Urlaubsrecht der Bauarbeiter eintreten. Er forderte daher die Regierungsfraktionen auf, dem von ihm eingebrachten Abänderungsantrag der Sozialdemokraten zuzustimmen, der eine volle Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten sowie eine faire Finanzierung vorsehe.
Die neue Bundesregierung habe nie ein Geheimnis daraus gemacht, betonte Abgeordneter Mag. HAUPT (F), dass eine kostenneutrale Regelung angestrebt werde, die auch - im Interesse der arbeitenden Menschen - eine Entlastung der Lohnnebenkosten bringen soll. Außerdem werde im ARÄG 2000 auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Branchen Rücksicht genommen. Er glaube auch, dass das neu geschaffene Recht für Bauarbeiter, im ersten Jahr bereits nach 26 Wochen einen aliquoten Urlaub beanspruchen zu können, eine durchaus attraktive Lösung darstelle. Man habe es sich nicht leicht gemacht, unterstrich Haupt, und letztlich einen Kompromiss gefunden, der entscheidende Verbesserungen für die Arbeitnehmer bringe und gleichzeitig der Absicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich diene.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies eingangs darauf hin, dass die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt nicht auf die Aktivitäten dieser oder der letzten Bundesregierung zurückzuführen ist. Die entsprechenden Prognosen des Wifo und des AMS gehen nämlich davon aus, dass bis 2002 100.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, "ohne dass die Regierung auch nur ein Ohrwaschl dafür zu rühren braucht". Kritisch befasste er sich mit dem ARÄG, das seiner Auffassung nach eine "Mogelpackung" sei und bestenfalls als "Aktion ungleicher Tausch" bezeichnet werden könne. Es bestünden noch immer wesentliche Unterschiede bei der Entgeltfortzahlung, merkte er an, und im Kündigungs- und Entlassungsrecht seien noch Bestimmungen aus dem Jahre 1859 - z.B. "Hantieren mit offenem Feuer" ist ein Entlassungsgrund - zu finden.
Abgeordnete STEIBL (V) hob positiv hervor, dass mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz eine Gleichstellung der Angestellten mit den 1,2 Millionen Arbeitern im Krankheitsfall erfolge. Damit habe die neue Bundesregierung ein wichtiges sozialpolitisches Vorhaben innerhalb von 100 Tagen umgesetzt, was der SPÖ 30 Jahre nicht gelungen sei. Als nächster Schritt werde dann die "Abfertigung Neu" in Angriff genommen, kündigte sie an, die es den Arbeitnehmern - auch bei Selbstkündigung - ermögliche, ihre in eine Pensionskasse einbezahlten Beiträge in den nächsten Job mitzunehmen.
Abgeordneter RIEPL (S) erinnerte daran, dass die "Aktion Fairness" von über 300.000 Menschen unterstützt wurde. Auch fortschrittliche Unternehmer haben sich diesen Forderungen angeschlossen und in vielen Betrieben wurde bereits eine echte Gleichstellung, etwa durch Kollektivvertragsregelungen, erreicht. Heute wolle die Regierung der Bevölkerung aber eine "Aktion Fairness" verkaufen, die in Wirklichkeit die größte "sozialpolitische Schwindelpackung der Zweiten Republik" sei, bemängelte Riepl. So werde beispielsweise theoretisch eine Entgeltfortzahlung bei wichtigen persönlichen Gründen geschaffen, verschwiegen wird jedoch, dass durch einen Zusatz im ABGB die meisten der über 1 Million Arbeiter schlechter gestellt bleiben. "Fairness predigen, Unfairness beschließen, Gerechtigkeit fordern, Ungerechtigkeit zulassen, das ist Österreich Neu Regieren", schloss Riepl.
Abgeordneter STAFFANELLER (F) machte geltend, dass die SPÖ bei der Angleichung der Rechte von Angestellten und Arbeitern jahrzehntelang "absolut nichts weiter gebracht hat". Die vorliegende Gesetzesänderung bringt ihm zufolge dem gegenüber eine Reihe von Verbesserungen. So komme es zu einer weitgehenden arbeitsrechtlichen Gleichstellung von Angestellten und Arbeitern bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Bauarbeiter hätten künftig schon nach 26 Wochen Arbeit Anspruch auf einen aliquoten Urlaub und müssten nicht wie bisher 46 Wochen arbeiten. Staffaneller verwies darüber hinaus auf die im Gesetz enthaltenen begleitenden Maßnahmen zur Pensionsreform und nannte u. a. den verstärkten Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer und die Verlängerung der höchstzulässigen Bezugsdauer von Arbeitslosengeld von 52 Wochen auf 78 Wochen.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bestritt, dass es zu einer tatsächlichen Gleichstellung der Rechte von Arbeitern und Angestellten kommt. Sie machte darauf aufmerksam, dass Angestellte nach sechs Monaten einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in voller Höhe erwerben würden, Arbeitern werde dieser Anspruch innerhalb eines Dienstjahres hingegen nur einmal zustehen. Auch bei den Kündigungsfristen erfolge keine Gleichstellung. Kritik übte Haidlmayr schließlich daran, dass nicht gesetzlich geklärt worden sei, was mit etwaig vorhandenen Überschüssen bei der Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds passiert.
Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) erklärte, mit dem vorliegenden Gesetz werde ein wichtiges Anliegen umgesetzt, das 1,3 Millionen Arbeitern im Bereich der Entgeltfortzahlung Vorteile bringe. Er rechnete vor, dass ein vier Jahre lang beschäftigter Arbeiter mit einen Bruttogehalt von 22.000 S bei 13 Wochen Krankenstand derzeit brutto 51.800 S erhalte, nach In-Kraft-Treten des Arbeitsrechtänderungsgesetz werde er 58.800 S bekommen.
Verteidigt wurde von Mitterlehner die vorgesehene Urlaubsaliquotierung. Er unterstrich, diese entstehe nur dann, wenn das Dienstverhältnis aufgelöst werde, außerdem werde konsumierter Urlaub nicht zurück gerechnet. Zu den unterschiedlichen Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten merkte der Abgeordnete an, Unternehmen, die auf kurzfristige Aufträge hinarbeiteten, müssten flexibel agieren können. Daher soll diese Frage in Kollektivverträgen geregelt bleiben.
Abgeordnete Sophie BAUER (S) glaubt, dass das vorliegende Gesetz nur der Wirtschaft Vorteile bringt, nicht aber den ArbeitnehmerInnen. Ihrer Ansicht nach enthält es wesentliche Verschlechterungen, etwa bei der Urlaubsaliquotierung. Allein durch diese Regelung würden den ArbeitnehmerInnen 3 Mrd. S "weggenommen". Bauer fragt sich zudem, warum Arbeiter und Arbeiterinnen bei den Kündigungsfristen auch in Zukunft benachteiligt bleiben. Insgesamt wertete sie die vorgesehenen Änderungen als "Aktion der Unfairness".
Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN stellte die von der SPÖ genannten Zahlen in Abrede. Nach Berechnungen seines Ressorts bringt die neue Urlaubsaliquotierung in der jetzt vorliegenden Form den Unternehmen 2 Mrd. S, 300 Mill. S erspart sich die Wirtschaft durch den Wegfall von Postensuchtagen bei Selbstkündigung. Dem gegenüber kostet die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Krankheits- und Dienstverhinderungsfall ihm zufolge 800 Mill. S. Damit verbleibe den Unternehmen eine Senkung der Lohnnebenkosten von 1,5 Mrd. S, sagte Bartenstein. Dazu stehe er.
Der Minister verwies darüber hinaus auf die im Gesetz vorgesehenen begleitenden Maßnahmen zur Pensionsreform für ältere Arbeitnehmer. Demnach kann die betroffene Personengruppe künftig bis zu 18 Monaten Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, Arbeitnehmer in kleinen Betrieben erhielten die selben Kündigungsschutzbestimmungen wie Arbeitnehmer in großen Unternehmen.
Ausdrücklich begrüßt wurde von Bartenstein das Auslaufenlassen des Entgeltfortzahlungsfonds. Er gab zu bedenken, dass dieser einen jährlichen Aufwand von 70 Mill. S verursache.
In einer tatsächlichen Berichtigung hielt Abgeordneter Dr. EINEM (S) fest, dass sich die Kosten der "Aktion Fairness" für die österreichischen ArbeitnehmerInnen per Saldo auf 3 Mrd. S belaufen würden.
Abgeordneter DOLINSCHEK (F) führte aus, seit Beginn seiner politischen Tätigkeit sei er immer für einen Ausgleich zwischen Arbeitern und Angestellten eingetreten. Er räumte ein, dass es mit dem vorliegenden Gesetz zu keiner vollständigen Gleichstellung dieser beiden Gruppen kommt, es werde aber eine Angleichung der Rechte vorgenommen. "Mehr können wir uns derzeit nicht leisten", die Regierung werde aber an einer weiteren Angleichung arbeiten. Erfreut zeigte sich Dolinschek über den aliquoten Urlaubsanspruch für Bauarbeiter nach 26 Wochen, dafür nehme er in Kauf, dass der volle Urlaubsanspruch künftig erst nach 47 Wochen und nicht wie bisher nach 46 Wochen fällig wird. "Diese Krot schlucken wir."
Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) befasste sich mit den beiden Regierungsvorlagen zur Internationalen Arbeitsorganisation und begrüßte die vorgesehene Ratifizierung des ILO-Übereinkommens über das Mindestalter für die Zulassung der Beschäftigung. Sie wies darauf hin, dass dieses Übereinkommen zu den sieben Kernnormen der Arbeitsorganisation gehört und mittlerweile die Hindernisse gegen eine Ratifizierung in Österreich beseitigt seien. Durch das zweite Abkommen wird ihr zufolge sichergestellt, dass angenommene ILO-Übereinkommen, die mittlerweile gegenstandslos geworden sind, aufgehoben werden können. Zur Änderung des Landarbeitsgesetzes kündigte Heinisch-Hosek ebenfalls die Zustimmung der SPÖ an.
Abgeordnete GATTERER (V) bezweifelte die von der SPÖ genannten unterschiedlichen Zahlen hinsichtlich der Kosten der Urlaubsaliquotierung. Sie bezeichnete es als fair, dass durch eine Senkung der Lohnnebenkosten die Chancen auf Arbeitsplätze in Österreich gewahrt blieben. Ebenso fair seien ein besserer Schutz für ältere Arbeitnehmer und die Angleichung der Rechte von Angestellten und Arbeitern im Krankheitsfall. Fair ist es für Gatterer schließlich auch, dass man nur so viel Urlaub konsumieren kann, wie man gearbeitet hat. Allgemein hielt sie fest, das vorliegende Gesetz sei sicher nicht der letzte Schritt zur Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten.
Abgeordneter BRUGGER (F) machte die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass die Zahl der Firmen-Neugründungen im ersten Quartal 2000 um 12 % über dem Vergleichswert des Vorjahres liege. Im selben Zeitvergleich habe die Zahl der Insolvenzen um 16 % abgenommen. Der Unternehmer wertete diese Daten als Hinweis auf eine positive Reaktion der Bevölkerung und der Wirtschaft auf die Arbeit der neuen Bundesregierung. Er begrüßt den Elan, mit dem die Koalition die Sanierung der Staatsfinanzen in Angriff genommen hat, und zeigte Befriedigung über das Verhältnis zwischen einnahmenseitigen und ausgabenseitigen Maßnahmen, es beträgt 7 Mrd. S zu 35 Mrd. S.
Das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 wurde in dritter Lesung mit F-V-Mehrheit verabschiedet. In zweiter Lesung war zunächst ein gesamtändernder SP-Abänderungsantrag von der Mehrheit der Koalitionsparteien abgelehnt worden. Die Änderung des Urlaubsgesetzes sowie des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes beschlossen die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung mit 96 Ja- zu 70 Nein-Stimmen.
Die Zustimmung zu den beiden internationalen Dokumenten betreffend Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie Verfassungsänderung der Internationalen Arbeitsorganisation erfolgte ebenso einstimmig wie die Änderung des Landarbeitsgesetzes.
V-F-ANTRAG 165/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES ARBEITERKAMMERGESETZES
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Abgeordnete REITSAMER (S) leitete die Debatte mit der Feststellung ein, es sei ein ein- und erstmaliger Vorgang, dass ein Organisationsgesetz der Arbeiterkammer ohne Kontakt zur Bundesarbeitskammer geändert werde. Einmalig sei zudem, dass ein Gesetz beschlossen werde, mit dem am geltenden Recht nichts verändert werde. Denn es bedürfe keiner Beseitigung von Privilegien, die es seit dem Bezügegesetz nicht mehr gibt. Diese Gesetzesänderung diene ausschließlich parteipolitischer Taktik, dem Schüren von Emotionen und der Verbreitung von Rechtsunsicherheit. Dabei verwickle sich die FPÖ in Widersprüche. Denn während F-Funktionäre, unter ihnen auch Abgeordneter Gaugg, eine Kürzung der AK-Umlage fordern und damit die Finanzierung der Arbeiterkammern in Frage stellen, nützen sie selbst die Rechtsberatung der AK. Die Arbeitnehmer werden dieses Verhalten zu deuten wissen, schloss Abgeordnete Reitsamer.
Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) erinnerte an die jahrelange Diskussion über unverhältnismäßige Bezüge, Abfertigungen, Pensionen und sonstige Privilegien in den Arbeiterkammern. Die vorliegende Reform stelle eine dringend notwendige Anpassung an das im Arbeiterkammergesetz noch nicht vollzogene Bezügegesetz dar. Westenthaler hob insbesondere sechs Punkte hervor: Funktionsgebühren werden künftig von der Vollversammlung festgelegt, AK-Präsidenten erhalten keine Kammer-Pensionen, es gibt keine Abfertigungen, keinen pauschalierten Aufwandsersatz und keine Dienstverträge mehr. Außerdem werden die Kontrollrechte der Aufsichtsbehörde und des Rechnungshofes ausgeweitet. "Wir haben den Wählern mehr Transparenz und mehr Kontrolle versprochen und das halten wir auch", sagte der F-Klubobmann.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) relativierte die Aussagen seines Vorredners in Bezug auf den Rechtsschutz und meinte, die von der Regierung geplante Reform sei von ihrem materiellen Gehalt für die AK wertlos. Der Wirtschaftsminister selbst habe im Übrigen festgestellt, dass bei der AK "keine Leichen im Keller" liegen. Diese Reformen könnten keine Einsparungen erbringen, übrig bleibe nur "Getöse".
Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) erläuterte die Intention der geplanten Novelle und sagte, die Anpassung an das Bundesbezügegesetz schaffe Rechtssicherheit. Weiters kritisierte der Redner das politische Agieren der AK hinsichtlich diverser Pläne der Regierung. Hier werde Verunsicherung geschaffen, was er nicht goutieren könne.
Abgeordneter DIETACHMAYR (S) wies auf die Informationspflicht der AK hin, deren Aufgabe es sei, ihre Mitglieder über bevorstehende Gesetzesänderungen in Kenntnis zu setzen. Dies sei ein konkreter Service. Der Redner verteidigte die AK-Umlage und sprach die sonstigen Aktivitäten der AK im Interesse ihrer Mitglieder an. Die AK sei ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie und des österreichischen Rechtsstaates, betonte Dietachmayr.
Abgeordneter GAUGG (F) kritisierte, dass die AK derzeit von der SPÖ dazu verwendet werde, gegen die neue Regierung zu agieren, anstatt Interessenpolitik für ihre Mitglieder zu machen. Der Redner sprach Privilegien an, die seines Erachtens in der AK existierten und die abgeschafft werden müssten. Die gezahlten Kammerumlagen müssten für die Interessen der Arbeitnehmer eingesetzt werden, betonte Gaugg.
Abgeordneter VERZETNITSCH (S) unterstrich nochmals, dass die AK Interessenpolitik im positiven Sinn des Wortes betreibe und in diesem Zusammenhang ihre Mitglieder auch entsprechend informiere. Im Übrigen seien in diesem Antrag zahlreiche Passagen enthalten, die ohnehin bereits geltendes Recht seien. Dieser Antrag sei somit eigentlich primär wahltaktischen Überlegungen geschuldet. Kritik übte Verzetnitsch an der Vizekanzlerin, die in einem Interview gefordert habe, Gewerkschafter sollten dem Parlament nicht angehören. Ungeachtet des Umstands, dass dieser Satz auch für VP-Obmann Khol gelten würde, seien die Abgeordneten frei gewählt und daher nur ihren Wählern verpflichtet.
In einer zweiten Wortmeldung stellte Abgeordneter ÖLLINGER (G) einige Fragen an die Regierungsfraktionen und äußerte die Befürchtung, dass es real darum gehe, die AK de facto aufzulösen.
Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.
V-F-ANTRAG 138/A BETREFFEND BUNDES-SENIORENGESETZ
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Abgeordnete REITSAMER (S) erklärte, die hier intendierte Änderung des Bundes-Seniorengesetzes entspreche dem Wunsch der Seniorenvertreter, weshalb ihre Fraktion diese Novelle begrüße. Gleichzeitig vertrete die SPÖ die Ansicht, die Seniorenanliegen sollten weiter Chefsache bleiben, weshalb sie in diesem Sinn einen Abänderungsantrag einbringe.
Abgeordnete HALLER (F) wies auf die zu erwartenden demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft hin, welche die Größe der damit verbundenen Aufgaben erkennen ließen. Das Bundes-Seniorengesetz habe ein erstes Signal gesetzt, weitere Schritte würden nun von der neuen Regierung unternommen. Dem diene auch die Verlagerung all dieser Agenden in das Sozialministerium.
Abgeordneter BROSZ (G) hinterfragte, ob die Kompetenzverlagerung wirklich sinnvoll sei, wobei das wesentliche Problem die "demokratiepolitische Verankerung" sei. Hier werde ein Verein als gesetzliche Interessenvertretung legitimiert, was seine Fraktion demokratiepolitisch bedenklich finde.
Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (V) setzte sich inhaltlich mit dem demographischen Wandel der letzten Jahrzehnte auseinander, wobei angemerkt werden müsse, dass immer mehr Senioren "noch mit beiden Beinen im Leben" stünden, was eine grundlegend neue Seniorenpolitik erforderlich gemacht habe. Die Vertreter der Seniorenvereinigungen hätten sich seinerzeit das Verdienst erworben, ein Bundes-Seniorengesetz zu initiieren, nunmehr setzte die Regierung den folgerichtigen zweiten Schritt. Dies sei ein "Meilenstein" in der Anerkennung der Rechte der älteren Generation. Schließlich brachte der Redner einen V-F-Abänderungsantrag ein, der jedoch nur eine grammatikalische Richtigstellung enthält.
Abgeordnete Dr. MERTEL (S) sagte, die höhere Lebenserwartung der Menschen bedinge auch dementsprechende Reaktion seitens der Politik. Dabei gelte es, auch auf die Auswirkungen dieses Trends zu achten, weshalb ihre Fraktion schon seinerzeit die ältere Generation in Fragen, die sie berühren, eingebunden habe. Mit der heutigen Novelle werde nun ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, was ihre Fraktion auch anerkenne. Die Verlagerung der Kompetenzen vom BKA in das Ministerium sei jedoch eine Maßnahme, die ihre Fraktion nur sehr schwer nachvollziehen könne.
Abgeordneter Dr. OFNER (F) schloss sich den bisher geäußerten Ansichten zum Thema Senioren an und unterstützte die von der Regierung geplanten Reformen.
Nach Ansicht von Bundesministerin Dr. SICKL sollen die Generationen nicht auseinander dividiert werden, sondern ein Klima der Kooperation gefördert werden. Ihr Anliegen werde es sein, möglichst bald eine konstituierende Sitzung einzuberufen, damit die Seniorenvertretung ihre Arbeit aufnehmen kann. Außerdem sollen natürlich auch die Jugendvertreter dieselben Rechte bekommen wie die Senioren, unterstrich sie, weshalb der Bundesjugendbeirat auf eine gesetzliche Basis gestellt werden solle.
Die ÖVP sehe es als ihre Pflicht an, sich der Gruppe der rund 1,7 Mill. Senioren ganz besonders anzunehmen, betonte Abgeordnete STEIBL (V). Mit dem vorliegenden Antrag werde der österreichische Seniorenrat gesetzlich anerkannt und aufgewertet, hob die Rednerin positiv hervor.
Abgeordneter GAUGG (F) wies erneut darauf hin, dass der frühere Finanzminister Edlinger als Konsulent der Bank Austria Immobilien Holding tätig sei und monatlich 10.000 S verdiene.
Abgeordneter RIEPL (S) bezeichnete die Änderung des Bundes-Seniorengesetzes als wichtige Novelle, weil sie eine Grundlage für die Förderung der Anliegen der älteren Generation sei und der Bundes-Seniorenrat als Interessenvertretung gestärkt werde. Er bezweifle jedoch, ob die Anliegen der Senioren bei den Freiheitlichen gut aufgehoben sind.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen; der Abänderungsantrag der SPÖ verfiel hingegen der Ablehnung.
INTERNATIONALES KAFFEE-ÜBEREINKOMMEN VON 1994 SOWIE RESOLUTION NUMMER 384 BETREFFEND VERLÄNGERUNG DES INTERNATIONALEN KAFFEE-ÜBEREINKOMMENS VON 1994
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Abgeordnete JÄGER (S) machte darauf aufmerksam, dass heute rückwirkend der Beitritt zum Internationalen Kaffeeübereinkommen beschlossen werde, obwohl Österreich bereits seit 1994 Mitglied sei. Die Kaffeebauern in den Entwicklungsländern haben ein Recht auf faire Preise, unterstrich sie, weshalb Projekte wie etwa Transfair Österreich, die den Erzeugern existenzsichernde und stabile Preise garantieren, gefördert werden sollen.
Es sei ein Versäumnis der letzten Bundesregierung gewesen, dass dieses Übereinkommen nicht früher ratifiziert wurde, zeigte F-Abgeordneter HAIGERMOSER auf. Wenn man für Entwicklungshilfe eintritt, dann sollten jedoch auch die Sorgen und Nöte der österreichischen Bergbauern, die oft keine kostendeckenden Preise für ihre Produkte erhalten, ernst genommen werden.
Abgeordneter HORNEK (V) informierte darüber, dass die Österreicher 23 Mrd. Tassen Kaffe im Jahr trinken und die Kaffeehauskultur einen hohen Stellenwert im Tourismus einnehme. Seine Fraktion werde der Verlängerung der Geltungsdauer des Kaffee-Übereinkommens gerne zustimmen und er hoffe, dass damit dem Grundsatz des fairen Handels und des korrekten Umgangs mit den Produzenten Rechnung getragen werde.
Der Staatsvertrag wurde einstimmig genehmigt.
ÄNDERUNG DES PREISAUSZEICHNUNGSGESETZ ES UND DES BG GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB 1984
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Da es für die Konsumenten immer schwieriger werde, Preisvergleiche anzustellen, erachtete es Abgeordneter EDER (S) für positiv, dass mit der heute zu beschließenden Preisauszeichnungsgesetz-Novelle eine EU-Richtlinie umgesetzt werde. Bedauerlich sei jedoch, dass es zu keiner echten Vereinheitlichung komme, zersplitterte Preisauszeichnungsbestimmungen (wie etwa bei Banken, Fahrschulen und Wechselstuben) nicht zusammengefasst werden und zu viele Ausnahmen (z.B. für Kleinbetriebe) vorgesehen sind.
Es sei unverständlich, gab Abgeordneter HAIGERMOSER (F) in Richtung seines Vorredners zu bedenken, warum die SPÖ die Ausnahmen für die Nahversorger, die nicht noch zusätzlich belastet werden sollen, ablehne. Anlässlich dieser Vorlage sollte man sich auch überlegen, ob das Euro-Währungsangabengesetz noch wirklich notwendig sei.
Nach Auffassung des Abgeordneten Mag. MAIER (S) gehe es um die grundsätzliche Frage, wie die bestmögliche Information der Verbraucher gewährleistet werden könne. In einer globalisierten Welt müssen umfassende Kennzeichnungsvorschriften im Vordergrund stehen und Verstöße mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden. Im Besonderen bemängelte er die Ausnahmebestimmungen, weshalb er einen Entschließungsantrag betreffend Preisauszeichnungsverpflichtung für Wechselstuben einbrachte.
Dieses Thema stehe im Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Interesse der Konsumenten nach mehr Information und der schwierigen ökonomischen Situation der Klein- und Mittelbetriebe, die nicht noch zusätzlich mit bürokratischem Aufwand überfrachtet werden sollen, erklärte Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V). Seiner Meinung nach handle es sich bei der Vorlage um einen ausgewogenen Kompromiss, der beiden Anliegen Rechnung trägt. Sodann brachte er noch einen Abänderungsantrag betreffend Preisauszeichnung ausländischer Bücher ein.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN wies darauf hin, dass das Gesetz nicht nur eine Umsetzung einer EU-Richtlinie darstelle, sondern auch der Information der Konsumenten diene und die Interessen der Wirtschaft berücksichtige. Die von Abgeordnetem Mag. Maier thematisierten negativen Beispiele unzulässig hoher Wechselgebühren seien offensichtlich kein Einzelfall. Sein Ministerium bereite deshalb eine Verordnung vor, die vorsieht, dass auch Wechselstuben entsprechende Konditionen einhalten müssen.
Auch wenn die Neuregelungen unvollkommen seien, würden ihnen die Grünen zustimmen, meinte Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G), weil dadurch Schritte zu einer besseren Vergleichbarkeit gesetzt würden. Die Rednerin konzedierte, dass es eine Ausnahmeregelung für Nahversorger geben müsse, sie hätte aber eine niedrigere Schwelle vorgezogen. Den S-Antrag werden, so Dr. Lichtenberger, die Grünen unterstützen.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Abgeordnetem Mag. Maier gab Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) zu bedenken, dass man bei aller notwendigen Transparenz und Konsumentenfreundlichkeit das Augenmaß nicht verlieren dürfe. Der bisher überbordende Aufwand für Kleinunternehmer müsse zurückgedrängt werden. Die Problematik mit den Wechselstuben sei vor längerer Zeit vom Finanzminister in Angriff genommen worden, weshalb man dem Antrag der SPÖ heute nicht zustimmen werde.
Abgeordneter MURAUER (V) bezeichnete die gegenständliche Vorlage als maßvolles Gesetz. Der Redner ging dann auf die Lebensqualität im ländlichen Raum ein, die seiner Meinung nach unter anderem auch vom Greißler und vom kleinen Zulieferer geprägt sei. Diese würden auch kleinere Mengen direkt vom Bauern vermarkten, weshalb die Ausnahmebestimmungen für kleine Betriebe notwendig seien. Das Gesetz lasse den Kleinen im ländlichen Raum überleben, zeigte sich Murauer überzeugt.
Abgeordneter Dr. PUTTINGER (V) nannte fünf Motivationen für das vorliegende Gesetz: Der durchschnittliche Österreicher soll die Preisauszeichnung verstehen; die doppelte Preisauszeichnung darf keine Belastung für die österreichischen Unternehmer sein; man muss auch auf die Situation der kleinen Betriebe Rücksicht nehmen; man wollte ein Gesetz mit Vernunft machen und schließlich für das Ministerium eine leichte Handhabung schaffen.
In einer tatsächlichen Berichtigung stellte S-Abgeordneter Mag. MAIER fest, dass sich das Preisauszeichnungsgesetz nicht nur auf Sachgüter beschränkt, sondern auch Leistungen betrifft, die der Gewerbeordnung unterliegen.
Bei der Abstimmung wurde der V-F-Abänderungsantrag mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf zum Preisauszeichnungsgesetz wurde ebenfalls mit Mehrheit beschlossen. Der Entschließungsantrag des Abgeordneten Mag. Maier blieb in der Minderheit.
V-F-ANTRAG 156/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES ZIVILTECHNIKERKAMMERGESETZES 1993
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Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) merkte kritisch an, dass moderne Erwerbsbiographien durch das gegenständliche Gesetz nicht berücksichtigt würden. Darin liege ein großes Problem, vor allem für junge Frauen. Sie warf der Kammer vor, dass sie eine Politik für Ältere betreibe und die Bedürfnisse der Jüngeren wenig berücksichtige. Dennoch stimme sie der Vorlage zu, weil damit notwendige Maßnahmen getroffen werden.
Abgeordneter EDER (S) schloss sich seiner Vorrednerin an. Er ging dann näher auf den Inhalt des Gesetzes ein und nannte die nun zu beschließenden Änderungen als ein Beispiel für eine vernünftige Kooperation zwischen Regierungsfraktionen und Opposition.
Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) betonte, dass die Beiträge nun einkommensabhängig sein würden und für die öffentliche Hand keinerlei Kosten damit verbunden seien.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) zeigte sich froh, dass es gelungen sei, Jungen und Älteren die Möglichkeit zu geben, in jedem Fall sozial abgesichert zu sein.
Die Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes wurde einstimmig angenommen.
AGRARRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2000 UND G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 30/A (E) BETREFFEND FÖRDERUNGSRICHTLINIE FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
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Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (S) ging auf die Änderungen zum Wasserrecht ein, die er als ein "Schmankerl" bezeichnete, insbesondere was die Grundwassersanierung betrifft. Es könne doch nicht alleiniges Ziel sein, eine Verschlechterung des Grundwasserzustandes zu verhindern, gab der Mandatar zu bedenken. Durch Verordnungen über Schwellenwerte, für die es ja Standards gebe, könne es nur zu einer Verschlechterung kommen. Das Melden von Grundstücken nannte er einen Persilschein, da die Betreffenden dann aus dem Schneider seien. Mit dieser Novelle werde nur Bürokratie produziert, stellte Kummerer abschließend fest.
Abgeordnete AUMAYR (F) meinte, dass mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz endlich ein Reformstau beseitigt werde. Das Wasserrechtsgesetz sei bis jetzt nicht durchführbar gewesen. Ihren Vorredner fragte sie, was denn daran schlecht sei, wenn Grundeigentümer Vertragspartner seien und der Bundesminister Maßnahmen vorschlage. Sie führte weiter aus, dass Zwangsmaßnahmen erst dann gesetzt werden, wenn die freiwilligen nicht greifen. Aumayr wies auch darauf hin, dass österreichische Bauern die strengsten Vorschriften in der EU hätten und mit billigen Produkten im EU-Ausland konkurrieren müssten. Sie sprach sich für die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU im Bereich der Wasserressourcen aus und artikulierte größte Sorge für den Fall einer vorgezogenen Osterweiterung bei Agrarprodukten. Vielmehr müsse es lange Übergangsfristen geben, so Aumayr.
Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G) bedauerte, dass diese wichtigen Änderungen mehrerer Gesetze in einer Husch-Pfusch-Aktion beschlossen werden. Im Flurverfassungs-Grundsatzgesetz sei die Frage der Zuständigkeit nicht ausreichend geklärt, kritisierte der Redner. Die Schwellenwerte im Bereich der Bewässerung seien viel zu groß. Die EU-Richtlinie zum Saatgut bereite große Sorgen und das Pflanzenschutzgesetz sei ein Beispiel dafür, wie sich das Bundesministeriengesetz negativ auswirke. Gesundheitsschutz und Konsumenteninteressen würden nicht mehr im entsprechenden Ausmaß berücksichtigt.
Im Bereich der Saatgutproduktion sieht Pirklhuber eine gefährliche Entwicklung, der der Minister nicht Parole biete. Saatgutkonzerne wollen nämlich den Bauern verwehren, selbst Saatgut zu produzieren und weiterzugeben. Man dürfe die Nachbarschaftshilfe nicht streichen, betonte Pirklhuber in Richtung des Landwirtschaftsministers. Abschließend brachte er einen Entschließungsantrag ein, der u. a. die Förderung der biologischen Vielfalt der Pflanzen zum Inhalt hat. Weiters wird darin gefordert, den Austausch kleiner Mengen von Saatgut aufrecht zu erhalten und alternative Methoden der Produktion zu fördern.
Abgeordneter AUER (V) beschäftigte sich zunächst mit dem Wasserrechtsgesetz und stellte die rhetorische Frage, warum Europa unser Wasser wolle, obwohl es doch so schlecht sei, wie die Opposition behaupte. Österreichs Grundwasser werde auch in Zukunft Trinkwasserqualität haben, meinte Auer. Bei Nichtfunktionieren gebe es genug Auffangpolster, um den Wasserschutz zu garantieren. Als Landwirt freue er sich, dass endlich bei den Betriebsmittelpreisen etwas weitergegangen sei.
Abgeordnete PFEFFER (S) sprach von einer Durchbrechung der Qualitätslinie beim Wein und warf der Regierung vor, sie würde die Erfolge des nach dem Weinskandal 1985 verschärften Weingesetzes damit aufs Spiel setzen.
Abgeordneter PISTOTNIG (F) begrüßte an den Neuerungen des Gesetzes vor allem die Vereinfachungen bei den Güterwegen und die Möglichkeiten zur Trennung von Weide und Wald.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) stellte kritisch fest, der Spagat zwischen Umweltpolitik und Landwirtschaftspolitik gehe immer zugunsten der Landwirtschaft aus. Als Zeichen dafür nannte sie u.a. die Streichung der Informationspflicht gegenüber dem Umweltminister und der Öffentlichkeit aus dem Pflanzenschutzmittelgesetz. Moser sprach überdies die schlechte Grundwassersituation insbesondere in Oberösterreich an und forderte Entschädigungen für die Bauern bei Grundwassersanierungen.
Abgeordneter SCHWARZBÖCK (V) zeigte kein Verständnis für die Kritik der Opposition. Österreich werde um sein hochqualitatives Wasser weltweit beneidet, Wein aus Österreich sei in den USA zum Kult geworden, meinte er.
Abgeordneter WIMMER (S) bezeichnete die Weingesetznovelle als Rückschritt gegenüber dem strengen Weingesetz 1985 und forderte in Abänderungsanträgen eine Beibehaltung der rigorosen Qualitätsstandards.
Bundesminister Mag. MOLTERER verteidigte die Wasserrechtsnovelle und meinte, nun werde dem Ping-pong zwischen Landeshauptleuten und Bundesminister ein Ende bereitet. Das Ministerium setze nicht auf Zwang, sondern auf Anreize im Sinne einer freiwilligen Teilnahme der Bauern an den Sanierungsprogrammen.
Was das Weingesetz betrifft unterstrich Molterer, von Verwässerung könne keine Rede sein. Das Gesetz werde so vollzogen werden, dass Österreich auch in Zukunft seine guten Standards halten könne, versicherte er.
Abgeordneter HORNEGGER (F) begrüßte die Vereinfachungen und Entbürokratisierungen dieses Gesetzes als im Sinne der Bauern gelegen und reagierte auf die Kritik der Opposition mit Unverständnis.
Abgeordnete PARFUSS (S) bekräftigte die Kritik der SPÖ an der Weingesetznovelle und befürchtete eine Aufweichung des strengen Gesetzes von 1985. Es bestehe die Gefahr, dass das wiedergewonnene Vertrauen der Konsumenten in den österreichischen Wein nun verloren geht, warnte sie.
Abgeordneter KAMPICHLER (V) konstatierte, der EU-Beitritt und die Zusammenlegung der Kompetenzen beim Landwirtschaftsminister haben sich im Bereich des Pflanzenschutzes als sehr vorteilhaft erwiesen. Er erwartete sich insbesondere eine unbürokratischere und vereinfachte Zulassung von neuen und umweltfreundlicheren Produkten.
Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G) äußerte Bedenken gegen das erleichterte Inverkehrbringen von Pestiziden in Österreich. Die Zunahme der Zahl der Produkte könne doch nicht als Fortschritt für die Umweltpolitik gewertet werden, meinte er.
Abgeordneter KNERZL (F) sah die Wasserrechtsnovelle unter dem Aspekt des flächendeckenden Gewässerschutzes und der praktikableren Umsetzung. Der Redner verwies weiters auf die steigende Bedeutung von Wasser als Rohstoff der Zukunft und meinte, österreichische Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, die Wasserressourcen wirtschaftlich zu nutzen. Mit Nachdruck sprach sich Knerzl allerdings für die Beibehaltung der Einstimmigkeit in Wasserrechtsfragen auf EU-Ebene aus. Er warnte insbesondere vor der von Spanien thematisierten zentralen Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Brüssel.
Abgeordneter ZWEYTICK (V) versicherte, es bestehe keinerlei Grund für die Kritik der SPÖ an der Weingesetznovelle. Zweytick begrüsste in erster Linie die Möglichkeit der Errichtung von Erzeuger- und Branchenorganisationen und sah darin eine Chance für heimische Winzer, ihre Weine besser ins internationale Rampenlicht zu stellen.
Abgeordneter WENITSCH (F) trat vehement der Kritik der Opposition entgegen, wonach das alte Weingesetz nun aufgeweicht würde. Es gehe bei der Novelle lediglich um Erleichterungen, die die Weinbauern dringend benötigen, betonte er.
In Hinblick auf die EU-Osterweiterung reagierte Wenitsch alarmiert über Pläne, die Landwirtschaft in den Beitrittsländern noch vor deren Beitritt jährlich mit Milliardenbeträgen zu subventionieren. Dies würde die Konkurrenzsituation gegenüber den heimischen Landwirten nur noch verschärfen, gab er zu bedenken.
Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) wies Kritik der Grünen am Pflanzenschutzmittelgesetz zurück. Die neuen Mittel, die nun vermehrt eingesetzt werden können, seien ökologischer und würden weniger Nebenwirkungen auslösen. Weiters führte Schwarzenberger ins Treffen, dass die österreichischen Landwirte europaweit am wenigsten Pestizide einsetzen.
Abgeordneter GRADWOHL (S) verlieh seiner Befürchtung Ausdruck, dass die Erfolge des Weingesetzes 1985 durch die gegenständliche Novelle aufs Spiel gesetzt werden könnten.
In einem S-G-Entschließungsantrag forderte er eine gesetzliche Festschreibung des Landwirteprivilegs betreffend den Austausch von Saatgut im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.
Bei der Abstimmung wurde das Agrarrechtsänderungesetz in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Die Abänderungsanträge der SPÖ fanden keine Mehrheit. Ebenfalls abgelehnt wurden die Entschließungsanträge der SPÖ und der Grünen zum Thema Saatgut.
BUNDESGESETZ, MIT DEM EIN BIOZID-PRODUKTE-GESETZ ERLASSEN WIRD SOWIE DAS LEBENSMITTELGESETZ 1975 UND DAS CHEMIKALIENGESETZ 1996 GEÄNDERT WERDEN
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Abgeordnete Mag. SIMA (S) begrüßte grundsätzlich die Zielsetzungen des Gesetzes, übte aber Kritik an den Abänderungsanträgen der Regierungsparteien, in denen sie eine Aufweichung vermutete. Sie sprach sich insbesondere gegen die darin festgelegten, ihrer Meinung nach überlangen Übergangsfristen für Altprodukte aus. In einem Abänderungsantrag forderte sie eine Verkürzung dieser Fristen auf drei Monate.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) bezeichnete die Übergangsfristen hingegen als adäquat und argumentierte, Kosten und Bürokratie für die Wirtschaft würden durch die Bestimmungen in Grenzen gehalten. Die von der Opposition geforderten längeren Fristen hätten bloß eine Umetikettierung von alten Produkten mit gewaltigem finanziellen Aufwand bedeutet, ohne dass dies für die Konsumenten irgendeinen Nutzen gebracht hätte, betonte Schweitzer.
Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) kündigte an, dass die Grünen der Vorlage nicht zustimmen werden. Im Besonderen kritisierte sie die Meldepflicht bei den Altwirkstoffen sowie die Übergangsbestimmungen. Grundsätzlich war sie der Auffassung, dass die Gesundheits- und Konsumenteninteressen nicht entsprechend berücksichtigt wurden.
Die Grünen sollen nicht den Teufel an die Wand malen, hielt Abgeordneter KOPF (V) seiner Vorrednerin entgegen, da es angemessen und gerechtfertigt sei, der Wirtschaft Übergangsfristen zu gewähren. Sofern die Biozid-Produkte neue Wirkstoffe enthalten, gebe es ohnehin eine Verpflichtung zu einer sofortigen Zulassung, Registrierung und Kennzeichnung.
Abgeordneter WIMMER (S) hielt die Sichtweise seines Vorredners für legitim, aber es sei eben die Sichtweise der Industrie. Diese Vorlage bedeute, dass bis zum Jahr 2004 giftige Produkte weiterhin ungekennzeichnet an die Verbraucher weitergegeben werden können. Aus diesem Grund brachte er einen Abänderungsantrag betreffend Übergangsfristen ein.
Das Biozid-Produkte-Gesetz sei nichts anderes als die Umsetzung einer EU-Richtlinie, meinte Abgeordneter Ing. FALLENT (F), wobei ein hohes Schutzniveau von Mensch und Umwelt gewährleistet werden soll. Er informierte darüber, dass die - nicht in der Landwirtschaft eingesetzten - Schädlingsbekämpfungsmittel in 23 Produktarten unterteilt werden und ausreichende Übergangsfristen vorgesehen sind.
Es sei dringend notwendig, eine Regelung im Biozid-Bereich zu finden, weil alle nahezu täglich mit diesen Stoffen in Kontakt kommen, sagte Abgeordneter HEINZL (S). Es sei für ihn unverständlich, warum nicht verhindert werde, dass gefährliche Produkte weiterhin im Umlauf bleiben können. Dies stelle für ihn eine bewusste Gefährdung der Menschen und der Umwelt dar.
Eigentlich hätte es gar nicht dieser EU-Richtlinie bedürfen müssen, um ein solches Biozid-Produkte-Gesetz zu beschließen, urteilte Abgeordnete Dr. MOSER (G). Es sei bedauerlich, dass offensichtlich nach dem Grundsatz eines kostenorientierten Konsumentenschutzes vorgegangen wurde und Sicherheitsbedenken nicht ernst genommen wurden.
Bundesminister Mag. MOLTERER sprach von einem umfassenden und wichtigen Umweltschutz- und Konsumentenschutzgesetz, womit eine entsprechende EU-Richtlinie zeitgerecht umgesetzt werde. Der Übergangsmechanismus führe die Produkte in ein neues Regime und sehe u.a. für risikoreiche Produkte mit Meldeverpflichtung zusätzliche Sicherheitsniveaus vor.
Die Grundintention des Gesetzes sei in Ordnung, konstatierte Abgeordneter Ing. KAIPEL (S), aber es sei eindeutig erkennbar, dass sich die Wirtschaft wieder durchgesetzt habe. Die Sozialdemokraten treten dafür ein, diese Gesetzeslücke rasch zu schließen, aber nicht auf Kosten der Umwelt und der Gesundheit der Menschen.
Bei der Abstimmung wurde das Biozid-Produkte-Gesetz mehrheitlich angenommen; der S-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE SICHERHEIT VON PERSONAL DER VEREINTEN NATIONEN UND BEIGEORDNETEM PERSONAL * ABKOMMEN MIT DEM INTERNATIONALEN ZENTRUM FÜR MIGRATIONSPOLITIKENTWICKLUNG ÜBER DEN AMTSSITZ DES ICMPD * ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER SCHWEIZ ANDERERSEITS ÜBER DIE FREIZÜGIGKEIT * ABKOMMEN MIT DER SLOWAKEI ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IN DEN BEREICHEN DER KULTUR, DER BILDUNG UND DER WISSENSCHAFT * ABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ BETREFFEND DEN MILITÄRDIENST DER DOPPELBÜRGER * EUROPA-MITTELMEER-ABKOMMEN ZUR GRÜNDUNG EINER ASSOZIATION ZWISCHEN DEN EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND JORDANIEN ANDERERSEITS
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Abgeordneter SCHIEDER (S) bedauerte, dass Außenministerin Ferrero-Waldner heute nicht anwesend ist, da er eine Reihe von Fragen an sie richten wollte. Er habe zudem der Presse entnommen, dass Ferrero-Waldner die Reisen als Privatperson unternimmt. Schieder hätte sich beispielsweise dafür interessiert, was die Ressortchefin bei ihren Gesprächen vorbringen wird, ob es nicht besser gewesen wäre, dies mit den Parlamentsfraktionen abzustimmen, wie der Vorstoß von Schüssel zu verstehen sei und wie die Reaktionen der EU beurteilt werden. Überdies wollte er wissen, wie sich die einzelnen Minister im Komitee des Europarates hinsichtlich der Frage Tschetschenien verhalten haben.
Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) erinnerte daran, dass es im letzten Außenpolitischen Ausschuss genug Gelegenheit gegeben hat, mit Ministerin Ferrero-Waldner zu diskutieren. Von besonderer Bedeutung sei für ihn das Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen, da es in der Vergangenheit in zunehmendem Maße zu Angriffen auf UN-Blauhelme gekommen sei. So wurden seit 1960 33 österreichische Soldaten im Friedenseinsatz getötet, zeigte Kurzmann auf. Was das Abkommen mit der Schweiz betrifft, so könne es seiner Ansicht nach durchaus ein Vorbild für Österreich sein, da es der Schweiz gelungen sei, Sonderregelungen durchzusetzen. Zustimmen werde die FPÖ auch dem Abkommen mit Jordanien, das einen Beitrag zur Stabilität im Nahen Osten leiste.
Abgeordneter ELLMAUER (V) wies eingangs darauf hin, dass die Außenministerin deshalb ins Ausland reise, um die ungerechten Sanktionen gegenüber Österreich "wegzubringen". Sodann kam er auf das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz zu sprechen, das von 67,2 % der Eidgenossen unterstützt wurde. Durch diesen Vertrag erwarte er sich auch positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich, insbesondere für die Bundesländer Vorarlberg und Tirol.
Abgeordneter Dr. PILZ (G):"Nicht Europa isoliert uns, sondern die österreichische Bundesregierung isoliert Österreich in Europa". Unverständlich sei für ihn vor allem, warum sich die ÖVP hergibt, die Anti-Europa-Reflexe der Freiheitlichen zur innenpolitischen Maxime zu machen. Er frage sich, wie es mit dieser Eskalationsstrategie weitergehen soll, zumal Jörg Haider der Regierung im Herbst noch eine Volksbefragung aufzwingen wolle.
Abgeordneter Dr. CAP (S) erinnerte an die Aussagen des neu gewählten Parteichefs der FPÖ Niederösterreich sowie eines freiheitlichen Bundesrates, der die Entschädigungen an die NS-Zwangsarbeiter als Schutzgeld bezeichnet hat. Sodann zitierte Cap aus einem Artikel der "Salzburger Nachrichten", in dem der Autor zum Schluss kommt, "gebe es eine EU-Beobachtergruppe zur Bewertung der politischen Lage in Österreich, würde ihr Bericht alle Urteile und Vorurteile untermauern, die sich Europa und die Welt über die österreichische Bundesregierung zurechtgelegt hat". Die Regierung brauche sich daher seiner Meinung nach nicht zu wundern, dass nach all diesen Vorfällen die Sanktionen gegen Österreich nicht aufgehoben werden.
Auch Abgeordnete JÄGER (S) äußerte ihr Bedauern darüber, die Außenministerin nicht persönlich fragen zu können, wie ihre Einstellung gegenüber einem Beobachtungsmechanismus sei. Kritisch beurteilte sie die abfälligen Äußerungen des Abgeordneten Mainoni hinsichtlich der Caritas. Jäger erwartete sich von der ÖVP, dass diese angesehene Organisation in Schutz genommen werde.
Abgeordneter Mag. POSCH (S) anerkannte die Bemühungen der Außenministerin zur Überwindung der Sanktionen. Auch er bezog sich in seiner Wortmeldung auf die Aussagen des neuen F-Landesparteivorsitzenden Windholz und stellte die Frage, wie glaubhaft vermittelt werden soll, dass derartige eindeutige Botschaften nichts mit der Regierung zu tun haben.
Er wolle einmal darauf aufmerksam machen, wie Abgeordneter Gusenbauer über seine eigenen Fraktionskollegen denkt, erklärte Abgeordneter Dr. GRAF (F). Bei einem Vortrag in der Bank Austria habe Gusenbauer nämlich gesagt, dass ein Drittel seiner Abgeordneten resozialisierbar sei.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) berichtete von einem Schreiben der SPÖ an die griechischen Sozialisten, in dem die österreichischen Sozialdemokraten zu Solidarität aufrufen. Vor diesem Hintergrund sei es nicht leicht, gegen die Sanktionen aufzutreten, meinte Schweitzer. Die Opposition sei weiterhin bemüht, das Bild Österreichs im Ausland in den Schmutz zu ziehen, schloss der Redner, der überdies auch den Grünen Fehlinformationen über die österreichischen Verhältnisse vorwarf.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies diesen Vorwurf Schweitzers aufs Schärfste zurück.
Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (S) bestritt ebenfalls die Behauptungen Schweitzers und übte seinerseits scharfe Kritik an der FPÖ.
Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) spielte die Vorwürfe an die Opposition zurück und ging vor allem mit den Grünen scharf ins Gericht.
Bei der Abstimmung wurden die verhandelten Abkommen einstimmig genehmigt.
ÄNDERUNG DES BANKWESENGESETZES * ÄNDERUNG DES ENDBESTEUERUNGSGESETZES , DES ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERGESETZES 1955, DES FINANZSTRAFGESETZES UND DER BUNDESABGABENORDNUNG
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Abgeordneter Dr. HEINDL (S) unterstützte die Abschaffung der Sparbuchanonymität und begrüßte auch, dass die ursprünglich geplante Generalamnestie für Steuerhinterzieher auf Betreiben der SPÖ im Ausschuss noch gefallen ist. Kritik übte Heindl allerdings an der im Endbesteuerungsgesetz vorgesehenen unlimitierten Befreiung von der Schenkungssteuer.
Abgeordneter BÖHACKER (F) qualifizierte die Kritik der SPÖ an der Befreiung der Schenkungssteuer als "Appell an die Neidgenossenschaft". In einem Abänderungsantrag forderte er überdies eine Ausnahme der Befreiung von der Steuer für Schenkungen an Privatstiftungen.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) begrüßte grundsätzlich die Amnestie hinsichtlich der Schenkungssteuer, kritisierte aber mit Nachdruck, dass diese Befreiung ohne jedes Limit vorgenommen wird. In Bezug auf die Aufhebung der Sparbuchanonymität kündigte der Redner die Zustimmung seiner Fraktion an.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) interpretierte den heutigen Gesetzesbeschluss als Balance zwischen der Erhaltung einer hohen Spargesinnung im Inland und dem Kampf gegen die Geldwäsche. Auslösendes Element für die Abschaffung der Anonymität sei aber der drohende Ausschluss aus der Internationalen Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche gewesen, gab Stummvoll zu.
Abgeordnete HAGENHOFER (S) bekräftigte die Kritik ihrer Fraktion an der Lösung bei der Schenkungssteuer und meinte, die diesbezügliche Generalamnestie ohne betragliches Limit verstoße gegen den Grundsatz der sozialen Treffsicherheit.
Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) unterstützte den Gesetzesentschluss, meinte aber, anonyme Sparkonten seien ohnehin kein geeignetes Instrument der Geldwäsche. Österreich beuge sich dem Urteil des EuGH, glücklich mit dieser Vorgangsweise sei man aber nicht.
Abgeordnete HUBER (S) hätte sich, wie sie sagte, bei der Novelle des Bankwesengesetzes auch den Einbau von Neuerungen im Sinne des Konsumentenschutzes erwartet.
Abgeordneter AUER (V) verteidigte die unbegrenzte Amnestie bei der Schenkungssteuer und meinte, eine Obergrenze würde zu einer gewaltigen Kapitalflucht führen.
Abgeordneter MÜLLER (F) stellte fest, durch die Abschaffung der Anonymität setze die Regierung ein schon längst fälliges Zeichen, die internationalen Vorschriften einzuhalten.
Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) zeigte sich nicht glücklich über die Lösung und bemerkte, die Misere hätten die SP-Politiker Edlinger und Klima verschuldet.
Staatssekretär Dr. FINZ stellte klar, eine Obergrenze bei der Schenkungssteueramnestie sei deshalb nicht eingeführt worden, weil man das Risiko einer Kapitalflucht möglichst gering halten wollte.
Abgeordneter Dr. ZERNATTO (V) äußerte sich ebenfalls zustimmend zu der nun gefundenen Lösung.
Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Bankwesengesetzes einstimmig angenommen. Die Änderungen des Endbesteuerungsgesetzes passierten das Plenum mit den Stimmen der Regierungsparteien.
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Bei der Abstimmung wurde der Entwurf einstimmig verabschiedet.
ERSTE LESUNG: G-ANTRAG 116/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES WÄHLEREVIDENZGESETZES, DES BUNDES-VERFASSUNGSGESETZES, DER NATIONALRATSWAHLORDNUNG SOWIE DES EUROPA-WÄHLEREVIDENZGESETZES
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Abgeordneter BROSZ (G) sprach sich für eine intensive Behandlung des Antrages auf Absenkung des Wahlalters im Verfassungsausschuss aus und stellte überdies fest, der Diskussionsbedarf sei zu dieser Stunde nicht mehr sehr groß.
Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
Der Vier-Parteien-Antrag, die dem Menschenrechtsausschuss gesetzte Frist zur Berichterstattung über den Antrag 127/A auf 1. Dezember zu erstrecken, wurde einhellig angenommen.
KURZE DEBATTE ZUR AB-BESPRECHUNG UND ...
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) forderte Konsequenzen aus den Vorfällen um die Sondereinsatzgruppe Kriminaldienst und erinnerte insbesondere an die Erschießung eines Drogenhändlers durch einen Polizisten. Die von der Polizei behaupteten Fakten würden nicht der Wirklichkeit entsprechen, Beweismittel seien unterdrückt worden. Petrovic drängte auf sofortige Einstellung des derzeitigen Probebetriebes dieser Einsatzgruppe.
Bundesminister Dr. STRASSER verwahrte sich gegen ein Schlechtmachen der Exekutive, meinte aber, in einem Dienstbetrieb von über 30.000 Mitarbeitern sei es nicht möglich dafür zu sorgen, dass keinerlei Fehler geschehen. Mit Nachdruck stellte der Minister fest, Exekutivbeamte seien keine Rambos, in der Exekutive werde vielmehr nach den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Minimaleinsatzes vorgegangen. Die Behauptungen der Grünen im Fall des erschossenen mutmaßlichen Drogenhändlers wies Strasser als unrichtig zurück. So habe der in Frage stehende Beamte nicht eigenmächtige Ermittlungen geführt, betonte er. Im Übrigen teilte Strasser mit, dass das Konzept hinsichtlich der SEK noch evaluiert werde.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) verwies auf den eigentlichen Hintergrund der Anfragebeantwortung, die Demonstrationen gegen die Bundesregierung. Diese Demonstrationen seien ganz und gar nicht friedlich, sagte sie. Durch Gewalttaten von Demonstranten seien bereits 50 Polizisten verletzt worden, in 500 Fällen habe man Anzeige wegen Sachbeschädigung erhoben. Die Rednerin warf den Grünen vor, Gewalttäter zu unterstützen und die Polizei einschüchtern zu wollen.
Abgeordneter HORNEK (V) sprach ebenfalls von gewalttätigen Ausschreitungen bei den Anti-Regierungsdemonstrationen und forderte die Grünen auf, sich davon klar zu distanzieren.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) erkannte Ungereimtheiten in der Anfragebeantwortung und lud den Innenminister und die Abgeordnetenkollegen ein, sich im Grünen Klub das Video über den Ablauf der Demonstration anzusehen.
Abgeordneter Mag. SCHLÖGL (S) zollte der Exekutive seine uneingeschränkte Hochachtung und wandte sich mit Nachdruck gegen Angriffe und pauschale Vorverurteilungen von Beamten. Bei einzelnen individuellen Fehlleistungen bedürfe es aber einer lückenlosen Aufklärung und der Setzung von Konsequenzen, gab er zu bedenken.
In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung machte Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) darauf aufmerksam, dass während der Debatte im Saal Filmaufnahmen gemacht werden. Offenbar sollen auch die Besucher auf der Galerie fotografiert werden, meinte sie und verlangte eine Aufklärung der Zulässigkeit dieser Aufnahmen.
Präsident Dipl.-Ing. PRINZHORN teilte mit, dass es sich bei dem Photographen um einen Reporter des israelischen Fernsehens handle, der für seine Aufnahmen eine ausdrückliche Genehmigung habe.
... ZUR FRISTSETZUNG FÜR PENSIONSMASSNAHMEN
Abgeordnete SILHAVY (S) wandte sich vehement gegen die Fristsetzungsanträge der Koalition. Sie warf den Regierungsparteien vor, in der Pensionsfrage nach dem Motto "Drüberfahren, Streichen und Kürzen" vorzugehen. ÖVP und FPÖ würden mit diesen Fristsetzungen einmal mehr beweisen, dass sie an ernsthaften Verhandlungen kein Interesse haben.
Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) verteidigte hingegen die Fristsetzungsanträge. Der SPÖ gehe es mit ihrer Fundamentalopposition doch bloß darum, die Pensionsmaßnahmen zu verzögern, meinte er. Der F-Klubchef erhob in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Sozialausschusses Reitsamer, wobei er von parteipolitischer Agitation sprach.
Abgeordneter Dr. KHOL (V) hielt eine einmonatige Frist bis zur Beschlussfassung über die Pensionsreform im Ausschuss für ausreichend, um mit den Sozialpartnern weiterzuverhandeln und die parlamentarischen Beratungen aufzunehmen. Damit sei gewährleistet, dass die Pensionsreform im Juli vom Plenum beschlossen werden könne, wie dies der Erwartung der Bevölkerung gegenüber verantwortungsbewussten Politikern entspreche. Die Fristsetzung qualifizierte der VP-Klubobmann als eine "milde Stütze" für Ausschussvorsitzende Reitsamer bei der Handhabung der Geschäftsordnung. Sie solle nicht der Versuchung erliegen, der Fundamentalopposition nachzugeben und von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die Ausschusssitzung ohne Begründung zu unterbrechen. Denn er habe sich selbst davon überzeugt, dass Reitsamer die letzte Sitzungsunterbrechung im Sozialausschuss in den Dienst der parteipolitischen Ziele der Sozialisten gestellt habe, sagte VP-Klubobmann Khol.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) zeigte sich verwundert über den Vorwurf der Freiheitlichen, die Opposition betreibe Obstruktion und Destruktion, wenn sie Sitzungsunterbrechungen im Ausschuss verlange. Es gehe lediglich darum, ein legitimes - auch von den Freiheitlichen in ihrer Oppositionszeit verwendetes - Mittel einzusetzen, um eine so wichtige Entscheidung wie eine Pensionsreform gründlich vorzubereiten. Demgegenüber laute das Motto der Bundesregierung offenbar "Geschwindigkeit ersetzt Gerechtigkeit". Zudem kritisierte der Sozialsprecher der Grünen den Versuch der Regierungsparteien, die Arbeit des Parlaments in die Hand zu nehmen.
Abgeordnete REITSAMER (S) erinnerte, sie habe als Obfrau die Sitzung des Sozialausschusses unterbrochen, weil ein Abänderungsantrag verspätet vorgelegt wurde und die Abgeordneten Zeit brauchten, ihn zu studieren. Im Übrigen sei das Expertenhearing auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses abgehalten worden, hielt die Vorsitzende des Sozialausschusses fest und sprach hinsichtlich der Verhandlungen über die Pensionsreform den Verdacht aus, dass auch dazu ein umfangreicher Abänderungsantrag kurzfristig eingebracht werde.
Bei der Abstimmung wurden dem Sozialausschuss für das Sozialrechtsänderungsgesetz und dem Verfassungsausschuss für die Pensionsreform und das Bezügegesetz jeweils eine Frist bis zum 4. Juli 2000 gesetzt. Die diesbezüglichen Beschlüsse erfolgten durchwegs mit F-V-Mehrheit.
In einer weiteren (31.) Sitzung erfolgten in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss)
Links
- 127/A - Strafgesetzbuch geändert wird
- 19/A - Arbeitsverhältnisgesetz; Gewerbeordnung 1994, Angestelltengesetz u.a., Änderung
- 58 d.B. - Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, Bundesabgabenordnung
- 91 d.B. - Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 - ARÄG 2000
- 188/A - Bezügegesetz und Bundesbezügegesetz
- 130/A - Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 - ARÄG 2000)
- 56 d.B. - Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung
- 75 d.B. - Militärdienst der Doppelbürger
- 57 d.B. - Bankwesengesetz
- 105 d.B. - Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC)
- 518/AB - autonome Polizisten?
- 123/A - Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 - SVÄG 2000
- 131/A - Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 - SVÄG 2000)
- 156/A - Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird
- 30/A(E) - Förderungsrichtlinie für Entschädigungen nach § 33 f Abs. 6 Wasserrechtsgesetz
- 50 d.B. - Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
- 97 d.B. - (Preisauszeichnungsgesetz - PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- 116/A - Europa-Wählerevidenzgesetz)
- 138/A - Bundes-Seniorengesetz
- 165/A - mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird
- 85 d.B. - Europa-Mittelmeer-Abkommen Europäischen Gemeinschaften Jordanien
- 181 d.B. - Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 - SRÄG 2000
- 79 d.B. - Europäischen Gemeinschaft Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit
- 175 d.B. - Pensionsreformgesetz 2000
- 107 d.B. - Agrarrechtsänderungsgesetz 2000)
- 39 d.B. - Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation
- 94 d.B. - Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird
- 30/NRSITZ - 30. Sitzung des Nationalrats vom 7. und 8. Juni 2000
- 117/A - Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
- 21 d.B. - Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
- 63 d.B. - Österreich und Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
- 95 d.B. - Internationales Kaffee-Übereinkommen
- 486/J - autonome Polizisten?