Parlamentskorrespondenz Nr. 750 vom 08.11.2001

GESUNDHEITSAUSSCHUSS: GEHALTSKASSENGESETZ UND ANTI-DOPING-KONVENTION

Weiters zahlreiche Entschließungsanträge der Opposition

Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses wurden zunächst zwei Regierungsvorlagen behandelt: Das Gehaltskassengesetz 2002 wurde von allen vier Parteien begrüßt und schließlich in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Die geplanten Änderungen im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich wurden hingegen unter Hinweis auf bestehende Querverbindungen zu Gesetzesmaterien, die sich derzeit in Begutachtung befinden, vertagt. Die oppositionellen Entschließungsanträge befassten sich vor allem mit den Themenbereichen Palliativmedizin, Einsatz von "Erwachsenenmedikamenten" in der Kinderheilkunde, Diabetes-Versorgung in Österreich sowie Patientenentschädigungen bei medizinischen Behandlungsfehlern.

NEUREGELUNGEN FÜR PHARMAZEUTISCHE GEHALTSKASSEN

Das Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich (Gehaltskassengesetz 2002) soll das bestehende Gehaltskassengesetz aus dem Jahr 1959 ablösen. Durch die Pharmazeutische Gehaltskasse wurde für die Angestellten in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken die Grundlage für eine gesicherte Existenz ähnlich den öffentlich Bediensteten geschaffen. Sie werden nämlich nicht unmittelbar durch den Dienstgeber entlohnt, sondern eben durch diese Gehaltskasse, an die die EigentümerInnen der Apotheken ohne Rücksicht auf die Dienstzeiten der von ihnen beschäftigten MitarbeiterInnen für diese eine gleichmäßig festgesetzte Umlage einzahlen. Demgegenüber garantiert die Gehaltskasse den pharmazeutischen Fachkräften eine nach Dienstjahren ansteigende Besoldung.

Wie die erläuternden Bemerkungen festhalten, hat sich die Gehaltskasse Zeit ihres nunmehr 90-jährigen Bestehens überaus bewährt. Durch das System der Beitragseinhebung gebe es am Arbeitsmarkt auch keinerlei Benachteiligung älterer ArbeitnehmerInnen in Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen.

Neuerungen gegenüber dem bestehenden Gesetz betreffen die Einrichtung eines Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds, die Gewährung von Familienzulagen und die Fixierung einer gesetzlichen Mindesthöhe für den Reservefonds. Das EU-Recht zur Vermeidung von Diskriminierung von Teildienst leistenden ApothekerInnen bei der Vorrückung wird übernommen. Zugleich soll durch Änderungen des Abstimmungsmodus im Vorstand und in der Delegiertenversammlung eine Stärkung der standesinternen Sozialpartnerschaft erzielt werden. Die Abwahl von FunktionärInnen soll möglich sein, der Mitgliederbegriff wird dem Apothekerkammergesetz angeglichen. Die mit der österreichischen Apothekerkammer bestehende gesetzliche Verwaltungsgemeinschaft wird ausführlicher geregelt.(770 d.B.).

Abgeordnete Christine Lapp (S) sprach von einer wichtigen Anpassung an heutige Gegebenheiten und erkundigte sich danach, wie die Kinderzulage geregelt sei. Abgeordneter Alois Pumberger (F) brachte einen Abänderungsantrag ein, der klarstellt, dass das Gehaltsschema, die Höhe der Entlohnung etc. vom Vorstand nach Verhandlungen zwischen den Kollektivvertragspartnern festzusetzen sind.

Staatssekretär Reinhart Waneck unterrichtete Abgeordnete Lapp darüber, dass die Kinderzulage entsprechend dem Familienlastenausgleichsgesetz gestaltet sei.

WEITERE UMSETZUNG DER ANTI-DOPING-KONVENTION ZUNÄCHST VERTAGT

Eine von der Regierung eingebrachte Vorlage sieht eine Reihe von Änderungen bei insgesamt fünf Gesetzesmaterien vor (Novellierung des Arzneimittelgesetzes, des Rezeptpflichtgesetzes, des Apothekengesetzes, des Medizinproduktegesetzes und des Arzneibuchgesetzes - 777 d.B. )

Im Rahmen des vorliegenden Gesetzesvorhabens sollen vor allem die gesetzlichen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung der von der Republik Österreich ratifizierten Anti-Doping-Konvention  geschaffen werden, heißt es im Vorblatt. In einem umfassenden Ansatz werden zusätzlich zu den weiterhin bestehenden Sanktionsmöglichkeiten der Sportverbände Maßnahmen zur Verhinderung des missbräuchlichen Einsatzes von Arzneimitteln zu Dopingzwecken getroffen (z.B. Aufnahme expliziter Verbotstatbestände).

In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Dopingmitteln (z.B. anabole Steroide und Wachstumshormone) nicht auf den Spitzensport beschränkt ist. Sportmediziner schätzen die Anzahl der Anwender im Bodybuildingbereich z.B. in Deutschland auf mindestens 100.000 Personen. Es soll mit den vorgeschlagenen Bestimmungen jedoch kein umfangreiches und eigenständiges Doping-Recht geschaffen werden, das auch die Bestrafung des einzelnen Anwenders regelt; diese Aufgabe, wie etwa der Ausschluss eines Doping-Sünders von den Wettkämpfen soll auch weiterhin den Sportverbänden überlassen werden.

Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens bildet die Aufnahme expliziter Regelungen für das Inverkehrbringen von parallelimportierten Arzneispezialitäten. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH dürfen derartige Importe nicht verhindert werden, sondern nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die für den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen notwendig sind und gleichzeitig den innergemeinschaftlichen Handeln möglichst wenig hemmen. Auf Basis dieser Regelung wird in Österreich das Inverkehrbringen dieser Produkte von einer "Genehmigung für den Parallelimport" abhängig gemacht und somit dem Sicherheitskonzept des Arzneimittelgesetzes entsprochen.

Weiters sieht die Vorlage die Schaffung der Unterlassungsklage für Verstöße gegen Arzneimittelbestimmungen, eine Änderung der Abgabebefugnisse der Anstaltsapotheken (Apothekengesetz), eine Konkretisierung der Bestimmungen über die Medizinproduktewerbung im Zusammenhang mit den medizinproduktrechtlichen Vertriebsregelungen (Medizinproduktegesetz) sowie die Euro-Umstellung im Arzneibuchgesetz vor.

Zur Erreichung einer signifikanten Wirkung der geplanten Überprüfung werden die Mehraufwendungen des Bundes für die Dopingbekämpfung im ersten Jahr für Hard- und Software zum Aufbau einer entsprechenden Datenbank beim Österreichischen Anti-Doping-Comité rund 2 Mill. S betragen. Die laufenden jährlichen Kosten wurden ebenfalls mit 2 Mill. S angesetzt. Dieser Schätzung liegt folgender Kontrollumfang zugrunde: ca. 80 Überprüfungen, wobei bei jeder ungefähr 5 Proben genommen werden (eine Probe ist mit ca. 5.0000 S, inklusive aller Nebenkosten anzusetzen).

Abgeordneter Johann Maier (S) brachte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes auszuarbeiten, welcher diese wichtige Rechtsmaterie umfassend und systematisch regelt. An der Regierungsvorlage kritisierte er, dass einige wichtige Bereiche überhaupt nicht erfasst wurden. Als Beispiele nannte er die Kontrollen vor, während und nach dem Training, den Fitness-Sektor sowie die Problematik des Dopings im Pferdesport. Zudem schaffe man seiner Ansicht nach ein Sonderstrafrecht, was er für nicht sinnvoll erachtete.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) stand der Vorlage sehr positiv gegenüber, weil sie Lücken im Doping-Missbrauch schließe. Seiner Ansicht nach sollte man jedoch das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das sich derzeit in Begutachtung befinde, abwarten. Aus diesem Grund stellte er einen Vertagungsantrag, der einstimmig angenommen wurde.

SPÖ THEMATISIERT EINSATZ VON "ERWACHSENENMEDIKAMENTEN" BEI KINDERN

Abgeordneter Manfred Lackner weist in einer Serie von SP-Entschließungsanträgen auf den Umstand hin, dass 80 % der Arzneimittel, die in der Kinderheilkunde eingesetzt werden, für diesen Indikationsbereich nicht zugelassen sind. Er fordert deshalb den Gesundheitsminister auf, eine Studie über die empirischen Erkenntnisse hinsichtlich des Einsatzes von „Erwachsenenmedikamenten“ bei Kindern in Auftrag zu geben (506/A(E)) . Nach den Intentionen eines weiteren SP-Antrages 507/A(E) ) zu diesem Thema sollten in Zukunft bei der Erstellung von wissenschaftlichen und ethischen Prüfplänen, die Arzneimittel für Kinder und Jugendliche betreffen, pädiatrische Expertisen herangezogen werden. Schliesslich will Lackner auch prüfen lassen, inwieweit Arzneimittelhersteller rechtlich dazu veranlasst werden können, bei Neu- und Nachzulassungen von Medikamenten, die auch bei der Behandlung von Kindern eingesetzt werden, die Indikationsstellung auch für die Kinderheilkunde zu beantragen 508/A(E) .

Abgeordneter Erwin Kaipel (S) plädierte für eine Unterstützung der drei SPÖ-Anträge, da Kinder dasselbe Recht auf eine sichere und effiziente Therapie haben sollen. Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) schloss sich grundsätzlich ihrem Vorredner an. Sie sehe jedoch nicht ein, warum der Bund diese Studien zahlen solle. Dies sei Aufgabe jener pharmazeutischen Unternehmen, die an den Medikamenten verdienen. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) trat für unabhängige Prüfstellen ein, wobei man sich jedoch ein Finanzierungssystem überlegen könnte, an dem sich die Pharmafirmen beteiligen.

Staatssekretär Reinhart Waneck hielt alle drei Anträge für sehr wichtig und gut. Er erinnerte daran, dass die französische EU-Präsidentschaft eine diesbezügliche Initiative gestartet und den Handlungsbedarf in dieser Frage erkannt habe. Da eine Sitzung des Rates der Gesundheitsminister nächste Woche stattfindet, schlage er vor, in der nächsten Sitzung über die weiteren Entwicklungen zu berichten. Außerdem werde er bei den Krankenhäusern vorsprechen, sagte Waneck zu. Generell solle jedoch die Kinderverträglichkeit von Arzneimitteln von den Unternehmen selbst geprüft werden, meinte er.

Bei der Abstimmung wurden alle drei Anträge mit F-V-Mehrheit vertagt.

DEBATTE ÜBER ENQUETE ZUM THEMA "SOLIDARITÄT MIT UNSEREN STERBENDEN"

SOWIE ÜBER S-G-ANTRAG BETREFFEND PALLIATIVMEDIZIN

Am 29. Mai 2001 hat im Nationalrat eine parlamentarische Enquete zum Thema "Solidarität mit unseren Sterbenden - Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich" stattgefunden (siehe auch Aussendungen der Parlamentskorrespondenz vom 29. 5. 2001). Das diesbezügliche Stenographische Protokoll (III-106 d.B. ) diente als Grundlage für die Abgeordneten, um über grundsätzliche Fragen der Sterbebegleitung zu diskutieren.

Auf der Tagesordnung stand auch noch ein S-G- Entschließungsantrag, der auf den Ausbau der Palliativmedizin in Österreich abzielt. Zu diesem Zweck soll der Sozialminister einen Hospiz- und Palliativplan vorlegen, Lücken in der Versorgung mit Hospiz- und Palliativeinrichtungen schließen, die Erhöhung der Anzahl der Palliativbetten auf das erforderliche Maß gewährleisten und ein Finanzierungsmodell zur langfristigen Absicherung ambulanter, extramuraler und häuslicher Einrichtungen vorlegen. Überdies soll die diesbezügliche Ausbildung verbessert und die Forschung intensiviert werden. An den Wirtschaftsminister richtet sich die Forderung, für die Pflege von sterbenden Angehörigen entsprechende Freistellungsmöglichkeiten zu schaffen. (491/A[E])

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) beantragte die Vertagung der beiden Tagesordnungspunkte, damit es die Möglichkeit gebe, noch einen gemeinsamen Antrag auszuarbeiten. Es solle damit dem Ergebnis der Enquete entsprochen werden, nämlich dass eine Entwicklung, wie sie in der Niederlande stattfindet, abgelehnt wird.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) setzte sich mit Nachdruck dafür ein, dafür Sorge zu tragen, dass sterbende Menschen eine hochqualifizierte und bedürfnisgerechte Betreuung erhalten. Diese könne es nicht zum Null-Tarif gehen, betonte sie. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) beklagte, dass die Finanzierung für den extramuralen, den ambulanten und häuslichen Bereich nicht geregelt wurde. Abgeordnete Renate Csörgits (S) kam auf die Pflegekarenz zu sprechen und meinte, dass eine arbeits- und sozialrechtliche Absicherung damit verbunden sein müsse. 

Staatssekretär Waneck wies die Kritik der Opposition zurück und machte darauf aufmerksam, dass der Bund alles, was er tun könne, getan habe. Zudem gab er zu bedenken, dass fünf der sieben Forderungen im Entschließungsantrag Paragraph-15a-Vereinbarungen notwendig machen. Sein Ressort habe sich intensiv dieser Frage angenommen und  sechs Punkte zu 100 % bzw. zur Hälfte bereits umgesetzt. Bis 2005 sollen 274 Palliativbetten in 29 Krankenanstalten eingerichtet werden, führte Waneck weiter aus. Derzeit gibt es 85 Betten an 9 Standorten, das Endziel seien insgesamt 400 Betten, was einem Wert von 1:20.000 Einwohner und somit einer Vollversorgung entspreche. Was die Strukturqualitätskriterien betrifft, so bestehe Einvernehmen; diese sollen Ende des Jahres festgelegt werden. Positiv beurteilte er auch die Finanzierungsfrage sowie den Bereich Aus- und Fortbildung. Es gebe eine Zusage von Ministerin Gehrer, dass ein Lehrstuhl für Palliativmedizin in Graz eingerichtet wird. Grundsätzliche Einigung habe man auch in der Pflegekarenz erreicht, informierte Waneck, damit wäre Österreich das zweite Land innerhalb der EU, das eine derartige Möglichkeit anbietet.

Beide Tagesordnungspunkte wurden mit F-V-Mehrheit vertagt.

GRÜNE ORTEN MÄNGEL BEI DER DIABETES-VERSORGUNG IN ÖSTERREICH

Abgeordneter Grünewald weist in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass Diabetes zu den ganz wenigen Krankheiten gehört, die eine dramatische globale Zunahme aufweisen. Da eine zu späte Diagnose zu schwersten Folgeerscheinungen führen kann (z.B. Herzinfarkt, Fußamputation, Erblindung etc.), ist eine qualitätsgesicherte Behandlung und schnittstellenübergreifende Versorgung von besonderer Bedeutung, argumentiert der G-Mandatar. Die Grünen orten Mängel in der Diabetes-Versorgung in Österreich und fordern

daher den Sozialminister auf, für die Umsetzung folgender Anliegen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen: Durchführung von bundesweiten Screening-Aktionen zur Früherkennung von Diabetes gefährdeter Menschen, Einrichtung eines Diabetesregisters in Zusammenarbeit mit dem ÖBIG, Errichtung von Planstellen für Schulungspersonal in allen Schwerpunktkrankenhäusern sowie Befreiung von der Ambulanzgebühr für die Betreuung in den spezialisierten Diabetes-Zentren der Spitäler. (499 A/[E])

Das Diabetes Forum Austria, eine Interessengemeinschaft autonomer Diabetiker-Selbsthilfegruppen, überreichte dem Nationalrat eine Bürgerinitiative, in der eine Verbesserung der Diabetiker-Betreuung in Österreich gefordert wird. Konkret wünschen sich die Unterzeichner eine bundesweite Screening-Aktion zur Früherkennung von Diabetes, eine Aufklärungskampagne über Symptome und Folgeschäden, eine flächendeckende, ausreichende Betreuung von DiabetikerInnen, Schulungspersonal in den Krankenhäusern und eine Unterstützung von Diabetes-Selbsthilfegruppen und -vereinen. Außerdem ist es dem Diabetes Forum ein Anliegen, dass DiabetikerInnen weder am Arbeitsplatz noch in der Schule oder im Kindergarten benachteiligt werden. (4/BI)

Es handle sich bei der Versorgung der Diabetes-Kranken um ein sehr wichtiges Problem, konstatierte Abgeordneter Erwin Rasinger (V), der Entschließungsantrag greife jedoch zu kurz. Von ihm eingebrachte Vertagungsanträge wurden mit F-V-Mehrheit angenommen. Abgelehnt wurde auch ein G-Antrag, ein Expertenhearing zum Thema Verbesserung der Diabetikerbetreuung abzuhalten.

SPÖ-ANTRÄGE BETREFFEND PATIENTENENTSCHÄDIGUNGEN BEI MEDIZINISCHEN BEHANDLUNGSFEHLERN WURDEN MEHRHEITLICH ABGELEHNT

Das bestehende Netz an Schlichtungsstellen, die im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinerhaftung außergerichtlich lösen und einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten sollen, ist den SozialdemokratInnen zu wenig, da die Entscheidungsstellen weder organisatorisch noch verfahrensrechtlich über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügen. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird daher in einem Entschließungsantrag aufgefordert, bis Ende 2001 dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, um dem Anliegen einer optimalen PatientInnenentschädigung zum Durchbruch zu verhelfen. Insbesondere halten die AntragstellerInnen die Normierung von österreichweit geltenden Vorgaben für die Tätigkeit der Schiedsstellen für notwendig. (467/A[E])

In einem weiteren Entschließungsantrag zum Thema Entscheidungen der Schlichtungsstellen im medizinischen Bereich fordern die SozialdemokratInnen, in den dem Nationalrat vorzulegenden Gesundheitsbericht ein gesondertes Kapitel aufzunehmen, wo die Tätigkeit dieser Schlichtungsstellen anonymisiert erfasst und ausgewertet wird. Damit sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen Entscheidungen sowie allfällige Entschädigungshöhen bei vergleichbaren Schadensfällen erkennbar werden, so die AntragstellerInnen. (469/A[E])

Abgeordneter Johann Maier (S) plädierte mit Nachdruck für ein umfassendes Medizinhaftungsgesetz. Es gehe dabei nicht darum, Ärzte, die Behandlungsfehler machen, zu kriminalisieren, betonte er. Es müsse jedoch gewährleistet werden, dass die Patienten rasch zu ihrem Recht kommen. Für wichtig hielt er auch, dass alle Medizinberufe von dem Gesetz erfasst werden.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) setzte sich dafür ein, eine verschuldensunabhängige Patientenentschädigung einzuführen. Abgeordneter Erwin Rasinger (V) erinnerte daran, dass eine bundeseinheitliche Regelung von den Ländern abgelehnt wurde. 

Es handle sich dabei um eine äußerst schwierige Materie, meinte Staatssekretär Reinhart Waneck. Auf EU-Ebene habe es dazu einige Vorstöße gegeben, die letztlich jedoch in keiner Regelung gemündet sind, weil man keine amerikanischen Verhältnissen schaffen wollte. Die Entwicklung gehe in Richtung Strafprozesse bzw. außergerichtlicher Vergleich, erläuterte er, man solle daher die österreichischen Schiedsstellen nicht unterschätzen. Gemeinsam mit dem Justizministerium wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, um zu einer österreichweiten Versicherungslösung, die auch finanzierbar ist, zu gelangen.(Schluss)