Parlamentskorrespondenz Nr. 923 vom 27.11.2003

WEITERE BESCHLÜSSE DES FINANZAUSSCHUSSES

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Wien (PK) - Nach der Verabschiedung des Wachstums- und Standortgesetzes bestimmten eine Regierungsvorlage zur Änderung des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes und des Pensionskassengesetzes (276 d.B.) sowie eine Reihe internationaler Abkommen die Debatte im weiteren Verlauf des heutigen Finanzausschusses. Zunächst stieß eine praxisgerechte Regelung der Identifizierung von Pensionskassenkunden durch Sozialversicherungsdaten auf Bedenken der Abgeordneten Christoph Matznetter und Hannes Bauer (beide S), da sie mögliche Fehler in Datensätzen der Sozialversicherung befürchteten. Finanzminister Grasser teilte diese Befürchtung nicht, wenn er auch einräumte, dass Fehler "im Promillebereich" nicht völlig ausgeschlossen werden könnten. Die vorgeschlagene Vorgangsweise sei aber praktikabel und ausreichend sicher. Matznetters Vorschlag, die Identifizierung durch den Arbeitgeber vornehmen zu lassen, würde einen enormen Verwaltungsaufwand und Kosten nach sich ziehen. - Die Zustimmung erfolgte mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ. 

Einstimmig verabschiedete der Finanzausschuss schließlich internationale Finanzabkommen: Eine Änderung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen regelt die Umrahmung der Gemeinsamen Punzenzeichen (295 d.B.). - Ein Zusatzabkommen zum Abkommen mit Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern stellt klar, dass die vom Vermögen der Stiftungen erhobene deutsche Erbersatzsteuer nicht unter den Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens fällt (256 d.B.). - Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei und Kuba dienen dem Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen. Sie zielen darauf ab, die Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu beseitigen. Die Abkommen orientieren sich an den Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der OECD erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben (257 d.B., 259 d.B). - 

Ein Investitionsschutz- und Förderungsabkommen mit Algerien regelt die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, die Frage der Überweisungen und die Formen der Streitbeilegung. Das Abkommen beruht auf den Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung, ausgenommen die Vorteile, die sich aus Integrationsmaßnahmen ergeben (258 d.B.). Letzteres Abkommen wollte SP-Abeordneter Kurt Gassner im Hinblick auf eine für den kommenden Jänner geplante Informationsveranstaltung zum Thema "Investitionsschutzabkommen" vertagen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, nachdem der Finanzminister außenwirtschaftspolitische Bedenken geltend gemacht hatte.

(Schluss)