Parlamentskorrespondenz Nr. 404 vom 24.05.2007

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Wahlrechtsreform

Gesetzgebungsperiode wird verlängert, Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt

Wien (PK) – Die Wahlrechtsreform hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab in seiner heutigen Sitzung grünes Licht für das von der Regierung vorgeschlagene Gesetzespaket. Die wesentlichsten Punkte sind die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre, die Senkung des Wahlalters auf 16 und die Einführung der Briefwahl. Überdies wurde die Herabsetzung des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre in die Wahlrechtsreform integriert.

Zustimmung erhielten die Gesetzesänderungen von SPÖ, ÖVP und BZÖ, einzelnen Punkten stimmten auch die Grünen zu. Letztere übten allerdings wie die FPÖ massive Kritik an der Verlängerung der Legislaturperiode. Die FPÖ wandte sich überdies gegen die Briefwahl, die ihrer Meinung nach dem in der Verfassung verankerten Prinzip des geheimen und persönlichen Wahlrechts widerspricht.

Von Seiten der Regierung wiesen Innenminister Günther Platter und Staatssekretär Christoph Matznetter Befürchtungen zurück, es könne bei der Briefwahl zu breitem Missbrauch kommen und Stimmen möglicherweise erst nach Schluss der Wahllokale abgegeben werden. Generell sprach Platter von einem "enormen Demokratieschub" durch die Wahlrechtsreform. Die von den Grünen geforderte Einführung des Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene lehnte er dezidiert ab.

Gesetzestechnisch wird die Wahlrechtsreform durch eine Änderung der Bundesverfassung und ein Wahlrechtsänderungsgesetz umgesetzt, mit dem die neuen Bestimmungen in den einzelnen Wahlgesetzen, etwa der Nationalrats-Wahlordnung und der Europawahlordnung, verankert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass "Wählen mit 16" künftig nicht nur wie zum Teil bereits bisher bei Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen möglich ist, sondern auch bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Ebenso wird 16-Jährigen eine Teilnahme an Volksbegehren und die Abgabe von Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Gruppen ermöglicht.

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist für all jene Wahlberechtigten gedacht, die am Wahltag, etwa wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen, voraussichtlich verhindert sein werden. Ihnen werden Briefwahlunterlagen ausgestellt. Die Wahlkarte muss - ausreichend frankiert - an die Bezirkswahlbehörde gesendet werden, zudem ist auf ihr eidesstattlich zu erklären, dass der Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ausgefüllt wurde. Die Stimme zählt allerdings nur, wenn die Wahl vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich durchgeführt wurde und die Wahlkarte spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt ist. Das Procedere gilt sowohl für die Briefwahl im Inland als auch im Ausland, Wahlzeugen sind nicht mehr erforderlich.

Für AuslandsösterreicherInnen sind darüber hinaus weitere Erleichterungen vorgesehen. So können Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland in Hinkunft etwa für die Dauer von maximal 10 Jahren Wahlkarten "abonnieren" und erhalten dann während dieser Zeitspanne automatisch vor jeder Wahl eine Wahlkarte zugesandt. Weiters ist daran gedacht, in der Wählerevidenz registrierte AuslandsösterreicherInnen über eine bevorstehende Streichung aus der Wählerevidenz von Amts wegen zu informieren.

Darüber hinaus werden durch das Wahlrechtsänderungsgesetz legistische Unschärfen und Redaktionsversehen in einzelnen Wahlgesetzen beseitigt. So wird u.a. klar gestellt, dass bei Nationalratswahlen bundesweit kandidierende Parteien in jedem Bundesland die gleiche Parteibezeichnung aufweisen müssen. Neue gesetzliche Bestimmungen sollen – auf Einladung des Außenministeriums – internationale Wahlbeobachtungen in Österreich durch die OSZE möglich machen.

Die Senkung des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre wurde in Form zweier Abänderungsanträge der Koalitionsparteien in die Wahlrechtsreform integriert. Gleichzeitig wird es den Abänderungen zufolge AuslandsösterreicherInnen künftig möglich sein, auch bei Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben, wenn die jeweiligen Landtage dies beschließen, wobei die Verlegung des Hauptwohnsitzes in das Ausland maximal 10 Jahre her sein darf. Damit wird einem Wunsch des Bundesrats Rechnung getragen.

Ebenso auf Wunsch des Bundesrats wird auf die bisherige Praxis verzichtet, in den öffentlichen Wahlaushängen männliche und weibliche Wahlberechtigte getrennt auszuweisen, um "zwielichtigen Personen" keine Hinweise darauf zu liefern, in welchen Wohnungen (vermeintlich) allein stehende Frauen wohnen.

Ergänzt wird die Änderung der Bundes-Verfassung und das Wahlrechtsänderungsgesetz durch drei Entschließungen und zwei Ausschussfeststellungen. Der Verfassungsausschuss spricht sich unter anderem dafür aus, blinden BriefwählerInnen Stimmzettelschablonen zu übermitteln und Wahlinformationen auch für blinde, sehbehinderte und lernbehinderte Menschen zugänglich zu machen. Zudem mahnen die Abgeordneten eine rechtzeitige Versendung von Wahlkarten ins Ausland ein.

Was die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen betrifft, wird die Regierung ersucht, die Vorbereitungsarbeiten für E-Voting in Österreich fortzusetzen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, im Parlament gemeinsam mit ExpertInnen eine Arbeitsgruppe einzurichten, die E-Voting einer verfassungsrechtlichen und technischen Machbarkeitsanalyse unterziehen soll.

Im Hinblick auf die derzeitige Verwendung unterschiedlicher Rechtsbegriffe (politische Partei, wahlwerbende Partei, Wahlpartei, wahlwerbende Gruppe, Klubs) appelliert der Ausschuss an die Regierung, nach Vorliegen des Berichts der Expertengruppe zur Vorbereitung der Staats- und Verwaltungsreform einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bestehende Unklarheiten beseitigt und insbesondere jene Bestimmungen präzisiert, die die ordnungsgemäße Besetzung von Wahlbehörden sowie die Behandlung von Wahlvorschlägen zum Inhalt haben.

Für die Herabsetzung des Wahlalters, die Verlängerung der Legislaturperiode und die Einführung der Briefwahl ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich. Die Änderung der Bundesverfassung bedarf überdies der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats, ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit.

Die Debatte

In der Debatte wurden die einzelnen Punkte der Wahlrechtsreform von den Koalitionsparteien positiv beurteilt. So machte Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) geltend, die ÖVP messe der Briefwahl bereits seit vielen Jahren Bedeutung zu. Für ihn ist das ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Beteiligung an der Demokratie. Ausdrücklich begrüßt wurde von ihm außerdem, dass es künftig für die Briefwahl im In- und Ausland das gleiche Procedere geben wird, und dass zahlreiche weitere Verbesserungen für AuslandsösterreicherInnen vorgesehen sind.

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) hielt fest, sie freue sich außerordentlich über die Senkung des Wahlalters. Es handle sich hierbei um eine alte Forderung der SPÖ, erklärte sie. Junge Menschen müssten bereits mit 14 eine Berufsentscheidung treffen und seien ab diesem Alter auch strafmündig, da sei es nur Recht, ihnen auch das Wahlrecht einzuräumen. Ähnlich argumentierte auch eine Reihe anderer Abgeordneter, wobei vielfach auf die notwendige Forcierung politischer Bildung verwiesen wurde. Abgeordneter Otto Pendl (S) nannte die Wahlaltersenkung "ein faires Angebot an die Jugend".

Auch die Verlängerung der Legislaturperiode wurde von SPÖ und ÖVP verteidigt. So gab Abgeordnete Anna Franz (V) zu bedenken, dass große Projekte oftmals eine längere Vorlaufzeit bräuchten, Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) hielt fest, es spreche vieles für einen solchen Schritt. Zweiter Nationalratspräsident Spindelegger erklärte, fünf Jahre seien ein üblicher Rahmen.

Grundsätzliche Zustimmung fand die Wahlrechtsreform auch beim BZÖ, wobei Abgeordneter Herbert Scheibner den Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gesetzespakets hinterfragte. Seiner Meinung nach hätte man die Wahlrechtsreform gemeinsam mit der ohnehin geplanten Staats- und Verwaltungsreform beschließen können. Das rasche Vorgehen wertete er als Indiz dafür, dass die laufende Legislaturperiode keine vier Jahre lang dauern werde.

Mit der Wahlaltersenkung hätte er gerne noch ein bisschen gewartet und zunächst auf Länderebene Erfahrung gesammelt, meinte Scheibner, das BZÖ stimmte diesem Punkt aber ebenso zu wie der Einführung der Briefwahl und der Verlängerung der Legislaturperiode. Fünf Jahre seien, so Scheibner, ein guter Mittelweg. Was die Briefwahl betrifft, gilt es ihm zufolge Vorkehrungen zu treffen, damit nicht nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses noch Stimmen abgegeben würden. In Bezug auf die Vereinheitlichung des Parteienbegriffs hofft Scheibner auf eine rasche gesetzliche Lösung.

Überwiegend kritisch äußerte sich hingegen die FPÖ zur Wahlrechtsreform. Abgeordneter Robert Aspöck (F) begrüßte zwar die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und erinnerte an einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion aus dem Jahr 1999, der Einführung der Briefwahl und der Verlängerung der Legislaturperiode konnten er und sein Fraktionskollege Peter Fichtenbauer jedoch nichts abgewinnen.

Nach Ansicht der beiden Abgeordneten widerspricht die Briefwahl dem in der Verfassung normierten geheimen und persönlichen Wahlrecht. Es sei sicher kein Zufall, dass die Briefwahl in Frankreich wieder abgeschafft worden sei, sagte Fichtenbauer, bei einer Briefwahl sei es einfach leichter, die Stimme zu manipulieren. Auch für die Verlängerung der Legislaturperiode gibt es nach Auffassung des Abgeordneten kein einziges überzeugendes Argument. Fichtenbauer zufolge schlägt in der Diskussion immer wieder das fragwürdige Argument durch, dass Wählen die Regierung von vernünftiger Arbeit abhalte.

Um ihre Bedenken gegenüber der Briefwahl und der Verlängerung der Legislaturperiode zu unterstreichen, brachte die FPÖ einen Abänderungsantrag ein. In einem zweiten Abänderungsantrag ging es den Freiheitlichen um eine geänderte Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde und geänderte gesetzliche Bestimmungen, die es dem Verfassungsgerichtshof ermöglicht hätten, über strittige Entscheidungen der Bundeswahlbehörde noch vor Durchführung der Wahl zu entscheiden.

Seitens der Grünen wurde die Wahlrechtsreform zwiespältig beurteilt. So führte Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek aus, dass das Gesetzespaket aus Sicht der Grünen einige positive Elemente enthalte. Neben der Senkung des Wahlalters begrüßte sie etwa auch die Verbesserungen für AuslandsösterreicherInnen. Allerdings würden die Grünen, wie die Abgeordnete erklärte, für eine Vorverlegung der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen eintreten, um besser zu gewährleisten, dass Wahlkarten im Ausland rechtzeitig eintreffen.

Ein Punkt, der die Grünen extrem störe, sei, so Glawischnig-Piesczek, die Ausweitung der Legislaturperiode. Ihrer Ansicht nach hat sich die vierjährige Gesetzgebungsperiode sehr gut eingespielt, sie sieht, ebenso wie Abgeordnete Barbara Zwerschitz, keinen zwingenden Grund, daran etwas zu ändern. Sowohl die immer länger werdenden Wahlkämpfe als auch die immer länger werdenden Regierungsverhandlungen könnten mit etwas mehr Disziplin der Parteien in den Griff bekommen werden, bekräftigte die Dritte Präsidentin. Auch mit einer Wahlkampfkostenbegrenzung könnten ihr zufolge kürzere Wahlkämpfe bewirkt werden. Dass der Aufschrei in der Bevölkerung nicht besonders groß ist, führt Glawischnig-Piesczek darauf zurück, dass die Pläne zu wenig bekannt seien.

Auch Glawischnigs Fraktionskollegin Abgeordnete Terezija Stoisits trat dem Argument entgegen, wonach eine Verlängerung der Legislaturperiode von den Bürgerinnen und Bürgern befürwortet werde. Sie ist überzeugt, dass die Bevölkerung so oft wie möglich um ihre Meinung gefragt werden wolle.

Enttäuschung äußerten Glawischnig-Piesczek und Stoisits weiters darüber, dass den Forderungen der Grünen nach einer einheitlichen 4 %-Klausel auch bei Landtagswahlen und nach der Einführung eines allgemeinen Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene nicht Rechnung getragen werde. Glawischnig-Piesczek erinnerte daran, dass es in der Frage der Prozenthürde im Österreich-Konvent grundsätzlich Einigkeit gegeben habe.

Von den Abgeordneten mehrfach angesprochen wurde das Thema E-Voting, wobei sich Ausschussvorsitzender Peter Wittmann stellvertretend für die SPÖ eher skeptisch zeigte. Man solle sich Neuerungen nicht verschließen, meinte er, deshalb solle das Thema weiter auf der Agenda bleiben, man müsse aber mit aller Vorsicht vorgehen. Wittmann zufolge gibt es derzeit kein technisch ausgereiftes System, auch in Estland habe es Medienberichten zufolge erhebliche Probleme gegeben. Eine Reihe von Abgeordneten hob die Notwendigkeit hervor, über die Einführung von E-Voting auf parlamentarischer Ebene selbst zu diskutieren und nicht der Regierung das Feld zu überlassen.

Insgesamt qualifizierte Wittmann die Wahlrechtsreform als herzeigbares Paket. Er nehme die Bedenken gegen die Briefwahl durchaus ernst, sagte er, deshalb sei auch vorgesehen, dass der Wahlvorgang in der Wahlzelle der Normalfall bleibe. Zur Frage des Vorziehens der Wahlrechtsreform merkte Wittmann an, er könne den Abgeordneten versichern, dass in dieser Legislaturperiode Schritt für Schritt noch viele Verfassungsgesetze beschlossen würden.

Auch SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Hlavac zeigte sich, wie sie sagte, von der Briefwahl nicht 100-prozentig überzeugt. Sie gab aber zu bedenken, dass bei einem Missbrauch relativ hohe Strafen vorgesehen seien, was ihrer Ansicht nach auf Grund der Bedeutung des Wahlrechtes auch gerechtfertigt ist. Abgeordneter Erwin Niederwieser bekräftigte ebenfalls, man müsse alle Vorkehrungen treffen, damit die Abgabe einer Briewahlstimme nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses nicht mehr möglich sei.

Zur Kritik der Grünen, die als Ausgleich zur Verlängerung der Legislaturperiode eine Stärkung der Minderheitenrechte im Parlament vermissen, merkte Hlavac an, sie setze in dieser Frage ihre Hoffnung in das Geschäftsordnungs-Komitee des Nationalrats. Ausdrücklich unterstützte sie die Forderung nach einem Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene, gab aber zu bedenken, dass es dafür derzeit nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gebe. Vielleicht könne man im Herbst einen neuen Vorstoß machen, zeigte sie sich zuversichtlich.

Die beiden ÖVP-Abgeordneten Nikolaus Prinz und Anna Franz sprachen sich dafür aus, die Bestimmungen über die Auflage des Wählerverzeichnisses zu überdenken. Prinz hält es gerade in kleinen Gemeinden für nicht erforderlich, eine Einsichtnahme in das Verzeichnis auch an einem Samstag und einem Sonntag zu ermöglichen, da dies kaum in Anspruch genommen werde. Was die Sinnhaftigkeit der Verlängerung der Legislaturperiode betrifft, nannte Prinz das Land Oberösterreich als gutes Beispiel.

Staatssekretär Christoph Matznetter nahm in Vertretung von Bundeskanzler Gusenbauer zum Wahlrechtspaket Stellung. Er wies u.a. darauf hin, dass es in einigen Bundesländern bereits gute Erfahrungen mit der Wahlaltersenkung gebe, und gab zu bedenken, dass die Verlängerung der Legislaturperiode für alle Parteien ein Vor- bzw. Nachteil sein könne.

Zur Briefwahl hielt Matznetter fest, die Regierung habe es sich nicht leicht gemacht, es sei aber eine ausgewogene Lösung gefunden worden. Ein pauschales Misstrauen gegenüber den Wählerinnen und Wählern hält er für nicht angebracht. Betrügereien mögen in Einzelfällen vorkommen, konstatierte Matznetter, diese werden aber sicher nicht die Regel sein. Überdies gebe es bei Missbrauch hohe Strafen.

Innenminister Günther Platter sprach im Zusammenhang mit der Wahlrechtsreform von einem "enormen Demokratieschub". Es werde für die Österreicherinnen und Österreicher leichter, sich an der Wahl zu beteiligen, bekräftigte er mit Hinweis auf die Senkung des Wahlalters, die Einführung der Briefwahl und die Verbesserungen für AuslandsösterreicherInnen. Mit einem Missbrauch der Briefwahl rechnet Platter nicht, es sei auch in der Vergangenheit bei der Briefwahl für AuslandsösterreicherInnen kein einziger derartiger Fall bekannt geworden. Was die Wahl im Ausland betrifft, wird das Innenministerium Platter zufolge alle Maßnahmen setzen, damit die Wahlkarten rechtzeitig einlangen.

Dezidiert ablehnend äußerte sich Platter zur Einführung des Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene. Er erinnerte an eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Zusammenhang mit dem Wiener Wahlrecht, wo dieser das Wahlrecht als Staatsbürgerrecht gewertet habe. Das solle es auch weiter bleiben, sagte der Minister.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung der Bundesverfassung und das Wahlrechtsänderungsgesetz unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge zum Teil mit S-V-B-Mehrheit, zum Teil auch mit Zustimmung der Grünen beschlossen. Die beiden Abänderungsanträge der FPÖ blieben in der Minderheit der Antragsteller. Die Entschließungsanträge und Ausschussfeststellungen fanden wechselnde Mehrheiten.

Mit der Beschlussfassung des Gesetzespakets zur Wahlrechtsreform gelten ein Initiativantrag der Koalitionsparteien betreffend Herabsetzung des passiven Wahlalters (212/A), zwei Anträge der Grünen betreffend Senkung des Wahlalters auf 16 (8/A) bzw. betreffend Änderung der Nationalratswahlordnung (21/A) sowie ein Entschließungsantrag der Grünen betreffend Sicherstellung des Wahlrechts der AuslandsösterreicherInnen (12/A[E]) als miterledigt.

Vertagt wurden zwei weitere Anträge der Grünen (203/A und 204/A), die auf ein allgemeines Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene und auf eine einheitliche 4%-Klausel auch bei Landtagswahlen abzielen. Nach Meinung der Grünen gibt es keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass zwar EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei Gemeinderatswahlen ihre Stimme abgeben dürfen, nicht aber StaatsbürgerInnen anderer Länder, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben. Ebenso erachten sie die Hürde, die Parteien in manchen Bundesländern überspringen müssen, um den Einzug in den Landtag zu schaffen, als zu hoch.

BZÖ will mehr Volksanwälte und Direktwahl der Volksanwaltschaft

Abseits der Wahlrechtsreform nahm der Verfassungsausschuss einen Antrag des BZÖ in Verhandlung, der jedoch nach einer kurzen Stellungnahme durch Abgeordneten Herbert Scheibner vertagt wurde. Der Antrag sieht umfassende Änderungen in Bezug auf die Wahl, die Kompetenzen und die Zusammensetzung der Volksanwaltschaft vor. So plädieren Klubobmann Peter Westenthaler und seine FraktionskollegInnen dafür, die Mitglieder der Volksanwaltschaft künftig direkt durch das Volk wählen zu lassen, der Volksanwaltschaft mehr Kompetenzen zu übertragen und die Zahl der VolksanwältInnen gleichzeitig von drei auf sechs aufzustocken. (Schluss)