Parlamentskorrespondenz Nr. 407 vom 07.05.2008

Eine Serie von Anträgen in Erster Lesung

Von jüdischen Friedhöfen bis zur Bundesverfassung

Wien (PK) – Der Nationalrat beschloss seine erste Sitzung in dieser Woche mit Ersten Lesungen einer Reihe von Anträgen.

BZÖ- Antrag : Richter soll Untersuchungsausschüsse leiten

Abgeordneter SCHEIBNER (B) erläuterte, im vorliegenden Antrag gehe es darum, den Vorsitz in einem Untersuchungsausschuss des Nationalrats einem ehemaligen Richter zu übertragen. Das BZÖ wolle aber auch andere Probleme der Verfahrensordnung von Untersuchungsausschüssen diskutieren, sagte er, etwa die Frage der Verschwiegenheit.

Abgeordneter PENDL (S) hielt fest, es gebe gute Gründe für eine Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Justiz. Im laufenden Untersuchungsausschuss mache Abgeordneter Fichtenbauer seine Arbeit als Vorsitzender jedenfalls gut, meinte er.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) betonte hingegen, durch einen unabhängigen Vorsitzenden im Untersuchungsausschuss könnte die notwendige Objektivität besser gewährleistet sein. Seiner Ansicht nach wäre darüber hinaus eine Schiedsinstanz im Falle unterschiedlicher Rechtsmeinungen erforderlich. Im Zusammenhang mit dem laufenden Untersuchungsausschuss kritisierte Kukacka die "völlig überzogenen und problematischen Aktenanforderungen". Er sprach von ineffizienter Arbeit und Verschwendung von Steuergeldern.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) führte aus, das Anliegen des BZÖ sei legitim, seiner Meinung nach ist ein Untersuchungsausschuss aber eine Sache des Parlaments. Man könne nicht behaupten, ein Untersuchungsausschuss sei "von Vornherein ein Murks", nur weil ein Abgeordneter den Vorsitz führt, bekräftigte Kogler.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) sprach sich für die Beibehaltung des bestehenden Modus bei der Bestellung des Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses aus. Es sei die Frage, ob man zur Gewaltenteilung und zum Parlamentarismus stehe, meinte er, das Parlament sei schließlich ein politisches Organ. Graf erinnerte daran, dass die meisten Untersuchungsausschüsse in der Zweiten Republik auf Betreiben den ÖVP eingesetzt wurden, jetzt, wo es Untersuchungsausschüsse gegen den Willen der ÖVP gebe, solle, so Graf, auf einmal alles schlecht sein.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) wertete den Vorschlag des BZÖ als "etwas inkonsequent". Folge man der Begründung, müsste man auch die Nationalratspräsidenten aus der Richterschaft auswählen, konstatierte er. Fichtenbauer räumte allerdings ein, dass die Verfahrenordnung für Untersuchungsausschüsse verbesserungswürdig sei.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 603/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

SPÖ- Antrag : Bild- und Tonaufnahmen in Untersuchungsausschüssen

Abgeordneter Dr. CAP (S) sprach sich dafür aus, bei der Befragung von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss Bild- und Tonaufnahmen zuzulassen. Dadurch wäre es seiner Ansicht nach nicht mehr so leicht möglich, Auskunftspersonen zu verunglimpfen und die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern, meinte er. Jeder könnte sich selbst ein Bild machen.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) erklärte, das parlamentarische Instrument des Untersuchungsausschusses sei wichtig und gut. Er erachtet allerdings einen unabhängigen Vorsitzenden für erforderlich. Der SPÖ hielt Donnerbauer vor, nur deshalb für Kameras im Untersuchungsausschuss zu plädieren, weil es für sie gerade politisch opportun sei.

Abgeordneter BROSZ (G) schloss sich der Intention der SPÖ hingegen an. Tonaufzeichnungen und Bildaufnahmen würden der Transparenz dienen, bekräftigte er. Vorwürfe an die Grünen, Geheimhaltungsvorschriften zu verletzen, wies er strikt zurück.

Auch Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) kündigte die Unterstützung der SPÖ-Initiative an. Für ihn wäre es "ein logischer Schritt", Ton- und Bildaufnahmen zuzulassen. 

Abgeordneter WESTENTHALER (B) vertrat die Auffassung, Ton- und Bildaufnahmen aus Untersuchungsausschüssen würden für mehr Transparenz sorgen.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 634/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

FPÖ- Antrag auf Reform der Fragestunde im Nationalrat

Abgeordneter Dr. GRAF (F) wies darauf hin, dass der Antrag der FPÖ auf Änderung der Fragestunde einem im Geschäftsordnungskomitee erzielten Konsens entspreche. Die Fragestunde müsse moderner gestaltet werden, verlangte er.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) hielt fest, niemand im Haus könne ernsthaft in Zweifel ziehen, dass die Geschäftsordnung des Nationalrats geändert werden müsse. Er sprach sich nicht nur für eine lebhaftere Fragestunde, sondern auch für eine Ausweitung der parlamentarischen Minderheits- und Kontrollrechte aus.

Abgeordneter BROSZ (G) erinnerte daran, dass der Vorschlag der FPÖ betreffend Modernisierung der Fragestunde im Geschäftsordnungskomitee bereits die Zustimmung aller fünf Fraktionen gefunden gehabt habe, bevor die ÖVP später wieder "abgesprungen" sei. Brosz hält eine lebendigere Fragestunde für dringend geboten.

Auch Abgeordneter SCHEIBNER (B) unterstrich, eine Reform der Fragestunde sei dringend notwendig. Er äußerte die Hoffnung, dass es auch ohne Konsens über eine große Geschäftsordnungsreform zu einer Einigung zwischen den Fraktionen kommen werde.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 610/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

G- Antrag auf finanziellen Ausgleich für Pensionen unter 747 €

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärte, die Grünen wollten mit ihrem Antrag erreichen, dass ein "schwerer Fehler" der jüngsten Pensionserhöhung korrigiert werde. Er wies darauf hin, dass die niedrigsten Pensionen, jene unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, im Jahr 2008 am geringsten angehoben worden seien. Öllinger machte auf ein Urteil eines Sozial- und Arbeitsgerichts aufmerksam, welches die Argumentation der Grünen unterstütze und in der geringen Erhöhung von Kleinstpensionen eine Diskriminierung von Frauen sehe.

Abgeordneter MUCHITSCH (S) wertete den Antrag der Grünen als "sozialpolitisch durchaus gerechtfertigt". Er machte allerdings geltend, dass die jüngste Pensionserhöhung überdurchschnittlich hoch ausgefallen sei, und verwies auf die geplante Vorziehung der nächsten Pensionserhöhung auf November 2008.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) unterstrich, Ziel der ÖVP sei es, die Kaufkraft der Pensionen zu erhalten. Sie erinnerte daran, dass die Mehrzahl der Pensionisten zuletzt eine Pensionserhöhung über der Inflationsrate erhalten habe. Was das von Öllinger angesprochene Urteil betrifft, machte Aubauer darauf aufmerksam, dass es nach Ansicht vieler Experten in zweiter Instanz nicht halten werde.

Abgeordneter NEUBAUER (F) sprach in Zusammenhang mit jüngsten Gesetzesänderungen im Sozialbereich von "Pfusch". Er habe den Sozialminister immer wieder gewarnt, dass die letzte Pensionserhöhung diskriminierend sei, skizzierte er, Buchinger könne vom Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts daher nicht überrascht sein. 

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) wies darauf hin, dass die Pensionserhöhung 2008 bereits im Dezember 2007 für große Verunsicherung gesorgt habe. Die Regierung solle sich an den Pensionserhöhungen zu Zeiten der Regierungsbeteiligung des BZÖ ein Beispiel nehmen, sagte er.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 599/A dem Sozialausschuss zu.

BZÖ- Antrag auf parteiunabhängigen Justiz- und Innenminister

Abgeordneter WESTENTHALER (B) forderte parteiunabhängige Innenminister und Justizminister und argumentierte unter Hinweis auf den aktuellen Untersuchungsausschuss, parteipolitische Gebundenheit sei nicht gut für derart sensible Ressorts.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) hielt es hingegen für gefährlich, immer wieder zu sagen, die Politiker wären nicht in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen. Politiker sollten vielmehr endlich aufhören, sich selbst in der Öffentlichkeit schlecht zu machen. Wittmann appellierte an seine Kollegen, die Verantwortung, für die sie gewählt wurden, zu tragen, und lehnte die Forderung des BZÖ als "pseudopopulistisch" ab.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) zeigte ebenfalls kein Verständnis für die Position des BZÖ und meinte, man könne doch nicht sagen, parteilos sei gut und Parteigebundenheit sei nicht gut. In Wirklichkeit gehe es dem BZÖ wohl nur darum, den sehr erfolgreichen Innenminister Platter "anzupatzen", mutmaßte Sonnberger.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) sprach von Machtmissbrauch im Justiz- und Innenressort, sah im Antrag aber kein geeignetes Mittel, Missstände abzustellen. Seiner Meinung nach wären strukturelle Änderungen wie eine Weisungsfreiheit des Staatsanwalts zielführender als parteifreie Minister.

Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) qualifizierte den Antrag als populistischen Schnellschuss und warf Westenthaler vor, auf eine Oligarchie hinauszuwollen.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

G- Antrag auf Abschaffung der Mietvertragsgebühren

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) forderte Gebührenfreiheit für Mietverträge als Entlastung der Mieter und erinnerte die Regierungsparteien daran, dass die Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen Teil des Regierungsübereinkommens sei.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) bezeichnete die Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen als langjährige Forderung der SPÖ und kündigte eine baldige Umsetzung im Rahmen der Steuerreform an.

Abgeordnete TAMANDL (V) unterstützte ebenfalls die Forderung, verwies aber auf die kommende Steuerreform, die als Gesamtpaket "selbstverständlich" auch die Mietvertragsgebühr streichen werde.

Abgeordneter VOCK (F) begrüßte die Initiative und meinte, die Mietvertragsgebühr sei eine lächerliche Bagatellsteuer, deren Betrag in keiner Relation zu dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand stehe.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

FP- Antrag : Dienstpflichtverletzungen nach drei Jahren tilgen

Abgeordneter MAYERHOFER (F) präsentierte den Antrag, in dem die Einführung von Tilgungsfristen für Exekutivbeamte bei Disziplinarstrafen gefordert wird.

Abgeordneter PENDL (S) konnte sich in seiner Wortmeldung der Forderung inhaltlich anschließen.

Der Antrag wurde dem Innenausschuss zugewiesen.

G- Antrag : Bund soll jüdische Friedhöfe erhalten

Abgeordnete Dr. ZINGGL (G) plädierte für ein Gesetz zur Instandhaltung jüdischer Friedhöfe und meinte, es könne nicht dem guten Willen einzelner Gemeinden überlassen werden, die jüdischen Gräber zu pflegen. Vorbild für eine derartige Regelung könnte nach Einschätzung Zinggls die Kriegsgräberpflege sein.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) sah in der Pflege jüdischer Friedhöfe nicht nur eine völkerrechtliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung und zeigte sich zuversichtlich, dass es bald eine entsprechende Regelung geben werde.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) warf ein, der vorliegende Antrag werde das Problem nicht lösen, da die Gräberpflege in die Kompetenz der Gemeinden falle. Sie rief vor allem die Gemeinde Wien auf, ihrer diesbezüglichen Verpflichtung nachzukommen.

Abgeordneter NEUBAUER (F) verwies ebenfalls auf die Gemeindezuständigkeit und sprach sich gegen die Schaffung einer doppelgleisigen Kompetenz aus. Klar war für den Redner, dass alle Toten gleichermaßen Ehre und Respekt verdienen.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) begrüßte hingegen den Antrag, meinte jedoch, vor einer Kompetenzänderung sollten Neuverhandlungen im Zuge des Finanzausgleichs versucht werden.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

G- Antrag auf Änderung des Kunstrückgabegesetzes

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) sah deutliche Lücken im Restitutionsgesetz, insbesondere im Zusammenhang mit der Stiftung Leopold. Mit Nachdruck betonte er, der Staat dürfe sich nicht hinter einer privaten Stiftung verstecken, die wie ein Bundesmuseum agiere.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) unterstützte Maßnahmen zur Verbesserung der Restitution und kündigte eine entsprechende Gesetzesnovelle an. Im Fall Leopold gehe es vorerst darum, Klarheit über die Herkunft der Werke zu erhalten. Die Einbeziehung der Stiftung in das Restitutionsgesetz sei eine komplexe juristische Frage, die derzeit geprüft werde, teilte sie mit.

Abgeordneter MORAK (V) schloss sich seiner Vorrednerin vollinhaltlich an und betonte, die Republik sei sich ihrer Verantwortung bewusst, Verhandlungen seien im Gang, man befinde sich auf einem guten Weg.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) sprach im Zusammenhang mit dem Antrag von einem Enteignungsgesetz, dem seine Fraktion nicht zustimmen werde. Es sei nicht erst seit der Schaffung des Nationalfonds sehr viel in Sachen Restitution getan worden. Zur Stiftung Leopold bemerkte Kurzmann, wer etwas gutgläubig erworben hat, sollte nicht enteignet werden, dies entspreche der europäischen Rechtstradition.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

F- Antrag auf Inflationsanpassung für AlleinverdienerInnen

Abgeordneter STRACHE (F) trat für eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vor allem bezüglich des Alleinverdienerabsetzbetrages ein. Grundsätzlich sei eine Staffelung nach Anzahl der Kinder der richtige Weg, meinte Strache. Letztendlich sollte jedoch ein Familiensteuersplitting-Modell eingeführt werden, denn Menschen, die etwas für die Gemeinschaft leisten, sollten auch belohnt werden.

Abgeordnete RINNER (S) wies ihren Vorredner darauf hin, dass auch jemand, der keine Kinder hat, etwas für die Gesellschaft leiste. Außerdem stelle die Forderung nach einer Anpassung der Absetzbeträge für Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener einen Vorgriff auf die kommende Steuerreform dar. Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, gebe es viele sinnvolle Maßnahmen, etwa die Einführung der Elternteilzeit oder den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, urteilte Rinner.

Abgeordneter WÖGINGER (V) sprach von einer inhaltlichen Übereinstimmung mit dem Antrag, da seine Fraktion auch eine steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern wolle. Sodann wies er auf eine Reihe von familienpolitischen Maßnahmen in der letzten Zeit hin, etwa auf die Familienbeihilfenanhebung bei mehreren Kindern, das Babypaket und die Wahlmöglichkeit beim Kinderbetreuungsgeld. Auch die kommende Steuerreform werde wesentliche Verbesserungen für die Familien bringen, war Wöginger überzeugt. Er schlug in diesem Zusammenhang das Familiensplitting nach österreichischem Modell vor, in dem u.a. ein Absetzbetrag von rund 5.000 Euro pro unversorgtem Familienmitglied sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten enthalten sein sollten.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) fragte sich, wo der Schwerpunkt der Familienpolitik der FPÖ nun liege, da Strache einmal einen Antrag auf Erhöhung des AlleinverdienerInnen- und AlleinerzieherInnenabsetzbetrags einbringe und ein anderes Mal die Einführung des Familiensplittings fordere. Was den Alleinverdienerabsetzbetrag angeht, so werde damit - aus der Genderperspektive betrachtet - das patriarchale Familienbild vergangener Jahrhunderte einzementiert, gab Rossmann zu bedenken. Von einem Familiensplitting würden zudem nur die Besserverdienenden profitieren und außerdem werden die Frauen von den Arbeitsplätzen fern gehalten. Es wäre daher höchst an der Zeit, sich einmal innovative und neue Lösungen zu überlegen. So sollte man vielmehr Anreize setzen, die in Richtung einer partnerschaftlichen Kinderbetreuung gehen, schlug der G-Mandatar vor.

Die Anhebung des Alleinverdienerabsetzbetrags, gestaffelt nach Kindern, war eine großartige und wichtige Maßnahmen im Rahmen der Steuerreform 2005, die auch auf Initiative des BZÖ durchgeführt wurde, erinnerte Abgeordnete HAUBNER (B). Diese Entlastung für die Familien müsse nun weitergehen, vor allem angesichts der massiven Teuerungswelle, forderte die BZÖ-Mandatarin.

Der Antrag wird dem Finanzausschuss zugewiesen. (Schluss)