Parlamentskorrespondenz Nr. 658 vom 08.07.2008

Von der Arbeitszeit über die Bildung bis zu den Ziviltechnikern

Strafbestimmungen gegen Doping jetzt in einem Gesetz konzentriert

Wien (PK) – Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Ziviltechniker reichte der thematische Bogen, mit dem sich die Abgeordneten in der 65. Sitzung des Nationalrats in den Abend- und Nachtstunden zu befassen hatten.

Nationalrat repariert Ziviltechnikkammergesetz

Abgeordneter THEMESSL (F) meinte, der Zugang zur österreichischen Architektenkammer sei europaweit einmalig und äußerst restriktiv, sie komme einer Inländerdiskriminierung gleich und sei eine Wettbewerbsverzerrung, die seinesgleichen suche. Es werde in Österreich jungen Architekturschaffenden fast unmöglich gemacht, sich beruflich unabhängig zu machen; daher weichen immer mehr junge Ziviltechniker ins Ausland aus. Somit werden in Zukunft junge Ziviltechniker vom Ausland aus Arbeiten in Österreich durchführen.

Abgeordneter DI AUER (V) wies darauf hin, dass Grundlage für die Gesetzesänderung ein VfGH-Erkenntnis vom März 2007 sei, mit dem die pensionsrechtlichen Bestimmungen der Bundeskammer für Architekten aufgehoben wurden. Den Einwand seines Vorredners, dass man den Zugang zur Architektenkammer jungen Menschen schwer bzw. unmöglich mache, ließ der Redner nicht gelten.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) erachtete es für reformbedürftig, dass eine Freiberufler-Kammer aufsichtsrechtlich nicht einem Ministerium unterstellt sei. So habe das Justizministerium ein Aufsichtsrecht etwa über die Notariatskammer und die Rechtsanwaltskammer.

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) wies auf die notwendig gewordene Überarbeitung hin und darauf, dass diese auch von der Architektenkammer gewünscht ist. Die Novelle wurde durch ein Erkenntnis des VfGH notwendig. Eine inhaltliche Änderung der Rechtslage sei nicht gegeben.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) vertrat die Ansicht, es gehe hier um eine juristische Begradigung. Im Zusammenhang mit den pensionsrechtlichen Bestimmungen erklärte Kogler, dass die Grünen für das volkswirtschaftlich sinnvollere und gerechtere Prinzip des Umlageverfahrens stehen.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN gab bekannt, die Beitragshöhe falle unter die autonome Beschlussfassung des jeweiligen Kammertages. Die Veranlagung der Pensionsbeiträge erfolgte zu 20 % in Immobilien, zu 16 % in Aktien und zu 64 % in Anleihen, teilte der Minister mit. Zu Abgeordnetem Kogler sagte der Ressortchef, Professor Rürup habe einmal gesagt, es sei nicht möglich, das Umlagesystem in ein kapitalgedecktes System umzuwandeln, weil eine Generation für zwei Generationen, für die vorhergehende und für die eigene, sorgen müsste. Er habe aber empfohlen, stärker in kapitalgedeckte Vorsorge zu gehen; das habe man sehr erfolgreich gemacht.

Abgeordneter SCHALLE (B) betonte, es gehe um eine Reparatur des Ziviltechnikerkammergesetzes nach einem VfGH-Erkenntnis. Im Zusammenhang mit der Änderung meinte Schalle, diese Kammer verfüge über eine der wenigen Pensionskassen, die ausreichende Geldmittel habe, was möglich sei, weil die Ziviltechniker lange arbeiten. Über die Finanzanlagen sollte man nachdenken, weil zu 20 % in Immobilien und zu 80 % in Aktien und Fonds anzulegen, sei spekulativ.

Die Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes wurde mehrheitlich verabschiedet.

Umsetzung von EU-Richtlinien beim Arbeitszeitgesetz

Abgeordneter SIEBER (V) unterstrich, die Änderung des Arbeitszeitgesetzes sei notwendig, weil eine EU-Richtlinie über die Arbeitszeit des grenzüberschreitenden Zugpersonals von den Mitgliedsstaaten bis zum 27. Juli 2008 umgesetzt werden muss. Die Änderung sei zu begrüßen, weil sie der Sicherheit der Passagiere diene und konsumentenschutzpolitisch im Interesse der Reisenden liege.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) meinte gleichfalls, es werden mit der Vorlage EU-Bestimmungen betreffend das grenzüberschreitende Zugpersonal und Bordpersonal umgesetzt. Die Regelungen für das Bordpersonal seien besonders zu begrüßen, weil damit sichergestellt werde, dass u.a. die jährlichen Arbeitszeiten ziemlich gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt werden sollen. Bedauerlich sei, dass die Verbesserungen nicht für HubschrauberpilotInnen gelten und auch nicht für Flugbetriebe mit nur einem Piloten.

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) begrüßte die Änderung, allerdings habe die Vorlage eine Lücke. Für LokführerInnen werden zwar die Arbeits- und Fahrzeiten sowie die Ruhepausen geregelt, aber als Kontrolle sei nur die Aufzeichnung der Arbeitszeiten und deren Aufbewahrung vorgesehen. Aus diesem Grund brachte die Abgeordnete einen Abänderungsantrag ein, wonach die Aufzeichnungen über die tatsächlich erbrachte Fahrzeit und Arbeitszeit mindestens für ein Jahr aufzubewahren sind.

Abgeordneter KICKL (F) meinte, Kritik hätte man bereits früher üben müssen, denn man habe Vieles in den Zeiten, in denen sich "die SPÖ am Nasenring der ÖVP durch das Hohe Haus habe ziehen lassen", mitbeschlossen. Man werde ja sehen, ob man sich zumindest teilweise vom Nasenring befreit.

Abgeordnete HAUBNER (B) erklärte, die Vorlage bringe einen höheren Arbeitnehmerschutz und eine einfachere Vollziehung der Überwachung der Mindestruhezeiten und der Pausenregelungen für Flug-, Zug- und Bordpersonal.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN zeigte sich erstaunt über die vorgebrachte Kritik. Von Arbeitnehmerseite gab es – aber nur in Österreich – den Wunsch, die tatsächlich erbrachte Fahrzeit aufzuzeichnen; auf europäischer Ebene wurde keine Sozialpartnereinigung erreicht.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) meinte, es gehe in der Regierungsvorlage um die Anpassung des bestehenden Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes an die neue EU-Richtlinie für Personen, die grenzüberschreitend tätig sind, im Bahn- und Flugverkehr.

Abgeordneter HABERZETTL (S) wies darauf hin, dass Sonderregelungen im Arbeitszeitgesetz geschaffen wurden, die notwendig und vernünftig sind. Nur eines wurde nicht gemacht: Es wurde keine Aufzeichnungspflicht für Lenkzeiten geschaffen. Das sei ein großer Mangel an diesen Bestimmungen, weil damit all die guten Dinge ad absurdum geführt werden, so Haberzettl. Auf Gewerkschaftsebene werde man zusammen mit der Wirtschaftskammer das Ziel: Arbeitszeit ist Lenkzeit, verfolgen, sagte der Redner zum Abänderungsantrag.

Die Gesetzentwurf wurde in dritter Lesung einstimmig angenommen. Der G-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetz geändert

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) führte aus, dass mit der Vorlage Lücken des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes geschlossen werden. Sie schilderte den Hintergrund für diese Novelle und wies darauf hin, dass das Gesetz keine Geltung für Pflegeheime hatte. Die Ausdehnung auf die Pflegeheime stelle einen Fortschritt dar. Man müsse aber darauf schauen, dass die jetzt zu beschließenden Verbesserungen nicht durch eine EU-Richtlinie und deren Übernahme in nationales Recht zurückgenommen werden.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärte, von grüner Seite werde es zur europäischen Arbeitszeitrichtlinie ein "entschiedenes Nein" geben, und hofft, dass die EU diese Arbeitszeitrichtlinie zu stoppen vermag. Öllinger glaubte nicht, dass ein Fortschritt erzielt wird, wenn innerhalb eines Seniorenheims ein Teilbereich nach arbeitszeitrechtlichen Regelungen geführt wird.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) meinte, die Vorlage sei längst überfällig gewesen. Man habe etwas gemacht, was gut ist. Das allein genüge nicht, man brauche auch eine Ausbildungsoffensive. Ein erster wichtiger Schritt wäre, die Zugangsbeschränkungen beim Medizinstudium abzuschaffen und wieder einen freien Zugang zu gewähren.

Abgeordnete HAUBNER (B) sagte, mit dem vorliegenden Entwurf sei etwas gelungen, was bei der Gesundheitsreform nicht gelungen sei. Man habe unter Einbeziehung der Betroffenen und jener, die von der Materie etwas verstehen, eine positive Lösung erarbeitet.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN erläuterte die Details der in Rede stehenden Vorlage und ging auf in der Debatte aufgeworfene Fragen ein. Daran schloss der Minister grundsätzliche Überlegungen zum Thema an, sich dabei auch konkret mit der Arbeitszeitrichtlinie auseinandersetzend und auf die diesbezügliche europäische Dimension der Materie verweisend.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) verwies auf Studien, wonach die Fehlerraten mit längeren Arbeitszeiten stiegen. Es sei nicht ratsam, von einem unausgeruhten Arzt behandelt zu werden. Hier müsse gegengesteuert werden, was mit der gegenständlichen Vorlage geschehe.

Abgeordneter RIEPL (S) ortete Übereinstimmung mit seinem Vorredner und votierte gleichfalls für die Annahme der Vorlage, die eine Verbesserung der derzeitigen Situation darstelle.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) ging auf die Geschichte der Materie ein und meinte, trotz der langen Entwicklungszeit der geltenden Regelung bräuchte diese immer noch Verbesserungen, die in Rede stehende Vorlage sei ein Schritt dazu, sei sie doch "im wesentlichen gut".

Ebenfalls Zustimmung signalisierten die V-Abgeordneten DONABAUER, GRANDER, MIKESCH und Mag. EISENSCHENK. Die Vorlage sei eine wichtige Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Patienten, so der Tenor der Mandatare.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Ein Paket von Anträgen aus dem Unterrichtsausschuss

Dem Nationalrat lagen eine Regierungsvorlage und ein Paket von Anträgen aus dem Unterrichtsausschuss vor: Eine SchOG-Novelle sowie vier Anträge der Grünen (2/A, 371/A[E], 10/A[E] und 369/A[E]), zwei Anträge der Freiheitlichen (705/A und 645/A[E]) und ein Antrag des BZÖ (32/A).

Abgeordneter BROSZ (G) befasste sich mit dem Thema Klassenschülerhöchstzahlen und ging auf die damit verbundenen Problematik ein. Die aktuellen Vorschläge von Regierungsseite seien zwar nur ein erster Schritt, aber dieser weise in die richtige Richtung. Seiner Fraktion gehe der Entwurf freilich nicht weit genug, weshalb er einen Abänderungsantrag zum Thema einbrachte, um die entsprechenden Zahlen im Sinne der Betroffenen sinnvoll einzugrenzen.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) brachte gleichfalls einen Abänderungsantrag von S und V betreffend Formen der Förderung ein, der, wie der Redner betonte, in vielen Punkten mit jenem der Grünen übereinstimme. Sodann zog der Redner eine Bilanz über die Schulpolitik der letzten 18 Monate und ortete einen großen Qualitätssprung in selbiger.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) bezeichnete die geplanten Vorhaben als zu wenig weitgehend und votierte für effizientere Maßnahmen hinsichtlich der Klassenschülerhöchstzahlen. Man hätte das Problem auch anders lösen können, und dann hätte man die FPÖ auch als Partner gefunden. Weiters setzte sich der Redner grundsätzlich mit Fragen der Bildungspolitik auseinander.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) ging auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung ein und wies auf die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte hin, ehe er sich mit der Sprachförderung auseinandersetzte. Schließlich legte er seine Vorstellungen zum Thema Klassenschülerhöchstzahlen dar.

Abgeordnete HAUBNER (B) ortete drei wichtige Punkte der vorliegenden Materie: die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, die Sprachförderung und die Betonung der politischen Bildung. Alle drei Ansätze seien zu begrüßen, wenngleich weitere Schritte folgen müssten, wie die Rednerin betonte, gebe es doch weiterhin großen Handlungsbedarf. Sie brachte einen Entschließungsantrag betreffend kostenlosen Nachhilfeunterricht zur Vorbereitung auf Nachprüfungen ein.

Unterrichtsministerin Dr. SCHMIED zeigte sich überzeugt, dass die vorliegende Schulorganisationsgesetz-Novelle einen entscheidenden Beitrag dazu leisten wird, die Qualität des Unterrichts an den österreichischen Schulen zu verbessern. Sie hofft unter anderem, die Dropout-Quoten durch geringere Klassenschülerzahlen zu senken. Zudem wies sie auf die Ausweitung der Sprachförderkurse hin, die künftig nicht nur an Volksschulen, sondern auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen angeboten werden sollen. 

Abgeordnete SCHASCHING (S) erwartet sich vom vorliegenden Gesetzentwurf, aber auch von den weiteren heute zur Beschlussfassung stehenden Bildungsreformen, mehr Möglichkeiten zur individuellen Förderung, Leistungsverbesserungen und eine Behebung von "Bildungssackgassen". Es sei Ziel sozialdemokratischer Bildungspolitik, jedes Kind nach seinen Talenten zu fördern und kein Kind am Weg durch die Schule zu verlieren, meinte sie, durch die in Aussicht genommenen Gesetzesänderungen komme man diesem Ziel wieder einen Schritt näher. 

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) gab zu bedenken, dass es an Schulen einen Ressourcenmangel bei Lehrkräften gebe. Gerade Sprachförderkurse würden daher immer wieder abgesagt, skizzierte sie. Das wird sich ihrer Ansicht nach auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht ändern. Bedauern äußerte Zwerschitz darüber, dass es keine zusätzlichen Stunden für den Unterrichtsgegenstand Politische Bildung geben wird.

Abgeordneter Dr. SCHELLING (V) vermisst, wie er sagte, ein Gesamtkonzept für eine Schule Neu. Es würden immer nur Einzelmaßnahmen beschlossen, bemängelte er. Die Frage sei, welches Bild die einzelnen Mosaiksteine letztendlich ergeben werden.

Abgeordneter ZANGER (F) stellte kritisch fest, dass es sich bei den vorgesehenen Klassenschülerhöchstzahlen lediglich um Richtwerte handle und nicht um fixe Höchstzahlen. Auch bei den Schulsprengeln ortet er Konkretisierungsbedarf. Ein besonderes Problem sind Zanger zufolge die hohen Kosten für Nachhilfe. Es müsse einen Grund geben, warum SchülerInnen immer mehr Nachhilfe bräuchten, sagte er.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) wertete es als wichtigen Schritt, als Klassenschülerhöchstzahl in Volks- und Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und AHS-Unterstufen einen gesetzlichen Richtwert von 25 festzulegen. Ebenso begrüßte sie die Forcierung von Politischer Bildung an Schulen und die Fortsetzung der Sprachförderkurse für jene SchülerInnen, die dem Unterricht aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht folgen können. 

Abgeordneter PRINZ (V) sprach sich dafür aus, bei der Festlegung der Klassenschülerhöchstzahl mit Augenmaß vorzugehen, um den Schulerhalter nicht unnötig zu belasten. Dem Unterrichtsgegenstand Politische Bildung kommt für ihn besonders im Hinblick auf "Wählen mit 16" wesentliche Bedeutung zu.

Abgeordneter MAYER (S) stellte fest, dass seit der Übernahme des Unterrichtsressorts durch Ministerin Claudia Schmied ein neuer Geist in den Schulen eingekehrt sei und frischer Wind wehe. Allerdings platzten manche Schulen durch die geringeren Klassenschülerzahlen aus allen Nähten, schilderte er. Zum Thema Nachhilfe merkte Mayer an, nicht alle SchülerInnen, die Nachhilfe erhalten, seien abstiegsgefährdet.

Abgeordnete FRANZ (V) führte aus, durch "Wählen mit 16" habe man Jugendlichen eine Verantwortung gegeben, der sich noch nicht alle gewachsen fühlten. Für sie liegt es an der Politik, SchülerInnen neugierig auf Demokratie zu machen. Gleichzeitig begrüßte sie den neuen Unterrichtsgegenstand Politische Bildung.

Die Änderung des Schulorganisationsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Mehrheitlich nahm der Nationalrat auch die ablehnenden Berichte des Unterrichtsausschusses über die Anträge und die Entschließungsanträge der Opposition zur Kenntnis. Der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Solidaritätsmodell Nachhilfe wurde abgelehnt. 

Änderung des SchUG, G- Antrag gegen Leistungsstandards für 3-jährige

Abgeordneter BROSZ (G) erklärte, Bildungsstandards seien für ihn per se weder negativ noch positiv. Die Frage sei, was man damit erreichen wolle. Brosz hielt Schmied vor, das "falsche Konzept" ihrer Vorgängerin Elisabeth Gehrer fortgeführt zu haben. Seiner Meinung nach hat etwa die Erhebung von Bildungsstandards am Ende der vierten Volksschule wenig Sinn, weil es keine Förderungsmöglichkeit bei Nichterreichen der Standards gebe. Zudem dürfen die Bildungsstandards ihm zufolge nicht so umfassend definiert werden, dass individuelle Schwerpunktsetzungen im Unterricht unmöglich werden. Um die Bedenken der Grünen zu unterstreichen, brachte Brosz einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Dr. RADA (S) meinte, Bildungsstandards könnten etwas sehr Gutes, aber auch sehr negativ sein. Bisher sei Österreich mit seinen Rahmenlehrplänen gut gefahren, sagte er, räumte aber gleichzeitig ein, dass eine gewisse Vergleichbarkeit sinnvoll sei. Besonders hob Rada die Notwendigkeit der Einbeziehung von Privatschulen in die Bildungsstandards hervor. 

Abgeordnete HAUBNER (B) warnte davor, Bildungsstandards mit einer zusätzlichen Leistungsbeurteilung zu verwechseln. Der vorgesehene Zeitpunkt der Überprüfung ist für sie, wie sie sagte, allerdings nicht ganz nachvollziehbar. Haubner fragte sich, welche Gegensteuerungsmaßnahmen man am Ende der vierten bzw. achten Schulstufe noch setzen könne. 

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) wies darauf hin, dass die Einführung von Bildungsstandards von Ex-Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer initiiert worden sei. Er selbst qualifizierte Bildungsstandards als ein wirksames Rückmeldungsinstrument, etwa für notwendige Lehrplanveränderungen. Als bedenklich wertete Neugebauer die zunehmende Aggressivität von SchülerInnen gegenüber Lehrern.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) erklärte, ihr sei es wichtig, dass Bildungsstandards lediglich ein Pflichtprogramm umfassen und der Rest "Kür bleibt". Gleichzeitig plädierte sie für ein "intelligentes Rückmeldesystem". Konkret trat Zwerschitz in einem Abänderungsantrag zur Gesetzesvorlage für strukturierte Mitarbeitergespräche der SchulleiterInnen mit den betroffenen Lehrkräften im Falle einer Nichterreichung der Standards ein.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) erinnerte daran, dass sehr lange über Bildungsstandards diskutiert worden sei. Man solle endlich einmal starten, sagte er. Als Wermutstropfen sieht es Graf, dass die Bildungsstandards im Verordnungsweg festgelegt werden. Insgesamt erwartet er sich dadurch jedoch eine Niveauanhebung im Bildungsbereich.

Bundesministerin Dr. SCHMIED sah in den Bildungsstandards eine Maßnahme in Richtung Qualitätssicherung und erinnerte an die nach wie vor bestehenden enormen Unterschiede zwischen den einzelnen Schulstandorten.

Abgeordneter FAUL (S) unterstützte die Einführung von Bildungsstandards mit Nachdruck und bemerkte an die Adresse des Abgeordneten Neugebauer gerichtet, man sollte voraus schauen und nicht immer nur daran denken, "was es den Lehrern bringt".

Abgeordnete FUHRMANN (V) interpretierte die Bildungsstandards als Feed-Back und konstruktive Form der Weiterentwicklung an den Schulen.

Abgeordneter Mag. EISENSCHENK (V) begrüßte in seiner Wortmeldung die Wiedereinführung der Zeugnisse an den berufsbildenden Schulen als ersten Schritt zum Berufserfolg.

Abgeordneter DI AUER (V) äußerte sich zustimmend zu den Bildungsstandards, von denen er sich eine Vergleichsmöglichkeit für die Schulen erwartete.

Abgeordneter Dr. SCHELLING (V) plädierte für die Einführung von "Benchmarks" für die Schulen, um den Wettbewerb der einzelnen Standorte zu fördern.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) schloss sich den zustimmenden Wortmeldungen ihrer Vorredner an und betonte, Leistungsstandards seien hilfreich, man sollte diesbezüglich auch von ausländischen Beispielen lernen.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage mehrheitlich angenommen, der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Leichterer Zugang zur Berufsreifeprüfung, B-Antrag 214/A(E)

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) sah in der Berufsreifeprüfung einen notwendigen Schritt und kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Sie rief weiters dazu auf, auch jugendlichen Migranten in Österreich, die bisher von der Berufsausbildung ausgeschlossen waren, die Möglichkeit zu einer Lehre zu eröffnen.

Abgeordneter RIEPL (S) erwartete sich durch das vorliegende Gesetz eine Attraktivierung der Lehre und sprach von neuer Qualität in der Bildung.

Abgeordneter ZANGER (F) unterstützte ebenfalls die Einführung der Berufsmatura, kritisierte aber, dass Lehrlinge zum Unterschied zu normalen Maturanten für ihre Ausbildung zahlen müssen. 

Abgeordnete FRANZ (V) betrachtete die Lehrlingsmatura vor allem als Möglichkeit für besonders leistungsstarke Jugendliche.

Abgeordnete HAUBNER (B) unterstrich den Aspekt der Chancengleichheit und erinnerte an die Vorreiterrolle Kärntens auf diesem Gebiet. Ein Schönheitsfehler sei es aber, dass der Zugang nicht kostenlos ist, gab sie zu bedenken.

Bundesministerin Dr. SCHMIED rechnete mit einer Aufwertung der Lehre als Folge der Berufsreifeprüfung und kündigte eine entsprechende Bundesförderung im Ausmaß von 6000 € an, die eine kostenfreie Finanzierung für alle Lehrlinge möglich machen soll.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) begrüßte die Maßnahme, von der sie sich vor allem zusätzliche Chancen für Jugendliche erwartete.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) forderte in einem Entschließungsantrag die Anerkennung einer positiv abgelegten Dienstprüfung der Verwendungsgruppe C als Teilprüfung bei der Berufsmatura.

Abgeordneter Mag. EISENSCHENK (V) sah in der Berufsreifeprüfung die absolute Durchlässigkeit des Bildungssystems nach dem Motto "kein Abschluss ohne Anschluss" sicher gestellt.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) unterstrich, die Berufsmatura sei sehr wohl für die Lehrlinge kostenlos, zumal mit den 6000 € Förderung das Angebot mehr als ausreichend bezahlt werde.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen, der Entschließungsantrag des BZÖ blieb in der Minderheit.

Prüfungstaxen: Anpassung an pädagogische Hochschulen

Abgeordneter Dr. RADA (S) unterstützte die Vorlage, meinte aber, man sollte sich grundsätzlich Gedanken über die Sinnhaftigkeit von Prüfungstaxen für Lehrer machen, die in einem Dienstverhältnis zu einer Schule stehen.

Abgeordnete FRANZ (V) erläuterte die Details des Gesetzes, das sie mit Nachdruck begrüßte.

Abgeordneter BROSZ (G) schloss sich den zustimmenden Wortmeldungen an, trat aber für eine einheitliche Regelung der Taxenbestimmungen ein.

Abgeordneter Mag. Dr. GRAF (F) warf ein, bei einer entsprechenden Besoldung würde man die Prüfungstaxen gar nicht brauchen.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Strafbestimmungen gegen Doping in einem Gesetz konzentriert

Abgeordneter Mag. MAIER (S) bezeichnete Doping als eine Geisel für den Sport und für die Gesellschaft insgesamt. Mit der nun vorliegenden Novelle versuche man, insbesondere strafrechtlich gegen Doping vorzugehen. Die strafrechtlichen Bestimmungen werden zusammengefasst und zusätzlich verschärft. Doping müsse man in Zukunft auch für den Bereich Breitensport und Fitness-Center diskutieren, forderte Maier. Dort werde derzeit nicht kontrolliert, und auch die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes fänden dort keine Anwendung. Über Blutdoping hinaus müsse in Zukunft auch Gen-Doping strafrechtlich verfolgt werden, verlangte Maier abschließend.

  

Abgeordneter HAUBNER (V) freute sich, dass es bei der Fußball-Europameisterschaft keine positive Dopingkontrolle gegeben hat. Auch im Vorfeld der Olympischen Spiele seien keine Dopingfälle aufgetreten, stellte er fest. Schließlich brachte Haubner einen Abänderungsantrag ein, der unter anderem die Aufnahme des Gen-Dopings, die Erhöhung des Strafrahmens bei Vergabe an Dopingmitteln an Minderjährige und die Aufnahme von zurückgetretenen SportlerInnen vorsieht. 

Abgeordneter BROSZ (G) war darüber zufrieden, dass sich die strafrechtlichen Bestimmungen nicht gegen die SportlerInnen, sondern gegen die Hintermänner richten. Er begrüßte auch den Abänderungsantrag, vor allem jene Passage, die die zurückgetretenen SportlerInnen betrifft. Er urgierte darüber hinaus, dem Zoll eine Handhabe zur Beschlagnahme von Dopingmitteln zu geben. Ein wesentlicher Punkt ist seiner Ansicht nach auch die Frage von Berufsverboten für TrainerInnen. Seiner Auffassung nach hat man sich auch etwas in Bezug auf ÄrztInnen zu überlegen, denn viele seien nicht genau über die Anti-Doping-Bestimmungen informiert, die SportlerInnen müssten aber die Sicherheit haben, dass sie Mittel bekommen, die den Anti-Dopingbestimmungen nicht widersprechen. 

Abgeordneter KICKL (F) stellte fest, dass das gesetzliche Netz immer enger werde, aber sich auch immer wieder Lücken aufmachten. Man werde daher ständig um einen sauberen Sport bemüht sein müssen. Kickl gab seinem Vorredner recht und meinte, es sei notwendig, über das heute beschlossene Gesetz hinaus zu denken. Kickl vertrat weiters die Auffassung, man dürfe die SportlerInnen nicht gänzlich aus der Pflicht lassen. Denn nur über sie komme man an die Hintermänner. Wie Brosz regte er an, die NADA in eine Behörde umzuwandeln. Kickl warnte abschließend vor einer generellen Kriminalisierung der Fitness-Center. 

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) bemerkte zum vorliegenden Gesetz, dass nun auch Blut- und Gen-Doping berücksichtigt würden, und er begrüßte, dass man die SportlerInnen selbst nicht kriminalisiert.

Staatssekretär Dr. LOPATKA unterstrich, Doping gehöre zu den großen Gefahren für den Sport. SportlerInnen könnten auch erfolgreich sein, ohne zu dopen, sagte Lopatka, und das habe die Euro 2008 unter Beweis gestellt. Die Politik könne nur einen Teil der Aufgaben erfüllen, weshalb eine wesentliche Verantwortung bei den Verbänden liege. Auch in der Wirtschaft müsse das Bewusstsein wachsen, dass dort, wo Doping im Spiel ist, keine Sponsorengelder fließen. Der Staatssekretär unterstützte die Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen, forderte aber mit kritischem Unterton die Justiz auf, Vergehen entsprechend zu verfolgen und zu ahnden.  

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) meinte, so lange man immer mehr Höchstleistungen verlange, werde die Versuchung zu dopen noch größer werden. Er begrüßte die vorliegende Novellierung und gab jenen recht, die betont haben, der Kampf gegen das Doping sei ein permanenter Prozess. In diesem Sinne werde man in der neuen Gesetzgebungsperiode den neuen WADA-Code einbauen und noch vorhandene Lücken schließen müssen.  

Abgeordnete MIKESCH (V) hielt fest, der Großteil des Sports erfolge in einem sauberen Umfeld. Notwendig sei es, besonders die jungen SportlerInnen zu unterstützen und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten. Dabei seien auch die Eltern einzubeziehen.

Abgeordneter NEUBAUER (F) nannte das Gesetz ein bedeutendes Signal für einen sauberen Sport. Gleichzeitig räumte er ein, dass es noch viele Lücken gebe. Vielfach hätten die Verbände keine Möglichkeit, gegen überführte SportlerInnen vorzugehen. Er zählte in diesem Zusammenhang einige konkrete Fälle auf, die ein negatives Licht auf den österreichischen Sport werfen. Neubauer bedauerte auch, dass noch immer nicht sichergestellt werden kann, dass Proben ohne Manipulationen von der Abgabe bis zur Analyse kommen.

Abgeordneter KRIST (S) sprach sich für entsprechende Kontrollen in Fitness-Studios aus. Für notwendig hielt er auch eine europaweite Harmonisierung der strafrechtlichen Bestimmungen.

Abgeordneter Dr. EDER (V) stellte fest, man setze nun einen weiteren Schritt zur konsequenten Verfolgung von Doping und zur Präzisierung der Strafbestimmungen. Er schlug vor, in Notfällen eine Hotline vom behandelnden Arzt zur medizinischen Kommission einzurichten.

Abgeordneter KÖFER (S) begrüßte die Ankündigung der Organisatoren der Österreich-Radrundfahrt im Vorfeld verstärkte Doping-Kontrollen durchzuführen.

Abgeordnete STADLER (V) unterstrich, dass der gesetzliche Kampf gegen Doping weiter geführt werden müsse. Vor allem müssten die jungen SportlerInnen und deren Eltern rechtzeitig und umfassend im Sinne einer gezielten Prävention informiert werden.

Abgeordneter STEIER (S) ging kurz auf die Gesetzesvorlage ein und befürwortete, die SportlerInnen selbst nicht strafrechtlich zu belangen. Auch er hielt eine Harmonisierung der Anti-Dopingbestimmungen auf EU-Ebene für notwendig.

Abgeordnete PFEFFER (S) bezeichnete die Novelle als einen wichtigen Schritt zu einer umfassenden Neuregelung im Kampf gegen Doping. Doping gefährde den Sport und die Gesellschaft, sagte sie.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) dankte Staatssekretär Lopatka und seinen KollegInnen aus den anderen Fraktionen für das seiner Meinung nach ausgezeichnete Gesetz, das Österreich zum Vorbild in Europa mache.

Abgeordnete SCHASCHING (S) kündigte die Zurücklegung ihres Mandats an, da sie sich den bildungspolitischen Aufgaben in Niederösterreich widmen werde. Für den Sportausschuss sah sie noch viele Aufgaben zu erledigen, etwa Vorsorge zu treffen, sollte das Glücksspielmonopol fallen. Auch die Sicherung der Basisförderung für die Sportvereine und der Schulsport zähle zu den wichtigen Themen.

Bei der Abstimmung passierte die Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags den Nationalrat einstimmig.

Am Schluss der Sitzung wurde Abgeordnete Katharina Pfeffer einstimmig als neue Ordnerin gewählt.

Fristsetzungsanträge mit Mehrheit abgelehnt

Schließlich wurde über zahlreiche Fristsetzungsanträge abgestimmt, die alle mehrheitlich abgelehnt wurden.

Dies betraf folgende Anträge:

Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 262/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Justizausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 816/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Justizausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 3/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP-G) geschaffen wird, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Familienausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 357/A der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Schaffung eines vierwöchigen Freistellungsanspruches für Väter nach der Geburt ihres Kindes ("Vatermonat"), eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 15/A der Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 60/A der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Klubfinanzierungsgesetz und das Publizistikförderungsgesetz geändert werden (Förderung der Beteiligung von Frauen in der Politik), eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Vorbehandlung des Antrags 337/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Höhe des existenzsichernden Mindestlohns (Mindestlohngesetz), eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 643/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen.

66. Sitzung des Nationalrats

Ein Fristsetzungsantrag angenommen, alle anderen abgelehnt

In einer weiteren Sitzung des Nationalrats wurde der Antrag, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Vorbehandlung des Antrags 853/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Hannes Bauer betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen, mehrheitlich angenommen.

Alle weiteren Fristsetzungsanträge wurden mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Dies betraf folgende Anträge:

Antrag, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Vorbehandlung des Antrags 844/A der Abgeordneten Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Finanzausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 842/A der Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stiftungseingangssteuergesetz geändert und der Stiftungseingangssteuersatz erhöht wird, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Justizausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 499/A der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Justizausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 843/A der Abgeordneten Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, eine Frist bis zum 9. Juli zu setzen;

Antrag, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Vorbehandlung des Antrags 846/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen ermächtigt wird, auf Bundesforderungen gegenüber den Gebietskrankenkassen zu verzichten, eine Frist bis zum 9. Juli zu setzen;

Antrag, dem Innenausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 845/A der Abgeordneten Brigid Weinzinger Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden, eine Frist bis zum 9. Juli 2008 zu setzen;

Antrag, dem Finanzausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 847/A der Abgeordneten Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird, eine frist bis zum 9. Juli zu setzen. (Schluss)