Parlamentskorrespondenz Nr. 243 vom 09.04.2010

Bundesrat mit Schwerpunkt Verkehr

Kein Einspruch bei der 783. Sitzung der Länderkammer

Wien (PK) – Die 783. Sitzung des Bundesrats begann erstmals mit einer Aktuellen Stunde (siehe PK Nr. 242 /2010), danach aber verlief die Sitzung in den gewohnten Bahnen. Zunächst passierten drei Abkommen – betreffend die Sicherheit von Plattformen auf Festlandssockel, die Sicherheit der Seeschifffahrt und das Übereinkommen zum Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage – einstimmig die Länderkammer.

Bundesrat Franz Eduard KÜHNEL (V/W) erläuterte die drei Abkommen und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Bundesrat Albrecht KONECNY (S/W) appellierte an das Ministerium, die lange Liste von Verträgen, Vereinbarungen und Konventionen einmal systematisch durchzugehen und dabei die Frage zu prüfen, welche dieser Organisationen in einem institutionellen Verbund angesiedelt werden könnten und inwieweit eine Mitgliedschaft Österreichs überhaupt von Bedeutung sei. Konecny sprach in diesem Zusammenhang von einem "Putztag".  

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) befasste sich mit dem Protokoll über das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage und begrüßte die Mitgliedschaft Österreichs bei dieser Einrichtung vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels.

Bei der Abstimmung wurde gegen die drei Beschlüsse einstimmig kein Einspruch erhoben.

Bericht über Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Bahn im Jahr 2008

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) betrachtete die ÖBB als volkswirtschaftliches Problem und sprach angesichts des Finanzierungsbedarfs von einem Fass ohne Boden, das jeden Bürger 2500 Euro pro Jahr kostet. Er kritisierte steigende Personalkosten trotz sinkendem Mitarbeiterstand sowie die nach wie vor hohe Anzahl von unkündbaren ÖBB-Bediensteten und forderte eine Kraftanstrengung aller Parteien, um die ÖBB ins 21. Jahrhundert zu führen.

Bundesrat Karl BODEN (S/N) begrüßte insbesondere die Aufwendungen für den Ökobonus als Maßnahme einer attraktiven Preisgestaltung sowie die Erhöhung der Ausgaben für den Qualitätsbonus.

Bundesrat Michael HAMMER (V/O) sah den öffentlichen Nahverkehr vor große Herausforderungen gestellt und drängte auf Investitionen und die Festschreibung einer klaren Zukunftsstrategie, wobei er mit Nachdruck ein Bekenntnis zur Mühlkreisbahn einmahnte.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) lehnte den Bericht als verwirrend, intransparent und beschönigend ab. Sie verlangte vor allem ein Angebot der ÖBB, das das Umsteigen von der Straße auf die Schiene erleichtert und attraktiver macht, und war sich im übrigen klar darüber, dass öffentlicher Nahverkehr ohne staatliche Zuschüsse nicht machbar ist. Die Mittel für die Bahn sollten erhöht werden - dies setze aber mehr Transparenz und die Einhaltung von Qualitätskriterien voraus, um die öffentliche Akzeptanz für mehr Bahn-Investitionen zu schaffen, sagte Kerschbaum.

Bundesrat Stefan ZANGERL (o.F./T) begrüßte die neuen Rechte für die Besitzer von Jahreskarten, bemängelte aber, dass die neuen Bestimmungen Probleme für Jahreskartenbesitzer im Westen Österreichs mit sich bringen würden, weil die Bestimmungen auf die Verhältnisse im Osten des Bundesgebietes ausgerichtet seien. Für die in westlichen Bundesländern ausgegeben übertragbaren Jahreskarten bestehe im Falle des Verlusts kein Anspruch auf Ersatz. Es sei aber nicht einzusehen, dass solche Bahnkunden vom Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen seien, klagte der Tiroler Bundesrat und schlug Änderungen vor, um mehr Gerechtigkeit für alle Jahreskartenbesitzer herbeizuführen. Für problematisch hielt Bundesrat Zangerl zudem auch den Ausschluss von Monatskartenbesitzern vom Entschädigungsrecht. Sinnvoll wäre es auch, die vorgesehene Erfassung der Pünktlichkeit der einzelnen Zugsverbindungen besser zu erfassen als vorgesehen.

Bundesministerin Doris BURES gab ihre Freude über den Konsens darüber zum Ausdruck, dass Österreich ein leistungsfähiges, öffentliches Eisenbahnunternehmen braucht. Berichte über die ÖBB wie der vorliegende garantierten Transparenz über die Verwendung von Subventionsmitteln, die von den Grünen verlangten zusätzlichen Informationen werde sie in Kürze übermitteln, sagte Bures zu. Die Unterstützung der ÖBB sei durch den hohen ökologischen Nutzen der Bahn und durch die enorme wirtschaftliche Bedeutung des öffentlichen Bahnverkehrs mehr als gerechtfertigt, sagte Bures. Es sei auch richtig, Familien, älteren Menschen und Behinderten günstigere Tarife anzubieten. Der Wirtschaftsstandort Österreich brauche eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur, außerdem seien die ÖBB auch für die Stärkung des ländlichen Raums unverzichtbar. Tarifstützungen seien aus sozialen und ökologischen Gründen unverzichtbar - die ÖBB sind größte elektromobile Verkehrsflotte in Österreich, hielt die Ministerin fest. 

Gefördert werde auch die Verlagerung des Transitverkehrs von der Straße auf die Schiene sowie den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene, um Katastrophen bei Gefahrguttransporten auf der Straße zu vermeiden, berichtete die Ministerin und bekannte sich zu dem Ziel, die Bahninfrastruktur an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen und das Dienstleistungsangebot der ÖBB zu modernisieren.

Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Gesetz zur Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste

Bundesrat Karl BODEN (S/N) erläuterte die Stärkung der Rechte der Eisenbahnkunden und die Einführung von Entschädigungen bei Verspätungen im Fernverkehr und wies darauf hin, dass der Kunde das Formular für die Geltendmachung des Entschädigungsrechts auf der Homepage der ÖBB erhalte. Bei Verspätungen haben die Kunden auch das Recht, im Zug mit Erfrischungen und Nahrung versorgt zu werden. Erforderlichenfalls seien die ÖBB auch zu Übernachtungs- und Ersatzverkehrsangebote verpflichtet. Als einen wesentlichen Schritt in die Zukunft sah Bundesrat Boden die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Servicequalität im Personenverkehr. Der Redner besprach auch die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Bahnübergängen und unterstrich die Notwendigkeit, die Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen zu verbessern.

Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) begrüßte den Gesetzesbeschluss und sah die Neuerungen als einen wichtigen ersten Schritt. Die Rednerin machte auf die Tiroler Forderung nach einem Fernverkehrskonzept für Tirol aufmerksam, meinte, ein solches Konzept wäre für das gesamte Bundesgebiet wichtig, weil die jüngste Verkehrsumstellung für Tirol beträchtliche Mehrkosten mit sich gebracht haben. Die Bundesrätin verlangte eine bessere Abstimmung und Verschränkung zwischen dem Fernverkehr und dem Nahverkehr auf der Schiene. Als größtes verkehrspolitisches Problem Tirols bezeichnete Bundesrätin Junker den Brennerbasistunnel und erinnerte die Verkehrsministerin an ihre Ankündigung, in die Verlagerung des LKW- Transitverkehrs auf die Schiene investieren zu wollen. Daher warnte Junker vor einem Rückzug des Bundes beim Projekt Basisbrennertunnel. Dieser Tunnel sei kein Prestigeprojekt, sondern ein Vorhaben, das für die Gesundheit der Tiroler Bevölkerung unverzichtbar sei. Ohne Basistunnel drohe eine Abwanderung der Menschen aus den durch den Transitverkehr überlasteten engen Tiroler Tälern, schloss Junker.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kündigte die Zustimmung der Grünen an, merkte aber an, dass die Entschädigungsverrechnung nicht nur auf Jahreskarten-, sondern auch auf Monatskartenebene möglich sein sollte, wobei  sie die Hoffnung auf eine baldige Korrektur aussprach. Mängel ortete die Rednerin bei der Informationspolitik der ÖVP im Fall von Zugverspätungen, die für Bahnkunden immer wieder dazu führten, Anschlusszüge zu verpassen, was im Einzelfall sehr teuer werden könne. Kerschbaum verlangte an dieser Stelle dringend Verbesserungen beim Serviceangebot der ÖBB. Probleme sah Kerschbaum auch bei den neuen Sicherheitsbestimmungen für Eisenbahnkreuzungen. Mehr Kontrolle sei zu begrüßen, das Schließen von Kreuzungen lehnte die Rednerin aber ab, weil dies vor allem für Radfahrer und Fußgänger große Nachteile mit sich brächte.

Bundesministerin Doris Bures machte darauf aufmerksam, dass Fahrgastrechte mit dem vorliegenden Beschluss über das in der diesbezüglichen EU-Richtlinie vorgesehene Ausmaß hinaus gestärkt werden, dazu gehören auch Refundierungen bei Zugsverspätungen für Jahreskartenbesitzer. Aus Sicherheitsgründen sprach sich die Ministerin für ein hohes Ausbildungsniveau für LokführerInnen in ganz Europa aus und betonte die Notwendigkeit, die Gefahrenstelle "Eisenbahnkreuzung" zu entschärfen. Die Ministerin sah wichtige Schritte in die richtige Richtung und bekannte sich zum weiteren Ausbau von Fahrgastrechten, nicht nur bei der Bahn, sondern auch bei den Benützern von Autobussen und Flugzeugen. Abschließend unterstrich die Verkehrsministerin ihr Engagement zur Modernisierung der Bahninfrastruktur und zeigte sich überzeugt, dass es gelingen werde, dafür gemeinsam die finanziellen Rahmenbedingungen zu sichern.

Kein Einspruch.

AETR-Übereinkommen und Änderungen bei der Verkehrs-Arbeitsinspektion

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) wies auf die Notwendigkeit hin, die Arbeitsbedingungen des internationalen Fahrpersonals auf den Straßen zu verbessern und dabei neue technische Möglichkeiten der Kontrolle, insbesondere hinsichtlich der Tachografen zu nutzen. Es habe einige Zeit gedauert, bis die Neuerungen auch in Österreich berücksichtigt werden, sagte die Rednerin und betonte, wie wichtig es sei, Arbeitnehmerschutzbestimmungen und deren Kontrolle nicht nur innerhalb der EU zu gewährleisten, sondern darüber hinaus, denn auf den heimischen Straßen seien auch viele Lenker aus Drittländern unterwegs. Wirksamere Kontrollen sollen verhindern, dass übermüdete Berufslenker die Sicherheit auf den Straßen gefährden. Die SPÖ gibt gerne ihre Zustimmung.

 

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) betonte, das vorliegende Übereinkommen trage auch klar die Handschrift der ÖVP, die diese Neuordnung sehr begrüße. Bestimmungen bezüglich Lenk- und Ruhezeiten auch auf LKW-FahrerInnen aus Nicht-EU-Staaten auszuweiten, sei ein richtiger Schritt, zumal dies die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhe. Schließlich gehe es dabei nicht nur um den Schutz der LenkerInnen selbst, sondern auch um die Sicherheit der übrigen VerkehrsteilnehmerInnen. Dass die aktuelle Verkehrssicherheitsbilanz erneut ein Minus bei den Straßenverkehrsopfern ausweist, wertete Mayer als Erfolg. Zwar seien 630 Todesopfer immer noch zu viel, doch müsse man anerkennen, dass sich diese Zahl seit 10 Jahren stetig nach unten bewege. Mayer kündigte daher die Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegenden Übereinkommen an.

 

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) nützte seine Wortmeldung dazu, heftige Kritik an der Verkehrspolitik der Bundesregierung zu üben. Diese fördere den Individualverkehr zu stark und versuche das Problem des steigenden Verkehrsaufkommens mit dem Bau weiterer Straßen in den Griff zu bekommen. Es sei jedoch sinnvoller, das öffentliche Verkehrsnetz auszubauen und kundenfreundlicher zu gestalten. So sei es für ihn nicht zu verstehen, warum die ÖBB die Mitnahme von Fahrrädern in Railjet-Zügen nicht gestatte, zumal eine EU-Richtlinie das Vorhandensein der dazu erforderlichen Infrastruktur auch in Hochgeschwindigkeitszügen vorschreibt. Negativ bewertete Dönmez auch die Tendenz zur Reduktion auf Hauptbahnstrecken und die damit einhergehende finanzielle "Aushungerung der Regionalbahnen". Um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen für LKW-LenkerInnen sicherzustellen, bedürfe es ihm zufolge intensiver Kontrollen.

 

Die Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals   und das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) geändert wird, wurden mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedet.

 

Änderung des Bundesstraßengesetzes

 

Bundesrat Johann ERTL (F/N) kritisierte, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung beim Schnell- und Umfahrungsstraßenbau nicht ausreichend berücksichtigt werden, wofür die S34 ein plastisches Beispiel biete. Seine Fraktion sei grundsätzlich für den Bau dieser Straße, doch hätte man der Ostvariante den Vorzug gegeben. Die Verlegung der Trasse sei für ihn nicht verständlich, zumal die nun in Aussicht genommene Westvariante durch landwirtschaftliches Nutzgebiet führt und die "grüne Lunge St. Pöltens" gefährdet. Außerdem müsse nun erst ein Autobahnknoten errichtet werden, der im Osten bereits existiert hätte. Ertl, der die Wirtschaftlichkeit der neuen Trassenführung in Zweifel zog, bewertete die Abänderung des Straßenbauprojekts dementsprechend als "Verfehlung der Verkehrspolitik".

 

Dem hielt Bundesrat Wolfgang SODL (S/B) Einsparungspotentiale, die die Westvariante mit sich bringe, entgegen. Er verstehe zwar die Bedenken der Bevölkerung, wies aber darauf hin, dass es sich lediglich um eine Trassenverlegung handle. Dass man die S31 aus dem Bundesstraßengesetz herausgenommen habe, zeige aber, dass man den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trage. Sodl hob außerdem die zahlreichen Verbesserungen, die die vorliegende Novelle mit sich bringt, hervor. So sei es u.a. ein wichtiger Schritt, mehr Flexibilität bei der Abänderung von Straßenbauprojekten einzuräumen. Bislang hatte man in solchen Fällen ein neues Verfahren einleiten müssen, was erhebliche zeitliche Verzögerungen zur Folge hatte. Sodl kündigte daher die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Novelle an.

 

Für Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) waren die vorgenommenen Änderungen nicht umfangreich genug. Ihre Fraktion fordere, alle Autobahnprojekte nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu prüfen und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu forcieren. Kritisch bewertete Kerschbaum auch die Einflussnahme der Landeshauptleute auf Entscheidungen über den Bau von Schnellstraßen. Dabei zog sie die Notwendigkeit der S34 und die Einhaltung ökologischer Vorgaben im Zuge ihres Baus in Zweifel. Schnellstraßen bringen ihr zufolge keine Steigerung der Lebensqualität. Es gelte vielmehr, den Klima- und Naturschutz ernst zu nehmen und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.

 

Bundesministerin Doris BURES wehrte sich gegen den Vorwurf von Bundesrätin Kerschbaum, sie würde auf Zuruf der Landeshauptleute agieren. Basis für die vorliegenden Projekte seien Fakten und Prüfungsergebnisse. An einer Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sei jedoch nichts Verwerfliches, zumal man in solchen Kooperationen die besten Lösungen finden könne, so Bures. Der Ausbau der Schiene sei natürlich auch weiterhin oberste Priorität. Das zeigten auch die hohen Investitionen in diesen Bereich. Die Herausnahme der S31 aus dem Bundesstraßengesetz sei außerdem Beweis dafür, dass nicht immer mehr Straßen hinzukämen, schloss die Bundesministerin.

 

Bundesrat Kurt STROHMAYER-DANGL (V/N) wollte trotz aller Interessenkonflikte das allgemeine Interesse ins Zentrum der Diskussion gestellt sehen. Die neue Trassenführung der S34 bringe ihm zufolge zahlreiche Vorteile. So würden damit keine großen Siedlungsgebiete durchschnitten und der Verbrauch an landwirtschaftlichem Nutzgebiet gering gehalten. Zudem handle es sich um die kostengünstigere Variante. Dass man damit gegen die Alpen-Konvention verstoße, wie Bundesrat Ertl behauptet hatte, sei nicht richtig, da keine alpenquerende Führung vorliege. Strohmayer-Dangl zeigte sich davon überzeugt, dass ein hochrangiges Straßennetz zur wirtschaftlichen und touristischen Aufwertung von Regionen erforderlich ist und äußerte in diesem Zusammenhang den Wunsch danach, eine hochrangige Trasse ins Waldviertel zu führen.

 

Die Gesetzesänderung passierte die Länderkammer mit Stimmenmehrheit.

 

Änderungen bei der Austro Control

 

Bundesrat Johann ERTL (F/N) thematisierte das Problem der Zunahme von Lärmbelästigung durch den ständigen Anstieg des Flugverkehrs in Österreich. Dies betreffe vor allem die Bevölkerung rund um den Flughafen Wien Schwechat. Was die Austro Control betrifft, so sieht Ertl Handlungsbedarf beim Ministerium, zumal der Verdacht besteht, dass sie aufgrund von Verbindungen mit den zu prüfenden Unternehmen befangen sein könnte. Es sei außerdem aufzuklären, warum Hubschrauber angeschafft wurden, die sich nicht für die Erbringung von Flugrettungsdiensten eignen.

 

Bundesrat Werner STADLER (S/O) erklärte, dass der Aufgabenbereich der Austro Control in einen nicht-hoheitlichen und hoheitlichen Teil aufgesplittet sei. Während aber der nicht-hoheitliche Aufgabenbereich eine beinahe 100%ige Kostendeckung aufweise, sei dies beim hoheitlichen Teil nur zu etwa 50 % der Fall. Rechnungshof und Finanzministerium hatten daher eine Valorisierung der Gebühren gefordert. Dieser Vorgabe habe man nun entsprochen, weshalb Stadler die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Gesetzesänderung ankündigte.

 

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) bemängelte, dass man bei der Gebührenanpassung verabsäumt habe, das Kriterium Umweltrelevanz zu berücksichtigen. Dass der Flugverkehr maßgeblich zum Klimawandel beiträgt, hätte Veranlassung sein müssen, die Gebühren in höherem Maße anzuheben. Dennoch würden die Grünen der vorliegenden Fassung zustimmen.

 

Bundesministerin Doris BURES verwies darauf, dass Österreich mit seinen Maßnahmen gegen die Fluglärmbelastung europaweit vorbildlich sei. Im Fall des Ausbaus des Flughafens Schwechat habe man ein europaweit beispielhaftes Mediationsverfahren durchgeführt. Zur Forderung nach der Einbeziehung weiterer Faktoren in die Gebührenerhöhungen gab sie zu bedenken, dass Österreich beim Flugverkehr in einem globalen Wettbewerb stehe. Wettbewerbsnachteile für den wirtschaftlich sehr bedeutenden Flughafens müssten vermieden werden. Bures sah die Notwendigkeit einer Zweckbindung von Steuern, wenn diese in Umweltmaßnahmen fließen sollen.

 

Der Bundesrat erhob mehrheitlich keinen Einspruch.

 

Die Beschlüsse des Nationalrats zu den Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion sowie die Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland und mit Schweden wurden vom Bundesrat ohne Debatte einstimmig gebilligt.

 

Änderung des Marktordnungsgesetzes

 

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) thematisierte die wirtschaftlich schlechte Situation der österreichischen Milchbäuerinnen und Milchbauern. Er kündigte die Ablehnung der Vorlage durch die Grünen aus formalen Gründen an, da diese eine Verordnungsermächtigung vorsehe. In der Landwirtschaftspolitik sei Transparenz wichtig. Die Grünen treten daher prinzipiell für eine breite öffentliche Debatte über die Gestaltung einer vernünftigen und nachhaltigen Agrarpolitik ein. Dönmez sprach sich für die Beibehaltung der Milchkontingente in Europa aus und beklagte die chaotischen Zustände bei der Lebensmittelkennzeichnung. Hier brauche man nachvollziehbare Regelungen. Das Verschwinden kleiner Milchwirtschaftsbetriebe bringe letztlich auch Schaden für den Tourismus in Österreich.

 

Bundesrat Martin PREINEDER (V/N) wies ebenfalls auf das dramatische Sinken des Milchpreises in den letzten Jahren hin. Der zur Debatte stehende Betrag von 6 Mio. € sei nur ein kleiner Teil eines Gesamtpakets. Bundesrat Preineder sah Transparenz in der Landwirtschaftspolitik gegeben wie sonst in keinem anderen Bereich. Er sah Probleme auf dem Markt für landwirtschaftliche Produkte. Der Preisverfall bei Milch hänge weniger mit der Überproduktion als vielmehr mit einem Absatzrückgang bei Milchprodukten zusammen. Es brauche in diesem Zusammenhang auch eine klare Kennzeichnung österreichischer Produkte, sagte der Bundesrat und stellte eine neue Initiative des Bauernbundes vor, welche den Absatz heimischer Agrarprodukte fördern soll.

 

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) sah eine dramatische Lage der Milchbauern und –bäuerinnen und erachtete zwei Maßnahmen als notwendig. Erstens benötige man ein Gesamtpaket, das einen freiwilligen Lieferverzicht enthält. Der zweite Punkt sei das Marketing. Österreich hätte die Chance nicht genützt, mit seiner gentechnikfreien Alpenmilch eine eigene Marke zu kreieren. Hier vermisste Schennach eine Initiative der Bundesregierung. Man müsse außerdem Milch bei der Jugend zu einem "coolen" Produkt machen. Dazu müsste man aber bereits in den Kindergärten und bei der Schulmilchaktion ansetzen.

 

Bundesrätin Maria MOSBACHER (S/St) nannte als Grund für den Preisverfall, es sei zu viel Milch am Markt. Die Novelle schaffe eine gesetzliche Basis für die Umsetzung einer Marktstützungsmaßnahme der EU, das Geld müsse bis 30. Juni ausbezahlt werden. Die SPÖ werde daher zustimmen, um das nicht zu gefährden, hätte sich aber eine Begünstigung der kleinen und mittleren Betriebe gewünscht, welche die Lieferquoten einhalten. Sie drückte die Hoffnung aus, dass man in Zukunft zu einem Modell gelangen werde, das mehr Einkommensgerechtigkeit garantiert.

 

In einer zweiten Wortmeldung antwortete Bundesrat Martin PREINEDER (V/N) Bundesrat Schennach, er stimme ihm zu, dass ein verbessertes Marketing notwendig sei. Er widersprach aber der Auffassung, man könne über einen Lieferverzicht den Preis beeinflussen, in einem offenen Markt sei das unmöglich. Leider sei es schwierig, ein Qualitätsmerkmal der österreichischen Milch, wie es etwa ihre Freiheit von Gentechnik darstelle, in höhere Preise zu übertragen.

 

Mehrheitlich kein Einspruch. (Schluss)

 

 


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