Parlamentskorrespondenz Nr. 805 vom 13.09.2011

EU-Ausschuss des Bundesrats: Kritik an Energieeffizienzplänen der EU

Ausschussfeststellung einhellig beschlossen

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm heute die Verhandlungen über die Pläne der EU zur Verbesserung der Energieeffizienz wieder auf und beschloss dazu einstimmig eine Ausschussfeststellung. Darin wird die Initiativen der EU in ihren Grundsätzen begrüßt, insbesondere auch die Einbindung der Energieunternehmungen. Die Bundesrätinnen und Bundesräte von SPÖ und ÖVP (Grüne und Freiheitliche haben aufgrund ihrer mandatsmäßigen Vertretung in der Länderkammer im Ausschuss kein Stimmrecht) sehen aber dennoch einige "kritische und schwerwiegende" Problembereiche, wie Ausschussvorsitzender Georg Keuschnigg (V/T) betonte. Auch hinsichtlich der Subsidiarität gebe es noch einige Vorbehalte, erklärte er, sodass die Materie den Bundesrat noch einige Zeit werde beschäftigen. Vieles hänge vom Verhandlungsverlauf auf EU-Ebene ab. Sollte den Einwänden Österreichs nicht entsprechend Rechnung getragen werden, dann könnte durchaus eine Subsidiaritätsrüge im Raum stehen, mahnte er und fügte hinzu, eine Selbstverpflichtung der einzelnen EU-Länder sollte Vorrang vor der EU haben.

Angesichts offener Subsidiaritätsfragen hatte der EU-Ausschuss vom 20. Juli 2011 beschlossen, dieses Thema eingehend mit den Ländern und Gemeinden zu erörtern und danach nochmals auf parlamentarischer Ebene zu diskutieren (siehe PK-Meldung Nr. 742/2011).

Die Pläne der EU

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 20% ihres Primärenergieverbrauchs einzusparen und hat dieses Vorhaben zu einem der fünf vorrangigen Ziele der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gemacht. In einer Mitteilung, die die EU-Kommission am 8. März 2011 verabschiedet hat, schlägt sie dazu verschiedene Maßnahmen vor, wobei insbesondere auch auf die Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors Wert gelegt wird. Darüber hinaus werden Energieeffizienzkriterien im öffentlichen Auftragswesen vorgeschlagen. Auch bei privaten Gebäuden will die EU den Renovierungsprozess und die Energieeffizienz von Geräten forcieren. Deshalb ist unter anderem  die Einführung intelligenter Netze und Zähler geplant, die den VerbraucherInnen jene Informationen und Dienste liefern, die sie zur Optimierung ihres Energieverbrauchs und zur Berechnung ihrer Energieeinsparungen benötigen. Die KMUs sollen mittels besserer Information unterstützt werden, ins Auge gefasst werden ferner Energieaudits und Energiemanagementsysteme für Großunternehmen.

Die ebenfalls auf der Tagesordnung des Ausschusses stehende Richtlinie zur Energieeffizienz greift nun einige Aspekte des Energieeffizienzplans der Kommission auf. Demnach sollen die Mitgliedstaaten jeweils ein Energieeffizienzziel festlegen und dieses in Form des absoluten Primärenergieverbrauchs 2020 definieren. Im Sinne der Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors sind nach dem Entwurf ab 1. Jänner 2014 mindestens 3% der Gebäude, die sich im Besitz öffentlicher Einrichtungen befinden, jährlich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard zu renovieren. Den Energieverteilern bzw. Energielieferanten der Mitgliedstaaten sollen jährlich Energieeinsparungen in Höhe von 1,5% vorgeschrieben werden. Die Mitgliedstaaten können laut Richtlinienentwurf aber auch alternative Maßnahmen zur Energieeinsparung bei den Endkunden setzen, wobei jedoch das Einsparungsziel erreicht werden muss.

Die Ausschussfeststellung

In der genannten Ausschussfeststellung unterstützen die Bundesrätinnen und Bundesräte die Pläne der EU grundsätzlich, meinen aber, dass neben dem Subsidiaritätsgrundsatz auch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten beachtet werden müsse. Sie halten auch die Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach In-Krafttreten der Richtlinie für zu kurz, außerdem sei nicht absehbar, ob und in welcher Höhe es verbindliche nationale Ziele ab 2014 geben werde, was eine Planungsunsicherheit nach sich ziehe. Die EU kann nämlich, sollten die nationalen Ziele nicht ausreichend sein, 2014 EU-weite Maßstäbe vorgeben. Nach Ansicht der Länderkammer wäre es kontraproduktiv, gleich hohe Energieeffizienzziele für jeden EU-Staat verbindlich festzuschreiben, da die Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedsländern sehr unterschiedlich ist.

Die Ausschussmitglieder vermissen darüber hinaus eine klare Definition von Energieeffizienz und Energieeinsparung, vor allem beim Vorschlag "smart meters" komme es zu einer Vermischung der Begriffe. Außerdem müsse jede Änderung auch mit dem Maßstab einer gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung gesehen werden.

Fragwürdig scheint den Bundesrätinnen und Bundesräten insbesondere die Verpflichtung, die Energieversorger dazu zu bringen, 1,5% des Vorjahresverbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen, da die Energiefördersysteme in den einzelnen Ländern stark voneinander abweichen. Durch massive Verpflichtungen würden die bereits bestehenden Energiefördersysteme in den Mitgliedstaaten gestört, heißt es in der Ausschussfeststellung. Es wäre überlegenswert, statt einheitlicher verbindlicher Einsparziele konkrete und verbindliche Maßnahmen vorzusehen.

Weiters wird in der Ausschussfeststellung darauf aufmerksam gemacht, dass die verlangte Umstellung bis 2015 auf ein System, das den tatsächlichen Verbrauch auf der Basis der monatlichen Rechnungen anzeigt, bis zu diesen Zeitpunkt nicht zu realisieren sei und auch mit der flächendeckenden Einführung der "smart meter" korreliere.

Das Ziel ist richtig, der Teufel liegt im Detail

In der Diskussion unterstützten die in den Ausschuss geladenen Expertinnen und Experten die in der Ausschussfeststellung vorgebrachten Kritikpunkte. So meinte etwa die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums, dass man bei der Umsetzung mit den vorgeschlagenen Fristen große Probleme haben werde. Außerdem wolle Österreich nicht nur verbindliche Ziele, sondern auch verbindliche Maßnahmen. Auf alle Fälle seien jedoch der Kostenaspekt und die unterschiedliche Ausgangslage in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Auch auf die Probleme bei historisch wertvollen Gebäuden sei Bedacht zu nehmen, sagte sie. Österreich begrüße die Einbindung der Energieunternehmen, halte aber die von Brüssel vorgeschlagene Vorgangsweise für verfehlt. Gegen diese Bestimmungen gebe es von allen Mitgliedstaaten große Einwände, bemerkte sie gegenüber Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W). Laut Wirtschaftsministerium berührt die Richtlinie zu viele unterschiedliche Bereiche, weshalb aus heimischer Sicht eine Aufsplitterung bevorzugt würde. Kritisch wird auch das umfangreiche Berichtwesen gesehen.

Seitens der Bundesländer ist es laut dem Landesenergiebeauftragten von Oberösterreich unverständlich, warum der Verkehrssektor von der Richtlinie ausgespart bleibt. Er vermisste auch Förderinstrumente der EU und trat dafür ein, dass sich die Mitgliedstaaten auf alle Fälle selbst verpflichten. Er befürchtete, dass die Frist bis 2014, wo die EU dann prüft, ob die einzelnen Länder ausreichend Maßnahmen gesetzt haben, eine verlorene Zeit sein könnte, da sich die einzelnen Staaten zurückhalten werden. Die Bundesländer wünschen sich in Bezug auf die öffentlichen Gebäude, trotz Festhalten am Ziel für 2020, eine gewisse Flexibilisierung bei den jährlichen Zielen, merkte er an. Grundsätzlich seien die angepeilten 3% sehr ambitioniert. Bei 1,5% Energieeinsparungen dürfe es auf keinen Fall zu einer Abwälzung auf die öffentliche Hand kommen, forderte er.

Auch die Wirtschaftskammer hegt große Zweifel daran, ob der Zeitplan eingehalten werden kann, zumal der Gaswirtschaftssektor heute dem Stromsektor stark nachhinke. Der Vertreter der WKÖ befürchtete ferner Zielkonflikte angesichts der zahlreichen Zielsetzungen und wandte sich vehement dagegen, in die Richtlinie den Verkehr hineinzunehmen. Dazu gebe es ein Weißbuch und man sollte eher überlegen, wie man in Zukunft mit der Elektromobilität umgeht.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) vermisste in der Ausschussfeststellung die Ablehnung der Möglichkeit, alternative Maßnahmen zu Energieeinsparungen setzen zu können, worauf die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums meinte, es sei noch offen, wie diese aussehen sollen. Kerschbaum verstand auch die Zurückhaltung hinsichtlich der "smart meters" nicht und unterstrich die Notwendigkeit, das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln.

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) verteidigte dem gegenüber die Ausschussfeststellung und wies darauf hin, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten große Unterschiede in Bezug auf Maßnahmen zur Energieeffizienz gebe. Man müsse die Staaten dort abholen, wo sie stehen, stellte er fest, ohne das Ziel 2020 aus den Augen zu verlieren. Die Berechnungen, was die "smart meters" kosten, gingen derzeit noch weiter auseinander, erklärte er, eine gültige Kostenschätzung liege noch nicht vor. Schennach hielt es auch für wichtig, eine Verbindung zum Verkehr herzustellen, und vertrat die Auffassung, dass man hinterfragen sollte, warum die Richtlinie nur auf öffentliche Gebäude abzielt.

Auf die großen Unterschiede innerhalb der EU ging auch Bundesrat Franz Perhab (V/St) ein. Daher sei es wichtig, dass die einzelnen Länder ihre Ziele selbst festlegen, hielt er fest. Österreich könne von einem anderen Standort starten als andere Mitglieder. (Schluss)


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