Parlamentskorrespondenz Nr. 434 vom 15.05.2014

Bundesrat plant Parlamentarische Enquete zu erneuerbaren Energien

Länderkammer begrüßt Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs und stimmt internationalen Abkommen zu

Wien (PK) – Der Bundesrat nahm heute einhellig einen Antrag aller Fraktionen an, am Mittwoch, dem 11. Juni 2014 um 11.00 Uhr, eine Parlamentarische Enquete zum Thema "Erneuerbare Energien: Regionale Potentiale, Forschung und Zukunftsperspektiven" abzuhalten. Zudem wurde die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs in der Sitzung ebenso begrüßt wie weitere Abkommen der EU mit Drittländern.

Jene Änderung beim Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs passierten die Länderkammer einstimmig, die den Straftatbestand des Kriegsverbrechens auf den Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse im Bürgerkrieg, wie etwa Giftgas und Napalm, ausdehnen. Nur mehrheitlich – gegen die Stimmen der FPÖ - gebilligt wurde die neue Bestimmung im Statut, die zudem eine Zuständigkeit des Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression schafft. Günther Köberl (V/St) und Ewald Lindinger (S/O) sprachen sich seitens ihrer Fraktionen für beide Neuerungen aus.  

Unterschiedliche Auffassung zur Entwicklungszusammenarbeit

Auch die weiteren im Nationalrat gebilligten internationalen Abkommen fanden in der Sitzung des Bundesrats Zustimmung: So wird Österreich auch in Hinkunft seinen Beitrag zur Armutsbekämpfung in den ärmsten Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums, den sogenannten AKP-Staaten, leisten. Ein mehrheitlich von den Bundesrätinnen und Bundesräten gebilligtes Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den in der AKP-Gruppe zusammengefassten Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifischen Raum bildet die Grundlage für die Teilnahme an der Dotierung des diesbezüglichen Europäischen Entwicklungsfonds und sieht eine Gesamtleistung Österreichs von rund 731 Mio. € für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vor.

Darüber hinaus soll durch die zweite Revision des Cotonou-Abkommens die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den AKP-Staaten verbessert werden. Auch dieses wurde mehrheitlich genehmigt. Konkret läuft die Änderung auf eine Stärkung von regionaler Integration und Wirtschaftspartnerschaften hinaus. Überdies sollen die Millenniums-Entwicklungsziele als Basis der Kooperation im Abkommen verankert werden. Mehr Gewicht erhält in Hinkunft auch die demokratische und parlamentarische Dimension.

Bundesrat Gerd Krusche (F/St) stellt in seiner Wortmeldung die Sinnhaftigkeit der Entwicklungshilfezahlungen in Frage. In den letzten 50 Jahren seien 2 Billionen US-Dollar nach Afrika transferiert worden. Studien belegten, dass dieses Geld die afrikanischen Staaten nur in Abhängigkeit bringe, argumentierte er und forderte, die Entwicklungshilfe an bestimmte Bedingungen wie etwa die Rückholung von abgelehnten Asylbewerbern und die Durchsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen zu verknüpfen. Diese Staaten werden ein bestimmendes Element für die Politik der EU, erwiderte Susanne Kurz (S/S) und begrüßte das Abkommen mit den AKP-Staaten ausdrücklich, auch wenn nicht alle Erwartungen bisher eingetroffen seien. Aber die Änderungen seien auf zukünftige Strategien wie Klimaschutz oder Ernährungssicherheit abgestellt. Gelder würden nur projektorientiert ausgegeben, war ihr weiteres Argument gegen Krusche. Sie sprach sich vor allem für die Förderung regionaler Integration aus. Auch Edgar Mayer (V/V) verteidigte das Abkommen mit den AKP-Staaten, denn dabei gehe es nicht um ein klassisches Abkommen, sondern um ein System der Zollerleichterungen, um Stabilität der Preise und um Armutsbekämpfung, sagte er.

Nicole Schreyer (G/T) urgierte ein höheres finanzielles Engagement bei der Entwicklungszusammenarbeit. Dem Cotonou-Abkommen stimmen die Grünen nur kritisch zu, erläuterte sie, da darin kein Verweis auf fairen Handel, keine Förderung von Mikrokrediten und keine verbindlichen Menschenrechtsbestimmungen enthalten seien. Bundesrat Edgar Mayer (V/V) führte zu der Forderung nach Erhöhung der Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit die prekäre budgetäre Situation ins Treffen.

Außenminister Sebastian Kurz unterstrich, dass Österreich bei der Entwicklungszusammenarbeit einen großen Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten lege. Vorsichtig zeigte er sich hinsichtlich einer Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit Menschenrechten, denn etwa bei Projekten der Wasseraufbereitung würde das die Falschen treffen. Er plädierte daher für ein behutsames Vorgehen in dieser Frage.

Kurz: Internationale Organisationen in Österreich bringen große Vorteile

Einhellig genehmigt wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Philippinen, das einen Rahmen für eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit bietet. Im Einzelnen wird durch das Vertragswerk der Umfang des gegenseitigen Engagements in den Bereichen Wirtschaft und Handel sowie Justiz und Inneres erheblich erweitert. Das Abkommen wurde explizit von Susanne Kurz (S/S) und Nicole Schreyer (G/T) begrüßt.

Mehrheitlich stimmte der Bundesrat für die Annahme eines Abkommens   zwischen Österreich und der Internationalen Organisation für Migration, das insbesondere den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien regelt. Bundesrat Günther Köberl (V/St) betonte in diesem Zusammenhang die Sonderstellung Österreichs, das als kleines europäisches Land, Sitz von 37 internationalen Organisationen ist. Auch Ana Blatnik (S/K) unterstützte das Abkommen und wandte sich strikt gegen eine Polarisierung im Bereich des Fremden- und Asylwesens. Es gehe um ein gutes Miteinander mit gleichen Chancen.

Außenminister Sebastian Kurz verwies auf die Umwegrentabilität von 500 Mio. € pro Jahr durch internationale Organisationen in Österreich. Auch erlange Österreich dadurch an Bedeutung auf der internationalen Politbühne.

Schließlich stand das Abkommen mit Zypern auf der Tagesordnung, das rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von Flughäfen in Zypern im Fall von Evakuierungseinsätzen bringt und in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Rechtsstellung der österreichischen Bundesheersoldaten auf der Insel regelt. Zweck der Maßnahme ist es, die Evakuierung österreichischer Staatsangehöriger vor allem aus dem Krisengebiet im arabischen Raum durch Verkürzung der Transportwege via Zypern zu optimieren. Dieser Vertrag wurde von der Länderkammer einhellig genehmigt. (Schluss Bundesrat) nov/jan


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