Parlamentskorrespondenz Nr. 918 vom 04.09.2015

Neu im Verfassungsausschuss

EU-Austritts-Volksbegehren, Bundesvergabegesetz, Flüchtlingsquartiere

Wien (PK) – Das EU-Austritts-Volksbegehren, das von 261.056 ÖsterreicherInnen unterzeichnet wurde, ist im Nationalrat eingelangt. Außerdem wurden dem Verfassungsausschuss der gemeinsame Antrag der Koalitionsparteien und der Grünen zum Themenkomplex Flüchtlingsunterbringung, ein S-V-Antrag zum Thema Schlepperei sowie ein Antrag der NEOS auf Änderung des Bundesvergabegesetzes zugewiesen.

Volksbegehren fordert Volksabstimmung über EU-Austritt Österreichs

Ziel der UnterzeichnerInnen des EU-Austritts-Volksbegehrens (781 d.B.) ist eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union. So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren seien gebrochen worden, argumentieren die InitiatorInnen. Statt eines Aufschwungs sei es in den letzten Jahren zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs gekommen. Verwiesen wird unter anderem auf die steigende Arbeitslosigkeit, die steigende Staatsverschuldung und einen Verlust der Kaufkraft der breiten Masse.

Auch andere von ihnen geortete Entwicklungen wie Verschlechterungen im Umweltbereich, einen Abbau von Sozialleistungen und das zunehmende "Bauernsterben" führt die Initiative auf den EU-Beitritt Österreichs zurück. Zudem machen die InitiatorInnen geltend, dass die EU von vielen BürgerInnen als "lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen" empfunden werde. Kleine selbstständige Staaten würden ihrer Meinung nach viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise bieten. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union sei angesichts der Mitgliedsbeiträge auch ein jährliches Verlustgeschäft und darüber hinaus mit der Neutralität Österreichs unvereinbar, heißt es in der Begründung.

Rechtlich wäre ein EU-Austritt Österreichs aus Sicht der InitiatorInnen des Volksbegehrens kein Problem. Sie verweisen auf den Artikel 50 des EU-Vertrags, der für sie ein freies Kündigungsrecht darstellt, das mit keinen weiteren Zahlungsverpflichtungen verbunden ist. Insgesamt könnte durch den Austritt Österreichs aus der EU weiterer Schaden abgewendet werden, sind sie überzeugt.

Das Volksbegehren wurde von 261.056 ÖsterreicherInnen bzw. 4,12% der Wahlberechtigten unterstützt. Die prozentuell höchste Zustimmung gab es in Niederösterreich (5,18%), die niedrigste in Vorarlberg (1,67%). Der Verfassungsausschuss muss dem Nationalrat bis spätestens 7. Februar 2016 über das Ergebnis seiner Beratungen über das Volksbegehren berichten.

NEOS beantragen Änderung des Bundesvergabegesetzes

Die NEOS haben eine Änderung des Bundesvergabegesetzes beantragt (1297/A). Konkret geht es Abgeordnetem Michael Pock um die Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Verkehr. Laut Pock hat die EU-Kommission klar zum Ausdruck gebracht, dass gemäß den europäischen Richtlinien in diesem Bereich Direktvergaben gesetzlich die Ausnahme bleiben müssen und nur restriktiv angewendet werden dürfen. Das ist ihm zufolge im Bundesvergabegesetz zu berücksichtigen.

Flüchtlingsquartiere: Verfassungsausschuss wird über Durchgriffsrecht des Bundes beraten

Zugewiesen wurden dem Verfassungsausschuss auch der gemeinsame Antrag der Koalitionsparteien und der Grünen zur Frage des Durchgriffsrecht des Bundes in Bezug auf die Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren (1295/A) und ein SP-VP-Antrag zur Strafdrohung für Schlepper (1296/A) – siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 907/2015. (Schluss) gs