Parlamentskorrespondenz Nr. 416 vom 06.04.2017

Flüchtlinge: Sozialausschuss beschließt verpflichtendes Integrationsjahr

SPÖ, ÖVP und Grüne stimmen für ersten Teil des Integrationspakets der Regierung

Wien (PK) – Anerkannte Flüchtlinge, die arbeitsfähig sind und nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können, müssen ab September dieses Jahres ein standardisiertes Integrationsprogramm absolvieren. Das sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor, der heute vom Sozialausschuss des Nationalrats gebilligt wurde. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen für die neuen gesetzlichen Regelungen. Im Mittelpunkt des Integrationsjahrs stehen Spracherwerb, Berufsorientierung und berufliche Qualifizierung, wer nicht mitwirkt, dem droht die Kürzung der Mindestsicherung.

Die Pflicht gilt sowohl für anerkannte Flüchtlinge als auch für subsidiär Schutzberechtigte. Ab 2018 können überdies auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit am Programm teilnehmen. Das Programmangebot hängt allerdings von den budgetären Ressourcen ab, einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationsjahr gibt es nicht.

Massive Kritik äußerte die FPÖ. Abgeordneter Herbert Kickl zeigte insbesondere kein Verständnis dafür, dass auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit in das Integrationsjahr miteinbezogen werden. Man verdränge vollkommen, dass Asyl Schutz auf Zeit sei und nicht mit Zuwanderung vermengt werden dürfe. Sein Fraktionskollege Peter Wurm verwies zudem auf die hohen Kosten des Programms. Seitens des Team Stronach meinte Sozialsprecherin Waltraud  Dietrich, statt "Pseudoarbeitsplätze zu schaffen", wären Kooperationen mit der Wirtschaft sinnvoller.

Grundsätzlich begrüßt wurde das Integrationsjahr hingegen von den Grünen und den NEOS. Österreich hätte ein derartiges Modell schon viel früher anbieten müssen, meinte etwa Alev Korun (G). Gerald Loacker (N) sieht aber noch einige offene Fragen und wollte sich in diesem Sinn die Entscheidung über eine Zustimmung zum Gesetz bis zur Plenarsitzung vorbehalten.

Ausdrücklich hervorgehoben wurde von den Grünen, dass im Gesetz keine Rede von Arbeitszwang und Arbeitsverpflichtung sei. Korun und ihre Fraktionskollegin Judith Schwentner halten den von Außenminister Sebastian Kurz verwendeten Begriff "0-Euro-Jobs" in diesem Sinn für völlig verfehlt und reinen Populismus. Dass Arbeitstrainings keine Beschäftigung im herkömmlichen Sinn sind, unterstrich der Ausschuss auch durch eine mit SP-VP-G-Mehrheit angenommene Ausschussfeststellung: Diese stellten "keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung dar", sondern hätten "den Charakter einer Weiterbildung, die auf den bereits bestehenden Qualifikationen aufbaut und der Vorbereitung einer Integration in den Arbeitsmarkt oder einer weiterführenden Ausbildung dient", heißt es dort wörtlich.

Insgesamt sprach Sozialminister Alois Stöger von einem "Meilenstein der österreichischen Integrationspolitik". Auch die Abgeordneten der Regierungsparteien erwarten sich vom Integrationsjahr eine bessere Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.

Integrationsjahr sieht Kompetenzclearing, Kurse und Arbeitstrainings vor

Festgelegt sind die Details zum Integrationsjahr in einem eigenen Integrationsjahrgesetz (IGJ). Demnach müssen alle Flüchtlinge, die seit Jänner 2015 Asyl bzw. subsidiärer Schutz in Österreich erhalten haben, ein vom AMS zusammengestelltes modulares Programm absolvieren. Voraussetzung sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf A1-Niveau und Arbeitsfähigkeit. Vorrangig geht es darum, die Betroffenen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Neben Deutsch- und Wertekursen sind in diesem Sinn unter anderem auch ein Kompetenzclearing, Bewerbungs- und Arbeitstrainings sowie Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu zählt etwa auch die Mitarbeit in sozioökonomischen Betrieben oder der Besuch von Produktionsschulen und Lehrwerkstätten.

Flüchtlinge, die in das Programm fallen und nicht mitwirken, drohen Sanktionen in Form einer gekürzten Mindestsicherung, wobei hierfür die jeweiligen Landesgesetze gelten. Auch etwaige vom AMS zuerkannte Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts werden gestrichen.

In der Regel soll das Integrationsjahr zwölf Monate dauern. Bei entsprechenden Vorkenntnissen können einzelne Module aber auch übersprungen werden. Auch sonst ist auf individuelle Qualifikationen und Fähigkeiten Rücksicht zu nehmen. Die Werte- und Orientierungskurse werden in Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchgeführt, unter anderem sollen dabei umfassende Informationen über das Funktionieren des österreichischen Staates vermittelt werden. Alle absolvierten Module werden auf einer Integrationskarte festgehalten. Während der Absolvierung des Programms sind die TeilnehmerInnen unfallversichert.

Spezielle Bestimmungen enthält das Gesetz für etwaige Arbeitstrainings. Sie müssen im Interesse des Gemeinwohls erfolgen und werden auf anerkannte Zivildienstorganisationen beschränkt. Auch dürfen dadurch reguläre Arbeitsplätze nicht gefährdet sein. Der Fokus hat auf der Vermittlung von Fertigkeiten für eine nachfolgende Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt zu liegen. Die Dauer ist auf maximal 12 Monate beschränkt, wobei innerhalb dieser Zeitspanne auch mehrere Trainings bei verschiedenen Einrichtungen möglich sind.

Zur Abdeckung des Aufwands kann das AMS den Einrichtungen eine Förderung, angelehnt an die Förderung des Freiwilligen Integrationsjahrs, gewähren. Laut Erläuterungen sind das 120 € pro Monat und TeilnehmerIn. Die Flüchtlinge selbst erhalten keine Extraentlohnung.

Ab dem Jahr 2018 werden auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit zur Teilnahme am Integrationsjahr berechtigt sein. Hierfür ausschlaggebend ist insbesondere der Herkunftsstaat der Betroffenen. Zudem darf Asyl nicht vor dem 1. April 2017 beantragt worden sein. Während der Absolvierung des Programms können die Betroffenen in der Grundversorgung bleiben.

Finanziert werden soll das Integrationsjahr aus dem AMS-Budget, zudem stehen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 100 Mio. € zusätzlich aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung. Die jährlichen Kosten werden, bei einer Teilnahme von 15.000 Personen, auf rund 141 Mio. € geschätzt. Dem stehen erwartete Einsparungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gegenüber. Zudem rechnet das Sozialministerium mittel- und langfristig mit zusätzlichen Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.

Das Arbeitsmarktintegrationsgesetz (1585 d.B.) ist Teil eines von der Regierung geschnürten Integrationspakets. Dessen weitere Inhalte – etwa eine Vereinheitlichung der Integrationsvereinbarung und ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum – sollen im außenpolitischen Ausschuss vorberaten werden.

Integrationsjahr soll Job-Chancen für Flüchtlinge erhöhen

Die Regierungsparteien erwarten sich vom Integrationsjahr mehr Chancen für Flüchtlinge, am österreichischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Es nutze der gesamten Gesellschaft, wenn sich die Betroffenen selbst erhalten können, betonte Gertrude Aubauer (V). Integration müsse besser gelingen als bisher. Es könne nicht sein, "dass junge Männer in den Parks herumstehen und nichts zu tun haben". Es sei kein leichtes Unterfangen, Flüchtlinge in Österreich zu integrieren, räumte Johann Hechtl (S) ein, durch das Integrationsjahr würden die Chancen aber verbessert. Das Geld sei gut angelegt, ist er überzeugt.

Auch Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (S) ließ die Kritik der FPÖ an den hohen Kosten des Programms nicht gelten. Österreich habe in der Flüchtlingskrise menschlich gehandelt und sei nun verpflichtet, den aufgenommenen Flüchtlingen eine Chance zu geben. "Es ist schwierig, es ist mühsam, aber wir tun etwas", betonte er. Ulrike Königsberger-Ludwig (S) machte geltend, dass sich viele Flüchtlinge Qualifikationsangebote und einen geregelten Tagesablauf wünschen. Gerade wer die steigenden Kosten für die Mindestsicherung kritisiere, müsse für das Integrationsjahr sein, schließlich leiste dieses einen Beitrag dazu, die Menschen aus der Mindestsicherung herauszuholen.

FPÖ kritisiert "Kraut- und Rübenpolitik"

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm hatte zuvor in der Debatte die Kosten für die geplante Rente für misshandelte Heimkinder den Kosten für das Arbeitsmarktpaket gegenübergestellt und kritisiert, dass für Flüchtlinge deutlich mehr Geld bereitgestellt wird. Er glaubt außerdem, dass das Integrationsjahr nichts am Umstand ändern wird, "dass 90% der Asylberechtigten in der Mindestsicherung landen". Auch Dagmar Berlakowitsch-Jenewein (F) ist, was eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt betrifft, skeptisch. Schließlich blieben die Betroffenen auch nach Absolvierung der vorgesehenen Module niedrig qualifiziert. Österreich könne nicht die ganze Welt retten, "das werden wir finanziell nicht schaffen".  

Herbert Kickl kritisierte die Integrationspolitik generell als "Kraut- und Rübenpolitik" und sprach von einer zentral gelenkten Integrationswirtschaft ohne sichtbare Erfolge. Besonders bemängelte er die Einbeziehung von AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit in das Integrationsjahr. Das wird seiner Einschätzung nach dazu führen, dass noch mehr Flüchtlinge als bisher beim Alter bzw. beim Herkunftsland falsche Angaben machen werden. Man müsse von den Flüchtlingen endlich einmal einfordern, dem Staat etwas zurückzugeben, sprach sich Kickl überdies für Überlegungen aus, von Aslyberechtigten, die einen Job finden, einen Ausbildungsbeitrag zu verlangen.

Team Stronach fordert bessere Einbeziehung der Wirtschaft

Wenig überzeugt vom Integrationsjahr ist auch Team-Stronach-Abgeordnete Waltraud Dietrich. Die Regierung habe das Problem der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen offenbar stark unterschätzt und vermittle den Eindruck der Hilflosigkeit, hielt sie fest. Das Problem werde Österreich noch die nächsten Jahre und Jahrzehnte beschäftigen. Letztendlich werde es in vielen Fällen "eine Zuwanderung in das Sozialsystem" sein. Man müsste einen gemeinsamen Weg mit der Wirtschaft finden und nicht parallel zum Arbeitsmarkt "Pseudoarbeitsplätze" schaffen, mahnte Dietrich.

Grüne sehen weit und breit keine "0-Euro-Jobs"

Ausdrücklich begrüßt wurde das Integrationsjahr hingegen von den Grünen. Österreich hätte schon viel früher ein strukturiertes Integrationsprogramm gebraucht, sagte Alev Korun (G). Dass das Integrationsjahr in der Öffentlichkeit mit dem Schlagwort "0-Euro-Jobs" verkauft wird, hält sie nicht für gerechtfertigt, von Arbeitszwang und Arbeitsverpflichtung könne keine Rede sein. Schließlich sei im Gesetz ausdrücklich festgelegt, dass Arbeitstrainings kein Dienstverhältnis darstellten. Das sieht auch Judith Schwentner so, ihrer Ansicht nach wären 0-Euro-Jobs aufgrund der geltenden Rechtssprechung gar nicht möglich.

Nicht alle Fragen sind für die Grünen allerdings geklärt. So bezweifelt Birgit Schatz, dass die in den Erläuterungen genannten 15.000 Plätze ausreichen werden. Abgeordnete Korun vermisst in diesem Zusammenhang einen Rechtsanspruch auf das Integrationsjahr. Bei den angedrohten Sanktionen handelt es sich ihrer Auffassung nach außerdem um reine Symbolpolitik, der Bund könne die Länder aus kompetenzrechtlichen Gründen gar nicht zwingen, die Mindestsicherung zu kürzen. Die Entscheidung darüber obliege den Ländern.

NEOS: Möglichkeit von Arbeitstrainings ausweiten

Auch NEOS-Abgeordneter Gerold Loacker sieht noch einige offene Punkte. So plädierte er angesichts der Parallelen zwischen dem verpflichtenden Integrationsjahr und dem Freiwilligen Integrationsjahr dafür, dass Freiwillige Integrationsjahr nach dem Motto "One in - one out" abzuschaffen. Es sei bisher ohnehin nur von 140 Personen in Anspruch genommen worden.

Für nicht sinnvoll erachtet Loacker überdies die Beschränkung von Arbeitstrainings auf Zivildienstorganisationen. Damit würden die Betroffenen nicht für den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet. Zweckmäßig wäre es außerdem, AsylwerberInnen die Möglichkeit zu eröffnen, in allen Bereichen eine Lehre zu beginnen. Grundsätzlich äußerte sich Loacker aber positiv zum Integrationsjahr, er kann sich in diesem Sinn eine Zustimmung im Plenum des Nationalrats vorstellen.

Stöger: Integrationsjahr ist Meilenstein in der Integrationspolitik

Von einem "Meilenstein in der österreichischen Integrationspolitik" sprach Sozialminister Alois Stöger. Das Integrationsjahr gebe Personen, die in Österreich sind, die Chance, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und sich damit weniger von öffentlichen Mitteln abhängig zu machen. Dazu brauche es das Erlernen der Sprache und der Kultur sowie das Erlernen von Qualifikationen.

Als "überflüssig" bezeichnete Stöger die Diskussion über 0- bzw. 1-Euro-Jobs. Er ist sich aber mit ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger darin einig, dass Integration keine Einbahnstraße sei. Sowohl die öffentliche Hand als auch die Betroffenen müssten einen Beitrag leisten, hatte dieser zuvor gemeint.

Mit 15.000 Plätzen jährlich müsste aus Sicht Stögers das Auslangen gefunden werden. Schließlich seien nicht alle anerkannten Flüchtlinge in einem arbeitsfähigen Alter, gab er zu bedenken. Dass das verpflichtende Integrationsjahr in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Freiwilligen Integrationsjahr steht, räumte der Minister ein, er will in diesem Sinn in einem halben Jahr prüfen, ob das Freiwilligenjahr für Flüchtlinge noch notwendig ist. Zur Kritik der Grünen am fehlenden Rechtsanspruch merkte Stöger an, es gebe auch keinen Rechtsanspruch auf andere AMS-Kurse.

Grüne und NEOS wollen AsylwerberInnen Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurden auch mehrere Oppositionsanträge, die großteils abgelehnt wurden. So konnten sich die Grünen (737/A(E)) und die NEOS (740/A(E)) nicht mit der Forderung durchsetzen, AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen, wenn das Asylverfahren länger dauert. Nach Meinung von Abgeordneter Korun (G) verstößt Österreich mit den geltenden Restriktionen gegen eine EU-Richtlinie, der zufolge AsylwerberInnen nach neun Monaten ein effektiver Arbeitsmarktzugang zu gewähren ist. Mit dem Beschluss des Integrationsjahrs miterledigt ist hingegen ein Entschließungsantrag der Grünen zur besseren Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt (1398/A(E)), einzelne noch offene Punkte will Abgeordnete Schatz in einen neuen Antrag packen.

Laut Sozialminister Alois Stöger hatten mit Stand Ende Februar 499 AsylwerberInnen eine Beschäftigung in Österreich, davon 361 Lehrlinge.

FPÖ beharrt auf Zugangsbeschränkungen für EU-BürgerInnen zum Arbeitsmarkt

Einmal mehr zur Diskussion stand auch die Forderung der FPÖ, den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt auch für EU-BürgerInnen zu beschränken, um der steigenden Arbeitslosigkeit in einzelnen Wirtschaftssektoren wie dem Baugewerbe entgegenzuwirken. Der Antrag (825/A(E)) wurde mit der Begründung vertagt, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene um eine Lösung bemühe. Das Thema würde regelmäßig angesprochen, hoben Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (S) und Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) hervor. Kritik, dass die FPÖ den österreichischen Arbeitsmarkt abschotten wolle, ließ Kickl nicht gelten, es brauche aber Kontrolle und Steuerung.

Sozialminister Stöger hielt fest, dass die Personenfreizügigkeit keine Einbahnstraße in Richtung Österreich sei, wie Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein (F) gemeint hatte. Auch viele ÖsterreicherInnen würden in anderen EU-Ländern arbeiten, beispielsweise in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien.

Abgelehnt wurden schließlich zwei Entschließungsanträge der FPÖ. Sie zielten zum einen auf mehr Transparenz bei der Vergabe von AMS-Kursen und anderen Angeboten zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt ab (477/A(E)). Zum anderen fordert die FPÖ, die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Notstandshilfe "Hartz IV" zu überprüfen (1343/A(E)). (Fortsetzung Sozialausschuss) gs