Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 13.03.2018

Trinkwasserrichtlinie - Bundesrat beschließt Subsidiaritätsrüge

EU-Ausschuss begrüßt jedoch Fokus der EU-Kommission auf Sicherung der Trinkwasserqualität

Wien (PK) – Eine Subsidiaritätsrüge (begründete Stellungnahme) gab es heute im EU-Ausschuss des Bundesrats zur Novellierung der Trinkwasserrichtlinie. Auch wenn die Ziele durchaus befürwortet werden, vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass die Bestimmungen dem Prinzip der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Auch die Bundesländer haben zum Richtlinienvorschlag eine kritische gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

Wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (ÖVP/V) zusammenfassend feststellte, sei der Vorschlag überbordend, er verursache zu hohe Kosten und einen zu hohen Verwaltungsaufwand, ein Mehrwert sei jedoch nicht erkennbar. Er erinnerte auch daran, dass der Bundesrat als erste Kammer auf das Recht auf Wasser bestanden und dazu beigetragen habe, dass das Trinkwasser aus der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen wurde. Die BundesrätInnen anerkannten aber, dass die EU-Kommission mit dem vorliegenden Entwurf auf die erste Europäische Bürgerinitiative "Right2Water" reagiert hat.

Die SPÖ konnte dem Antrag auf begründete Stellungnahme nicht zustimmen, da diese in ihren Augen nur unzureichend argumentiert wird. Der Beschluss erfolgte daher nur mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen.

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie bringt keinen Mehrwert

In ihrer Begründung zur Subsidiaritätsrüge unterstreichen ÖVP, FPÖ und Grüne, dass es in den einzelnen Mitgliedsstaaten einen sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser gibt. Gleichzeitig räumen sie Gefährdungen vor allem durch den Einsatz von Chemikalien ein, weshalb sie es begrüßen, dass sich die EU-Kommission der Sicherung der Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch annimmt und dabei auf Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit setzt. In Österreich nehme dieses Thema einen großen Stellenwert ein, heißt es in dem Antrag.

Bezweifelt wird jedoch, dass einige der vorgesehenen Regelungen einen Mehrwert bringen. So bestehen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie bereits genaue Regelungen zur Überprüfung des Wassers, weshalb eine Systemänderung auf einen risikobasierten Ansatz als nicht sinnvoll erachtet wird. Dieser Ansatz sieht etwa die Verpflichtung zur Durchführung von Gefahrenbewertungen von Wasserkörpern sowie zur Bewertung der Risiken in Zusammenhang mit Hausinstallationen vor. Was die Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit betrifft, so lassen diese laut LändervertreterInnen einen erhöhten Verwaltungsaufwand befürchten, ohne dabei ressourcenschonende Verfahren zu erzielen. Außerdem führen sie ins Treffen, dass Regelungen zum Schutz der Wasserqualität öffentliche Interessen darstellen und keine subjektiven Rechte begründen, wie dies die EU-Kommission vorsieht.

Für Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) greift der Vorschlag somit in nationale Rechte ein. Christoph Längle (FPÖ/V) vermisst einen erkennbaren Mehrwert – auch im Hinblick auf die Europäische Bürgerinitiative, die er befürwortet. Ins gleiche Horn stieß Michael Lindner (SPÖ/O), der herausstrich, Wasser sei ein öffentliches Gut und keine Handelsware.

Lindner stimmte auch mit der Kritik in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit überein und plädierte dafür, mit der Subsidiaritätsrüge noch abzuwarten und im Vorfeld weitere Gespräche mit den Ländern zu führen. Dem widersprach Längle vehement, da der Bundesrat seiner Meinung nach sofort ein Zeichen setzen müsse.

Die Vertreterin der Bundesländer machte darauf aufmerksam, dass einige Parameter nicht auf Österreich zutreffen, da hierzulande Trinkwasser in erster Linie aus Grundwasser und nicht aus Oberflächenwasser bezogen wird. Sie befürchtet zudem durch die Verquickung des risikobasierten Ansatzes mit neuen Parametern und der Verkürzung der Prüfungsintervalle Schwierigkeiten für kleine Betreiber.  

Seitens der Arbeiterkammer hält man einen EU-weiten Ansatz in der Frage des Trinkwassers grundsätzlich für positiv, wobei die Arbeiternehmervertretung das Menschenrecht auf Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung unterstreicht. Die in der Kammer zuständige Expertin vertrat jedoch die Ansicht, dass die vorliegende Richtlinie den falschen Ansatz für Hausinstallationen darstellt und man wesentlich mehr im Bereich des Grundwasserschutzes machen sollte.

Auch Bundesrätin Heidelinde Reiter (Grüne/S) hält die Anliegen der Europäischen Bürgerinitiative in dieser Richtlinie für falsch aufgehoben. Die Situation in den europäischen Ländern unterscheide sich stark und diese Problematik müsse man anders lösen als durch Qualitätskriterien, sagte sie. Die Änderung der Parameter hält sie für sinnvoll, meinte jedoch, dass es besser wäre, wenn sich die EU im Vorhinein überläge, welche Stoffe, die eine Gefährdung für das Grundwasser darstellen, zugelassen werden – Stichwort Glyphosat.

Eckpunkte der Vorschläge der EU-Kommission

Die aus dem Jahr 1998 stammende Trinkwasser-Richtlinie wurde bereits mehrmals geändert, so in den Jahren 2003, 2009 und 2015. Die nunmehr vorgeschlagene Novelle berücksichtigt unter anderem die Forderungen aus der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative "Right2Water", die von 1,8 Mio. BürgerInnen unterzeichnet wurde. Im Wesentlichen umfasst der Vorschlag die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch, die Gefahrenbewertung von Wasserkörpern, die Risikobewertung von Hausinstallationen und den Zugang zu Wasser.

Vor allem soll das Recht auf Zugang zu sauberem, gesundem Wasser garantiert werden. Wie die Kommission unterstreicht, stellt dies einen Teilaspekt zum generellen Recht auf Zugang zu grundlegend qualitativ hochwertigen Diensten dar. Das sei auch einer der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, die auf dem Gipfel von Göteborg von den Staats- und Regierungschefs einstimmig gebilligt wurden. Der Entwurf enthält darüber hinausgehende Änderungsvorschläge, die laut Kommission der REFIT-Evaluierung Rechnung tragen. (Das REFIT-Programm dient dazu, die EU-Rechtsvorschriften einfach zu halten, unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen und bestehende Rechtsvorschriften ohne Beeinträchtigung ihrer Ziele entsprechend anzupassen.) Berücksichtigt werden zudem die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Aufgrund des nun vorliegenden Richtlinienvorschlags werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Zugang zu Trinkwasser für alle Menschen zu verbessern, insbesondere jedoch für schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen‚ die derzeit Schwierigkeiten beim Zugang zu Trinkwasser haben. In der Praxis bedeutet dies eine vermehrte Einrichtung von Trinkwasseranlagen in öffentlichen Räumen. Die Verwaltungen und die Betreiber öffentlicher Gebäude werden dazu angehalten, Zugang zu Trinkwasser zu gewähren. Mittels Kampagnen sowie einfachen und benutzerfreundlichen Informationen (auch online) sollen Bürgerinnen und Bürger über die Qualität des Trinkwassers und die Trinkwasserversorgung informiert werden. Sichergestellt soll zudem werden, dass die Wasserversorgungsunternehmen den BürgerInnen genauere Informationen über den Wasserverbrauch, die Kostenstruktur sowie über den Preis pro Liter bereitstellen, der mit dem Preis für Flaschenwasser verglichen werden kann.

Die Kommission erwartet sich dadurch auch einen geringeren Verbrauch von Flaschenwasser und damit eine mögliche Einsparung für die Haushalte in der Höhe von mehr als 600 Mio. € pro Jahr. Dies würde auch einen Beitrag dazu leisten, Kunststoffabfälle zu verringern, die durch den Verbrauch von Flaschenwasser entstehen. Somit trage man auch zur Umsetzung der im Jänner 2018 vorgelegten EU-Kunststoffstrategie bei, führt die Kommission ins Treffen.

Durch die Neuerungen würde es auch zu einer grundsätzlichen Umstellung im Kontrollsystem durch die Einführung eines risikobasierten Ansatzes kommen. Dieser risikobasierte Sicherheitsansatz werde dazu beitragen, dass bei höheren Risiken gezieltere Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden, ist die Kommission überzeugt. Parallel dazu will die Kommission auch die Arbeiten im Bereich der Normung beschleunigen, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser nicht durch auf dem EU-Binnenmarkt in der Wasserwirtschaft verwendete Bauprodukte (z. B. Rohre und Tanks) verunreinigt wird.

Um eine weitere Verbesserung der Wasserqualität und -sicherheit zu erzielen, sieht der Kommissionsentwurf in der Liste der Kriterien für die Bestimmung der Wassersicherheit zudem Ergänzungen mit neuen und neu auftretenden Stoffen wie Legionellen und Chlorat vor. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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