Parlamentskorrespondenz Nr. 856 vom 11.07.2018

Wassermangel: Bundesrat sieht in Österreich aktuell kaum Handlungsbedarf

Pläne der EU-Kommission zur Abwasserwiederverwendung sollten laut EU-Ausschuss optional sein

Wien (PK) – Wasser ist ein begrenztes Gut, auch in der Europäischen Union. Grundsätzlich stimmt der EU-Ausschuss des Bundesrats mit dieser Sichtweise der Europäischen Kommission überein. Deren Vorschlag für eine effizientere Bewirtschaftung der Wasserressourcen wollten die LändervertreterInnen in der heutigen Ausschusssitzung jedoch nicht zur Gänze mittragen. Aufbereitetes Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung heranzuziehen, wie von der Kommission angedacht, sei in Österreich aufgrund des hiesigen Grundwasserreservoirs nicht nötig, war der Ausschuss einer Meinung mit dem Nachhaltigkeitsministerium, das auch auf ein Restrisiko für die Gesundheit bei der Nutzung recycelten Wassers hinweist.

Da das Problem der Wasserknappheit nur wenige Mitgliedstaaten in großem Maß betreffe, die meisten Staaten – so auch Österreich – aber nur regional oder gar nicht, solle es keine Verpflichtung zur nationalen Umsetzung geben, votierten die Ausschussmitglieder für eine Opt-out-Lösung bei künftigen Bestimmungen in diesem Zusammenhang. Ein Vertreter der Landwirtschaftskammer pochte darauf, die regionalen Gegebenheiten zu beachten. Jene sechs EU-Länder, die tatsächlich jährlich mit Dürreperioden zu kämpfen hätten, verfügten bereits über strenge nationale Regelungen zur Abwasserwiederverwendung. Wassersparen sei zur Problemlösung in Österreich eine bei weitem angemessenere Herangehensweise, heißt es seitens des Umweltressorts.

EU will einheitliche Standards zur Wasserwiederverwendung

In ihrem Verordnungsentwurf schlägt die Kommission Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen vor. So sollen mikrobiologische Aspekte wie die Konzentration von gesundheitsschädlichen Organismen, beispielsweise E-coli-Bakterien, in Routine- und die Validierungsüberwachungen regelmäßig kontrolliert werden. Mit diesen Vorgaben will die Kommission sicherstellen, dass das aufbereitete Wasser unbedenklich für die Bewässerung genutzt werden kann. Laut einer Expertin des Nachhaltigkeitsministeriums umfasst der Kommissionsvorschlag auch Bestimmungen zur Qualität des aufbereiteten Abwassers für bestimmte Nahrungsmittelgruppen. Hubert Koller (SPÖ/St) sprach dazu den Informationsbedarf an, der bei derartig bewässerten Produkten aus anderen Ländern erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund befürwortete Stefan Schennach (SPÖ/W) das Bestreben der EU, ein standardisiertes Regelwerk aufzustellen, um Belastungen mit Keimen oder Schwermetallen im Gemüse zu unterbinden.

Generell sei zum ausreichenden Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier im Zusammenhang mit der Wasserwiederverwendung ein nachhaltiges Risikomanagement nötig, hält die EU-Kommission fest. Im Sinne der Transparenz will Brüssel Informationen über die Wasserwiederverwendungspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten online allgemein zugänglich machen.

Dürre langfristig ein Problem

In ihrer Argumentation für die Bestimmungen zur Wasserwiederverwendung weist die EU-Kommission darauf hin, dass ein Drittel des Unionsgebiets jedes Jahr unter Wasserarmut leidet. Zudem führt sie massive Umweltauswirkungen und den hohen Energieverbrauch bei der Gewinnung und Weiterleitung von Süßwasser an. Angesichts des steigenden Wasserbedarfs in der Bevölkerung und des Klimawandels müsse folglich alles daran gesetzt werden, ausreichend trinkbares Wasser verfügbar zu machen. Wiewohl die aktuellen Vorgaben für Österreich überschießend anmuten, wie Georg Schuster (FPÖ/W) bemerkte, dürfe man sich langfristig dem Problem nicht verschließen. Immerhin sehe sich auch Österreich mit Entwicklungen wie schmelzenden Gletschern konfrontiert.

"Es wird weniger Wasser geben", bestätigte die Ministeriumsvertreterin, im Moment bestehe aber kein Grund zu großer Sorge. Schennach regte schließlich mit Verweis auf eine kritische Länderstellungnahme zur Wiederverwendung kommunal aufbereiteter Abwässer an, Brüssel die Haltung des EU-Ausschusses zu dem Thema schriftlich mitzuteilen. (Fortsetzung EU-Ausschuss) rei


Format