Parlamentskorrespondenz Nr. 365 vom 23.04.2020

Gesundheitsausschuss ebnet Weg zur Schaffung eines Screening-Registers zur COVID-19-Datenverarbeitung

Oppositionsanträge wurden abgelehnt oder vertagt

Wien (PK) – Weitere COVID-19-Gesetze der Regierungsparteien fanden heute im Gesundheitsausschuss die Stimmenmehrheit, jenes, um SanitäterInnen zur Blutentnahme zu berechtigen, sogar die Stimmeneinhelligkeit. Die rechtliche Grundlage zur Schaffung von Screening-Programmen im Sinne einer Verstärkung der Containment-Strategie trug die Opposition allerdings vorerst nicht mit, weil mit dem Gesetzespaket auch noch weitere Regelungen einhergehen, die auf Kritik stießen. So etwa sollen Bescheide an kranke oder krankheitsverdächtige Personen telefonisch ausgestellt und die Abhaltung von Veranstaltungen an Auflagen geknüpft werden können. Von Seiten der Grünen wurde gegenüber der Bedenken grundsätzlich Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Abgelehnt wurden Anträge zum Hochfahren des Gesundheitssystems (SPÖ), zur Obduktion von Corona-Todesfällen (FPÖ) und zur Einrichtung einer ELGA-EU-Schnittstelle (NEOS). Zur Debatte standen ferner fünf weitere Entschließungsanträge der Opposition, die allesamt vertagt wurden.

Blutentnahme-Berechtigung für SanitäterInnen

Blutabnahmen zur Bestimmung von SARS-CoV-2-Antikörpern sollen künftig auch von SanitäterInnen durchgeführt werden dürfen, dafür trägt das 13. COVID-19-Gesetz (485/A) Sorge, das einstimmig den Ausschuss passierte. Philip Kucher (SPÖ) hält die Adaptierung für einen guten Vorschlag. Um die medizinische Versorgung auch noch nach der Krise aufrechtzuerhalten, soll die Berechtigung bis 31. März 2021 bestehen bleiben.

Screening-Programme

Die Gesundheitsbehörden sollen gemäß dem 16. COVID-19-Gesetz (484/A) bei der Abklärung von Ausbruchsclustern in personeller Hinsicht durch AGES-MitarbeiterInnen als auch durch technische Instrumentarien – in Form von Screening-Programmen - unterstützt werden. Deren Etablierung soll die für die laufende Überprüfung der Maßnahmen nötige Datenbasis liefern und sich auf bestimmte Einrichtungen, Berufsgruppen oder Regionen beziehen. Mittels einer Proben-ID bzw. eindeutiger Personenzuordnung sollen die Informationen in einem Screening-Register erfasst werden. Im Fall eines positiven Untersuchungsergebnisses könnte die Bezirksverwaltungsbehörde auf elektronischem Wege direkt darüber informiert werden. Der Gesundheit Österreich GmbH soll die Forschung mit anonymisierten Daten aus dem Register ermöglicht werden.

Von dieser weiteren Verstärkung der Containment-Strategie erwartet sich ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle ein vermehrtes Maß an Sicherheit, um individuell isolieren sowie rasch und unbürokratisch Kontaktpersonen identifizieren zu können. Je individueller gehandelt werde, umso eher könne man die Maßnahmen für die Allgemeinheit lockern, meinte er. Die fokussierten Screening-Aktionen zur Datengewinnung seien demnach wichtig für die Zukunft, untermauerte er den Gesetzesvorstoß der Regierungsparteien.

Auch Gerald Loacker (NEOS) kann diesen grundsätzlich nachvollziehen, wobei er aber einige Elemente für ausbaufähig hielt. Etwa sollte der Forschungszugang weiter geöffnet und Daten zum Sozialstatus ebenso erhoben werden, meinte er. Gerhard Kaniak (FPÖ) hingegen empfand die Sammlung von Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern zu weitgehend. Für mehr finanzielle Mittel für die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) plädierte Markus Vogl (SPÖ). Seine Fraktion begrüßte manche der Gesetzeselemente, hätte dafür allerdings eine Begutachtung als äußerst notwendig erachtet. Ein entsprechender Antrag fand aber nur von FPÖ und NEOS und somit nicht ausreichend Zuspruch. Hätte man mehr Zeit, würde man der Ausschussbegutachtung zustimmen, meinte Ralph Schallmeiner (Grüne). Bis zur nächsten Plenarsitzung werde man versuchen, die Kritikpunkte und Bedenken auszuräumen, sagte der Abgeordnete des Grünen Klubs den Ausschussmitgliedern zu.

Abhalten von Veranstaltungen soll an Bedingungen geknüpft werden

Eine weitere gesetzliche Neuerung im 16. COVID-19-Gesetz betrifft die Abhaltung von Veranstaltungen. Anstelle eines Totalverbots des Zusammenströmens von größeren Menschenmengen während der Pandemie soll die Abhaltung an Bedingungen und Auflagen geknüpft oder das Zusammenkommen auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt werden können. Davon erwartet man sich ein vermehrtes Maß an Gesundheits- sowie Rechtssicherheit, informierte Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP). SPÖ und FPÖ sahen diese Regelung äußerst kritisch, weil sie zu viele Interpretationsmöglichkeiten zulasse, wie Markus Vogl (SPÖ) sagte und auch Gerhard Kaniak (FPÖ) zum Ausdruck brachte. Ebenso stießen sich die beiden daran, dass Bescheide für Absonderungsmaßnahmen künftig per Telefon ausgestellt werden können.

Neben der Möglichkeit zur telefonischen Bescheid-Erlassung an kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen sind im Gesetzespaket zur Novelle des Epidemiegesetzes ferner Klarstellungen bezüglich der für die zur Testung ermächtigen Labors geltenden Qualitätsanforderungen sowie terminologische Anpassungen vorgesehen. In das Apothekengesetz werden die Bestimmungen über die Militärapotheken überführt.

SPÖ urgiert rasches Hochfahren des Gesundheitssystems

Nicht durchsetzen konnte sich die SPÖ mit ihrer Forderung nach einem einheitlichen Masterplan zum schrittweisen Hochfahren des Gesundheitssystems (422/A(E)). ExpertInnen sollten demnach einen Kriterienkatalog erstellen, um sowohl den niedergelassenen Bereich als auch die Spitäler vom Not- in den Regelbetrieb zu überführen, so der Vorschlag. Aufgrund der positiven Entwicklung der COVID-19-Fallzahlen sollten Operationen, Untersuchungen und Behandlungen nun so rasch wie möglich durchgeführt werden, argumentierte Verena Nussbaum (SPÖ). Kapazitäten seien ausreichend vorhanden und Nicht-Corona-PatientInnen dürften keine PatientInnen zweiter Klasse sein. Insbesondere Reha-Einrichtungen sollten rasch wieder hochgefahren und ein besonderes Augenmerk auf psychische Belastungen gelegt werden, meinte die Mandatarin.

FPÖ für Dokumentation von COVID-19-Fällen und flächendeckende Antikörpertests, NEOS wollen Wissenschaft stärker einbinden

Für die genaue Analyse und Dokumentation von schweren Corona-Krankheitsfällen machte sich FPÖ-Gesundheitssprecher und Ausschussvorsitzender Gerhard Kaniak stark (425/A(E)). Die Erforschung von Kausalitätszusammenhängen sei für Wissenschaft und Medizin äußerst relevant, sagte er. Die Forderung nach der verpflichtenden Obduktion von an COVID-19 erkrankten Verstorbenen sowie der Dokumentation der Vorerkrankungen und Krankheitsverläufe wurde allerdings abgelehnt. Die verpflichtende Obduktion sei laut ÖVP-Mandatar Josef Smolle nicht sinnvoll, immerhin sei das geltende Recht bei Unklarheit über die Todesursache diesbezüglich sehr weit gefasst.

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurde ein Vorschlag der FPÖ für eine Gesamtstrategie in Zusammenhang mit COVID-19-Testungen (426/A(E)). Demnach sollten Antikörpertests flächendeckend zur Anwendung kommen und wöchentliche Querschnittstestungen mittels PCR-Test für alle Altersgruppen durchgeführt werden. Argumentiert wurde die Vertagung von Martina Diesner-Wais (ÖVP) damit, da es noch dauern werde, bis qualitativ hochwertige Antikörpertests zur Verfügung stünden. Peter Wurm (FPÖ) brachte daraufhin seinen Unmut zum Ausdruck, dass konstruktive Oppositionsvorschläge von den Regierungsparteien nicht angenommen würden.

Die NEOS sprachen sich dafür aus, die Wissenschaft und Forschung bei der Definition der Corona-Risikogruppen einzubinden (474/A(E)). Abgeordneter Gerald Loacker erachtet dies vor allem aufgrund des geplanten Daten-Matchings für Forschungszwecke als notwendig. Der Antrag wurde ebenso vertagt.

Überprüfung der COVID-19-Gesetze und Berichtspflichten

Alle COVID-19-Maßnahmengesetze, Verordnungen sowie Erlässe sollten einer rechtstaatlichen Evaluierung unterzogen werden – so eine weitere FPÖ-Forderung (428/A(E)). Im Sinne der rechtstaatlichen Sorgfaltspflicht sollten rechtstaatswidrige Regelungen saniert und auf deren Grundlage verhängte Strafen aufgehoben werden, heißt es im schließlich vertagten Antrag. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bedauerte dies insbesondere aufgrund der angekündigten Kontrolle des Gesundheitsministers. Ebenfalls von ÖVP und Grünen vertagt wurde ein NEOS-Vorstoß zur verpflichtenden Vorlage eines Berichts über den Vollzug der bundesweit seit Beginn der Corona-Krise geführten Verwaltungsstrafverfahren (464/A(E)). Als Alternative werde eine Anfrageserie folgen, kündige Gerald Loacker (NEOS) an. Laut Ralph Schallmeiner (Grüne) soll der NEOS-Antrag jedoch als Grundlage dienen, um sich mit dem Thema genauer auseinanderzusetzen sowie Fristen und Zuständigkeiten zu diskutieren.

Einrichtung einer ELGA-EU-Schnittstelle

Nach Ansicht der NEOS wurden im Zuge der Corona-Pandemie bestehende Schwächen des ELGA-Systems deutlich, so NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker, der dessen Erweiterung und die Einrichtung einer EU-Schnittstelle forderte (472/A(E)), damit aber scheiterte. Die nationalen Gesundheitsdatensätze seien oft zu klein, meinte er. Außerdem sollte die Wissenschaft einen leichteren Zugang zu einem anonymisierten Gesundheitsforschungsdatensatz erhalten und in einem elektronischen Impfpass abgebildet werden, wer immunisiert ist. Die SPÖ schloss sich der Forderung an, wenngleich Markus Vogl sie um eine Berichtspflicht an den Nationalrat ergänzen würde und datenrechtliche Fragen anstieß. Gerald Kaniak (FPÖ) hingegen meinte, ELGA müsse als Gesamtsystem neu überarbeitet werden, Ergänzungen würden nicht ausreichen. Angesichts der derzeitigen Krisensituation habe dieses Thema nun keine Priorität, sagte Werner Saxinger (ÖVP).

Informationsfluss bei "Causa Ischgl"

Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus in Ischgl geht die FPÖ von frühzeitigem Informationsfluss innerhalb der Tiroler ÖVP und "Interventionen bzw. Interventionsversuche durch Mitglieder von ÖVP-Netzwerken" aus. Peter Wurm (FPÖ) sprach von "Vertuschung". Daher will man rückverfolgen, ab welchen Zeitpunkt die Verantwortlichen im Gesundheitsressort Wissen über den COVID-19-Ausbruch im Tiroler Wintersportort erlangten (429/A(E)). Rudolf Silvan (SPÖ) meinte, die relativ guten Infektions- und Todesfallzahlen in Österreich würden durch Ischgl stark getrübt und der Ort von den Medien als "Virenschleuder Europas" bezeichnet, weshalb er den Antrag wie auch die NEOS als zustimmungswürdig empfand. Gerald Loaker von den NEOS meinte, dies wäre auch für die Bundesebene relevant. Mit Verweis auf die Tiroler Landesregierung, die sich der Sache annehmen werde, wurde auch dieser Antrag durch Ralph Schallmeiner (Grüne), den Stimmen seiner Fraktion und der ÖVP vertagt. (Schluss Gesundheitsausschuss) fan