Parlamentskorrespondenz Nr. 1320 vom 27.11.2020

Neu im Gesundheitsausschuss

Vorbereitende Anträge von ÖVP und Grünen zur Umsetzung der Teststrategie sowie für finanzielle Unterstützung der ÖGK

Wien (PK) – Insgesamt fünf Initiativanträge der Regierungsfraktionen wurden dem Gesundheitsausschuss ausgewiesen, wobei die meisten – vorerst - nur redaktionelle Korrekturen beinhalten. Aufgrund der verstärkten Teststrategie im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 brauche es auch mehr Personal, das Abstriche durchführen kann, lautet die Begründung für die geplanten Änderungen im Epidemie-, Kranken- und Kuranstalten sowie Sanitätergesetz (1120/A). Dementsprechend werden die Angehörigen jener Gesundheitsberufe, die nicht ohnedies auf Grund ihres Berufsrechts bzw. ihrer Tätigkeitsberechtigung über eine entsprechende Befugnis verfügen, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Abstrichnahme aus Nase und Rachen nach ärztlicher Anordnung, Aufsicht und Schulung ermächtigt. Außerdem wird unter dem Titel "Sonderbestimmungen für Krisensituationen" ermöglicht, dass durch Verordnungen der Landesregierungen Ausnahmen von bestimmten Anforderungen in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten für längstens sechs Monate erlaubt sind.

Durch ein ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetz soll weiters sichergestellt werden, dass der Bund die Österreichische Gesundheitskasse mittels einer an Zielen verknüpften Zahlung für einen abgegrenzten Zeitraum finanziell unterstützt (1125/A). Im Zuge der Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2021 hat man beim Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfs zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, im Artikel 31 auf eine Nummerierung vergessen, heißt es in einem weiteren Antrag. Durch die vorgeschlagene Adaptierung werde diese Unklarheit beseitigt, inhaltliche Änderungen seien damit nicht verbunden (1119/A). Redaktionelle Fehler werden durch die Novellierung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes (1124/A) sowie des Suchtmittelgesetzes (1118/A) behoben. (Schluss) sue