Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 11.02.2021

Sozialausschuss: Notstandshilfe wird bis Ende März auf Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt

Verlängerung der Kurzarbeit soll Ende Februar vom Nationalrat beschlossen werden, neue Homeoffice-Regeln lassen noch auf sich warten

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Unter anderem stimmten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit dafür, die Notstandshilfe für weitere drei Monate auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufzustocken. Damit werden Personen, die schon länger arbeitslos sind und aufgrund der Corona-Krise kaum Möglichkeiten haben, einen neuen Job zu finden, noch bis Ende März höhere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen. Weiter warten heißt es hingegen auf die neuen Homeoffice-Regelungen. Arbeitsminister Martin Kocher stellte einen konkreten Gesetzentwurf für Ende Februar in Aussicht, der Beschluss im Nationalrat könnte laut ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger Ende März erfolgen.

Bereits im Februar soll die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit fixiert werden. Der Sozialausschuss hat vorsorglich einen Antrag der Koalitionsparteien zur Novellierung des Arbeitsmarktservicegesetzes (1237/A) an das Plenum geschickt. Er hat vorläufig zwar noch keinen konkreten Inhalt, soll aber im Zuge der Plenarberatungen am 24. bzw. 25. Februar per Abänderungsantrag ergänzt werden, wie ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl erklärte. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern würden derzeit noch laufen, sagte er. Die Initiative wurde auch von der Opposition weitgehend mitgetragen.

Für Arbeitsminister Martin Kocher war es übrigens der erste Auftritt im Ausschuss. Er hielt fest, dass man derzeit dabei sei, die Sozialpartnereinigung zur Homeoffice-Regelung in konkrete Gesetzesbestimmungen zu gießen, wobei ihm zufolge drei Ressorts – das Gesundheitsministerium, das Arbeitsministerium und das Finanzministerium – betroffen sind. Auch habe man den Sozialpartnern zugesagt, die fertigen Bestimmungen noch einmal mit ihnen abzustimmen. Inhaltlich sieht Kocher jedenfalls wenig Differenzen zu Entschließungsanträgen der SPÖ und der NEOS, über die heute verhandelt wurde. Es werde auch eine Begutachtung des Gesetzentwurfs geben, sagte er zu.

Breite Mehrheit für verlängerte Aufstockung der Notstandshilfe

Festgeschrieben ist die verlängerte Aufstockung der Notstandshilfe in einer von den Koalitionsparteien beantragten Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (1238/A), die unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen angenommen wurde. Demnach werden NotstandshilfebezieherInnen rückwirkend ab Jahresbeginn bis Ende März 2021 weiterhin eine Unterstützungsleistung in der Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen. Bereits zwischen 16. März und Dezember 2020 hat eine derartige Regelung gegolten.

Ziel des von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrags ist es, eine rasche Auszahlung der erhöhten Beiträge zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand beim AMS zu verringern. In diesem Sinn wird die grundsätzlich geltende Erstattungsregelung zwischen AMS und zuständigen Sozialhilfeträgern für Februar und März ausgesetzt. Gedacht ist die zusätzliche Unterstützung für NotstandshilfebezieherInnen als finanzieller Ausgleich aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Mit der Gesetzesnovelle wird außerdem eine Corona-Sonderregelung für selbständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Begründet wird die nochmalige Verlängerung der Bestimmung mit dem mittlerweile dritten Lockdown.

Mitverhandelt mit dem Koalitionsantrag wurde ein ähnlicher Antrag der SPÖ zur Aufstockung der Notstandshilfe (1201/A), der bereits im Dezember eingebracht worden war und heute vertagt wurde. Der Antrag hätte Arbeitsminister Martin Kocher die Möglichkeit gegeben, die Notstandshilfe über den März hinaus aufzustocken, und zwar bis Ende Juni 2021.

Sowohl die SPÖ als auch die FPÖ bedauerten heute im Ausschuss, dass dieser Vorschlag nicht aufgegriffen wurde. Die Lage am Arbeitsmarkt werde sich bis April nicht wesentlich ändern, machten SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und die Abgeordneten Alois Stöger (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) geltend. Zudem wies Muchitsch darauf hin, dass es bereits 2020 eine ähnliche Verordnungsermächtigung gegeben habe.

Seitens der Grünen hob Markus Koza hervor, dass es sich bei der Aufstockung der Notstandshilfe um eine sehr wichtige Maßnahme für langzeitarbeitslose Menschen handle. Sie trage zu einer Erhöhung des Haushaltseinkommens bei und wirke gegen Armut. "Das ist gut angelegtes Geld", sagte er, zumal sich die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen durch die Corona-Krise deutlich erhöht habe. Auch Ernst Gödl (ÖVP) sprach von wichtigen sozialpolitischen Maßnahmen, wobei er insbesondere auch die Überbrückungshilfe für Selbständige begrüßte.

Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle lediglich von den NEOS. Gerald Loacker wies darauf hin, dass nicht nur arbeitslose Menschen von der Maßnahme profitieren, die infolge der Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben bzw. keinen neuen Job finden, sondern auch NotstandshilfebezieherInnen, die schon vor der Krise jahrelang arbeitslos waren. Zudem handelt es sich seiner Meinung nach in weiten Teilen um "eine Subvention des Bundes an die Länder", da sich diese aufgrund der Aufstockung in vielen Fällen Sozialhilfe ersparten. Einmal mehr plädierte er in diesem Zusammenhang für eine Zusammenführung der Notstandshilfe mit der Mindestsicherung.

Opposition fordert verbesserte Regelungen für Homeoffice bzw. Teleworking

Zum Thema Homeoffice lagen dem Ausschuss ein Entschließungsantrag der SPÖ (800/A(E)) und ein Entschließungsantrag der NEOS (1227/A(E)) vor, die beide mit der Begründung vertagt wurden, dass Regelungen dazu in Ausarbeitung sind. Beiden Oppositionsparteien sind bessere Rahmenbedingungen für Homeoffice bzw. Teleworking ein Anliegen.

So fordert die SPÖ in ihrem Antrag etwa einen adäquaten Unfallversicherungsschutz und die Bereitstellung aller notwendigen Betriebsmittel wie Handy, Computer und VPN-Netzwerke. Auch für die technische Datensicherheit müsse das Unternehmen Sorge tragen. Die Verantwortung dafür dürfe nicht auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden, sagte Christian Drobits. Zudem brauche es ein Gleichbehandlungsgebot innerhalb eines Betriebs, was den Zugang zu Telearbeit, das Gehalt, Aufstiegsmöglichkeiten, gleitende Arbeitszeit und betriebliche Weiterbildung betrifft.

NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker geht es unter anderem um einen Steuerfreibetrag für pauschale Kostenersätze, die ArbeitnehmerInnen für Homeoffice erhalten. Zudem spricht er sich dafür aus, im Arbeitsverfassungsgesetz eine gesetzliche Grundlage für freiwillige Betriebsvereinbarungen zu Homeoffice zu verankern. Eine Regelung auf betrieblicher Ebene komme den Bedürfnissen der Beteiligten am nächsten, argumentiert Loacker, wobei niemand zu Homeoffice gezwungen werden dürfe.

Im Ausschuss warnte Loacker außerdem vor zu komplizierten Bestimmungen, die niemand verstehe. Was Arbeitszeitregelungen betrifft, gab er zu bedenken, dass Arbeit im Homeoffice in dieser Hinsicht selbständiger Tätigkeit ähnle, die Verantwortung dafür solle man den MitarbeiterInnen übertragen. Für nicht notwendig erachtet es Loacker, an den Bestimmungen zur Unfallversicherung zu schrauben, dieser Punkt sei ausjudiziert.

Einhellig kein Verständnis zeigte die Opposition dafür, dass noch immer keine konkreten Gesetzesbestimmungen vorliegen. Die SPÖ habe ihren Antrag bereits vergangenen Juli eingebracht, schon damals sei klar gewesen, dass es ein eigenes Homeoffice-Gesetz brauche, sagte Drobits. Zudem wies er darauf hin, dass schon seit Jänner eine Sozialpartnereinigung vorliege. Es fehle aber offenbar der politische Wille, meinte er. Ähnlich sieht das seine Fraktionskollegin Verena Nussbaum, die betonte, dass es endlich Klarheit für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen brauche.

Auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) fragte sich, "warum es so lange dauert". Schließlich seien die Menschen seit einem Jahr im Homeoffice. Wie den anderen Oppositionsfraktionen ist auch der FPÖ Freiwilligkeit ein besonderes Anliegen. Belakowitsch nutzte die Debatte außerdem dazu, um einmal mehr eine sofortige vollständige Öffnung aller Schulen zu fordern, Homeoffice und Home-Schooling gleichzeitig seien nicht zu schaffen.

ÖVP und Grüne: Einbindung der Sozialpartner wichtig

Grünen-Sozialsprecher Markus Koza wies darauf hin, dass es bereits einen Ministerratsbeschluss gebe, der die angesprochene Sozialpartnereinigung aufgreife. Die Vorschläge seien zum Teil deckungsgleich mit den Anliegen der vorliegenden Entschließungsanträge, sagte er. Unter anderem solle klargestellt werden, dass der ArbeitnehmerInnenschutz zu Hause gleichermaßen gelte wie im Büro. Auch beim Unfallversicherungsschutz werde nachjustiert. Zudem verwies er auf die geplanten steuerrechtlichen Regelungen. Generell wäre ihm eine verpflichtende Betriebsvereinbarung lieber gewesen als eine freiwillige, erklärte Koza, er hoffe nun aber, dass die vereinbarten Punkte rasch beschlossen würden.

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger und seine Parteikollegin Rebecca Kirchbaumer ließen die Kritik der Opposition an der Dauer der Verhandlungen nicht gelten. Es sei wichtig gewesen, die Sozialpartner einzubinden, bekräftigte Wöginger. Zudem brauche es eine durchdachte Lösung. Ihm zufolge könnten die neuen Regelungen bis Ende März beschlossen werden. Kirchbaumer ist überzeugt, dass es ein gutes Paket für beide Seiten wird, es brauche eine klare Vereinbarung zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Arbeitsminister Martin Kocher wies darauf hin, dass die Ausarbeitung des Gesetzestextes in drei Ressorts – Arbeitsministerium, Gesundheitsministerium und Finanzministerium – erfolge. Man habe zudem mit den Sozialpartnern vereinbart, die fertigen Bestimmungen noch einmal mit ihnen abzustimmen. Der Plan sei, das Gesetz bis Ende Februar einzubringen – das sollte auch möglich sein, wenn die Gespräche mit den Sozialpartnern nicht länger als geplant dauern. Es werde auch ein Begutachtungsverfahren geben, sicherte Kocher den Abgeordneten zu.

NEOS fordern Fachkräftestipendium für Ausbildung an einem Kolleg für Elementarpädagogik

Vom Sozialausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde ein Entschließungsantrag der NEOS (761/A(E)), der darauf abzielt, das zweijährige BAfEP-Kolleg wieder in die Fachkräftestipendien-Liste aufzunehmen. Das Kolleg ermöglicht Erwachsenen mit Matura oder Studienberechtigung eine Ausbildung zur Kindergartenpädagogin bzw. zum Kindergartenpädagogen. Die NEOS wollen damit drohendem Personalmangel in diesem Bereich entgegenwirken. Gerade in Corona-Zeiten sehe man, wie wichtig ElementarpädagogInnen seien, sagt Fiona Fielder.

Unterstützt wurde das Anliegen von FPÖ und SPÖ. Das Fachkräftestipendium sei ein gutes Instrument, um Fachkräfte auszubilden, sagte Drobits. Ein Fachkräftestipendium für ElementarpädagogInnen wäre gerade auch für Frauen eine zusätzliche Möglichkeit, finanziell abgesichert eine Ausbildung zu machen.

Dass die Beratungen über den Antrag vertagt wurden, begründete Norbert Sieber (ÖVP) damit, dass geplant sei, die Liste der Fachkräftestipendien im 1. Halbjahr 2021 zu aktualisieren. Man habe das Thema auf der Agenda, wobei es auch um die Frage der Finanzierung und um Schnittstellen mit den Ländern gehe. Ganz aus der Verantwortung werde man die Länder nicht lassen können, meinte er.

FPÖ pocht auf höhere Förderung für Lehrstellen

An den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet werden soll ein Entschließungsantrag der FPÖ (992/A(E)), der auf eine höhere Förderung für Lehrstellen hinausläuft. In Anlehnung an einen Vorschlag des Lehrlingsexperten Egon Blum spricht sich die FPÖ dafür aus, Unternehmen, die Lehrlinge aufnehmen, im ersten Lehrjahr monatlich 400 €, im zweiten Lehrjahr 200 € und im dritten Lehrjahr 100 € für jeden Lehrling zu zahlen, und zwar jeweils 14-mal jährlich. Sie hofft, dadurch die bestehende Lehrstellenlücke verkleinern bzw. schließen zu können. Ähnliches hatten auch schon die NEOS gefordert, waren mit einem entsprechenden Antrag im Nationalrat aber abgeblitzt.

Tanja Graf (ÖVP) wies darauf hin, dass die Zuständigkeit für Lehrlinge bei Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck liege. Zudem machte sie geltend, dass es nach wie vor mehr offene Lehrstellen als Lehrstellensuchende gebe.

Seitens der SPÖ drängte Sozialsprecher Josef Muchitsch auf die Einrichtung eines Berufsausbildungsfonds. Viele Betriebe, die von Fachkräften profitierten, würden keinen Beitrag zur Lehrlingsausbildung leisten, meinte er.

Gerald Loacker (NEOS) sieht es als ein Problem, dass wegen der COVID-19-Pandemie keine Schnuppertage und berufspraktischen Tage in Unternehmen stattfinden konnten. Er glaubt, dass aus diesem Grund etliche Lehrverträge, die sonst zustande gekommen wären, nicht abgeschlossen werden konnten.

SPÖ fordert erleichterten Zugriff auf Abfertigungsgelder

Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ (802/A(E)), der einen erleichterten Zugriff auf Abfertigungsgelder für Beschäftigte vorsieht, die in den vergangenen Monaten ihre Arbeit verloren haben bzw. in nächster Zeit verlieren werden. Auch wenn sie noch nicht drei Jahre gearbeitet haben, sollen sie sich demnach ihre bislang erworbenen Anwartschaften auszahlen lassen können. Die Regelung soll laut Christian Drobits für alle bis zum Ende der Corona-Pandemie beendeten und zumindest einjährigen Arbeitsverhältnisse – mit Ausnahme von Selbstkündigungen – gelten.

Begründet wird die Initiative damit, dass sich viele in der Corona-Zeit arbeitslos gewordene Menschen in einer finanziellen Notlage befinden und der Zugriff auf Abfertigungsgelder den Betroffenen helfen könnte, ihre Notlage zu überbrücken. Bei einem Bruttoverdienst von 2.000 € und zweijähriger Beschäftigung wäre immerhin bereits eine Anwartschaft von 850 € gegeben, bei knapp drei Jahren wären es ca. 1.300 €, rechnet Drobits in den Erläuterungen zum Antrag vor.

Im Ausschuss wies die SPÖ darauf hin, dass mehr als 100.000 Menschen von der Regelung betroffen wären. Es gebe Arbeitslose, die jeden Euro umdrehen müssen, um über die Runden zu kommen, hob Josef Muchitsch hervor. Viele, die die Möglichkeit hätten, würden das Geld abholen. Ein Zugriff auf die Gelder wäre auch ein Impuls für die Wirtschaft und würde so auch Unternehmen nutzen, ergänzte sein Fraktionskollege Alois Stöger. Man solle Betroffene nicht zum "Zwangssparen" vergattern, sagte er, zumal auch die Abfertigung NEU stets als Vorsorge für Zeiten der Arbeitslosigkeit gedacht gewesen sei.

Bei den anderen Fraktionen stieß die Forderung allerdings auf keine Zustimmung. So wies August Wöginger (ÖVP) darauf hin, dass seinerzeit bereits die drei Jahre heftig umstritten gewesen seien. Bei sechs oder neun Jahren Mindestveranlagung würde man ganz andere Veranlagungsergebnisse erzielen. Und gute Veranlagungsergebnisse seien auch im Sinne der Arbeitnehmerschaft, meinte er. Die Abfertigung NEU sei damals von den Sozialpartnern ausverhandelt worden, erklärte Laurenz Pöttinger (ÖVP), er sieht derzeit keine Anzeichen für einen Konsens in Bezug auf das SPÖ-Anliegen.

Die Befürchtung, dass eine weitere Verkürzung der Veranlagungsdauer die Performance der Mitarbeitervorsorgekassen verschlechtern wird, äußerte auch Gerald Loacker (NEOS). Diese sei ohnehin jetzt schon sehr kurz und solle nicht noch weiter verkürzt werden, meinte er. Zudem glaubt er nicht, dass betroffene ArbeitnehmerInnen durch einen Zugriff auf die Abfertigungsgelder aus einer Notlage herauskommen.

Auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch kann dem SPÖ-Antrag nichts abgewinnen, wie sie ausführte. Die Abfertigung NEU sei Teil der Pensionsvorsorge und solle nicht angetastet werden. Zudem würde man nur einen Einmaleffekt erzielen. Zielführender wäre es, das Arbeitslosengeld in der Corona-Krise zu erhöhen. Am meisten würde den Betroffenen helfen, wenn man die Wirtschaft wieder aufsperre, hielt Peter Wurm fest (FPÖ). (Fortsetzung Sozialausschuss) gs