Parlamentskorrespondenz Nr. 817 vom 29.06.2021

Terror-Bekämpfungs-Gesetz passiert Justizausschuss

Justizministerin Zadić kündigt weiteres Anti-Terror-Paket an

Wien (PK) – Als Teil des aktuellen Anti-Terror-Pakets der Bundesregierung hat heute das Terror-Bekämpfungs-Gesetz den Justizausschuss passiert, mit mehrheitlicher Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen. Diskussionspunkte dazu waren unter anderem eine elektronische Überwachung bei bedingter Entlassung von StraftäterInnen in diesem Bereich sowie ein neuer Straftatbestand für religiös motivierte extremistische Straftaten. Ein FPÖ-Antrag für einen Straferschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen blieb mit den Stimmen der Freiheitlichen in der Minderheit.

Regierungsvorlage mit Terror-Bekämpfungs-Gesetz

Nach dem Terroranschlag vergangenen November in Wien hat sich die Bundesregierung zu einer Reihe von Maßnahmen zur verbesserten Prävention und Bekämpfung von Terrorismus bekannt. Die Regierungsvorlage mit einem Terror-Bekämpfungs-Gesetz samt Änderungen in verschiedenen Materien ist Teil des aktuellen Anti-Terror-Pakets (849 d.B.). Justizministerin Alma Zadić kündigte darüber hinaus im Ausschuss ein zweites Anti-Terror-Paket an, das sich derzeit in Begutachtung befinde.

Der Entwurf des Terror-Bekämpfungs-Gesetzes konzentriere sich im Bereich der Justiz insbesondere darauf, die gerichtliche Überwachung terroristischer StraftäterInnen während des Vollzugs und nach bedingter Entlassung – auch mit elektronischer Überwachung von Weisungen - zu intensivieren und Prävention und Deradikalisierungsmaßnahmen zu verbessern.

Darüber hinaus sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter bekämpft werden können. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche soll der Tatbestand der Geldwäscherei neu gefasst und ein neuer Erschwerungsgrund in das StGB eingeführt werden.

Zudem soll der Vorlage zufolge religiös motivierter Extremismus bekämpft werden können. Konkret sollen im Strafgesetzbuch ein neuer Erschwerungsgrund der religiös motivierten extremistischen Begehung sowie ein neuer Straftatbestand gegen religiös motivierte extremistische Bewegungen eingeführt werden. Der Straftatbestand will dem Entwurf zufolge Verbindungen erfassen, die etwa eine ausschließlich religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung – mit gesetzwidrigen Mitteln – anstreben und diese anstelle der demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung der Republik setzen wollen.

Auf bedingt zu entlassende verurteilte StraftäterInnen soll künftig mittels Weisungen unter anderem auf eine Distanzierung des Täters von einem Umfeld hingewirkt werden können, das zur Radikalisierung beigetragen hat, beispielsweise radikal-salafistische Bewegungen und Bethäuser. Fallkonferenzen sollen dazu dienen, das Verhalten des Rechtsbrechers während gerichtlicher Aufsicht beurteilen zu können und jene Maßnahmen festzulegen, um die Einhaltung von Weisungen sicherzustellen sowie den Verurteilten von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten.

Um Fach- und Spezialwissen innerhalb der Gerichte entsprechend zu bündeln, sollen Sonderabteilungen für Verfahren wegen terroristischer Straftaten geschaffen werden. Laut den Erläuterungen wird mit dieser Maßnahme der Zielsetzung einer verstärkten Terrorismusbekämpfung im Sinne einer Qualitätssteigerung durch das Bündeln von Kompetenzen Rechnung getragen, so die Ministerin.

Während neben den Koalitionsparteien auch die Justizministerin hervorstrich, dass das Paket eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen beinhalte, um terroristische Anschläge zu verhindern, kamen seitens der Opposition etwa von Harald Stefan (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) mit Blick auf den November letzten Jahres Einwände, dass es ein Funktionieren der Behörden mehr brauche als neue Straftatbestände, zumal letztere auch als bereits abgedeckt gewertet werden können, wie etwa Harald Troch (SPÖ) meinte. Positiv sieht Troch für Deradikalisierung und Prävention unter anderem die Fallkonferenzen und signalisierte seitens der SPÖ Zustimmung zur Vorlage. Georg Bürstmayr (Grüne) wies auf die Definition der Straftatbestände hin, wonach im Gegensatz zu bestehenden Regelungen entscheidende Begriffe verwendet würden, etwa im Hinblick auf wesentliche Elemente der demokratischen Grundordnung.

Dieser Teil des Anti-Terror-Pakets stelle jedenfalls ein klares Bekenntnis zum Kampf gegen Terrorismus dar, betonte Johanna Jachs (ÖVP). Petra Bayr (SPÖ) erfragte, mit wie vielen Verurteilungen aufgrund von religiös motivierten extremistischen Straftaten zu rechnen sei, was derzeit aber noch nicht festlegbar sei, so die Ministerin. Johannes Margreiter ortet seitens der NEOS ebenso wie Nikolaus Scherak in der elektronischen Überwachung einen Systembruch, weil man sich nicht mehr im Strafvollzug befinde – und darüber hinaus einen indirekten Grundrechtseingriff bzw. insgesamt noch Aufklärungs- und Regelungsbedarf.

Betreffend den Straftatbestand zum religiös motivierten Extremismus werde im Sinne der Treffsicherheit nunmehr klar festgelegt, was zu bestrafen sei, meinte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Die elektronische Überwachung von Weisungen stelle ein Instrument zur Weiterführung der Präventionsarbeit dar.

Keine Mehrheit fand ein Initiativantrag der FPÖ, der im Strafgesetzbuch auf einen Erschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen abzielt (1735/A). Ein Unrechtsgehalt werde unabhängig von Herkunft, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus bemessen, so Georg Bürstmayr (Grüne). Die Forderung sei aus seiner Sicht daher nicht nur systemwidrig, sondern wahrscheinlich auch nicht verfassungskonform. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu