Neu im Wirtschaftsausschuss
Weitere Beendigungsabkommen zu bilateralen Investitionsschutzverträgen
Wien (PK) – Zur Umsetzung eines EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln liegen dem Nationalrat weitere Beendigungsabkommen zu bilateralen Abkommen Österreichs über die Förderung und den Schutz von Investitionen vor, und zwar mit der Tschechischen Republik (1239 d.B.), mit Rumänien (1240 d.B.), mit Bulgarien (1284 d.B.) sowie mit Estland (1285 d.B.).
Von dem EuGH-Urteil seien sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen, so die Erläuterungen. Die bisher dazu vorgelegten Beendigungsabkommen betrafen die Slowakei, Kroatien, Slowenien und Malta. (Schluss) mbu
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- 1284 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- 1240 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
- 1239 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
- 1285 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen