Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1239 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 468/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 468/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen, BGBl. Nr. 513/1991 idF BGBl. Nr. 1046/1994, unterzeichnet in Wien am 15. Oktober 1990, wird mit Inkrafttreten des Beendigungsabkommens beendet.
  • Die Vertragsparteien stellen klar, dass die Bestimmung des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen, welche den Schutz von Investitionen, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Abkommens getätigt wurden, verlängert, beendet wird und nach Inkrafttreten des Beendigungsabkommens keine Rechtswirkungen mehr entfaltet.
  • Beendete Schiedsverfahren bleiben vom Beendigungsabkommen unberührt. Diese Verfahren werden nicht wiederaufgenommen.
Stand: 03.12.2021

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Michael Linhart

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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