Parlamentskorrespondenz Nr. 455 vom 04.05.2022

Abgeordnete wollen Ukrainer:innen Integration in Österreich erleichtern

Menschenrechtsausschuss schickt Novelle zum Integrationsgesetz mit breiter Mehrheit ins Plenum

Wien (PK) – Ukrainer:innen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat Zuflucht in Österreich gesucht haben, hat die Regierung schon vor längerer Zeit einen rechtlichen Sonderstatus als Vertriebene gewährt. Allerdings ist diese Personengruppe vom Integrationsgesetz bislang nicht umfasst, das soll sich nun ändern. Der Menschenrechtsausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS einen entsprechenden Gesetzesantrag der Koalitionsparteien auf den Weg gebracht. Damit sollen Deutschkurse und andere staatliche Integrationsangebote auch den hier gestrandeten Ukrainer:innen zugänglich gemacht werden. Zudem geht es um Erleichterungen bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen und die Sicherung des Schulbesuchs ukrainischer Kinder. Es gelte, Ukrainer:innen, die in Österreich Schutz gesucht haben, bei der Integration zu unterstützen und ihnen zu helfen, möglichst rasch selbsterhaltungsfähig zu werden, so die Zielsetzung der Initiative.

In Form einer Entschließung macht sich der Menschenrechtsausschuss darüber hinaus für den  Weiterbestand und die budgetäre Absicherung einer flächendeckenden und bedarfsorientierten Gefängnisseelsorge in Österreich stark. Anträge der Opposition, etwa zu den Themen Maßnahmenvollzug, Christenverfolgung und Recht auf Wohnen, wurden hingegen vertagt.

Deutschkurse und weitere Integrationsmaßnahmen für Menschen aus der Ukraine

Konkret wird mit dem von ÖVP und Grünen eingebrachten Gesetzesantrag (2503/A) im Integrationsgesetz normiert, dass auch für schutzsuchende Ukrainer:innen Deutschkurse zur Verfügung zu stellen sind. Zudem kann ihnen Integrationsförderung, etwa in Form von Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie Orientierungshilfe, gewährt werden. Dabei geht es beispielsweise um Informationen über das Bildungssystem, den Arbeitsmarkt und das Gesundheitssystem sowie die Vermittlung verfassungsrechtlicher Grundsätze und der Geschichte Österreichs, wobei die Teilnahme an den Kursen laut Erläuterungen freiwillig sein soll.

Vorgesehen ist überdies eine Adaptierung des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes. Damit wird eine Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen oder Berufsqualifikationen von Ukrainer:innen auch in jenen Fällen ermöglicht, in denen die erforderlichen Unterlagen aufgrund der Fluchtsituation nicht vorgelegt werden können. Die Behörden können dann – analog zur Regelung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte – andere Verfahren wie Prüfungen, Arbeitsproben und Gutachten anwenden. Änderungen im Bildungsdokumentationsgesetz zielen auf die Verarbeitung von Daten von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine ab, um ihren Schulbesuch sicherzustellen. Außerdem werden formale Änderungen im Integrationsgesetz vorgenommen.

Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde auch ein Abänderungsantrag, der allerdings nur formale Korrekturen zum Inhalt hat.

FPÖ sieht falschen Fokus

Gegen das Gesetzespaket stimmte lediglich die FPÖ. Die meisten Ukrainer:innen wollen wieder in ihr Heimatland zurückkehren, es mache daher keinen Sinn, Deutsch- und Orientierungskurse "von Tag 1 weg" anzubieten, hielt Susanne Fürst (FPÖ) fest. Das sei der falsche Fokus. Statt die Betroffenen zum Bleiben zu motivieren, wäre es besser, jene Vertriebenen, die in die Ukraine zurückkehren können, besser zu unterstützen. Für zweckmäßig hält Fürst nur die Novelle zum Bildungsdokumentationsgesetz – es sei wichtig, dass die ukrainischen Kinder die Schule besuchen und keine Lernlücken entstünden.

Faika El-Nagashi (Grüne) hielt Fürst entgegen, dass Deutsch- und Orientierungskurse für die nach Österreich geflüchteten Ukrainer:innen auch bei einer nur kurzen Verweildauer im Land sinnvoll seien und keinen Bleibeanreiz darstellten. Von den Integrationsangeboten würden alle profitieren, unabhängig von der Bleibeperspektive, ist sie überzeugt. Bereits jetzt würden Deutschkurse angeboten, es sei aber wichtig, die Zuständigkeiten klar zu regeln und eine gesetzliche Basis für Förderangebote zu schaffen.

Ähnlich argumentierten Gudrun Kugler (ÖVP), Harald Troch (SPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS). Selbst wenn die betroffenen Ukrainer:innen wieder in ihre Heimat zurückkehren, seien Deutschkurse sinnvoll, sagte Kugler. Die Betroffenen hätten Interesse daran, vorübergehend am Arbeitsmarkt unterzukommen, das sei auch für die österreichische Wirtschaft wichtig.

Ein grundsätzliches Problem sieht SPÖ-Abgeordneter Troch, was die Anerkennung ausländischer Ausbildungen in Österreich betrifft. Hier gebe es aufgrund unterschiedlicher Kompetenzen "ein bisschen Wildwuchs", kritisierte er. Zudem greift aus seiner Sicht die finanzielle Unterstützung von Ukrainer:innen noch nicht richtig. Die Hauptlast würden nach wie vor Gemeinden und Privatinitiativen tragen. Viele Geflüchtete wollten nicht in die Grundsicherung, weil sie in diesem Fall zuvor ihr Auto oder andere mitgebrachte Wertgegenstände verkaufen müssten, hielt dazu ergänzend seine Fraktionskollegin Petra Wimmer (SPÖ) fest. Ihnen gehe es vorrangig darum, so schnell wie möglich eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit finden, es dauere aber zu lange, bis die "Blaue Karte" ausgestellt werde.

Für Diskussion im Ausschuss sorgte auch die kurzfristige Behandlung des vorliegenden Gesetzentwurfs im Menschenrechtsausschuss. Er habe die Beratungen in dieser Form zugelassen, da alle Fraktionen zugestimmt hätten, sagte Ausschussvorsitzender Nikolaus Scherak, es wäre aber grundsätzlich zu klären, welcher Ausschuss sich künftig mit Integrationsthemen befassen soll. Zudem brauche es wieder normale parlamentarische Verfahren. SPÖ-Abgeordneter Troch trat in diesem Zusammenhang für die Einrichtung eines eigenen Integrationsausschusses ein, auch Grün-Abgeordnete El-Nagashi kann sich einen solchen vorstellen.

Raab: Gesetzespaket schafft Rechtssicherheit für Ukrainer:innen

Seitens der Regierung betonte Integrationsministerin Susanne Raab, dass mit dem vorliegenden Gesetzespaket Rechtssicherheit für vertriebene Ukrainer:innen geschaffen werde. Auch wenn die meisten Vertriebenen wieder in ihre Heimat zurückkehren wollten, sei es wichtig, das volle Integrationsangebot auch dieser Gruppe zur Verfügung zu stellen. Man sei aber schon bisher nicht untätig gewesen und habe verschiedene Angebote wie flächendeckende Servicepoints auf die Beine gestellt, bekräftigte Raab.

Den raschen Zugang zu Integrationsmaßnahmen sowie die Änderungen im Anerkennungs- und Ausbildungsgesetz hält die Integrationsministerin auch deshalb für wichtig, weil vertriebene Ukrainer:innen einen sofortigen Arbeitsmarktzugang haben. In den ersten Wochen habe es bei der Ausstellung der Blauen Karte einen "Flaschenhals" gegeben, räumte sie ein, mittlerweile würden entsprechende Anträge aber schnell erledigt. In der Grundversorgung sind laut Raab derzeit 42.000 Ukrainer:innen.

Ausschuss macht sich für Gefängnisseelsorge stark

In Form einer einstimmig angenommenen Entschließung (2504/A(E)) spricht sich der Menschenrechtsausschuss dafür aus, in den österreichischen Justizanstalten auch weiterhin eine flächendeckende und bedarfsorientierte Seelsorge für alle Religionsgemeinschaften anzubieten und diese budgetär abzusichern. Die Wahrung des Rechts von Gefängnisinsassen auf Religionsausübung sei Teil der Religions- und Bekenntnisfreiheit, machen ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler und Grün-Abgeordnete Faika El-Nagashi als AntragstellerInnen geltend. In diesem Sinn solle der Zugang zu Seelsorge-Angeboten sowie zu religiösen Veranstaltungen weiterhin gesichert sein.

In der Debatte wiesen El-Nagashi, Kugler, Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und Susanne Fürst (FPÖ) unter anderem darauf hin, dass Gefängnisseelsorge eine wichtige Unterstützung bei der Resozialisierung und auch bei der Deradikalisierung sein könne. Auch für die Reflexion der Tat und in der Suizidprävention spiele sie eine wichtige Rolle, meinte Kugler. El-Nagashi sieht derzeit allerdings eine Benachteiligung, was die islamische Gefängnisseelsorge anbelangt. Sie drängte daher auf Verhandlungen zwischen Justiz- und Finanzministerium, um die notwendigen Ressourcen sicherzustellen.

Gefängnisseelsorge sei für die Häftlinge oft die einzige Möglichkeit, sich mit den Geschehnissen und ihrer Lebenssituation auseinanderzusetzen, betonte Justizministerin Alma Zadić. Vor allem in den letzten zwei Jahren, während der Pandemie, habe diese eine tragende Säule gespielt, ergänzte ein Vertreter des Ministeriums. Für ihn ist es wichtig, dass alle Religionsgemeinschaften die gleiche Wertigkeit genießen.

Diskussion um Reform des Maßnahmenvollzugs

Vom Menschenrechtsausschuss vertagt wurden hingegen mehrere Anträge der Opposition. So drängen etwa sowohl die SPÖ als auch die NEOS auf eine rasche und menschenrechtskonforme Reform des Maßnahmenvollzugs. Seit der Begutachtung des von Justizministerin Alma Zadić vorgelegten Reformentwurfs im Juli vorigen Jahres sei nichts passiert, kritisiert die SPÖ und fordert Zadić in diesem Sinn mittels Entschließungsantrag (2436/A(E)) auf, dem Nationalrat möglichst zeitnah eine Regierungsvorlage zu übermitteln. Zudem seien bestehende menschenrechtswidrige Zustände zu beheben und die dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, mahnt Harald Troch.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe Österreichs Umgang mit geistig abnormen Rechtsbrechern wiederholt kritisiert, unterstrich Troch in der Debatte. Den "Vogel" habe die Regierung Kurz mit dem Vorhaben abgeschossen, Terroristen gemeinsam mit geistig abnormen Rechtsbrechern im Maßnahmenvollzug unterzubringen, meinte er, von diesem "Holzweg" sei man mittlerweile aber zum Glück abgekommen. Laut Troch sind derzeit ca. 40% der Insassen aufgrund eines minderschweren Delikts im Maßnahmenvollzug untergebracht, als extrem problematisch erachtet er zudem die Gleichbehandlung von Jugendlichen und Erwachsenen.

Auch die NEOS halten eine Reform des Maßnahmenvollzugs für dringend geboten. Menschen würden auf unbestimmte Zeit festgehalten, und lediglich einmal jährlich werde die Notwendigkeit der weiteren Anhaltung geprüft, kritisiert Johannes Margreiter namens seiner Fraktion (2457/A(E)). Auch die 2021 in Begutachtung geschickte Novelle ist aus seiner Sicht unzureichend. Es brauche einen Maßnahmenvollzug, bei dem nicht der Sühnecharakter, sondern therapeutische Zwecke im Vordergrund stehen, so Margreiter. Er kann sich in diesem Sinn vorstellen, den Maßnahmenvollzug im Unterbringungsgesetz zu regeln.

Namens der Grünen gestand Agnes Sirkka Prammer Reformbedarf im Maßnahmenvollzug ein. Es sei ganz wichtig, dass sich hier etwas ändere, beide Anträge seien grundsätzlich berechtigt, hielt sie fest. Betroffene müssten wie kranke Menschen behandelt werden. Zu diesem Bereich sind laut Prammer aber ohnehin zwei Gesetzespakete seitens des Justizministeriums in Vorbereitung, wobei sie angesichts der Einigkeit in der Sache mit einem breiten Konsens rechnet.

Dass diese noch auf sich warten lassen, begründete Justizministerin Zadić damit, dass im Begutachtungsverfahren zum ersten Teil des Reformpakets sehr viele Stellungnahmen eingelangt seien. Es sei dem Ressort ein Anliegen, sich diese Stellungnahmen sehr genau anzuschauen, nachdem es sich um eine sehr umfassende und äußerst grundrechtssensible Materie handle. SPÖ-Abgeordnetem Troch hielten sowohl Zadić als auch ÖVP-Abgeordnete Kugler entgegen, dass nie eine gemeinsame Unterbringung von Insassen des Maßnahmenvollzugs und Terrorist:innen angedacht gewesen sei, sondern nur eine Rechtsanalogie.

Kinderpornographie: NEOS gegen automatische Chat- und Mailkontrolle

Sorge bereitet den NEOS auch eine geplante EU-Verordnung zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Laut Nikolaus Scherak ist eine flächendeckende, automatisierte Analyse von privaten Chats, Nachrichten und E-Mails durch die jeweiligen Provider geplant, was de facto eine anlasslose Massenüberwachung und eine Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses bedeuten würde. Der Kampf gegen Kinderpornographie sei selbstverständlich zu unterstützen, bekräftigte Scherak im Ausschuss, es brauche aber eine grundrechtskonforme Lösung, die auch vor den Höchstgerichten hält.

Dieser Sichtweise schlossen sich grundsätzlich auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und Petra Bayr (SPÖ) an, wobei Bayr betonte, dass es ihrer Meinung nach vorrangig sei, die Strafverfolgungsbehörden ausreichend personell auszustatten. Laut Hans Stefan Hintner (ÖVP) liegt allerdings noch kein konkreter Vorschlag der EU-Kommission am Tisch, weshalb er die Vertagung des von Scherak eingebrachten Entschließungsantrags (2445/A(E)) beantragte.

Das bestätigte auch ein Vertreter des Justizministeriums. Die EU-Kommission habe zwar schon im Juli 2020 einen Legislativvorschlag zur Bekämpfung von Kinderpornographie angekündigt, bis dato liege ein solcher aber noch nicht vor. Es gebe auch keine verlässlichen Zeitangaben, wann ein solcher vorgestellt wird. Das Justizministerium werde jedenfalls immer für eine grundrechtskonforme Lösung eintreten, versicherte er.

FPÖ fordert entschiedenes Auftreten gegen Verfolgung von Christ:innen

Thema im Ausschuss war auch die nach Einschätzung der Freiheitlichen weltweit zunehmende Verfolgung und Diskriminierung von Christ:innen. Susanne Fürst und ihre Fraktionskolleg:innen berufen sich in einem dazu eingebrachten Antrag (2498/A(E)) auf den Bericht einer internationalen Organisation, der zufolge im vergangenen Jahr 360 Millionen Christ:innen aufgrund ihres Glaubens von Unterdrückung, Kontrolle und Gewalt betroffen waren, und damit um 20 Millionen mehr als im Jahr davor. Die Regierung müsse auf internationaler und nationaler Ebene gegen diese Entwicklung auftreten, fordert die FPÖ.

Nach Meinung von Meri Disoski (Grüne) sind die von der FPÖ genannten Zahlen hingegen nicht "solide" und ausreichend belegt. Sie berief sich dabei auf verschiedene NGOs und einen Experten. Zudem machte sie geltend, dass der Kampf gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten ohnehin ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik sei. Das Thema Christenverfolgung werde immer wieder genutzt, um Islamophobie zu schüren, warnte Disoski, sie kann sich aber einen Antrag vorstellen, der alle religiösen Minderheiten umfasst. Das Problem sei existent, sagte Gudrun Kugler (ÖVP), sie verwies aber auf das Regierungsprogramm und bereits gefasste Entschließungsanträge.

SPÖ will "Recht auf Wohnung" im Staatsgrundgesetz verankern

Schließlich vertagte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien einen Gesetzesantrag der SPÖ (2437/A), der vor dem Hintergrund der angespannten Lage am heimischen Wohnungsmarkt darauf abzielt, ein "Recht auf Wohnung" im Staatsgrundgesetz zu verankern. Dabei sollen Maßnahmen wie Mieterschutz und sozialer Wohnbau sicherstellen, dass eine ausreichende Zahl an Wohnungen zu angemessenen Preisen und Bedingungen zur Verfügung steht.

Die Forderung nach einem sozialen Grundrecht auf Wohnen sei zwar ein "alter Hut", meinte Harald Troch im Ausschuss, angesichts der jüngsten Entwicklungen aber aktueller denn je. Er stieß mit seinem Antrag aber auf wenig Gegenliebe. Die hohen Wohnkosten seien ein Problem, räumten etwa Susanne Fürst (FPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS) ein, ihrer Meinung nach ist das Problem aber nicht mit einer Verfassungsbestimmung zu lösen. Vielmehr bräuchte es zielgerichtete operative Maßnahmen. Margreiter äußerte sich in diesem Zusammenhang auch zu einer Leerstandsabgabe kritisch: Die Länder sollten ausreichend leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, statt private Wohnungs- und Hausbesitzer für öffentliche Aufgaben heranzuziehen, meinte er.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) warf Troch eine unseriöse Argumentation vor und bekräftigte, dass sich die Grünen intensiv damit auseinandersetzten, wie man leistbaren Wohnraum schaffen könne. Es gebe auch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen. (Schluss Menschenrechtsausschuss) gs