Parlamentskorrespondenz Nr. 478 vom 10.05.2022

Parteiengesetz: Verfassungsausschuss holt Stellungnahmen zu Koalitionsentwurf ein

ÖVP und Grüne wollen mehr Transparenz in Parteienfinanzierung bringen

Wien (PK) – Die von ÖVP und Grünen vorgeschlagene Novelle zum Parteiengesetz wird einer speziellen Begutachtung unterzogen. Darauf haben sich die Fraktionen heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats verständigt. Rund 90 Stellen und Einrichtungen sollen somit ausdrücklich eingeladen werden, bis zum 10. Juni eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben, ungeachtet der allgemein bestehenden Möglichkeit, aktuelle Gesetzesvorhaben auf der Parlaments-Website zu kommentieren. Adressiert ist die Einladung neben Ministerien, Ländern und gesetzlichen Interessenvertretungen unter anderem auch an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, den Datenschutzrat, die Höchstgerichte, den Rechnungshof und verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Forum Informationsfreiheit und den österreichischen Zweig von Transparency International.

Ziel des von ÖVP und Grünen Ende April vorgelegten Gesetzentwurfs (2487/A) ist es, mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien zu bringen und die Kontrolle zu verbessern. So wird etwa vorgeschlagen, den von den Parteien jährlich vorzulegenden Rechenschaftsbericht um Angaben zu Vermögen und Schulden zu erweitern, dem Rechnungshof echte Prüfbefugnisse zu gewähren und das Strafmaß für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze deutlich zu erhöhen. Außerdem sind spezielle Berichte über Wahlwerbungsausgaben, erweiterte Veröffentlichungspflichten in Bezug auf Inserateneinnahmen, die Einführung eines öffentliches Parteienregisters, neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten und klare Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen vorgesehen. Auch die Spendenregeln sollen adaptiert werden, etwa was die Grenze für anonyme Spenden und was Spenden an Personenkomitees betrifft. (Nähere Details zum Gesetzentwurf siehe Parlamentskorrespondenz Parlamentskorrespondenz Nr. 471/2022).

In Kraft treten soll die Novelle zum Parteiengesetz, geht es nach den Koalitionsparteien, mit 1. Jänner 2023. Da der Gesetzentwurf zahlreiche Verfassungsbestimmungen enthält, braucht es für einen Beschluss allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung zumindest einer der beiden großen Oppositionsparteien. Eine Debatte ging dem heutigen Begutachtungsbeschluss nicht voraus, die Abgeordneten könnten aber bei einer für 22. Juni vereinbarten Sitzung des Verfassungsausschusses über das Gesetzesvorhaben beraten. Die im Zuge der Begutachtung einlangenden Stellungnahmen sollen auf der Parlaments-Website veröffentlicht werden. (Schluss) gs