Finanzausschuss gibt grünes Licht für Abgabenänderungsgesetz
Bundesländer erhalten 500 Mio. € Zweckzuschuss für coronabedingte Schäden
Wien (PK) – Der Finanzausschuss hat sich heute mehrheitlich für das diesjährige Abgabenänderungsgesetz, in dem zahlreiche Änderungen bei bestehenden Steuern und Abgaben vorgenommen werden, ausgesprochen. Dabei geht es etwa um die Einkommenssteuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen, um die Steuerbefreiungen internationaler Bahntickets sowie um die Pauschalisierung von Öffi-Tickets als Betriebsausgaben. Neben ÖVP und Grünen begrüßte auch die FPÖ die Vorlage eines Jahressteuergesetzes. Die SPÖ ortete eine Ungleichbehandlung von unselbstständig Beschäftigten bei der Absetzbarkeit von Öffi-Tickets, die Finanzminister Magnus Brunner nicht nachvollziehen konnte. Die NEOS halten sich die Zustimmung im Plenum noch offen.
Zudem haben sich die Abgeordneten zur Abfederung pandemiebedingter Schäden für einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Mio. € an die Bundesländer ausgesprochen. Damit soll die Investitionskraft der Länder gestärkt werden.
Weitere Beschlüsse betreffen EU-Rechtsanpassungen für mehr Nachhaltigkeitsfaktoren für Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und Investmentfonds sowie die diesjährigen Anpassungen der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen.
Abgabenänderungsgesetz soll Steuerbefreiungen für Photovoltaikanlagen und internationale Bahntickets bringen
Das von ÖVP, Grünen und der FPÖ mehrheitlich angenommene Maßnahmenpaket im diesjährigen Abgabenänderungsgesetz (1534 d.B.) streckt sich von der Verlängerung des erhöhten Jahressechstels bei Kurzarbeit bis zu Steuerbefreiungen bei internationalen Bahntickets. Bei Wochen-, Monats- oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden (können), sollen künftig 50% der Ausgaben pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Dadurch sind keine Aufzeichnungen über die betriebliche Nutzung mehr notwendig.
Zudem sollen kleinere Photovoltaikanlagen von höchstens 12.500 kWh künftig von der Einkommensteuer befreit werden. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand bei Privatpersonen reduziert werden. Dies führt laut Gesetzesvorschlag zu einer reduzierten Verwaltungslast von 50.000 Stunden. Bei den Unternehmen sollen Änderungen bei den Informationspflichten zu Entlastungen führen. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem die Neuregelung der Forschungsprämie, von der insbesondere Start-ups profitieren sollen. Mehreinnahmen von bis zu 50 Mio. € jährlich erwartet sich das Finanzministerium durch die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC7), die zu mehr Steuerehrlichkeit führen soll. Mit einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien werden zudem Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Privatstiftungen steuerfrei gestellt.
Jakob Schwarz (Grüne) begrüßte die durch die Änderungen bezweckten Ökologisierungsmaßnahmen, wie die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Bahntickets, die Pauschalisierung von Öffi-Tickets als Betriebsausgaben sowie die Einkommenssteuerbefreiung von kleinen Photovoltaikanlagen.
Die Neuregelung der Forschungsprämie sei ein wesentlicher Punkt für Unternehmer:innen, betonte Andreas Ottenschläger (ÖVP). So komme es zur Neuregelung der Bemessungsgrundlage und der Antragsstellung, was zu einer rascheren Abwicklung führen werde. Durch die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Bahntickets werde die Bahn zudem wettbewerbsfähiger gegenüber dem Flugverkehr und der Straße. Die leichtere Absetzbarkeit von Öffi-Tickets sei ein Anreiz für den Umstieg, so Ottenschläger.
Obwohl es viele positive Änderungen gebe, komme es zu einer Ungleichbehandlung von unselbstständig Beschäftigten bei der Absetzbarkeit von Öffi-Tickets, begründete Kai Jan Krainer (SPÖ) die Ablehnung der Gesetzesänderungen durch seine Fraktion.
"Endlich haben wir wieder ein Jahressteuergesetz", hielt FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs zu den angedachten Änderungen fest. Es handle sich um die Umsetzung vieler technischer Details. Für die zweite Lesung regte Fuchs an, die Absetzbarkeit von Öffi-Tickets auch für "Pauschalierer" zu ermöglichen.
Auch Karin Doppelbauer (NEOS) begrüßte die "vielen technischen Anpassungen", wie etwa die Steuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen. Ihre Fraktion halte sich die Zustimmung im Plenum noch offen, da man noch mehr Informationen zu den die Sozialpartner betreffenden Regelungen brauche.
Es sei geplant, wieder regelmäßig ein Jahressteuergesetz vorzulegen, hielt Finanzminister Magnus Brunner gegenüber Hubert Fuchs (FPÖ) fest. Brunner konnte zudem keine Ungleichbehandlung von unselbstständig Beschäftigten erkennen.
500 Mio. € Zweckzuschuss soll Investitionskraft der Länder stärken
Zur Abfederung pandemiebedingter Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft sieht die Bundesregierung einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Mio. € für die Stärkung der Investitionskraft der Länder vor. Die vorgesehenen Regelungen orientieren sich an der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts. So sollen insbesondere Investitionen in den Bereichen grüner bzw. digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung und Kinderbetreuung sowie in den öffentlichen und klimaschonenden Verkehr gefördert werden, heißt es in der von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ mehrheitlich angenommen Regierungsvorlage (1532 d.B.).
ÖVP-Abgeordneter Manfred Hofinger sprach von einem positiven Beitrag, "den die Länder gut brauchen können". Dem konnte sich Maximilian Lercher (SPÖ) anschließen. Der SPÖ-Mandatar sowie auch Karin Doppelbauer (NEOS) interessierten sich dafür, was konkret mit den Mittel passieren soll und woher diese ausbezahlt werden.
Die finanzierten Projekte seien Teil des EU-Recovery Plans, informierte Finanzminister Brunner. Dazu werde es eine Projektübersicht geben. Man habe sich auch bei den Voraussetzungen zur Ausbezahlung an die Länder an den Kriterien an den Vorgaben der EU orientiert. Die Ausbezahlung werde aus der Untergliederung 44 (Finanzausgleich) des Budgets erfolgen, so der Finanzminister.
EU-Rechtsanpassungen sollen mehr Nachhaltigkeit ins Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 sowie bei Investmentfonds bringen
Mit einer Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 soll mehr Wert auf Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten gelegt werden. Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, müssten demnach künftig bei der Produktgenehmigung potentielle Nachhaltigkeitsfaktoren miteinbeziehen und die entsprechenden Zielgruppen identifizieren. Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollen transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen potenziellen Kund:innen die relevanten Informationen leicht zur Verfügung stellen kann, heißt es in der einstimmig angenommenen Regierungsvorlage (1492 d.B.). Dabei handelt es sich um eine EU-Rechtsanpassung im Bereich der europäischen Richtlinie zu Märkten für Finanzinstrumente (MiFID II).
Mehr Nachhaltigkeit soll zudem eine weitere EU-Rechtsanpassung im Investmentfondsgesetz 2011, im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und im Immobilien-Investmentfondsgesetz (1569 d.B.)bringen, für die es im Ausschuss durch die Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS grünes Licht gab. Konkret sollen Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit in Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden, heißt es in der Begründung. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand wird festgelegt, dass kein Kundeninformationsdokument (KID) zu erstellen ist, wenn ein Basisinformationsblatt erstellt wurde
Wichtig sei, dass Nachhaltigkeitskriterien für die Kund:innen transparent dargestellt und leicht auffindbar gemacht werden, hielt Peter Haubner (ÖVP) zu den Änderung im Wertpapieraufsichtsgesetz fest. Für Elisabeth Götze (Grüne) wird der europäische Markt durch die Einführung von transparenten Nachhaltigkeitskriterien "einheitlicher und grüner".
Christoph Matznetter (SPÖ) begründete die Ablehnung der Regelungen für Investmentfonds damit, dass die Anleger:inneninformationen nicht gut geregelt sein würden. Zudem sei nur das Investmentfondsgesetz in Begutachtung gewesen, obwohl es sich um insgesamt drei Gesetzesänderungen handle.
IFI-Beitragsgesetz regelt österreichische Beiträge zur Unterstützung von Entwicklungsbanken
Mit dem von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS mehrheitlich angenommenen IFI-Beitragsgesetz 2022 (1511 d.B.) werden die gesetzlichen Voraussetzungen zu den finanziellen Beiträgen Österreichs an internationale Finanzinstitutionen (IFIs) geschaffen. Im konkreten Fall an die Internationale Entwicklungsorganisation – IDA sowie an die Globale Umweltfazilität – GEF. Durch die diesjährigen Anpassungen sind in den Jahren 2022 bis 2033 insgesamt 507,3 Mio. € für die österreichischen Beiträge vorgesehen. Die Zahlungen seien zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote und teilweise auch für die internationale Klimafinanzierung anrechenbar, heißt es in einer Analyse des Budgetdiensts des Parlaments.
Selma Yildirim (SPÖ) signalisierte Zustimmung seitens ihrer Fraktion. Sie forderte jedoch, dass sich Österreich verstärkt für faire Handelsabkommen und für ein Lieferkettengesetz einsetzen soll.
Ernst Gödl (ÖVP) sprach von "bedeutenden Summen" für die Entwicklungsarbeit (EZA). Neben der bilateralen EZA sei gerade in Bezug auf die aktuellen Fluchtbewegungen und Fluchtursachen die Unterstützung multilateraler EZA-Instrumente von großer Bedeutung.
SPÖ für weitere Entlastungen bei CO2-Bepreisung
Von ÖVP und Grünen eine weiteres Mal vertagt wurde ein Gesetzesvorschlag der SPÖ, der weitere Entlastungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 fordert (2300/A). Konkret geht es darum, dass die Einführung der nationalen CO2-Bepreisung dazu beitragen könnte, dass Unternehmen Produktionsprozesse aufgrund von Wettbewerbsnachteilen ins Ausland verlagern ("Carbon Leakage"). Dieses Risiko soll durch Sonderregelungen reduziert werden. Laut Antragsteller Dietmar Keck (SPÖ) werden Stahlgießereien - anders als Eisengießereien – bislang nicht entlastet. Auf Grundlage eines Prüfungsverfahrens könnten zwar weitere beihilfeberechtigte Wirtschaftszweige im Verordnungsweg anerkannt werden, dies gelte jedoch erst für das folgende Kalenderjahr, kritisierten die Sozialdemokrat:nnen. (Fortsetzung Finanzausschuss) med
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- 2300/A - Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022
- 1534 d.B. - Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022
- 1532 d.B. - Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
- 1492 d.B. - Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
- 1511 d.B. - IFI-Beitragsgesetz 2022
- 1/A-FI - Finanzausschuss
- 1569 d.B. - Investmentfondsgesetz 2011, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und Immobilien-Investmentfondsgesetz