Parlamentskorrespondenz Nr. 1178 vom 19.10.2022

Verkehrsausschuss gibt grünes Licht für Finanzierung des Ausbaus von U2 und U5 in Wien

Zahlreiche Oppositionsanträge vertagt

Wien (PK) – Der Verkehrsausschuss sprach sich heute einstimmig dafür aus, dass der Bund eine 15a-Vereinbarung mit dem Land Wien über die Finanzierung des Ausbaus der U-Bahnlinien U2 und U5 eingeht. Der Bund übernimmt 50% der Kosten für die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn. Dafür werden Mittel der "Öffi-Milliarde" eingesetzt. Die Gesamtkosten betragen 5,741 Mrd. €

Mehrere Forderungen der Opposition – unter anderem zu Tempobeschränkungen, Raserei, Bemautung, Bauprojekten sowie CO2-Maßnahmen – wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Die Regierungsfraktionen kündigten weitere Maßnahmen gegen Schnellfahren und zu Drogen im Verkehr sowie die Verlängerung der geltenden Regelungen zur kostenfreien Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für ukrainische Flüchtlinge an.

Bund schließt Vereinbarung mit Wien über Mittel zum Ausbau von U2 und U5

Eine Vereinbarung des Bundes mit dem Land Wien über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn wurde einstimmig von allen Fraktionen befürwortet (1677 d.B.). Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Linienkreuzes der U-Bahnlinien U2 und U5 mit einer Verlängerung der Linie U2 bis Wienerberg sowie der Linie U5 bis Hernals bis 2033. Die Gesamtkosten in Höhe von 5,741 Mrd. € werden zu 50% vom Bund sowie zu 50% vom Land Wien getragen. Dafür würden Mittel der so genannten "Öffi-Milliarde" eingesetzt. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes (maximal 2.870,5 Mio. €) soll laut der Vereinbarung in jährlichen Raten in der Höhe von 78 Mio. € an das Land Wien geleistet werden. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der jährlichen Beiträge des Bundes sowie des Landes Wien wird durch den Vorfinanzierungsrahmen des Bundes in Höhe von maximal 1,9 Mrd. € ausgeglichen.

Mit dem Ausbau fördere man das im Regierungsprogramm festgelegte Ziel der Verbesserung des Nahverkehrs insbesondere in den Ballungsräumen, betonte Verkehrsministerin Leonore Gewessler im Ausschuss. Der Ausbau sei ein großer Schritt für die Menschen und deren Mobilität. Der Bau bringe Entlastung für einen stark ausgelasteten Teil des Wiener Verkehrsnetzes. Zudem würden mit der Vereinbarung auch Rechnungshof-Empfehlungen umgesetzt, strich Gewessler hervor.

Der Ausbau der Wiener U-Bahn habe mit seiner besseren Anbindung an das Schnellbahnnetz auch überregionale Bedeutung für Pendler:innen und entlaste das Straßenbahn-Netz, betonte Andreas Ottenschläger (ÖVP).

Ein Großteil der Österreicher:innen würde von dem Ausbau nicht profitieren, aber diesen bezahlen, kritisierte Christian Hafenecker (FPÖ) und forderte einen Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes auch ins Wiener Umland und in die ländlichen Regionen. Der Ausbau in Wien sei durchaus im gesamtösterreichischen Interesse, entgegnete Johannes Margreiter (NEOS). Gegen ein gegenseitiges Ausspielen der Regionen plädierte Andreas Ottenschläger (ÖVP). Dem stimmte Alois Stöger (SPÖ) zu und betonte, dass Mobilität überall eine gute Infrastruktur brauche.

Das Erfolgsmodell der Wiener U-Bahn werde mit dem Ausbau fortgesetzt, zeigte sich Lukas Hammer (Grüne) über einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung des öffentlichen Verkehrs in Wien erfreut. Der Ausbau bringe Umstiegsmöglichkeiten für Pendler:innen auf den öffentlichen Verkehr, hob Hermann Weratschnig (Grüne) hervor.

Opposition: Unterschiedliche Zugänge zur Frage von Geschwindigkeitsbeschränkungen

Das Thema Geschwindigkeit im Straßenverkehr thematisierte die Opposition in drei Anträgen, die mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurden. So forderte SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger, den Behörden eine bessere Handhabe für die Verordnung von 30-km/h-Beschränkungen vor Schulen, Kindergärten und Horten zu geben (2884/A). Er schlägt vor, die Straßenverkehrsordnung um eine Bestimmung zu ergänzen, dass bei der Interessensabwägung jedenfalls der Sicherheit der Person in sensiblen Bereichen, wie der Umgebung von Bildungseinrichtungen, der Vorzug zu geben ist. Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Lukas Hammer (Grüne) verwiesen auf die Einführung von Schulstraßen in der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung als starkes Mittel. Dem stimmte Alois Stöger (SPÖ) prinzipiell zu, gab aber zu bedenken, dass Schulstraßen nicht bei allen Verhältnissen möglich seien und in diesen Fällen ein schnelles Erlassen von Tempobeschränkungen möglich sein sollte. Verkehrsministerin Leonore Gewessler kündigte eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung an, die gerade in Ausarbeitung sei. Als sinnvoll sah Johannes Margreiter (NEOS) die generelle Reduktion der Geschwindigkeit im Ortsgebiet auf 30 km/h an. Dabei sollte aber die Möglichkeit vorgesehen werden, auf einzelnen Straßenzügen ein höheres Tempo zu ermöglichen.

Insgesamt kritisch sieht FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker Pläne zu einer allgemeinen Reduzierung der Geschwindigkeit auf den Straßen, die der Österreichische Klimarat empfiehlt (2861/A(E)). Er will von Verkehrsministerin Leonore Gewessler eine Zusage, dass keine "flächendeckende Autofahrerschikane" durch Beschränkung der Geschwindigkeiten im Ortsgebiet auf 30 km/h, auf Freilandstraßen auf 80 km/h und auf Autobahnen auf 100 km/h geplant sei. Tempo 100 auf Autobahnen befürwortete Lukas Hammer (Grüne) mit Verweis auf ein Plus an Sicherheit und ein großes Einsparungspotenzial an CO2-Emmissionen und Sprit. Dieses Potenzial sah Johannes Margreiter (NEOS) hingegen mit Verweis auf eine Studie als gering an.

NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter fordert weitere Maßnahmen gegen Raserei im Ortgebiet (2769/A(E)). Besonders gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet sollen künftig ein Vormerkdelikt sein und für besonders schwerwiegende Fälle bzw. den Wiederholungsfall soll eine befristete Beschlagnahme des Tatfahrzeuges ermöglicht werden, schlägt Margreiter vor. Derzeit werde ein entsprechender Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der in Kürze in Begutachtung gehen soll, berichtete Andreas Ottenschläger (ÖVP)

FPÖ fordert Umsetzung der Klagenfurter Schnellstraße, der Wiener Außenring Schnellstraße sowie der S34

Erneut vertagt wurden auch mehrere Entschließungsanträge der Freiheitlichen zum Baustopp bei mehreren Straßenbauprojekten. So fordert die FPÖ die sofortige Umsetzung des Ausbaus der S37 Klagenfurter Schnellstraße (2218/A(E)), der S1 Wiener Außenring Schnellstraße (2220/A(E)) sowie der S34 Traisental (1922/A(E)). Während die Grünen die Vorgehensweise der Verkehrsministerin befürworteten, kritisierten hingegen ÖVP, SPÖ und FPÖ diese und forderten einen Bau. Die Freiheitlichen überlegten, erneut eine Ministeranklage gegen Gewessler zu beantragen. Verkehrsministerin Gewessler betonte, dass sie auf Basis ihrer Kompetenzen handle und dieses Handeln vorab mit mehreren Gutachten abgesichert habe. Das Bauprogramm 2023 sei auf Schiene und budgetär verankert, berichtete sie. Darin seien auch Mittel für Alternativplanungen vorgesehen.

FPÖ fordert Ende der CO2-Bepreisung und CO2-Reduktion durch Bioethanol-Einsatz

Die wieder aufgenommene FPÖ-Forderung nach Abschaffung der CO2-Bepreisung (2579/A) wurde ebenso erneut vertagt wie ein FPÖ-Antrag für den verstärkten Einsatz von alternativen Treibstoffen wie Bioethanol zur Reduktion des CO2-Ausstoßes (1765/A(E)).

NEOS fordern Grenzwert für THC im Straßenverkehr

Die NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker und Johannes Margreiter weisen darauf hin, dass Österreich eines von wenigen Ländern Europas ist, das für die in Hanfprodukten enthaltene psychoaktive Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) keinen Grenzwert festgelegt hat, ab dem eine Beeinträchtigung von Autolenker:innen angenommen werden muss. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen im Umgang mit Cannabisprodukten wäre eine derartige Verordnung dringend nötig, befinden die Abgeordneten und fordern von der Verkehrsministerin, analog zu den Bestimmungen, die für die Beeinträchtigung durch Alkohol gelten, einen Grenzwert für THC im Straßenverkehr festzulegen (2854/A(E)).

Es werde derzeit eine Regelung zu Drogen im Verkehr ausgearbeitet, berichtete Andreas Ottenschläger (ÖVP). Es dürfe nicht mehr Drogen im Straßenverkehr geben, kritisierte Christian Hafenecker (FPÖ) den Antrag und verwies auf einen fertigen Gesetzesvorschlag der ÖVP-FPÖ-Koalition in der letzten Legislaturperiode. Die NEOS-Forderung wurde vertagt.

NEOS: Gratis-Ticket für Ukraine-Flüchtlinge verlängern

Die NEOS-Abgeordneten Johannes Margreiter und Stephanie Krisper sprechen sich für die Verlängerung der Gratis-Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel der ÖBB und der Wiener Linien durch ukrainische Flüchtlinge aus (2877/(A(E)). Die Verkehrsministerin soll mit den Verkehrsbetrieben bundesweit Gratis-Tickets für ukrainische Flüchtlinge, die die Grundversorgung beziehen, bis zum 3. März 2023 garantieren. Die aktuell geltende Regelung werde bis Ende des Jahres verlängert und ein neues Modell für kommendes Jahr ausgearbeitet, berichtete Hermann Gahr (ÖVP) und begründete damit seinen Antrag auf Vertagung im Ausschuss.

SPÖ: Wohnmobile bis 7,5 Tonnen per Vignette bemauten

Erneut vertagt wurde ebenfalls ein Entschließungsantrag von SPÖ-Abgeordnetem Dietmar Keck, in dem er fordert, Wohnmobile der Gewichtsklasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen von der kilometerabhängigen Maut auszunehmen und stattdessen eine kostendeckende, pauschale Bemautung über Vignette zu schaffen (1079/A(E)). (Schluss Verkehrsausschuss) pst/sox