Regierungsvorlage: Staatsvertrag
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn (1677 d.B.)
Schwerpunkt der Vereinbarung
Die Vereinbarung über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn betreffend die Errichtung der U-Bahn (darunter fallen die Planung, die Grundeinlöse und der Bau) und deren Inbetriebsetzung inklusive die Anschaffung der gemäß der Vereinbarung notwendigen Fahrzeuge wird abgeschlossen und abgewickelt, um die Finanzierung der Infrastruktur sicherzustellen und dadurch den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und eine nachhaltige Mobilität zu fördern.26.09.2022