Parlamentskorrespondenz Nr. 423 vom 18.04.2023

Rechnungshofausschuss diskutiert über Probleme beim Pionierbataillon 3 des Bundesheeres

Weiters: Kritik an Kooperationen des Verteidigungsministeriums

Wien (PK) – Der Rechnungshofausschuss widmete sich den Fähigkeiten und der Ausstattung der Pioniere des Bundesheeres. Im Konkreten ging es um das Pionierbataillon 3, das neben Ausstattungsproblemen auch mit schlechten Schießfähigkeiten der Soldat:innen konfrontiert ist. Laut Verteidigungsministerin Klaudia Tanner sollen diese Fähigkeitslücken geschlossen und die Rekrut:innen wieder zu Soldat:innen ausgebildet werden.

Zudem thematisierte der Ausschuss Kooperationen des Verteidigungsministeriums mit außeruniversitären sicherheitspolitischen Vereinen und Organisationen, für die der Rechnungshof keinen faktischen Bedarf an externem Know-how erkannte. Die Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Pionierbataillon 3: Kritik an Fähigkeiten und Ausstattung der Pioniere

Bei seiner Prüfung (III-478 d.B.) im Zeitraum 2016 bis 2019 durchleuchtete der Rechnungshof das Pionierbataillon 3. Der Fokus lag dabei auf dem Aufgabenspektrum, das neben den klassischen Tätigkeiten der Pioniere auch die Katastrophenhilfe umfasst. Unter die Lupe genommen wurden zudem die strategischen Konzepte und Planungen, die personelle bzw. materielle Ausstattung und die Standorterweiterung der Pioniertruppe. Im Ergebnis befinden sich die in Melk und Mautern stationierten Pioniere in "kritischem Zustand". Die Mängel betreffen insbesondere die in die Jahre gekommenen Wasserfahrzeuge, von denen  nur eines einsatzfähig war, sowie die Panzer. Weder die laut Organisationsplan vorgesehenen "fünf Schützenpanzer" noch alle acht Pionierpanzer waren einsatzfähig. Von den acht Pionierpanzern "waren nur drei feldverwendbar", hob Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hervor. Neben den erforderlichen Geräten fehlten aber auch einsatzfähige Soldat:innen. Im Rahmen einer Organisationsreform zwischen 2016 und 2019 wurde laut Bericht die Anzahl an Arbeitsplätzen im Pionierbataillon 3 von 382 auf 305 reduziert.

Nicht nur aus Kostengründen, sondern auch zwecks Verwaltungsvereinfachung, hielt Kraker eine örtliche Zusammenlegung der Einheiten in Mautern und Melk für sinnvoll, aus Sicht des Verteidigungsministeriums hingegen, haben sich Überlegungen zur Zusammenlegung als nicht umsetzbar herausgestellt.

Abgeordnete kritisieren Zustände bei den Pionieren

Aus Sicht der FPÖ zeigt der Bericht den drastischen Zustand des Bundesheeres auf. Volker Reifenberger (FPÖ) machte auf offene Postenausschreibungen aufmerksam. Beim Einrückungstermin würden 150 Grundwehrdiener erwartet, aber  nicht erreicht. Handlungsbedarf sah er bei den Grundschießfertigkeiten, die nicht erreicht werden. Auf seine Frage nach den anderen Pionierbataillonen erfuhr Reifenberger, dass auch dort Defizite und Verbesserungsbedarf bei den Schießfertigkeiten bestehen. Fraktionskollege Alois Kainz kritisierte die Reduktion der Arbeitsplätze im Pionierbataillon 3 von 382 auf 305, was aus seiner Sicht zu mehr Überstunden führe.

Ähnliche Fragen beschäftigten auch Michael Seemayer (SPÖ), der sich neben dem Zustand der anderen Pionierbataillone auch nach der Zusammenlegung der Standorte Melk und Mautern sowie nach dem Personalstand bei den Offizieren erkundigte. David Stögmüller (Grüne) thematisierte die verfügbaren Fahrzeuge, insbesondere die geländegängigen Sanitätskraftwagen Pinzgauer und setzte sich für den Ausbau der Fähigkeiten der Pioniere ein. Helmut Brandstätter (NEOS) interessierte sich für das Immobilienmanagement.

Die Kaserne genieße trotz des Rechnungshofberichts ein gutes Image in der Bevölkerung, führte Andreas Hanger (ÖVP) aus. Der Bericht zeige klaren Reformbedarf auf, unterstrich er und erfragte den Umsetzungsstand der Rechnungshof-Empfehlungen.

Tanner: Fähigkeitslücken bei Pionieren sollen geschlossen werden

"Im Pionierbataillon 3 kämpfen wir mit Budget und Personal", bestätigte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. Berichte wie dieser führen zu positiven Veränderungen, betonte sie. Negative mediale Aufmerksamkeit führe aber auch zu negativen Auswirkungen bei der Personalnachbesetzung. Zum 1.4.2023 waren 19 von 27 Offiziersposten besetzt. Verbesserungen beim Offiziersgehalt würde die Stellen leichter besetzbar machen, unterstrich Tanner.

Das Vertrauen der Österreicher:innen in das Bundesheer sei gestiegen, betonte Tanner. Nun müssen Grundwehrdiener "wieder zu Soldaten ausgebildet werden", sagte die Verteidigungsministerin zu den mangelnden Schießfertigkeiten, die auch bei den anderen Pionieren vorhanden sind. Als Problem nannte sie die durch Assistenzeinsätze gebundenen Kapazitäten. Durch Assistenzeinstätze an der Grenze wurden in der Vergangenheit viele Ressourcen des Kernauftrags der Pioniere gebunden, beklagte Tanner und teilte mit, die Zahl der an der Grenze stationierten Soldat:innen weiter reduzieren zu wollen. Um die "nach wie vor eingeschränkten" Fähigkeiten der Soldat:innen zu verbessern nannte Tanner unter anderem den Aufbauplan für das Bundesheer. Zudem sei eine neue Kennzahl zu den Schießfähigkeiten ins Qualitätsmanagement aufgenommen worden, unterstrich sie.

Vereinskooperationen kosteten Verteidigungsministerium 3,82 Mio. €

Zwischen 2017 und 2020 überwies das Verteidigungsministerium insgesamt 3,82 Mio. € an außeruniversitäre sicherheitspolitische Vereine und Organisationen, informierte die Rechnungshofpräsidentin über den Prüfbericht (III-766 d.B.). Diese Zahlungen seien nicht nur auf Basis von Kooperationsverträgen erfolgt, sondern hätten auch der Finanzierung von sicherheitspolitischen Projekten und Förderungen gedient. Das Verteidigungsministerium begründete gegenüber den Prüfer:innen die Zusammenarbeit mit externen Berater:innen und Vereinen damit, dass man dadurch Zugang zu nationalen und internationalen Netzwerken sowie spezialisiertem Expertenwissen erhalte. Außerdem würden Themen aus dem Blickwinkel von Außenstehenden betrachtet.

Über Analysen zum faktischen Bedarf an externem Know-how, das durch Kooperationen gewonnen werden sollte, verfügte das Verteidigungsministerium laut Bericht jedoch nicht. Kraker sprach sich daher dafür aus, externe Vergaben von sicherheitspolitischer Expertise, an einen klar definierten Bedarf zu knüpfen und vor Durchführung einer Zahlung den Erhalt von Leistungsnachweisen seitens der Vereine sicherzustellen. Besonders kritisch äußerte sich Kraker zur pauschalierten Entlohnung der Vereine, zumal das Ministerium die jährlichen Pauschalbeträge an drei Vereine ohne nachvollziehbare Angaben zu Mehrleistungen erhöhte – und zwar von 150.000 Euro (bis 2016) auf 200.000 Euro (ab 2017).

Abgeordnete stoßen sich an Anonymisierung der Vereine

Um welche Vereine es sich konkret handelt, geht jedoch aus dem Prüfbericht nicht hervor, was zu Ärgernis bei den Abgeordneten führte. Sie pochten auf Transparenz für die Bevölkerung und Veröffentlichung dieser Informationen. Kraker hielt den Abgeordneten entgegen, dass die Vereine anonymisiert wurden, da es sich um private Rechtsträger handelt. Die Institute seien privat organisiert, werden aber mit Steuergeldern subventioniert, argumentierte Volker Reifenberger (FPÖ). Der Mehrwert der Kooperationen fehle, sagte er und sprach sich für eine klare Aufgabenverteilung zwischen Organisationen und Ministerium aus.

Auch für David Stögmüller (Grüne) stand die Leistung im Vordergrund, die aus seiner Sicht nicht adäquat gewesen ist. Besonders kritisch sah Stögmüller die Pauschalvereinbarungen. Helmut Brandstätter (NEOS) stieß sich insbesondere an fehlenden bzw. rückwirkend geschlossenen Verträgen. Ruth Becher (SPÖ) bekräftigte die Notwendigkeit eines Gesamtkonzepts für die Zusammenarbeit mit außeruniversitären sicherheitspolitischen Organisationen. Franz Hörl (ÖVP) hob positiv hervor, dass Ministerin Tanner eine Überprüfung eingeleitet hatte, bevor der Rechnungshof tätig wurde.

Verteidigungsministerin Tanner zeigte sich überzeigt, Kooperationen mit Vereinen seien notwendig, wenn eigene Expertise ergänzt werden soll. So etwa bei der Strategieentwicklung. Künftig werden Kooperationen nach einem genauen Plan überprüft, unterstrich sie. Sämtliche Empfehlungen des Rechnungshofs sind bereits implementiert oder befinden sich in Umsetzung, betonte sie.

Rechnungshof empfiehlt Einsparungen beim Wohnungsmanagement des Verteidigungsministeriums

In seiner Follow-up-Prüfung (III-231 d.B.) zu Wohnungen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung stellte der Rechnungshof fest, dass seitens des Ministeriums  lediglich vier von 12 diesbezüglichen Empfehlungen umgesetzt wurden. Zwei der Empfehlungen kamen ihrer Zuständigkeit entsprechend jeweils das Finanzministerium und die Stiftung "Vereinigte Altösterreichische Militärstiftungen" nach. Bei Letztgenannter sollten dem Rechnungshof zufolge die Vorstandsmitglieder und deren Aufgaben nach außen hin transparent dargestellt werden. In Richtung Ministerium betrafen die RH-Empfehlungen die Reduktion zuständiger Stellen für das Wohnraummanagement, eine Kosten– und Leistungsrechnung zur Erhebung des erforderlichen Personaleinsatzes samt einheitlicher Datenbank für die Wohnungsverwaltung sowie Maßnahmen zur Hebung der Effizienz bei diesbezüglichen Abläufen. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Am Ende der Sitzung vertagte der Ausschuss zur Fristwahrung einstimmig Berichte des Rechnungshofs zu folgenden Themen: Umstellung von der Bürgerkarte/Handysignatur auf den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) (III-894 d.B.), neue Formen der Kulturvermittlung aufgrund der COVID-19-Pandemie (III-900 d.B.) und Straßenbahnprojekte Graz, Innsbruck, Linz (III-906 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) gla/rei