Parlamentskorrespondenz Nr. 433 vom 20.04.2023

Geschäftsordnungsausschuss gibt grünes Licht für Ausweitung der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Gesetzesvorhaben

Auch bei geplanter Einrichtung eines Klubregisters sind sich die fünf Parlamentsparteien einig

Wien (PK) – Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für vier gemeinsame Gesetzesinitiativen der fünf Parlamentsfraktionen gegeben. Unter anderem stimmten die Abgeordneten einhellig dafür, die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Gesetzesvorhaben in Zusammenhang mit Berufsreglementierungen auszuweiten. Die derzeit im Wesentlichen nur für Regierungsvorlagen geltenden Bestimmungen sollen demnach etwa auch auf Initiativanträge von Abgeordneten und Ausschussanträge ausgedehnt werden. Hintergrund dafür ist ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU. Darüber hinaus ist die Veröffentlichung eines Klubregisters mit den Namen der parlamentarischen Klubs samt ihrer vertretungsbefugten Personen im Internet in Aussicht genommen.

Es sei ein gutes Zeichen, dass die vorgesehenen Änderungen in der Geschäftsordnung des Nationalrats von allen Parteien unterstützt werden, sagte ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker im Ausschuss.

Zur Umsetzung der erweiterten Verhältnismäßigkeitsprüfung müssen sowohl das im Jahr 2021 beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz (3229/A) als auch die Geschäftsordnung des Nationalrats (3231/A) geändert werden. Gemäß einer EU-Richtlinie sind alle EU-Staaten dazu verpflichtet, vor der Einführung neuer Berufsreglementierungen unter anderem zu prüfen, ob diese notwendig und angemessen sind, welche Auswirkungen sie auf den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr haben und ob es nicht andere – weniger einschränkende – Alternativen gäbe. Damit sollen nicht zuletzt das Grundrecht auf Berufsfreiheit abgesichert, die Personenfreizügigkeit und der EU-Binnenmarkt gestärkt und eine Diskriminierung von Bürger:innen anderer EU-Ländern vermieden werden.

Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung wird gemäß den heute gefassten Beschlüssen künftig auch dann durchzuführen sein, wenn das betreffende Gesetzesvorhaben auf einem Initiativantrag von Abgeordneten, Gesetzesanträgen von Ausschüssen oder auf Initiativen des Bundesrats beruht. Gleiches gilt, wenn Regierungsvorlagen im Zuge der Ausschussberatungen abgeändert wurden. Zu veranlassen ist die Prüfung vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrats, sofern der Ausschuss, der für den Gesetzentwurf grünes Licht gegeben hat, das für notwendig hält. Alternativ kann auch ein Klub eine derartige Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangen, wobei die Zahl derartiger Verlangen begrenzt ist.

Als Frist für die Durchführung der Prüfung sieht die Geschäftsordnungsnovelle längstens acht Tage – Wochenenden und Feiertage nicht eingerechnet – vor. Der Ausschuss kann aber auch eine andere Frist beschließen. Damit soll eine Verzögerung von Gesetzesbeschlüssen vermieden werden. Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde auch ein Abänderungsantrag, der jedoch nur formale Korrekturen enthält. Beide Novellen können vom Nationalrat nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und sollen mit 1. Juni 2023 in Kraft treten.

Einrichtung eines Klubregisters

In Zusammenhang mit der Einrichtung eines Klubregisters haben ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS neben einer Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes (3232/A) auch eine Änderung des Klubfinanzierungsgesetzes (3230/A) beantragt. Durch einen neuen Passus im Klubfinanzierungsgesetz ist der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats künftig ausdrücklich dazu verpflichtet, ein Verzeichnis zu führen, das die Namen der parlamentarischen Klubs sowie ihre vertretungsbefugten Personen enthält. Dieses "Klubregister" muss im Internet veröffentlicht werden. Als Klub ist dabei der "Gesamtklub" – also unter Einbeziehung der zugehörigen Mitglieder des Bundesrats und des Europäischen Parlaments – zu verstehen, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Gleichzeitig wird in der Geschäftsordnung ein Passus gestrichen, wonach der Einrichtung des Registers zwingend Beratungen in der Präsidiale vorauszugehen haben.

Es sei gut, dass künftig jeder wisse, wer in einem Klub wofür zuständig und wer vertretungsbefugt sei, sagte Steinacker. (Schluss) gs