Parlamentskorrespondenz Nr. 751 vom 28.06.2023

Neues Gesetz soll Barrierefreiheit wichtiger Produkte sicherstellen

Einhellige Zustimmung im Sozialausschuss für Umsetzung einer EU-Richtlinie

Wien (PK) – Bereits 2019 hat die EU den sogenannten "European Accessibility Act" beschlossen. Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderung als besonders wichtig eingestuft wurden, europaweit den gleichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Auf der einen Seite betrifft das etwa PCs, Smartphones, Modems, E-Reader, Smart-TV-Geräte, Spielkonsolen, Bankomaten und Fahrkartenautomaten. Zum anderen sind Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste, E-Books und SMS-Dienste umfasst. In Österreich soll diese EU-Richtlinie nun mit einem eigenen Barrierefreiheitsgesetz umgesetzt werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute einstimmig grünes Licht für den von der Regierung vorgelegten Entwurf gegeben.

Manche Abgeordneten bedauerten zwar, dass der Entwurf nicht weitergeht, grundsätzlich wurde er aber von allen Fraktionen begrüßt. So sprach etwa ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg von einem "sehr wichtigen Gesetz" und zeigte sich darüber erfreut, dass dieses nun auf Schiene gebracht wird. NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler hob hervor, dass das Vorhaben die Mobilität, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung fördere. Keine Mehrheit fand ein von Fiedler eingebrachter Abänderungsantrag. Auch ein Entschließungsantrag der FPÖ betreffend uneingeschränkte Bargeldzahlung – laut FPÖ auch für Menschen mit Behinderung eine wesentliche Frage – blieb in der Minderheit.

Sozialminister Johannes Rauch hob hervor, dass das Gesetz ein Fortschritt sei, auch wenn es manchen zu wenig weit gehe. Zudem wies er auf Bemühungen der Regierung hin, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu erleichtern sowie die Gleichberechtigung und die Inklusion generell voranzutreiben. Als ein wichtiges aktuelles Vorhaben nannte er in diesem Zusammenhang die geplanten Neuregelungen in Bezug auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung. Damit würden junge Menschen mit Behinderung bis zum 25. Lebensjahr Zugang zu Ressourcen des AMS erhalten. Die Studie zum Thema Lohn statt Taschengeld in integrativen Werkstätten soll Rauch zufolge im September vorliegen.

Im Ausschuss zur Diskussion standen außerdem der Tätigkeitsbericht der Behindertenanwaltschaft 2022 sowie verschiedene Oppositionsanträge. So geht es etwa sowohl der SPÖ als auch der FPÖ darum, Menschen, die in integrativen Werkstätten beschäftigt sind, adäquat zu bezahlen. Die NEOS vermissen Umsetzungsberichte, was den aktuellen Nationalen Aktionsplan Behinderung und seinen Vorgänger betrifft.

Neues Barrierefreiheitsgesetz

Konkret werden Unternehmen mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (2046 d.B.) verpflichtet, ab 28. Juni 2025 grundsätzlich nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt zu bringen, wobei sich der Geltungsbereich des Gesetzes auf von der EU-Richtlinie umfasste Produkte mit Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie beschränkt. Allerdings sind auch für diese Produkte Ausnahmen vorgesehen, etwa wenn die Anforderungen an die Barrierefreiheit eine grundlegende Veränderung des Wesens des Geräts bewirken oder diese zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die betroffenen Unternehmen führen würden.

Bei Dienstleistungen fallen außerdem Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. € nicht unter das Gesetz. Ebenso ist ein Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Bereits im Einsatz stehende Selbstbedienungsterminals dürfen sogar noch bis 28. Juni 2040 – maximal aber bis 20 Jahre nach der ersten Ingebrauchnahme – verwendet werden.

Laut Gesetzentwurf wird es Aufgabe der Hersteller sein, die Konformität ihrer Produkte zu bewerten und gegebenenfalls zu begründen, warum die geforderte Barrierefreiheit nicht in allen Punkten erreicht werden kann. In Verkehr gebrachte Produkte, die sich als nicht gesetzeskonform herausstellen, müssen grundsätzlich verbessert bzw. zurückgenommen werden. Zudem ist die Marktüberwachungsbehörde zu informieren. Ähnliche Pflichten sollen für Importeure gelten. Damit soll nicht zuletzt die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte auf dem EU-Binnenmarkt erhöht werden. Mit der Einbindung von Dienstleistungen will man darüber hinaus sicherstellen, dass nicht nur das Endprodukt selbst barrierefrei ist, sondern Menschen mit Behinderungen derartige Produkte auch online kaufen können.

Zudem soll Menschen mit Behinderung das Reisen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht bzw. erleichtert werden, wobei die Beförderungen selbst den Erläuterungen zufolge nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Allerdings werden auch Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste interaktive Selbstbedienungsterminals barrierefrei umrüsten bzw. den Online-Ticketverkauf barrierefrei gestalten müssen. Ebenso sind etwaige Reiseinformationen in Echtzeit vom Gesetz umfasst. Im Bankdienstleistungsbereich haben unter anderem Identifizierungsmethoden und elektronische Signaturen barrierefrei zugänglich zu sein. Bei Kartendiensten, die Navigationszwecken dienen, sollen barrierefreie Alternativen zu komplexen Funktionen mit Basisinformationen angeboten werden.

Um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten, Bankomaten oder Check-In-Automaten zu erleichtern, müssen die Betreiber der Geräte künftig überdies Informationen über die bauliche Umwelt – etwa via Website – bereitstellen. Das betrifft etwa den (stufenlosen) Zugang, die Gerätehöhe, Wendebereiche oder vorhandene Orientierungssysteme.

Marktüberwachung durch das Sozialministeriumservice

Für die Marktüberwachung wird das Sozialministeriumservice zuständig sein. Es kann – abhängig von der Größe des Unternehmens und von der Art des Verstoßes – auch Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 € verhängen, wobei Hersteller, Dienstleistungserbringer und Importeure zunächst dazu aufgefordert werden sollen, geeignete Schritte zu setzen, um die Gesetzeskonformität des Produkts bzw. der Dienstleistung herzustellen. Als Ultima Ratio wären auch ein Produktrückruf bzw. die Verpflichtung zur Einstellung der Dienstleistung möglich. Gegen allfällige Bescheide des Sozialministeriumsservice werden die betroffenen Unternehmen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen können.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden ebenso wie der Verein für Konsumenteninformation, der Österreichische Behindertenrat, die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer die Möglichkeit haben, sich niederschwellig – also ohne formelles Verfahren – an das Sozialministeriumservice zu wenden, um auf konkrete Mängel hinzuweisen. Zudem wird in den Erläuterungen auf das Zusammenspiel des Barrierefreiheitsgesetzes mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und auf bestehende Verbrauchergesetze verwiesen, welche Konsument:innen Zugang zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren eröffnen sowie ihnen die Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen ermöglichen.

Breite Zustimmung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss

Im Zuge der Debatte betonte SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum, dass eine EU-weite Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen grundsätzlich zu begrüßen sei. Sie bedauerte allerdings, dass es sich lediglich um eine "Minimalumsetzung" des "European Accessibility Act" handelt. So hinterfragte sie etwa den Umstand, dass das Gesetz für den öffentlichen Verkehr selbst nicht gilt. Auch bezweifelt sie, dass Maximalstrafen von 80.000 € Wirkung zeigen.

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler goss ihre Kritikpunkte in einen Abänderungsantrag, der allerdings nur von der Opposition unterstützt wurde und damit keine Mehrheit fand. So sprach sie sich etwa dafür aus, Produzenten bzw. Importeure zu verpflichten, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in einfacher Sprache – maximal Sprachniveau B1 – bereitzustellen. Im Regierungsentwurf heißt es lediglich, dass diese klar, verständlich und deutlich sein müssen. Gleiches forderte sie für Vertragsinformationen, für die der Gesetzentwurf nur allgemein barrierefreie Versionen vorschreibt. Zudem sollten den NEOS zufolge alte Selbstbedienungsterminals maximal 15 Jahre nach ihrer ersten Inbetriebnahme ausgeschieden werden müssen.

Sie könne die Kritik von Abgeordneter Nussbaum nachvollziehen, hielt dazu Bedrana Ribo von den Grünen fest. "Wir wissen, dass das Barrierefreiheitsgesetz nicht perfekt ist", etwa was die Höhe der Strafen betrifft, sagte sie. Man müsse aber auch sehen, dass mit den Strafeinnahmen Teilhabeprojekte für Menschen mit Behinderung finanziert werden könnten. Das Gesetz sei ein Kompromiss, so Ribo.

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm nutzte die Debatte dazu, um einen Entschließungsantrag betreffend uneingeschränkte Bargeldzahlung einzubringen. Bargeld habe gerade auch für Menschen mit Behinderung eine große Bedeutung, das sei ein Punkt, der vielfach unterschätzt werde, meinte er. Konkret forderte Wurm unter anderem die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand zu erhalten und einen uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehr in Österreich und Europa verfassungsrechtlich zu verankern.

Opposition fordert adäquaten Lohn für Arbeit in integrativen Werkstätten

Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden mehrere Anträge der Opposition, die alle vertagt wurden. So drängt die SPÖ etwa darauf, Änderungen bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Behinderung vorzunehmen, Menschen in integrativen Werkstätten einen adäquaten Lohn zu zahlen, einen Inklusionsfonds einzurichten und das geltende Ausgleichstaxen-System durch ein Bonus-System zu ersetzen (2946/A(E)). Auch der FPÖ ist ein Mindestlohn in Behinderten-Werkstätten ein Anliegen (381/A(E)). Zudem ist es den Freiheitlichen ein Dorn im Auge, dass es für die Einstufung als "begünstigt Behinderter" bzw. als "begünstigt Behinderte" in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Kriterien gibt (2430/A(E)). Die NEOS mahnen fehlende Umsetzungsberichte ein, und zwar sowohl was den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020, also auch dessen Nachfolger für die Periode 2022 bis 2030 betrifft (3452/A(E)).

Sie sei neugierig, wie die für Herbst angekündigte Neuregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung ausschauen werde, sagte Verena Nussbaum (SPÖ) in der Debatte. Christian Ragger (FPÖ) unterstrich, seine Partei werde die Forderung nach einem adäquaten Lohn in integrativen Werkstätten so lange aufrechterhalten, bis das Vorhaben umgesetzt wird.

Seitens der Koalitionsparteien machten Bedrana Ribo (Grüne) und Kira Grünberg (ÖVP) geltend, dass einige der aufgeworfenen Punkte in dieser Legislaturperiode angegangen würden und nannten als Beispiel die Frage der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Zudem verwies Ribo auf das Pilotprojekt zur persönlichen Assistenz. Der Bund stelle hier für einen Bereich Mittel bereit, der eigentlich in die Kompetenz der Länder falle. Sie hoffe, dass das "irgendwann einmal" in einem Inklusionsfonds ende.

Was die schon seit langem diskutierte Forderung nach Lohn statt Taschengeld in integrativen Werkstätten betrifft, machte Ribo geltend, dass jeder, der sich näher mit diesem Thema beschäftige, wisse, wie komplex dieses sei, etwa was Finanzströme und Beihilfen betrifft. Sozialminister Johannes Rauch stellte die Vorlage eines ersten Umsetzungsberichts zum NAP II bis zum Jänner 2024 in Aussicht.

NEOS wollen geflüchteten Ukrainer:innen Zugang zum Pflegegeld eröffnen

Ebenfalls vertagt hat der Sozialausschuss eine von den NEOS beantragte Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, die darauf abzielt, vertriebenen Ukrainer:innen Zugang zum Pflegegeld zu gewähren (3382/A). Auch mehr als ein Jahr nach Kriegsbeginn bleibe den rund 96.000 nach Österreich geflüchteten Ukrainer:innen der Zugang zu vielen Sozialleistungen verwehrt, kritisieren Fiona Fiedler und Stephanie Krisper. Da es um besonders vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderung und ältere Personen geht, halten sie rasches Handeln für geboten.

Bedrana Ribo (Grüne) hielt dazu fest, dass man sich in dieser Frage mit dem Koalitionspartner nicht einig sei. Bettina Zopf (ÖVP) verwies auf einen laufenden "Rechtsstreit", dessen Ausgang ihr zufolge abgewartet werden soll.

Behindertenanwaltschaft: 715 Fälle von Diskriminierung im Jahr 2022

Einstimmig vom Sozialausschuss zur Kenntnis genommen wurde der Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen für das Jahr 2022 (III-947 d.B.). Daraus geht unter anderem hervor, dass die Behindertenanwaltschaft im vergangenen Jahr 715 Fälle von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen behandelt hat. Die meisten davon betrafen Diskriminierungen im Alltagsleben (117) und in der Arbeitswelt (73), gefolgt von Problemen in den Bereichen Bildung (43), Wohnen (38) und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (32). Auch aufgrund von Barrieren im Verkehr, bei Behörden oder beim Zugang zu Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft wandten sich Betroffene an den mittlerweile verstorbenen Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und seine Vertreterin Elke Niederl.

Basierend auf den Erfahrungen aus ihrer Beratungstätigkeit hat die Anwaltschaft auch etliche Anregungen an die Politik formuliert. Neben einer Neufassung der Kriterien für Arbeitsunfähigkeit werden unter anderem mehr Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei Regelungen, die sie betreffen, Lohn statt Taschengeld für Menschen, die in integrativen Werkstätten arbeiten, der Ausbau inklusiver Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem ersten Lebensjahr, die Einrichtung eines Inklusionsfonds und die Schaffung von regionalen Außenstellen der Behindertenanwaltschaft gefordert.

Viel Lob für Arbeit der Behindertenanwaltschaft

Für die Arbeit der Behindertenanwaltschaft gab es viel Lob im Ausschuss. Ihre Fraktion teile die Anliegen der Behindertenanwaltschaft vollumfänglich, hielt etwa Verena Nussbaum (SPÖ) fest und hob etwa die notwendige Bereitstellung inklusiver Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 1. Lebensjahr, einen erleichterten Zugang zum 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit mentalen Beeinträchigungen und die Gewährleistung von Barrierefreiheit, etwa bei Arztpraxen, hervor. Auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler verwiesen auf eine hohe Übereinstimmung, was die Forderungen der Behindertenanwaltschaft betrifft.

Kira Grünberg (ÖVP) führte aus, dass einige der Anregungen bereits umgesetzt worden seien und andere in Umsetzung sind. Als Beispiel nannte sie etwa die Vereinheitlichung der persönlichen Assistenz sowie den Entfall der Bewertung der Arbeitsunfähigkeit vor dem 25. Lebensjahr.

Behindertenanwältin Steger unterstreicht Forderungen

Den zu dieser Frage gefassten Ministerratsbeschluss qualifizierte die neue Behindertenanwältin Christine Steger als grundsätzlich wichtigen Schritt. Es sei positiv zu bewerten, wenn jungen Menschen ein Aufschub gewährt wird, was die Einstufung ihrer Arbeitsunfähigkeit betrifft, betonte sie. Das könne aber nur ein erster Schritt sein, weitere Schritte müssten folgen. So brauche es ausreichend Angebote von Seiten des AMS für die betroffene Personengruppe, damit es nicht einfach zu einer Verlängerung der Wartefrist komme. Auch müsse das Thema Arbeitsfähigkeit generell breiter diskutiert werden. Man dürfe Behinderung nicht automatisch mit geringerer Leistungsfähigkeit assoziieren, mahnte Steger.

"Dranbleiben" will Steger auch, was die Bereitstellung  bedarfsgerechter Assistenzsysteme für Menschen mit Behinderungen und den erleichterten Zugang zum 11. und 12. Schuljahr betrifft. Auch hält sie es für wichtig, dass Menschen mit Behinderung Tageseinrichtungen wieder verlassen oder diese wechseln können, wenn sie möchten, was derzeit sehr schwierig sei. Steger bedauerte überdies, dass die Vergabe einer Kassenstelle nicht in allen Bundesländern an den barrierefreien Zugang zur Arztpraxis geknüpft ist, und dass das Behindertengleichstellungsgesetz nicht für das Wohnrecht gelte. Als Schwerpunkte ihrer Arbeit nannte sie unter anderem die tatsächliche Beseitigung von Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung, etwa was baulichen Barrieren anlangt, die Ausweitung des Klagerechts der Behindertenanwaltschaft und die Einrichtung von Regionalstellen.

Zur von NEOS-Abgeordneter Fiedler angesprochenen Datenlage merkte Steger an, es gebe zwar in Teilbereichen sehr viele Daten, die jedoch zum Großteil bei den Ländern liegen und aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit nicht vergleichbar seien. Außerdem wisse man viel zu wenig über die Lage von Menschen mit Behinderung. Das betreffe insbesondere auch Menschen, die keine einschlägigen Leistungen beziehen, aber vielleicht trotzdem in dem einen oder anderen Bereich Unterstützungsbedarf haben. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs