Parlamentskorrespondenz Nr. 902 vom 05.09.2023
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Um der steigenden Inflation entgegenzuwirken haben ÖVP und Grüne weitere Maßnahmen vorgelegt. Mittels Initiativanträgen soll nun ein Zweckzuschuss an die Länder als Gegenleistung für eine Gebührenbremse umgesetzt werden. Zudem ist eine Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne geplant. Präsentiert wurden diese Maßnahmen im Vorfeld der Sondersitzung des Nationalrats im Sommer (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 891/2023) gemeinsam mit einem geplanten Mietpreisdeckel. Beschlüsse für die beiden Maßnahmen sollen bereits bei der ersten regulären Nationalratssitzung der neuen Tagungsperiode am 20. September fallen. Dafür wurden dem Budgetausschuss im Rahmen der Sondersitzung des Nationalrats entsprechende Fristen gesetzt.
150 Mio. € Zweckzuschuss an die Länder
Im Kampf gegen die Teuerung sollen als weitere inflationsdämpfende Maßnahme die Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr gedämpft werden. In Form von Hilfen für Gemeinden als Gegenleistung für einen Verzicht auf die volle Inflationsanpassung von Wasser- und Müllgebühren soll es laut dem von ÖVP und Grünen vorgelegten Initiativantrag einen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio. € geben (3545/A). Der Zweckzuschuss des Bundes ist von den Ländern zur Senkung von Benützungsgebühren der Gemeinden im Jahr 2024 zu verwenden. In den Erläuterungen wird festgehalten, dass die Senkung nicht zwangsläufig eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr bedeutet, sondern vielmehr eine Reduzierung im Vergleich zur Gebührenhöhe, wie sie sich ohne Gebührenbremse ergeben hätte. Die Regelung der Details, insbesondere welche Benützungsgebühren gesenkt werden sowie die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden, bleibt den Ländern überlassen.
Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne
Zudem soll eine Änderung beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträgereine höhere Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen ermöglichen (3546/A). Konkret haben ÖVP und Grüne vor, die Bemessungsgrundlage für den Energiekrisenbeitrag für das Kalenderjahr 2023 auf jenen Betrag zu erhöhen, um den der steuerpflichtige Gewinn 2023 um mehr als 10 % über dem Durchschnittsbetrag liegt. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.