Parlamentskorrespondenz Nr. 1260 vom 24.11.2023
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – ÖVP und Grüne haben eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker:innen wie Regierungsmitglieder und den Bundespräsidenten beantragt. Die SPÖ spricht sich für eine Weiterentwicklung des Grundrechtekatalogs und die Schaffung sozialer Grundrechte aus.
Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker:innen, halbe Inflationsanpassung für Abgeordnetenbezüge
Konkret sollen gemäß dem Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (3723/A) die Bezüge des Bundespräsidenten, der Regierungsmitglieder und Staatssekretär:innen, der drei Nationalratspräsident:innen, der Klubobleute, der Rechnungshofpräsidentin und der drei Volksanwält:innen im nächsten Jahr nicht erhöht werden. Für die Abgeordneten sowie für die Mitglieder des Bundesrats – inklusive Präsidium und Fraktionsvorsitzenden – ist eine halbe Inflationsanpassung und somit eine Bezugserhöhung von 4,85 % vorgesehen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hätten die betroffenen Bezüge um jeweils 9,7 % steigen müssen.
Maßgeblich für die jährliche Anpassung der Politiker:innenbezüge ist die Inflationsrate bzw. die Pensionserhöhung, wobei der jeweils niedrigere Wert zum Tragen kommt. Allerdings wichen die Abgeordneten schon in der Vergangenheit immer wieder vom gesetzlichen Automatismus ab. Zuletzt gab es in den Jahren 2019 und 2021 eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker:innen, 2018 blieben alle Politiker:innenbezüge auf Bundesebene eingefroren.
Auch für den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst haben die Koalitionsparteien bereits Vorkehrung getroffen, wobei der dazu eingebrachte Gesetzesantrag (3734/A) vorerst nur redaktionelle Korrekturen enthält.
SPÖ fordert Weiterentwicklung des Grundrechtekatalogs
Die SPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag (3685/A(E)) für eine Weiterentwicklung des Grundrechtekatalogs aus und verweist in diesem Zusammenhang auf das Regierungsprogramm. Dort haben ÖVP und Grüne unter anderem eine Wiederaufnahme von Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtekatalogs und die Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie die Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen in Aussicht genommen. Abgeordneter Jörg Leichtfried vermisst allerdings entsprechende Schritte und ruft Verfassungsministerin Karoline Edtstadler in diesem Sinn auf, umgehend in einen Dialog mit allen Nationalratsfraktionen zu treten. Auch Expert:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sollen in die Verhandlungen eingebunden werden.
In der Begründung des Antrags gibt Leichtfried zu bedenken, dass die Legislaturperiode nur noch ein Jahr dauert, die Zeit also dränge. Zudem verweist er darauf, dass die SPÖ schon "seit Jahrzehnten" verlangt, den österreichischen Grundrechtekatalog um soziale Grundrechte zu erweitern. (Schluss) gs